Ein zerstrittenes Paar sitzt Rücken an Rücken auf dem Sofa

Was passiert mit der Bedarfsgemeinschaft nach einer Trennung?

Verliebt, verlobt, getrennt – nicht jede Beziehung hält für immer. Während sich die meisten Paare sich nach einer Trennung problemlos aus dem Weg gehen können, ist das bei Hartz IV-Empfänger*innen jedoch schwierig. Oft fehlt einem der Ex-Partner*innen einfach das Geld, um sich sofort eine neue Bleibe suchen zu können. Kann man trotzdem die Bedarfsgemeinschaft auflösen?

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Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor?

Die Bedarfsgemeinschaft (BG) ist einer der zentralen Begriffe des Sozialrechts. Grob umfasst dieser Begriff alle Personen, die innerhalb eines gemeinsamen Haushalts leben und ganz oder teilweise Sozialleistungen beziehen. Für eine BG bedarf es aber mehr als nur in einer Wohnung zu leben. Zusätzlich müssen die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft füreinander Verantwortung und Sorge tragen. Genau das fehlt in der Regel aber bei frisch getrennten Paaren.

Ende der BG schwer zu beweisen

Theoretisch sind getrennte Hartz IV-Empfänger*innen also keine Bedarfsgemeinschaft mehr, selbst wenn sie noch in einer Wohnung leben sollten. Die Praxis stößt hier jedoch an ihre Grenzen. Denn wie will man die Trennung beweisen? Die meisten Jobcenter nehmen eine einfache Erklärung wohl nicht hin. Die Missbrauchsgefahr sei zu groß. Paare könnten vor dem Jobcenter ihre Trennung erklären, privat aber weiterhin zusammen bleiben und abkassieren, so die Befürchtung.

Solange es also von außen wie eine Partnerschaft aussieht, sind Leistungsempfänger vom Wohlwollen des*der Sachbearbeiter*in abhängig. Wer vorher verheiratet war, hat da schon deutlich bessere Karten. Eine gerichtlich durchgeführte Scheidung sollte in der Regel ausreichen, um auch das Jobcenter von einer Auflösung der Bedarfsgemeinschaft zu überzeugen.

Tipp: Räumliche Trennung so schnell wie möglich

Unverheirateten Ex-Partner*innen bleibt oft nur eine schnelle räumliche Trennung. Die ist zwar leichter gesagt als getan, für viele Jobcenter aber unverzichtbar, wenn die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst werden soll.

Bedarfsgemeinschaft auch bei getrennt lebenden Partner*innen

Umgekehrt führt aber auch eine räumliche Trennung nicht immer zum Ende der Bedarfsgemeinschaft. Das Bundessozialgericht hat bereits 2010 entschieden, dass auch Ehepartner*innen, die nicht zusammen in einer Wohnung leben, eine Bedarfsgemeinschaft bilden können.

Entscheidend sei nicht, ob es einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt gibt, sondern ob ein familiäres Band zwischen den Eheleuten besteht. Solange beide Partner*innen füreinander einstehen und sich um den jeweils anderen kümmern wollen, bestehe trotz getrennter Wohnungen, eine Bedarfsgemeinschaft.

Diese Entscheidung zeigt deutlich, wie prägend das Merkmal der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft für die BG ist. Das Bestehen oder Nichtbestehen einer Bedarfsgemeinschaft hängt fast ausschließlich davon ab.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Was passiert mit der Bedarfsgemeinschaft nach einer Trennung?“

  1. Hallo ich hab gerade das problem das meine freundin (ex) freundin uns vor 2monate beim amt über eine eventuelle trenung informierte und nun bekomm ich kein geld mehr

    1. Hallo Steffen,
      dann sollten Sie zügig Ihr Jobcenter kontaktieren und gegebenenfalls einen Antrag auf Leistungen stellen.
      Viele Grüße

  2. Hallo ich lebe in einer bedarfsgemeinschaft aber beziehung kann man das nicht mehr nennen sind dazu auch noch verheitatet , und er will patu nicht ausziehen und ich ja auch nicht , die wohnung ist zu teuer für uns alleine klar bleibt man dann da auch wohnen aber gibt es eine möglichkeit das wir trozdem getrennte Gelder bekommen ?..

    da er antragsteller ist bekommt er logischerweise was ich nicht normal finde das ganze geld und ich gehe Leer aus ich sehe von dem Geld nix. Ja er geht einkaufen aber ich möchte über mein regelsatz alleine verfügen und nicht das er über ein kopf enscheidet und ausgibt.
    Können sie mir sagen was ich machen kann das Jobcenter macht nix sie sagen es ist Famielen sache muss ich mit mein Mann alleine Klären aber da kann man nix klären mit ihm.
    Da wir noch verheiratet sich und er sich nicht scheiden lassen will warum auch immer ist es für mich besonders schwer die wohnung ist mit Trennwand auf geteilt also nix mehr seid jahren von tisch und Bett getrennt er im Bett ich auf dem schlafsofa und das viele jahre und da smuss doch reichen als beweis das wir kein paar mehr sind sondern nur auf dem Paper verheiratet sind sonst nichts.

    1. Hallo,
      die einfachste Möglichkeit ist natürlich immer eine räumliche Trennung. Grundsätzlich können sie aber auch erwirken, dass Ihre Leistungen an Sie ausgezahlt werden und nicht an Ihren Mann. Teilen Sie dem Jobcenter mit, dass Ihr Ehemann nicht der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft ist und er dementsprechend keine Zahlungen für Sie entgegennehmen soll. Daraufhin sollte das Jobcenter eine getrennte Auszahlung vornehmen.
      Viele Grüße

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