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Manchmal ist es gut Gewissheit zu haben: Bekommen Sie, was Ihnen zusteht? Oder was steht Ihnen zu, wenn sich Ihre Lebenssituation ändern sollte?
Bürgergeld-Rechner- Unsere Anwälte helfen
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Sie können Ihren Bescheid und alle Unterlagen einfach im Online-Portal hochladen.
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Egal, ob Bescheidprüfung, Widerspruch oder Klage: Die Leistung unserer Anwälte ist für Sie immer kostenlos. Wieso ist das kostenlos?
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50 % aller Bürgergeld-Bescheide sind fehlerhaft. Unsere Anwälte lassen diese Fehler für Sie korrigieren.
Die Rechtsanwälte von rightmart prüfen Ihren Bescheid und erkämpfen eine Korrektur!
Rechtsanwalt Mohamed El-Zataari ist Ihr Experte für Sozialrecht. Ehemals Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter Sozialrecht bei rightmart und kümmert sich mit seinem Team um Ihren Bürgergeld-Bescheid – damit auch Sie die Leistung bekommen, die Ihnen zusteht!
Mit unserem Bescheidprüfer leiten Sie die Überprüfung Ihres Bescheides innerhalb einer Minute in die Wege.
Sie beauftragen uns, das Jobcenter mittels Widerspruch über alle Fehler in Ihrem Bescheid informieren.
Wenn das Jobcenter dem Widerspruch stattgibt, erhalten Sie eine Rückerstattung nicht gezahlter Leistungen. Eine Klage ist ebenfalls möglich.
Die Gesetzgebung sieht vor, dass Mitbürger deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um „aus eigener Tasche” rechtlichen Beistand zu erhalten, diesen Beistand über den Staat finanzieren können.
BeratungshilfeRechtliche Maßnahme
Kostenlos?
Wer zahlt?
Bescheidprüfung
Kostenlos
Wir
Widerspruch gewonnen
Kostenlos
Das Jobcenter
Widerspruch verloren
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Der Staat
Klage gewonnen
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Die Gesetzgebung sieht vor, dass Mitbürger deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um “aus eigener Tasche” rechtlichen Beistand zu erhalten, diesen Beistand über den Staat finanzieren können.
BeratungshilfeBürgergeld-Ratgeber: Worauf kommt es an?
Bewilligungsantrag stellen und Weiterbewilligung in die Wege leiten, Veränderungen melden, Einkünfte angeben: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie eine Menge Pflichten, denen Sie unbedingt nachzukommen haben. Bereits eine vergessene Kleinigkeit kann nicht nur zu einem erheblichen Zeitaufwand und Schriftverkehr werden, sondern schnell zu den gefürchteten Sanktionen führen. Gleichzeitig stehen Ihnen aber auch Rechte zu. Wir liefern Ihnen alle nötigen Informationen.
[lwptoc skipHeadingText=”Unser Versprechen|Unsere Jobcenter-Experten|Für Sie bleibt’s kostenlos!|Das sagen unsere Kunden|So einfach funktioniert es|Überzeugt?|Hartz 4-Ratgeber: Worauf kommt es an?”]
Bürgergeld – erfahren Sie alles rund um Ihre Leistungsansprüche
Um Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, gibt es in Deutschland unterschiedliche Sozialleistungen. Bürgergeld dient dabei der Grundsicherung. Betroffene werden finanziell unterstützt. Wer Anspruch auf die staatlichen Leistungen hat und in welcher Höhe, ist streng geregelt. Mit Bürgergeld-Anträgen sind Regularien und hohe Anforderungen verbunden, die teils schwer zu durchschauen sind. Unsere Anwälte beantworten Ihre Fragen rund um Bürgergeld und unterstützen Sie bei Ihrem Antrag sowie bei etwaigen Widersprüchen gegen Ihren Bescheid.
Bürgergeld: Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 65 bis 67 Jahren. Ihr Lebensmittelpunkt muss Deutschland sein. In § 7 SGB II (Sozialgesetzbuch) ist genau geregelt, wann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, bemisst sich an unterschiedlichen Parametern. Dazu zählen beispielsweise mögliches Einkommen bzw. Vermögen und die Wohnsituation vor allem im Hinblick auf eine Bedarfsgemeinschaft.
