Verliebt, verlobt, getrennt – nicht jede Beziehung hält für immer. Während sich die meisten Paare sich nach einer Trennung problemlos aus dem Weg gehen können, ist das bei Hartz IV-Empfänger*innen jedoch schwierig. Oft fehlt einem der Ex-Partner*innen einfach das Geld, um sich sofort eine neue Bleibe suchen zu können. Kann man trotzdem die Bedarfsgemeinschaft auflösen?
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Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor?
Die Bedarfsgemeinschaft (BG) ist einer der zentralen Begriffe des Sozialrechts. Grob umfasst dieser Begriff alle Personen, die innerhalb eines gemeinsamen Haushalts leben und ganz oder teilweise Sozialleistungen beziehen. Für eine BG bedarf es aber mehr als nur in einer Wohnung zu leben. Zusätzlich müssen die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft füreinander Verantwortung und Sorge tragen. Genau das fehlt in der Regel aber bei frisch getrennten Paaren.
Ende der BG schwer zu beweisen
Theoretisch sind getrennte Hartz IV-Empfänger*innen also keine Bedarfsgemeinschaft mehr, selbst wenn sie noch in einer Wohnung leben sollten. Die Praxis stößt hier jedoch an ihre Grenzen. Denn wie will man die Trennung beweisen? Die meisten Jobcenter nehmen eine einfache Erklärung wohl nicht hin. Die Missbrauchsgefahr sei zu groß. Paare könnten vor dem Jobcenter ihre Trennung erklären, privat aber weiterhin zusammen bleiben und abkassieren, so die Befürchtung.
Solange es also von außen wie eine Partnerschaft aussieht, sind Leistungsempfänger vom Wohlwollen des*der Sachbearbeiter*in abhängig. Wer vorher verheiratet war, hat da schon deutlich bessere Karten. Eine gerichtlich durchgeführte Scheidung sollte in der Regel ausreichen, um auch das Jobcenter von einer Auflösung der Bedarfsgemeinschaft zu überzeugen.
Tipp: Räumliche Trennung so schnell wie möglich
Unverheirateten Ex-Partner*innen bleibt oft nur eine schnelle räumliche Trennung. Die ist zwar leichter gesagt als getan, für viele Jobcenter aber unverzichtbar, wenn die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst werden soll.
Bedarfsgemeinschaft auch bei getrennt lebenden Partner*innen
Umgekehrt führt aber auch eine räumliche Trennung nicht immer zum Ende der Bedarfsgemeinschaft. Das Bundessozialgericht hat bereits 2010 entschieden, dass auch Ehepartner*innen, die nicht zusammen in einer Wohnung leben, eine Bedarfsgemeinschaft bilden können.
Entscheidend sei nicht, ob es einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt gibt, sondern ob ein familiäres Band zwischen den Eheleuten besteht. Solange beide Partner*innen füreinander einstehen und sich um den jeweils anderen kümmern wollen, bestehe trotz getrennter Wohnungen, eine Bedarfsgemeinschaft.
Diese Entscheidung zeigt deutlich, wie prägend das Merkmal der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft für die BG ist. Das Bestehen oder Nichtbestehen einer Bedarfsgemeinschaft hängt fast ausschließlich davon ab.
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Guten Abend
Nach neun Jahren haben meine Partnerin und ich uns getrennt. Aus finanziellen Gründen formen wir die gemeinsame Wohnung derzeit zu einer Wohngemeinschaft um. Da ich seit einigen Jahren bereits im Bürgergeldbezug bin stellt sich mir nun die Frage ob ich einen Zuschuss zur Einrichtung meines Raumes beantragen kann. Das Jobcenter hat bereits die Umstellung der Bedarfs- auf eine Wohngemeinschaft akzeptiert doch schweigt man sich dort zu Renovierungs- und Einrichtungskosten aus.
Viele Grüße
Hallo Marcel,
wie das Jobcenter in Ihrem Fall entscheidet, können wir Ihnen nicht sagen. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, bzw. bleiben Sie hartnäckig.
