Hilfe und Beratung bei Hartz 4 und ALG 2 Fragen

Das Jobcenter stellt für alle Fragen, die um Hartz 4 auftauchen, Infoschriften zur Verfügung. Doch damit allein ist es selten getan. Nicht immer ist den Hilfesuchenden klar, wie diese Informationen umgesetzt werden können. Vor allem ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, falls Kosten für Wohnung und Unterkunft nicht anerkannt werden, Leistungen ausbleiben oder Sperren im Raum stehen. In diesen Fällen können fachlich kompetente Internetseiten, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und nicht zuletzt Rechtsanwälte weiterhelfen. Die meisten dieser Angebote sind kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr zu nutzen.

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Wo erhalten Hartz-4-Empfänger Hilfe und Beratung?

Sich gegenseitig auszusprechen, Tipps zu erhalten und Information darüber, welche kompetenten Stellen einem weiterhelfen können, ist der Sinn und Zweck von Selbsthilfegruppen. Ob diese in den Social Media gegründet wurden oder vor Ort spielt dabei keine Rolle.

Eines sollte Hilfesuchenden in solchen Gruppen jedoch immer klar sein: Die erteilen Auskünfte sind unverbindlich, und leider auch nicht immer richtig. Besteht eine solche Selbsthilfegruppe nicht nur aus einem losen Verband Betroffener, sondern wird auch von Sozialarbeitern, Rechtsanwälten oder anderen im Sozialrecht versierten Personen betreut, sind treffsichere Auskünfte zu erwarten.

Was hier allerdings dennoch oft auf der Strecke bleibt, ist der Einzelfall. Den wollen viele auch im geschützten Raum einer geschlossenen Gruppe verständlicherweise nicht darlegen. Dies hat zur Folge, dass die Antwort auf Fragen zwar zutreffen kann, aber nicht muss.

Wertvolle Einrichtungen zur Beratung sind

  • Beratungsstellen der Wohlfahrts- und Sozialverbände
  • kommunale Einrichtungen
  • Vereine mit qualifizierter Betreuung
  • Rechtsanwälte

Offizielle Beratungsstellen der Sozialverbände

Viele Kommunen, aber vor allem die Sozialverbände von Caritas, Diakonie, weiterer kirchlicher Einrichtungen sowie sozial engagierte Vereine bieten für Arbeitslose ebenfalls Hilfe an. Hier sind es besonders geschulte Mitarbeiter, die sich mit allgemeinen Hartz-4-Themen gut auskennen. Wer Fragen zur Höhe einer bedarfsgerechten Miete hat, wissen möchte, wann Extrazahlungen für Sonderfälle möglich sind oder wie ein Antrag ausgefüllt werden muss, ist hier in der Regel gut aufgehoben.

Allgemeine Fragen hinsichtlich des Leistungsanspruches oder was bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid getan werden muss, werden ebenfalls zuverlässig beantwortet. Möglichkeiten zur Beratung bestehen je nach Beratungsstelle bei einem Termin vor Ort, telefonisch oder online per E-Mail. Das persönliche Gespräch bringt dabei am meisten Vorteile: Im direkten Gegenüber können nicht nur mündliche Informationen ausgetauscht werden, sondern Bescheide und Schreiben des Jobcenters schneller überprüft werden. Ergeben sich Nachfragen, sind diese meist direkt im Besprechungstermin zu klären.

Einen kleinen Nachteil bringen die Beratungsstellen der Wohlfahrts- und Sozialverbände allerdings dennoch mit: Es bestehen oft lange Wartezeiten, die der Dringlichkeit der Angelegenheiten nicht immer gerecht wird. Wer zudem als Betroffener nicht vorab weiß, dass Fristen laufen, innerhalb derer reagiert werden muss, kann das Nachsehen haben.

Tipp: Schreiben auf Fristen kontrollieren

Ist ein konkreter Bescheid oder ein Jobcenter der Anlass, weswegen Sie eine Beratung brauchen, sollten Sie immer auf Fristen achten. Sie sind in der Regel auffällig im Schreiben angegeben. Bei Bescheiden steht die einzuhaltende Frist am Ende des Bescheides, als Teil des Widerspruchbescheides.