Einkommen und Bürgergeld
Auch wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, können Sie unter Umständen Anspruch auf Bürgergeld haben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie aufgrund eines zu geringen Einkommens Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Sie gelten dann als Aufstocker und können finanzielle Unterstützung beanspruchen, um mindestens auf die für Sie geltenden Bedarfe zu kommen. Zum Hintergrund: Erwerbstätige sollen am Ende des Tages nicht weniger Geld zur Verfügung haben, als arbeitslose Bürgergeld-Empfänger. Niedriglöhne sind allerdings dafür verantwortlich, dass Aufstocker bundesweit keine Seltenheit mehr sind. ⅓ aller Bürgergeld-Empfänger sind Aufstocker.
Einkommen: Meldepflicht gegenüber dem Jobcenter
Als Bürgergeld-Empfänger*in haben Sie gegenüber dem Jobcenter Pflichten. Bekannt sein wird Ihnen sicherlich, dass Sie alle Arbeitseinkünfte dem Jobcenter umgehend melden müssen. Doch auch Geldgeschenke, die auf Ihrem Konto eingehen, müssen angegeben werden – auch das zählt grundsätzlich als Einkommen. Dabei ist es unerheblich, ob diese an Sie selbst oder Ihre Kinder gerichtet sind.
Hinweis: Anmeldung trotz Freigrenzen
Für zusätzliche Einkünfte gibt es Freigrenzen, erst was darüber liegt, wird auf Ihren Bürgergeld-Satz angerechnet. Dennoch müssen Sie vorerst jeden Cent dem Jobcenter melden, der als Einnahme zählt. Das gilt auch für etwaige Betriebs- oder Heizkostenrückzahlungen.
Betriebs- oder Heizkostennachzahlungen werden vom Jobcenter getragen. Auch dann, wenn diese bereits vor dem Leistungsbezug entstanden sind, es sei denn zum Zeitpunkt der Fälligkeit besteht kein Leistungsanspruch. Das ist nicht jedem Arbeitslosen bekannt, sodass es immer wieder zu Diskussionen mit dem Jobcenter kommt. Häufen sich diese vermeintlichen Kleinigkeiten, muss mit Sanktionen gerechnet werden.
Empfehlung: Einkünfte sofort melden
Geben Sie Einnahmen auf Ihrem Konto immer sofort in voller Höhe an, damit Sie keine Nachteile erleiden!
Mehr Informationen zum Thema Einkommen beim Bürgergeld lesen Sie in unserem Ratgeber.
Bürgergeld und Vermögen
Sie können Bürgergeld-Leistungen nur in Anspruch nehmen, wenn Sie kein oder lediglich ein niedriges Vermögen besitzen. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, müssen Sie aufbrauchen, ehe Sie Anspruch auf Bürgergeld haben. Zu Vermögen zählt Bargeld, das Ihnen zur Verfügung steht sowie alles, was sich zu Bargeld machen lässt. Folgendes wird unter anderem als Vermögen definiert:
- Erspartes
- Wertpapiere
- Grundstücke
- Immobilien
Ausführliche Informationen zu diesem Thema lesen Sie in unserem Ratgeber Vermögen und Freibetrag beim Bürgergeld.
Auch interessant: unsere Artikel zum Thema Finanzen & Bürgergeld:- Aktuelle Auszahlungstermine für Bürgergeld
- Das Schonvermögen
- Einkommen beim Bürgergeld
- Bürgergeld-Leistungen zurückzahlen
- Versicherungen beim Bürgergeld
- Kredit aufnehmen als Bürgergeld-Empfänger
Bürgergeld-Anspruch in einer Bedarfsgemeinschaft
Leben Sie als Leistungsberechtigte/r mit einer oder mehreren erwerbsfähigen Personen in einem Haushalt, in dem Sie gemeinsam wirtschaften, liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor. Das hat Einfluss auf Ihren Bürgergeld-Anspruch. Der Grund: Bei der Berechnung Ihres Satzes wird das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie deren Vermögen berücksichtigt.
Hinweis: Abgrenzung zur Wohngemeinschaft
Bedarfs- und Wohngemeinschaft unterscheiden sich insofern, als in einer Wohngemeinschaft nicht gemeinsam gewirtschaftet wird. Jedes Haushaltsmitglied zahlt dabei seine/ihre Bedarfe aus eigener Tasche. Die Mitbewohner stehen nicht füreinander ein.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unseren Ratgebern Bedarfsgemeinschaft und Wohngemeinschaft.
Bürgergeld: Bewilligungszeitraum
Solange Sie als Bürgergeld-Empfänger bzw. Bürgergeld-Empfängerin in alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen. Grundsätzlich ist die Dauer von Bezügen also unbegrenzt. Doch wird regelmäßig geprüft, ob sich gegebenenfalls Ihre Ansprüche geändert haben. Deshalb belaufen sich die Bewilligungszeiträume auf sechs bzw. zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Damit stoßen Sie die behördliche Nachprüfung Ihres Leistungsanspruches an.