Viele Grüße
Hallo. Ich habe da mal eine Frage. Ich lebe seit einigen Jahren mit meinem Lebensgefährten in einer gemeinsamen Wohnung. Vor zweieinhalb Jahren ist seine Tochter über Familiennachzug zu uns gezogen und ich habe-trotzdem ich nicht mit ihr verwandt bin- die Rolle einer Mutter für sie eingenommen. Da unsere Kleine vor einiger Zeit psychisch krank geworden ist, einen Klinikaufenthalt hatte und aufgrund von zahlreichen weiteren Problemen es jetzt wichtig war, dass sie nicht mit ihrem Papa zusammenlebt, hat er sich nun eine Wohnung gesucht und ich werde vermutlich als Pflegestelle für sie installiert werden. Meine Frage ist nun folgende: da ihr Vater derzeit Arbeitslosengeld bekommt, hat er einen Antrag beim Jobcenter zum Aufstocken gestellt, damit er sich die neue Wohnung leisten kann. Das Jobcenter will ihm jetzt aber keine Leistungen zahlen, da sie meinen, dass wir trotz getrennter Wohnungen eine Bedarfs Gemeinschaft sind, da wir ja noch ein Paar sind und seine Tochter bei mir lebt. Ich soll ihrer Ansicht ( da ich ein gutes Einkommen habe) jetzt noch für alles aufkommen, da sie uns alle weiterhin zusammen kalkulieren. Das kann doch aber so nicht richtig sein? Was sagt ihr dazu?
Hallo Katrin,
ob nach wie vor von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auszuschließen ist es jedoch nicht. Deshalb empfehlen wir entsprechende Bescheide, aus denen hervorgeht, dass das Jobcenter Sie nach wie vor als Bedarfsgemeinschaft ansieht, durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem News-Beitrag: Bedarfsgemeinschaft bei Fernehe – ja oder nein?
Viele Grüße
Guten Abend
Ich bin jetzt seit 10 Jahren getrennt von meinem Mann und ich habe jetzt schreiben vom jobcenter bekommen wo ich Angaben zum Unterhalt machen soll aber ich habe nie Unterhalt bekommen warum will Jobcenter das denn jetzt auf einmal
Hallo Doris,
darüber können auch wir nur spekulieren. Fragen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter nach den Gründen.
Viele Grüße
Meine enkelin lebt getrennt vom Partner in seiner wohnung in einen zimmer ist ohne job und Einkommen bürgergeld wurde abgelehnt
Das aa rechnet sein verdienst von 1700 Euro an bevor sie getrennt waren
Meine Frage von was soll sie leben ohne Geld nicht mal Kindergeld bekommt sie steht ihr bürgergeld zu?Der ex zahlt bis jetzt alle Kosten aber nicht mehr lange sagt er.eine wohnung für sie aussichtslos ohne Einkommen was kann sie machen
Kindergeld bekommt sie nicht da aa kein Schreiben fertig macht das sie kein bürgergeld bezieht sie wird im Juni 19 von was soll sie leben?
Hallo Monika,
sofern ein aktueller Ablehnungsbescheid vorliegt (nicht älter als einen Monat), sollte Ihre Tochter den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Sie muss dem Jobcenter klarmachen, dass Sie und Ihr Partner nicht länger eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern nach der Trennung vielmehr eine Wohngemeinschaft. Im Zweifelsfall muss Ihre Tochter ausziehen, um endgültig zu beweisen, dass die Partnerschaft beendet ist. Dann muss das Jobcenter für sie aufkommen.
Viele Grüße
Hallo,
nach der Ausbildung haben meine WG-Kollegin (w) und ich (m) Bürgergeld beantragt. Das Jobcenter hat uns direkt unterstellt, dass wir eine Beziehung führen würden, da wir unterschiedlichen Geschlechtern angehören, und behandelt uns nun als „Bedarfsgemeinschaft”. Wir wirtschaften getrennt, leben in getrennten Zimmern, haben weder ein gemeinsames Schlafzimmer noch Konto; beide haben wir Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass wir nicht untereinander Geld herumschieben; wir haben ebenfalls die Demütigung über uns ergehen lassen, dass ein vollkommen Fremder vom Jobcenter unsere Wohnung durchsucht, nachschaut, wo unsere Betten stehen, und unseren Kühlschrank durchwühlt, ob wir Einkäufe auch getrennt vom anderen aufbewahren – trotzdem heißt es seitens des Jobcenters, dass nicht zweifelsfrei bewiesen sei, dass keine Beziehung vorliege. Das ist doch ein Scherz. Welche „Beweise” sollen denn vorgelegt werden, die in den Augen des Jobcenters als wasserdicht gelten, wenn sogar der Außendienstler unsere Privaträume wie einen Tatort durchsucht und keine Hinweise auf eine Beziehung findet? Wie soll „bewiesen” werden, dass KEINE Beziehung vorliegt? Vom Jobcenter erhielten wir dazu keine Erklärung. Natürlich möchte ich nun schnellstmöglich umziehen. Als Bürgergeldbezieher stehen die Karten für einen Mietvertrag allerdings schlecht, weswegen ich zum Jahresende eine Stelle antreten werde, um mit dem Arbeitsvertrag bessere Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu haben. Das große Problem kommt allerdings erst noch: Das Bürgergeld, das unsere „Bedarfsgemeinschaft” bekommt, beläuft sich auf 1500€, aber die Stelle, die ich antrete, ist eine Zweitausbildung, die mit 1550€ vergütet wird. Meine Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass dieses Geld als Einnahme zähle und sich schmälernd auf den Gesamtbetrag des Bürgergelds der Bedarfsgemeinschaft auswirken werde, das ich ja dann ohnehin nicht mehr brauche, aber meine Mitbewohnerin sehr wohl, die weder Wohnung noch Job in Aussicht hat. Heißt das jetzt allen Ernstes, dass ich das Leben meine WG-Kollegin dann von meinem Azubigehalt mitfinanzieren muss, insofern ich keine andere Wohnung finde? Man kann mich doch unmöglich zwingen, das Leben einer Person zu finanzieren, die ich kaum kenne, nur weil das Jobcenter entschieden hat, uns als Beziehung einzustufen?!