Gibt es eine rechtliche Beratung für Hartz-4-Empfänger?

Geht es um mehr als allgemeine Fragen oder Rechtsthemen, die im Zusammenhang mit Hartz 4 auftauchen, ist eine Beratung durch den Rechtsanwalt sinnvoll. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Jobcenter die Übernahme der Wohnkosten teilweise versagt. Hier sind es bestimmte Details, die individuell betrachtet werden müssen, wie zum Beispiel der Wohnungsmarkt oder besondere persönliche Umstände.

Die genauen Rechtsgrundlagen zu beurteilen ist die Angelegenheit eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Sozialrecht. Meist bleibt es in kniffligen Fällen nicht bei der Beratung, auch zur endgültigen Regelung bedarf es der Hilfe eines Anwalts. Er übernimmt die Erhebung des Widerspruchs, begründet diesen und geht bei Bedarf auch gegen den folgenden Widerspruchsbescheid vor, indem er Klage vor dem Sozialgericht einreicht.

Auch die Ablehnung eines Sonderbedarfs, beispielsweise durch bestimmte Krankheiten, wird von einem Rechtsanwalt zuverlässig in Angriff genommen. Er weiß, auf welche Ausführungen, ärztliche Atteste und Begründungen es ankommt, um eine Durchsetzung zu erreichen. Andererseits kann er rechtssicher darüber Auskunft geben, ob nicht noch das Jobcenter mit der Ablehnung richtig lag.

Ist die Beratung für Hartz-4-Empfänger kostenlos?

In Gruppen in den Social Media sollte die Auskunft immer kostenlos sein. Allerdings ist sie, wie die Redensart sagt, mitunter nicht nur kostenlos, sondern auch umsonst.

Tipp: Nachprüfen ist besser als versäumen

Tipps und Ratschläge in den Social Media sollten Sie immer durch eigene Nachforschungen überprüfen. Sie können wirklich wertvoll sein, aber auch voll daneben liegen. Gut geeignet sind diese Antworten jedoch immer als Basis dafür, was Sie bei offiziellen Beratungsstellen oder einem Rechtsanwalt nachfragen sollten, um keine Nachteile zu erleiden.

Kostenlose Hilfe durch soziale Einrichtungen und Vereine

Bei den Wohlfahrtsverbänden und Beratungsstellen der sozialen Dienste ist die Beratung in der Regel kostenlos. Bei einigen kann es dennoch sein, dass eine geringe Gebühr von 5 bis 10 Euro zu zahlen ist. Diese wird verlangt, damit kein Missbrauch mit der Leistung betrieben wird, sich also niemand von Beratungsstelle zu Beratungsstelle durchgefragt, bis die Antwort zur Zufriedenheit ausfällt. Mitunter heißt es nämlich, eine negative Auskunft zu akzeptieren, was verständlicherweise nicht immer leicht, aber dennoch richtig ist.

Hartz 4 Hilfe durch den Rechtsanwalt

Wer zum Rechtsanwalt geht, zahlt viel Geld? Nein, für Empfänger von Hartz 4 gilt dies nicht. Zwar müssen auch diese, falls vorhanden, vorrangig ihre Rechtsschutzversicherung um Kostendeckung bitten. Wer keine hat, kann sich dennoch die professionelle Hilfe suchen.

Mit einem Beratungsschein, der gegen Nachweis der gesamten Einkünfte und Ausgaben für Wohnraum und andere feste Verpflichtungen, vom zuständigen Amtsgericht erteilt wird, bleibt die Beratung nahezu kostenfrei. Bezahlt werden muss lediglich ein Eigenanteil von 15 Euro, alle weiteren Kosten trägt dann der Staat. Viele Rechtsanwälte verzichten aber auf die Bezahlung der 15 Euro, da sie ja von der finanziellen Lage ihrer Mandanten wissen.

Kann das Problem trotz der anwaltlichen Beratung nicht aus der Welt geschaffen werden, müssen sich Betroffene dennoch keine Sorgen machen. Steht ein Prozess an, um die Rechte zu verteidigen und durchzusetzen, kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. In diesem Fall sind weder Gerichts- noch Anwaltskosten zu bezahlen.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

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