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Weihnachtsbonus – auch für Hartz IV-Empfänger*innen?

Weihnachten ist die Zeit der Geschenke, des guten Essens und des Beisammenseins. All das kostet jedoch viel Geld. Um die zusätzlichen Ausgaben im Dezember stemmen zu können, verlassen sich Arbeitnehmer*innen oft auf das Weihnachtsgeld, das ihnen von Arbeitgeber*innen ausgezahlt wird. Doch was ist mit Hartz IV-Empfänger*innen? Kriegen sie einen Weihnachtsbonus vom Jobcenter? Und was passiert mit Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber bei Aufstocker*innen?

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Kein Weihnachtsgeld vom Jobcenter

Einen Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe gibt es nicht. Das SGB II sieht schlicht und ergreifend keine Regelungen diesbezüglich vor. Aus Kulanz überweisen zwar manch kleinere Kommunen Hartz IV-Empfänger*innen ein paar Euro mehr zum Ende des Jahres. Das ist aber mehr die Ausnahme als die Regel. Zudem entscheiden Gemeinden jedes jahr anders: Mal gibt es einen Bonus; mal gibt es keinen.

Vor der Einführung von Hartz IV sah das Sozialrecht einen Weihnachtsbonus für Grundsicherungsempfänger*innen vor. Das erledigte sich jedoch mit der Sozialrechtsreform 2005. Seitdem gilt: Hartz IV soll nur die Existenz sichern – nicht mehr.

Anrechnung von Weihnachtsgeld bei Aufstocker*innen

Hilfe kann von den Jobcentern zu Weihnachten also nicht erwartet werden. Doch wie sieht es mit dem Weihnachtsgeld von der*dem Arbeitgeber*in aus? Haben Aufstocker*innen damit bessere Karten?

Leider nein. Das Weihnachtsgeld zählt, wie alle Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, als Einkommen und wird daher auf Hartz IV angerechnet. Anrechnungsfrei ist nur der Grundfreibetrag von 100 EUR. Wer also aufgrund des Weihnachtsgeldes von einer zusätzlichen finanziellen Spritze ausgegangen ist, wird wahrscheinlich bitter enttäuscht.

Hinweis: Aufteilungsregel des §11 Abs.3 SGB II

Ist das Weihnachtsgeld oder ein anderes einmaliges Einkommen so hoch, dass der Anspruch auf Hartz IV für den betreffenden Monat entfiele, wird der anzurechnende Betrag nach §11 Abs. 3 SGB II stattdessen gleichmäßig auf die kommenden sechs Monate aufgeteilt.

Werden Geschenke angerechnet?

Geschenke sind mittlerweile ein fester Bestandteil von Weihnachten, die mal mehr und mal weniger großzügig ausfallen können. Wie viel hat das Jobcenter hier mitzureden?Das kommt auf den Wert der Geschenke an. Ganz allgemein gilt: Geschenke in angemessener Höhe werden nicht angerechnet.

„Angemessen” ist jedoch ein recht dehnbarer Begriff, sodass regelmäßig Streit zwischen Hartz IV-Empfänger*innen und Jobcentern darüber entsteht, was noch angemessen ist und was nicht. Viele Jobcenter ziehen die Grenze schon bei 50 EUR. Entscheidend ist aber, ob sich das Vermögen des*der Leistungsempfänger*in durch die Zuwendung so stark vermehrt, dass nicht mehr von einer Hilfebedürftigkeit ausgegangen werden kann.

Des weiteren kommt es auch auf den Zweck der Schenkung an. Soll das Geld für den Führerschein oder ein Auto zurückgelegt werden, das für ein Jobangebot erforderlich ist, kann eine Anrechnung entfallen. Am besten sprechen Sie in solchen Fällen vorher mit Ihrem Jobcenter, sodass es nicht zu Missverständnissen kommt.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Weihnachtsbonus – auch für Hartz IV-Empfänger*innen?“

  1. Hallo mit 150 Euro im Monat da wäre jeden geholfen und es gäbe ein leckeres Weihnachtsessen auf dem Tisch und vielleicht sogar 1bis2 Geschenke das wäre schön

  2. Ich find es blöd mit den Weihnachtsgeschenken das es zum Teil anrechenbar ist, man weiß das ja meist vorher nicht was kommt und der schenkende meistens auch nicht

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