Hallo,
sofern Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen haben (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den gerne einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Die unterstützen Sie dann auch bei einem Widerspruch. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, haben Sie die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Beanstanden Sie darin, dass Sie und Ihre Mitbewohnerin keine BG sind, sondern eine WG. Sobald Sie daraufhin einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Für Sie ist das mit keinerlei Kosten verbunden. Das gleiche Vorgehen kann natürlich auch Ihre Mitbewohnerin anstoßen.
Viele Grüße
Hallo
Nach einer Häuslicher Trennung vor 3 Jahren von meiner Ehefrau mit gemeinsamen Kind.
Hat meine Ehefrau seit dem Bürgergeld mit Mietkostenübernahme bewilligt bekommen.
Wir wollen demnächst wieder gemeinsam in eine neue Wohnung zusammenziehen und ein neuanfang
Starten. möchte meine Frau von der Alg2 befreien.
Muss ich wenn wir uns wieder vereinigen das Unterstützungsgeld
die sie bekommen hat zurückzahlen? Wie am geschicktestens soll sie sich am besten beim Amt abmelden
Soll man Angaben machen das man sich wieder versteht und ein Eheleben fortführen möchten.
Hallo,
nein, das Jobcenter kann von Ihnen keine Rückzahlung fordern. Ihre Frau muss die Behörde aber natürlich über die anstehenden Veränderungen informieren und sich abmelden, sobald beziehungsweise sofern sie nicht mehr hilfebedürftig ist.
Viele Grüße
Hey ich hätte da eine wichtige Frage , und zwar lebte ich mit meinen Freund zusammen und hatten dann eine Trennung und er hat sich abgemeldet und ist zu seiner Mutter gezogen . Wir sind nun zusammen und meine sacharbeiterin hat über dritte erfahren das wir wieder zusammen sind und mein Freund sogar ein Haus baut . Und hat mir dann vorgeworfen das ich mit ihm diesen Bau Vorhaben habe , was nicht stimmt weil er schon vor meiner Beziehung mit mir dieses Grundstück gekauft hat und bauen wollte . Er ist der einzige Bau Herr alles läuft auf ihn und er zahlt das auch alleine ,ich erklärte der Dame auch das wenn wir bis dahin zusammen bleiben was in denn Sternen steht , ich auch in dieses Haus einziehe . Und somit aus dem Jobcenter raus wäre .
Man hat soweit gebracht das sogar Kollegen meiner sacharbeiterin über uns in der zukünftige nachbarschaft getratscht haben das wir auf Kosten des Jobcenter ein Haus bauen . Was natürlich Schwachsinn ist .
Weil ich mit dem Bau nichts zu tuen habe . Jetzt hab ich eine Beschwerde geschrieben es kam nichts dabei raus .
Jetzt ist einfach meine Sorge weil mein Freund Tag täglich bei mir ein und aus geht das man gegen ihn ermittelt das dadurch ein Betrug vorliegt . Oder mir . Er zahlt mir keine Miete weder hilft er mir finanziell das mache ich alles alleine .
Könnte man uns da Probleme machen weil er ein und aus geht und trotzdem bei seiner Mutter lebt im Haus ? Er hat da seine eigene Wohnung . Ich wäre ihnen dankbar wenn sie mir antworten.
Hallo Alicja,
solange Sie nicht zusammen wohnen, dürfte es keine Probleme mit dem Jobcenter geben. Wer Sie wann besucht, ist allein Ihre Sache.
