Hartz 4 und Weihnachtsgeld

Wer Monat für Monat mit dem Regelsatz auskommen muss, würde sich über Mehreinnahmen sicher freuen. Gerade die Leistungsempfänger, die einen kleinen Nebenjob haben oder Hartz 4 als Aufstocker beziehen, erleben bei der Zahlung von Weihnachtsgeld eine unangenehme Überraschung. Einen Anspruch darauf, dass das Weihnachtsgeld behalten werden darf, gibt es nämlich nicht. Aber auch diejenigen, die zu den Festtagen eine finanzielle Zuwendung von Familienangehörigen oder nahe stehenden Personen erhalten, könnten enttäuscht werden. Nicht jeder Geldbetrag, der als Zahlung oder Geschenk zufließt, bleibt vor der Aufrechnung mit Hartz 4 verschont.

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Weihnachtsgeld – Definition als Einkommen

§ 11 SGB II regelt, was als Einkommen auf Hartz 4 anzurechnen ist. Hierunter fallen alle Zuflüsse in Geld, aber auch geldwerte Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit. Die Ausnahmen hiervon sind in § 11 b SGB II definiert.

Weihnachtsgeld von Arbeitgebern, aber auch Geldgeschenke oder geldwerte Zuwendungen von Dritten fallen leider nicht unter diese Ausnahmen. Sie gelten als einmaliges Einkommen. Dies hat zur Folge, dass sie entsprechend den Gesetzesvorgaben auf die Ihnen zustehenden Hartz-4-Zahlungen angerechnet werden.

Wie wird das Weihnachtsgeld von Arbeitgebern angerechnet?

Hier ist wieder § 11 b SGB II ausschlaggebend. Wie für alle anderen Einnahmen aus Arbeitsentgelt und selbstständiger Arbeit auch besteht hier lediglich ein Freibetrag von 100 Euro monatlich. Übersteigt das Weihnachtsgeld diesen Freibetrag, gilt gem. § 11 b Abs. 3 Ziff. 1 und 2, Folgendes:

  • Für den Teil des monatlichen Einkommens, das die 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, sind 20 % abzusetzen,
  • für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, 10 %.

In der Praxis kann sich also folgender Rechnungsbetrag ergeben:

monatliches Einkommen400 Euro
Weihnachtsgeld400 Euro
Gesamtzahlung800 Euro
Grundfreibetrag100 Euro
Freibetrag aus dem übersteigenden Betrag140 Euro
Anrechnung auf Hartz 4560 Euro

Für Hartz-4-Empfänger, die als Aufstocker Leistungen beziehen, wird der abzugsfähige und anzurechnende Betrag auf die gleiche Weise ermittelt.

Was passiert, wenn das Weihnachtsgeld höher als der Regelbedarf ist?

Dieser Fall wird vor allem die Personen betreffen, deren eigenes Einkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreicht und deshalb ergänzende Leistungen beziehen. Wird ein Weihnachtsgeld bezahlt, das höher als der Regelsatz ist, werden jedoch die Leistungen für diesen Monat nicht komplett gestrichen.

Hier kommt es zu einer Anrechnung, die auf sechs Monate verteilt wird. Das heißt, für diese sechs Monate wird jeweils ein Sechstel des Weihnachtsgeldes entsprechend den Regelungen des § 11 b abgezogen.

Hinweis: Sechstel-Regelung gilt auch bei Leistungsende

Endet der Leistungsbezug, ehe die sechs Monate um sind, bleibt es bei den bereits gemachten Abzügen. Der noch offene Betrag entfällt, er wird nicht auf die vergangenen Monate umverteilt und nachgefordert.

Gilt für das Weihnachtsgeld das Zuflussprinzip?

Das Weihnachtsgeld wird in dem Monat angerechnet, in dem es auf Ihrem Konto eingeht. Das Zuflussprinzip bleibt immer gleich. Ob Sie den Freibetrag übersteigen oder nicht oder ob das Weihnachtsgeld auf die sechs Monate verteilt wird, spielt dabei keine Rolle.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Leistungsbetrag für den entsprechenden Monat bereits ausbezahlt wurde. In diesem Fall erfolgt die Anrechnung für bzw. ab dem folgenden Kalendermonat.

Müssen geldwerte Leistungen gemeldet werden?

Mitunter zahlen Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld aus, sondern verschenken Gutscheine für Waren aus dem eigenen Unternehmen oder Benzingutscheine. Diese Zuwendungen sind sowohl nach dem Steuerrecht als auch nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches als Einkommen zu betrachten.

Das Jobcenter ist deshalb berechtigt, wie bei Geldzahlungen auch Abzüge am monatlichen Leistungsbetrag vorzunehmen, wie sie in § 11 b SGB II festgelegt sind. Ob diese Gutscheine für den Beschenkten dabei wirklich den gleichen Wert wie Bargeld haben, bleibt außer Betracht.

Gibt es ein Weihnachtsgeld vom Jobcenter?

Bei der Zahlung von AlG 1 und AlG 2 ist kein Weihnachtsgeld vorgesehen. Vor allem AlG 2 ist dazu gedacht, auch Arbeitssuchenden und Geringverdienern den Mindestbetrag für einen gesicherten Lebensunterhalt zu gewähren. Deshalb gibt es keine Sonderzahlungen von der Agentur für Arbeit.