In den meisten Fällen schickt Ihnen das Jobcenter alle nötigen Vordrucke für den Weiterbewilligungsantrag eigenständig zu. In der Regel erhalten sie diese sechs bis vier Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums. Wir raten Ihnen dennoch, sich nicht darauf zu verlassen.
Wichtig: Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig stellen
Notieren Sie sich gleich beim Erhalt eines Bescheides, wann ihr Bewilligungszeitraum endet. Laufen Ihre Leistungen aus, werden Sie rechtzeitig eigenständig aktiv.
Das Ende von Bürgergeld: Wann Ansprüche entfallen
Entfällt Ihr Anspruch auf Grundsicherung bedeutet das in der Regel etwas Positives. Sie haben möglicherweise eine neue Anstellung, gründen eine Lebensgemeinschaft oder ein unerwarteter Geldregen prasselt auf Sie herab, durch eine Erbschaft oder einen Gewinn. Dann dürften Sie sich über Ihren Aufhebungsbescheid freuen.
Doch gibt es auch Fälle, in denen ein Aufhebungsbescheid zu Unrecht ergeht. Das Jobcenter geht dann von falschen Voraussetzungen aus. Vorkommen kann das beispielsweise, wenn Sie einen Monat aus einer selbstständigen Tätigkeit ein Einkommen erzielt haben, das an oder über der Grenze für Leistungsempfänger liegt. Durch eine fiktive Hochrechnung kommt das Jobcenter in solchen Fällen zum Schluss, dass eine Bedürftigkeit nicht mehr gegeben ist. Mitunter kommt es auch zum Aufhebungsbescheid, weil dem Jobcenter durch Dritte falsche Informationen zugespielt wurden.
Wichtig: Umgehend Widerspruch einlegen
Erhalten Sie zu Unrecht einen Aufhebungsbescheid, raten wir Ihnen umgehend zu handeln. Legen Sie Widerspruch ein, sodass der Fehler schnell korrigiert werden kann.
Unterschied ALG I und Bürgergeld
Obwohl die Bezeichnung nahe legt, dass Arbeitslosengeld I und Bürgergeld etwas miteinander zu tun hätten, handelt es sich um vollkommen unterschiedliche Leistungen. Beim Bürgergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung. ALG I stellt eine Versicherungsleistung dar, für die Arbeitnehmer im Zuge Ihres versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses einzahlen.
Beim Bürgergeld ist die Bedürftigkeit eine Grundvoraussetzung. ALG I setzt voraus, dass eine bestimmte Zeit lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.
Leistungen beim Bürgergeld
Der Bürgergeld-Regelsatz dient dazu, die Grundbedürfnisse Hilfebedürftiger im Alltag zu decken. Der Regelbedarf ergibt sich aus dem Regelbedarfsermittlungsgesetz und umfasst Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom (ohne Heizung). In diesem Jahr (2024) liegt der Regelsatz bei 563 EUR für Alleinstehende.
Da der Regelsatz ausschließlich Leistungen zur Sicherung des Grundbedarfs deckt, kommen die Jobcenter neben dem Regelbedarf auch für anderweitige Kosten auf. Darunter finden sich unter anderem: Kosten der Unterkunft und Heizkosten sowie Umzugskosten, Kosten für Erstausstattung, Sonder- und Mehrbedarfe.
Mehr Informationen zum Bürgergeld-Regelsatz 2023 liefert Ihnen unser Ratgeber.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Kosten der Unterkunft (KdU) fallen nicht unter den Regelbedarf. Das Jobcenter übernimmt diese separat. Voraussetzung ist, dass die Kosten angemessen sind. Ob es sich dabei um Mietkosten oder Kosten für Eigentum handelt, ist unerheblich. Je nach Wohnort kann Ihr Leistungsanspruch unterschiedlich hoch sein, da jede Kommune eigene Mietobergrenzen hat.
Auch für die Heizkosten kommt das Jobcenter im Rahmen der KdU auf. Auch hier gilt: Die Heizkosten müssen angemessen sein.
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Informationen zu Miet- und Heizkosten:
- Kosten der Unterkunft (KDU): Wieviel Mietkosten zahlt das Jobcenter?