Viele Grüße
Hallo.Ich möchte mich von mein Lebensgefährte trennen und ausziehen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, die ich mit nehmen würde. Hich habe leider keine Einkommen und habe bist jetz nur von Seine verdien “gelebt und Kindergeld.Was muss ich tun das ich Unterstützung von der Stadt zu bekommen mit Wohnung, Geld und sw?Der ältester Kind wird in November 4 und der Jungste 2 in Juli,Habe leider keine Plätze für dieses Jahr in kita bekommen, kann also nicht arbeiten gehen momentan.Was soll ich machen?
Hallo Laura,
stellen Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld für sich und Ihre Kinder.
Viele Grüße
Hallo zusammen,brauche dringend Rat.Ein guter Freund von mir wurde von seiner Frau von jetzt auf gleich auf die Straße gesetzt. Die Frau hat nun Bürgergeld beantragt, und das Amt will jetzt ihren Mann Zwangs abmelden so das er obdachlos wäre,er bezieht momentan Krankengeld, wie wird es weiter gehen, wenn das Amt ihn abmeldet
Hallo Monika,
leider ist uns nicht ganz klar, was Sie mit “abmelden” meinen. Ist er neben dem Krankengeld auf aufstockende Leistungen angewiesen, muss er diese für sich erneut beantragen und das Jobcenter über die Veränderung seiner Situation informieren.
Viele Grüße
Hallo, ich habe vor knapp 3 wochen geheiratet, mein Mann wird noch nicht in die BG eingerechnet, weil ich noch keine Unterlagen habe zum einreichen. Er bekommt Krankengeld und hat Krebs im Endstadium. Morgen geht er ins Hospiz. Wird er dann dennoch bei mir angerechnet? Verliere ich dadurch meinen Alleinerziehenden Status obwohl er nachweislich sich nicht mal um dich selbst kümmern kann? Ich habe keinen Zugang zu seinem Konto oder ähnlichem.
Was kann ich tun?
Danke schon mal vorab.
Mfg Judith
Hallo Judith,
warten Sie erst einmal ab, wie der Bescheid ausfällt. Sobald Sie den nächsten Bescheid erhalten, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen auch zustehen. Ihren Alleinerziehenden-Status müssen Sie nicht zwingend verlieren. Das muss aber immer im Einzelfall betrachtet werden. Als Teil der BG dürfte er dennoch betrachtet werden.
Viele Grüße
Hallo ich hab gerade das problem das meine freundin (ex) freundin uns vor 2monate beim amt über eine eventuelle trenung informierte und nun bekomm ich kein geld mehr
Hallo Steffen,
dann sollten Sie zügig Ihr Jobcenter kontaktieren und gegebenenfalls einen Antrag auf Leistungen stellen.
Viele Grüße
Hallo ich lebe in einer bedarfsgemeinschaft aber beziehung kann man das nicht mehr nennen sind dazu auch noch verheitatet , und er will patu nicht ausziehen und ich ja auch nicht , die wohnung ist zu teuer für uns alleine klar bleibt man dann da auch wohnen aber gibt es eine möglichkeit das wir trozdem getrennte Gelder bekommen ?..
da er antragsteller ist bekommt er logischerweise was ich nicht normal finde das ganze geld und ich gehe Leer aus ich sehe von dem Geld nix. Ja er geht einkaufen aber ich möchte über mein regelsatz alleine verfügen und nicht das er über ein kopf enscheidet und ausgibt.
Können sie mir sagen was ich machen kann das Jobcenter macht nix sie sagen es ist Famielen sache muss ich mit mein Mann alleine Klären aber da kann man nix klären mit ihm.
Da wir noch verheiratet sich und er sich nicht scheiden lassen will warum auch immer ist es für mich besonders schwer die wohnung ist mit Trennwand auf geteilt also nix mehr seid jahren von tisch und Bett getrennt er im Bett ich auf dem schlafsofa und das viele jahre und da smuss doch reichen als beweis das wir kein paar mehr sind sondern nur auf dem Paper verheiratet sind sonst nichts.
Hallo,
die einfachste Möglichkeit ist natürlich immer eine räumliche Trennung. Grundsätzlich können sie aber auch erwirken, dass Ihre Leistungen an Sie ausgezahlt werden und nicht an Ihren Mann. Teilen Sie dem Jobcenter mit, dass Ihr Ehemann nicht der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft ist und er dementsprechend keine Zahlungen für Sie entgegennehmen soll. Daraufhin sollte das Jobcenter eine getrennte Auszahlung vornehmen.
Viele Grüße