Was passiert bei Weihnachtsgeld von den Verwandten?

Weihnachtsgeschenke von Familienangehörigen, wie beispielsweise Geldgeschenke von den Großeltern an die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Enkelkinder, werden nicht auf Hartz IV angerechnet. Dies setzt allerdings voraus, dass sie “angemessen” sind.

Wie so oft ist angemessen allerdings ein dehnbarer Begriff. Die gutsituierten Großeltern sehen einen angemessenen Betrag vielleicht bei 300 Euro pro Enkelkind, das Jobcenter sehen ihn in der Regel meist bei 50 Euro pro Anlass erreicht.

Dem Grundsatz nach gehen die Ämter und die einschlägige Rechtsprechung davon aus, dass Geldgeschenke die finanzielle Situation von Leistungsempfängern nicht so günstig beeinflussen dürfen, dass ein Bezug der Leistungen nicht mehr gerechtfertigt ist. Vor allem dann, wenn höhere Beträge auf dem Konto eingehen, ist der Zufluss für das Jobcenter leicht überprüfbar.

Gibt es Ausnahmen für Geschenke?

Bei zweckgebundenen Geschenken können Ausnahmen bestehen. Bekommt ein Leistungsempfänger etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag von 5.000 Euro, um sich das für den Arbeitsweg notwendige Fahrzeug zu kaufen, kann diese Einnahme anrechnungsfrei bleiben. Auch zweckgebundene Geschenke für Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem höheren Wert möglich, ohne, dass es zu Abzügen beim Regelsatz kommt. Eine solche Ausnahme könnte sein, dass ein Geldgeschenk von 2.000 Euro für den Führerschein gemacht wird.

Auch Zuwendungen, um die berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, können unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfrei bleiben.

Tipp: Erst Beratung einholen

Sind für Sie und nahe Verwandte solche Überlegungen Gesprächsthema, zahlt sich eine anwaltliche Beratung aus. Erfahrene Rechtsanwälte können Ihnen bei der Gestaltung von Zuwendungen helfen.

Sollte das Jobcenter bereits Abzüge wegen getätigter Weihnachtsgeschenke gemacht haben, lohnt sich oftmals der genaue Blick auf die Höhe und die Rechtsgrundlagen. Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de überprüfen die entsprechenden Änderungsbescheide kostenlos.

Rückforderung von Leistungen wegen bezahltem Weihnachtsgeld

Erhält ein Arbeitnehmer für das Jobcenter vorhersehbar – wie etwa durch einen bestehenden Tarifvertrag oder die Vorlage des individuellen Arbeitsvertrages – ein Weihnachtsgeld, ist er nicht zwingend zur Erstattung von zu hohen Leistungsbeträgen verpflichtet.

Ein solcher Ausnahmefall könnte eintreten, wenn der Sachbearbeiter zwar wissen müsste, dass Weihnachtgeld bezahlt wird, er dies aber bei der Erstellung des Leistungsbescheides übersehen hat. Hat der Leistungsempfänger seinerseits darauf vertraut, dass der Sachbearbeiter davon wusste und die monatlichen Zahlungen richtig berechnet wurden und den erhaltenen Mehrbetrag bereits ausgegeben, kann eine Rückforderung im Nachgang seitens des Jobcenters unzulässig sein.

Bei solchen außergewöhnlichen Konstellationen kommt es jedoch sehr auf den Einzelfall an. Haben Sie Zweifel daran, dass Ihr Leistungsbescheid richtig berechnet wurde oder dass die Rückforderung zu Recht besteht, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Er kann Ihren persönlichen Fall richtig einschätzen, Ihnen wertvolle Ratschläge erteilen und sinnvolle Lösungswege aufzeigen.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

4 Antworten auf „Weihnachtsgeld“

  1. Hallo.
    Ich bekomme aufstockende Hilfe vom Jobcenter aber habe nun Weihnachtsgeld bekommen was den Betrag vom Jobcenter übersteigt .
    Muss ich nun nur den Teil vom Jobcenter zurück zahlen oder wird das gesamte Weihnachtsgeld auf die folgenden Monate angerechnet ?

    1. Hallo Nadine,
      Sie sollten das Jobcenter über die Zahlung schnellstmöglich informieren. Je nach Höhe wird es Ihnen nur für den Monat, in dem Sie die Zahlung erhalten haben, angerechnet oder aber über sechs Monate verteilt, beginnend mit dem Monat, in dem Ihnen die Zahlung zugeflossen ist. Eine anteilige Rückforderung ist also möglich.
      Viele Grüße

  2. Ich hab im November 2021 anteilig für ca. 5 Monate( Mai bis Sept. 2021) Weihnachtsgeld von meinem Arbeitgeber (BRK) bekommen. Im oktober war ich nur 4 Wochen arbeitslos. jetzt wurde alles angerechnet und die Rückzahlung übersteigt um 100 Euro den betrag, den ich erhalten habe. Finde ich sehr ungerecht! Ist das überhaupt rechtlich so in Ordnung?

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