- Bürgergeld und die Übernahme von Heizkosten
Umzugskosten: Wann besteht Anspruch
Ein Umzug bedeutet Stress – vor allem für Empfänger von Bürgergeld. Der Grund: Entweder werden Sie zu einem Umzug vom Jobcenter aufgefordert oder Sie müssen mit dem Jobcenter streiten, ob Sie überhaupt umziehen dürfen. Hinzu kommt die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt.
Fordert Sie das Jobcenter zu einem Umzug auf, ist Ihnen die Kostenübernahme durch die Behörde sicher, sofern diese die neuen KdU in voller Höhe übernehmen muss. Wenn nicht, müssen Sie triftige Gründe vorlegen, die die Notwendigkeit eines Umzugs rechtfertigen. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Lesen Sie in unserem Ratgeber Umzug als Bürgergeld-Empfänger, an welche Bedingungen ein Umzug geknüpft ist und in welchen Fällen Umzugskosten übernommen werden.
Erstausstattung: Wer hat Anspruch?
Geringverdiener und Bürgergeld-Empfänger können einen Anspruch auf Erstausstattung erheben. Diese zählt als Sonderbedarf. Eine bundesweite Regelung gibt es für die Erstausstattung der Wohnung nicht. Grundsätzlich aber umfasst diese:
- Schlaf- und Sitzmöglichkeiten
- Aufbewahrung
- unverzichtbare technische Geräte
Unser Ratgeber Erstausstattung für Wohnung gibt Ihnen Aufschluss darüber, wann Ihnen eine Erstausstattung zusteht und was diese im Detail umfasst.
Mehrbedarfe: Wann besteht Anspruch und was zählt dazu?
Befinden Sie sich in einer besonderen Lebenssituation, die Kosten verursacht, die Sie von Ihrem Regelsatz nicht stemmen können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Mehrbedarf. Die Zusatzleistungen durch das Jobcenter sind breit gestreut. Unseren Ratgebern entnehmen Sie, was einen Mehrbedarf darstellen kann und wann Sie Anspruch haben:
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
- Mehrbedarf für Schwangere
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf bei Behinderung
Bürgergeld-Antrag: Das sollten Sie wissen
Grundsätzlich kann jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige Bürgergeld beantragen. Mit dem Antrag auf Leistungen gehen Sie gegenüber dem Jobcenter aber auch gewisse Grundpflichten ein. Die sollten Sie kennen und erfüllen. Verstöße können zu Rückforderungen und Sanktionen führen.
Die Pflicht zum Mitteilen und Mitwirken
Als Leistungsempfänger sind Sie nicht nur zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch während der gesamten Zeit des Leistungsbezugs dem Jobcenter gegenüber verpflichtet, Angaben zu möglichen Veränderungen Ihrer Situation zu melden.
Der Nachwuchs zieht aus, der Lebenspartner ein, die kranke Oma zieht ins Pflegeheim oder gar jemand aus der Familie stirbt: Das sind Lebenssituationen, in denen man nicht immer daran denkt, dass solche Veränderungen dem Jobcenter gemeldet werden müssen. Und doch kann das Jobcenter Abzüge beim Arbeitslosengeld machen, weil sich der Bedarf geändert hat.
Sie können durch Veränderung unter Umständen aber auch Anspruch auf zusätzliche Leistungen erheben. Entsteht für Sie ein Mehrbedarf, müssen Sie auch das dem Jobcenter mitteilen. Das kann dann mit entsprechenden Leistungsanpassungen reagieren.
Wichtige Artikel zum Thema Lebenssituation & Bürgergeld:Des Weiteren müssen Sie aktiv daran arbeiten, Ihrer Hilfebedürftigkeit entgegenzuwirken. Das Jobcenter wird Ihnen im Zuge der Eingliederungsvereinbarung Maßnahmen auferlegen, die dazu führen sollen, Sie wieder in Arbeit zu bringen. Nicht immer erscheinen diese sinnvoll, dennoch müssen Sie daran teilnehmen. Hinzu kommen grundlegende Mitwirkungspflichten. Welche das sind, entnehmen Sie unserem Ratgeber Mitwirkungspflicht beim Bürgergeld.
Eingliederungsvereinbarung – worum geht’s dabei?
Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ein mit dem Jobcenter geschlossener Vertrag. Darin festgehalten sind Ihre Pflichten und Leistungen, die Sie über die Dauer Ihres Leistungsbezugs erbringen müssen.
Dazu zählen können unter anderem ein bestimmte Anzahl an Bewerbungen, die Sie jeden Monat schreiben sowie Maßnahmen, an denen Sie teilnehmen müssen.
Unser Ratgeber Eingliederungsvertrag – Ihre Rechte und Pflichten enthält alle Informationen, die für Sie in Zusammenhang mit dem EGV wichtig sind.
