Mehrbedarf für Schwangere beim Bürgergeld
Wenn Sie schwanger sind, können Sie einen Mehrbedarf für werdende Mütter bekommen. Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie mehr Bürgergeld-Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Mehrbedarf für Schwangere genau?
Ein Mehrbedarf ist eine Ergänzung zu Ihren Bürgergeld-Regelleistungen. Diese Ergänzung wird in besonderen Fällen gewährt. So sollen die Kosten für die besonderen Umstände der Schwangerschaft übernommen werden. Kosten die hiermit übernommen werden sollen sind:
- Erhöhte Kosten für die Körperpflege
- Zusätzliche Fahrtkosten, zum Beispiel zum Arzt
- Zusätzlicher Informationsbedarf
Die medizinische Versorgung und die Betreuung durch eine Hebamme vor und nach der Geburt übernimmt wie gewohnt die Krankenkasse.
Wann bekomme ich den Mehrbedarf für Schwangere?
Der Mehrbedarf steht Ihnen ab Schwangerschaftswoche 13 zu und gilt bis zur Entbindung. Danach haben Sie keinen Anspruch mehr auf einen Mehrbedarf für Schwangere, denn Ihr Kind bekommt seinen eigenen Regelbedarf. In der Schwangerschaft können Sie schon eine Erstausstattung für das Baby beantragen.
Tipp: Teilen Sie Ihre Schwangerschaft frühzeitig mit!
Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen, sollten Sie sie dem Jobcenter mitteilen. Insbesondere den voraussichtlichen Geburtstermin sollte das Jobcenter wissen. So kann das Jobcenter den Mehrbedarf pünktlich gewähren und Sie brauchen keine weiteren Nachfragen zu beantworten.
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Schwangere in 2023?
Die Höhe Ihres Mehrbedarfes für Schwangere beträgt 17% Ihres Regelsatzes. Maßgebend für Sie ist, welchen Regelsatz Sie bekommen. Wenn Sie alleinstehend sind, erhalten Sie 2023 einen Regelsatz in Höhe von 502 EUR. Dementsprechend steigt der Mehrbedarf für Schwangere in 2023 auf 85,34 EUR. Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Partner erhalten Sie einen Regelsatz von 451 EUR und einen Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 76,67 EUR. Leben Sie mit unter 25 bei Ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sie 402 EUR und 68,34 EUR Mehrbedarf für Schwangere.
Regelbedarfsstufe | Regelsatz 2023 | Mehrbedarf für Schwangere 2023 |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | 502,00 EUR | 85,34 EUR |
Regelbedarfsstufe 2 | 451,00 EUR | 76,67 EUR |
Regelbedarfsstufe 3 | 402,00 EUR | 68,34 EUR |
Regelbedarfsstufe 4 | 420,00 EUR | 71,40 EUR |
Muss ich den Mehrbedarf für Schwangere beim Jobcenter beantragen?
Der Mehrbedarf für Schwangere muss nicht beantragt werden. Sie müssen dem Jobcenter nur mitteilen, dass Sie schwanger sind und bestenfalls direkt Ihren Mutterpass vorlegen, um die Schwangerschaft zu beweisen.
Mit unserem Vordruck können Sie das Jobcenter ganz einfach über Ihre Schwangerschaft informieren. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.
Mit unserem Vordruck können Sie das Jobcenter ganz einfach über Ihre Schwangerschaft informieren. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.
Tipp: Bestätigung ausstellen lassen
Jedes Mal, wenn Sie Atteste oder andere Unterlagen einreichen, sollten Sie sich eine Bestätigung vom Jobcenter ausstellen lassen. Die Jobcenter sind oft überlastet und vernachlässigen die Ordnung ihrer Akten. Deswegen ist es immer sinnvoll, einen Beweis zu haben. So kann das Jobcenter nicht behaupten, Sie hätten das Attest nie eingereicht.
Was kann ich machen, wenn mein Mehrbedarf nicht in meinem Bürgergeld-Bescheid berücksichtigt wird?
Wenn der Mehrbedarf in dem Berechnungsbogen Ihres Bürgergeld-Bescheides nicht enthalten ist, hat das Jobcenter Ihnen keinen Mehrbedarf gewährt. In diesem Fall müssen Sie Widerspruch erheben. Für den Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie Ihren Bescheid bekommen haben.