Hartz 4-Rechner: Prüfen Sie Ihren Bescheid
Jobcentern unterlaufen bei der Berechnung von Leistungsansprüchen immer wieder Fehler. Vielen Bürgergeld-Empfängern entstehen dadurch finanzielle Einbußen, die das Leben am Existenzminimum unnötig erschweren. Deshalb sollten Sie jeden Bescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten prüfen bzw. prüfen lassen. Wir bieten Ihnen kostenlose Unterstützung an.
Nutzen Sie unseren Bürgergeld-Rechner, um Ihre Ansprüche zu ermitteln und zu kontrollieren. So bekommen Sie eine Idee von den Ihnen zustehenden Leistungen und erkennen Differenzen zu Ihrem Jobcenter-Bescheid. Denn im Falle eines Widerspruchs, sollten Sie zügig Handeln.
Lesen Sie hierzu auch unseren entsprechenden Ratgeber 5 Gründe, Ihren Bürgergeld-Bescheid kostenlos prüfen zu lassen.
ALG II beantragen – das ist wichtig
Müssen Sie Grundsicherung beantragen, ist es für Sie natürlich wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Sie vorerst einen formlosen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen können. Der kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrem Jobcenter erfolgen. Das hat vor allem Einfluss auf Ihren Anspruchsbeginn. Dabei empfiehlt sich ein Antrag, dessen Eingang beim Jobcenter auch nachgewiesen werden kann.
Hinweis: Anspruch beginnt im Monat der Antragstellung
Ihr Bürgergeld-Anspruch beginnt am ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Das bedeutet: Selbst wenn Sie erst am 31. Mai einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben, beginnt Ihr Anspruch zum 1. Mai.
Für weiter zurückliegende Monate werden Ihnen keine Bürgergeld-Leistungen mehr ausgezahlt. Auch dann nicht, wenn Sie bereits Bürgergeldberechtigt waren.
Bürgergeld-Antrag: Bearbeitungszeiträume kurz halten
Als Antragsteller müssen Sie dem Jobcenter gegenüber genaue Angaben über Ihre Lebensverhältnisse machen und Ihre Finanzen offenlegen. Daher sind für Ihren Antrag allerhand Unterlagen nötig. Die sollten Sie möglichst vollständig und inklusive aller nötigen Dokumente einreichen, um Bearbeitungszeiträume möglichst kurz zu halten.
Antragsarten rund um Bürgergeld
Neben dem Erstantrag und dem Antrag auf Weiterbewilligung, können Leistungsempfänger auch Ansprüche auf Mehrbedarf erheben. Für alle Anträge sollen die Antragsformulare genutzt werden. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Antragsarten:
- Zum ersten Mal Bürgergeld – der Erstantrag
- Bürgergeld-Antrag online erstellen und beim Jobcenter einreichen
- Weiterbewilligungsantrag
- Der Antrag auf Mehrbedarf
- Bildungspaket: Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) für Kinder
Grundsicherung: Bescheidarten und deren Bedeutung
Kommt Post vom Jobcenter, zuckt so mancher Leistungsempfänger*in zusammen. Es scheint ein Hobby der Behörde zu sein, sich wöchentlich ins Gedächtnis zu rufen. Die Schreiben sind ganz unterschiedlicher Natur, dabei kann es sich auch um einen Bescheid handeln. Wir haben die wichtigsten Bescheidarten im Überblick und erläutern Ihnen deren Bedeutung und was Sie bei Erhalt tun sollten.
- Der vorläufige Bewilligungsbescheid
- Bewilligungsbescheid
- Änderungsbescheid
- Sanktionsbescheid
- Ablehnungsbescheid
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
- Widerspruchsbescheid
Leistungskürzungen beim Bürgergeld
Nachlässigkeiten können sich Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II kaum erlauben. Eine verpasste Frist, ein unangemeldetes Geldgeschenk oder ein Kurzurlaub ohne Erlaubnis können schnell zu Sanktionen führen. Bedeutet: Das Jobcenter kürzt Ihre Leistungen.
Die Liste der Verstöße ist dabei lang und die Geldeinbußen schmerzhaft. Nicht ohne Grund, fürchten sich viele Leistungsbezieher vor Sanktionen, Gerüchte machen die Runde. Wir informieren Sie darüber, wann Sanktionen verhängt werden können.
Lesen Sie unseren Ratgeber Wann muss ich Bürgergeld-Leistungen zurückzahlen?
Bürgergeld-News
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