Was gibt es bei einem Widerspruch wegen des Mehrbedarfes für Schwangere zu beachten?
In dem Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid müssen Sie schreiben, dass Sie schwanger sind und Ihnen deshalb ein Mehrbedarf für Schwangere zusteht. Selbst wenn Sie dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt haben, dass Sie schwanger sind, muss das Jobcenter den Mehrbedarf gewähren. Bestenfalls sollten Sie dem Widerspruch ein ärztliches Attest beilegen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Wer hilft mir, meinen Anspruch auf einen Mehrbedarf durchzusetzen?
Um sicherzugehen, dass Sie Ihren Mehrbedarf für Schwangere wirklich bekommen, sollten Sie sich kompetente Hilfe holen. Wir von hartz4widerspruch.de haben bereits Erfahrungen mit tausenden Widersprüchen. Einer der häufigsten Fehler, die die Jobcenter machen, ist es, Mehrbedarfe nicht zu gewähren. Wir wissen, wie wir Ihren Mehrbedarf schnell und unkompliziert durchsetzen können. Ihre Erfolgsquote für die Durchsetzung von Mehrbedarfen liegt bei nahezu 100 %. Sie sichern Ihnen die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, unterstützen wir Sie auch dabei. Und auch hier kommen Dank Beratungshilfe keine Kosten auf Sie zu. Wir erledigen die unangenehme Kommunikation mit dem Jobcenter und holen die maximalen Leistungen für Sie raus.
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Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft,auf Probe,meine Partnerin bekommt in 0922,Zwillinge,Sie bekommt eine geringe EU-Rente,ich ALG.2.
Mein Antrag,auf Mehrbedarf wurde vom Jobcenter Zwickau abgelehnt.
Was kann ich tun?
Vielen Dank.
Hallo Balthasar,
lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Wurde er zu Unrecht abgelehnt, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Wichtig ist dabei nur, dass der Bescheid nicht älter als ein Monat ist.
Viele Grüße
Das Bundessozialgericht hat den Mehrbedarf insofern konkretisiert, dass der Mehrbedarf nur dann gewahrt wird, wenn tatsachlich eine Ma?nahme stattfindet, aufgrund dieser der behinderten Person Mehrkosten entstehen.
Hey
Das ist halt leider so sobald du Eigentum besitzt hast du kein Anspruch mehr.
Wenn du dich vom Erbe befreien lässt und nicht mehr im Grundbuch stehst sieht das wieder anders aus.
Du bekommst nur Geld wenn du nichts hast, den theoretisch könntest du dein Erbe dir auszahlen lassen und dann hast du Geld. Solange bekommst du kein Geld vom Amt, ist ja auch logisch.
Ich wäre froh wenn ich ein Teil von einem Haus hätte.
Ich habe vor frei monaten keine. Cent bekommen bin jetzt in 36woche schwanger habe bis jetzt kein erstaustatung kein kimderwagen kein bett nichts ich bin Hartz 4empfänger und habe vom.opa Das haus geerbt MIT Mein onkel und meine sxhwester haben es gemeldet Auf den.amt die haben sofort geld zahlung eingestellt keine Mieten mehr ich hàtte Monats nichts kein Essen nichts musste wirklich beten ùberall.so ich bekam.wider geld vorigen Monat alles aber habe eine friestlose kundigung durch die arge vom Vermiter .jetzt bekomm Ich wieder kein geld weil sie wissen wollen was das haus wert ist Wir wissen es nicht es geht durch 3mann haben wieder grundbuch noch irgendwas anderes da Mein onkel ein betreuer hSt und er macht alles Ich habe es so den ant geschrieben aber sie wollen immer mehr Zettel haben die Ich nicht habe Ich bekomm in 3wochen Mein babyy habe nichts da kein Essen sachen nichts diesel Monat wieder kein geld da ich muss wieder hungern ich habe kein stormkein Kühlschrank an nichts weiß nicht weiiter .ich Habe kein schwanger mehrlbedarf auch nie bekommen. Bitte dringend um Hilfe bitte mein Baby kommt bald Bargeld gab es nur 150.vkm Opa das würde für die Beerdigung genommen Rechnung hat der Betreuer von mein Onkel alles. Bitte um Hilfe ich bin Stefanie Reinhold und wohne Dresden bin 21jahre ich würde mich freuen wenn sie. Dringend helfen Stefanie