Was geht vor: Pflege von Eltern oder Arbeitssuche?

Wer Geld vom Jobcenter bekommt, muss sich im Gegenzug bemühen, existenzsichernde Arbeit zu finden. Aber was, wenn jemand wegen der Pflege von Angehörigen gar keine Zeit zum Arbeiten hat? Besteht dann trotzdem ein Anspruch auf Hartz 4 Leistungen?

Muss ich einen Job suchen, obwohl ich meine Mutter pflege?

Frage: Hallo ich hätte eine Frage. Ich bin vom Jobcenter aus noch bis zum 04.08. in Elternzeit. Danach kommen sie ja auf mich zu, dass ich Arbeit suchen soll. Nur mein Problem ist, dass ich meine Mutter 24 Stunden, 7 Tage die Woche pflege. Sie hat Pflegestufe 3 und sie möchte keinen ambulanten Pflegedienst oder sonst irgendwas, weil sie nur mich haben möchte zum Pflegen. Wie läuft das dann beim Jobcenter ab? Muss ich dann, obwohl ich Mama pflege, Arbeit suchen? Die AOK kann bestätigen, dass ich meine Mutter pflege.

Antwort: Für einen Anspruch auf Hartz 4 müssen Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sein. Da Sie als pflegende Angehörige erwerbsfähig sind, sind Sie wie andere Leistungsbezieher erst einmal gemäß § 2 Absatz 1 SGB II dazu verpflichtet, sich um eine Beschäftigung zu bemühen. Grund hierfür ist, dass ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aktiv an allen Eingliederungsmaßnahmen mitwirken muss.

Pflege schränkt Erwerbsfähigkeit ein

Erwerbsfähig wären Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt täglich mindestens drei Stunden lang zur Verfügung stehen. Ihre Frage ist nun, ob diese Pflichten im Hartz 4-Bezug auch dann gelten, wenn Ihre Mutter auf eine Vollzeitpflege angewiesen ist und Sie diese Aufgabe übernehmen. In Ihrem Fall wäre der § 10 Absatz 1 Nr. 4 SGB II anwendbar. Dort heißt es, dass die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unzumutbar wäre, wenn diese mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Ihre Mutter weist mit der Pflegestufe 3 einen sehr hohen Pflegegrad auf. Sie schreiben selbst, dass Ihre Mutter einer 24/7 Betreuung bedarf. Eine weitere Voraussetzung für die Unzumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme ist jedoch, dass die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, beispielsweise durch einen Pflegedienst oder andere Angehörige. Hierbei sind jedoch auch Ihre tatsächlichen und finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen. Zudem kann es eine Rolle spielen, dass aus Sicht der Pflegebedürftigen aufgrund der intimen Pflegeverrichtung eine Übernahme der Pflegetätigkeit nur durch Sie erfolgen kann.

Sie sollten daher einmal das Gespräch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter führen und die Angelegenheit besprechen. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass Ihre Pflicht, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen, aufgrund der Pflegebedürftigkeit Ihrer Mutter entfällt.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

6 Antworten auf „Was geht vor: Pflege von Eltern oder Arbeitssuche?“

  1. Guten Tag, wir stocken mit Bürgergeld auf mein Mann arbeitet und unser Kind ist seit neustem an Diabetes Typ 1 erkrankt und braucht eine Rundum Betreuung von mir da es für uns alles neu ist und wir uns erst daran gewöhnen müssen und der Stoffwechsel meiner Tochter sehr instabil ist. Jetzt fordert mich das Amt arbeiten zu gehen, leider ist das mit der Pflege meiner Tochter nicht möglich. Kann mich das Amt dazu zwingen?Meine Tochter hat Pflegegrad 1

    1. Hallo Lila,
      die Pflege führt nur dann zur Unzumutbarkeit von Arbeit, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das müssen Sie dem Jobcenter im Zweifelsfall nachweisen. Nach fachlichen Weisungen, die den Jobcentern vorgegeben werden, kann sich beim zeitlichen Umfang einer möglichen Beschäftigung zudem am Pflegegrad orientiert werden. Beim Pflegegrad 1 beträgt die zumutbare Arbeitszeit mindestens sechs Stunden. Dementsprechend kann das Amt von Ihnen verlangen, eine Beschäftigung aufzunehmen.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag ,

    Zeit Februar dieses Jahr habe mein Job verloren durch meine Mann das er sehr krank geworden ist und zeit Mai wurde ich mit 42 Stunde für meine Mann der Stufe grad 3 hat als Pflege Person angegeben bei der Krankenkasse. Die Jobcenter hat mich angerufen und gesagt das er mich abmeldet weil ich nicht mehr für Arbeit zur Verfügung stehe und selber meine Krankenversicherung zahlen muss wenn die Krankenkasse das nich übernimmt. Meine Frage werde ob die Jobcenter mich abmelden kann obwohl in der Papiere stehe ich als Pflege Angehörige mit 42 Stunde pro Woche ?

    Mit freundlichen Grüßen Maria

  3. Guten Tag ,
    ich bekomme Hartz4 ,habe jetzt eine Wohnung angemietet die 25Euro über den Satz liegt.Ich mußte ausziehen wegen Eigenbedarf.Ich übernehme die 25 Euro vom Datz.Nun sagt das Jobcenter das ich keine Renovierungskosten erhalte und bei Nebenkosten Nachzahlungen ich alles selbst zahlen muß.Ich wohne im Märkischen Kreis und bin mir nicht sicher ob es so stimmt was der Bearbeiter so behauptet.
    Es wäre schön eine Antwort auf diese Frage zu bekommen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen Meier

    1. Hallo Meier,
      Voraussetzung für die Übernahme der Renovierungskosten wie auch anfallender Nebenkostennachzahlungen ist, dass Sie sich vor dem Umzug die Einwilligung des Jobcenters für den Umzug eingeholt haben. Anderenfalls kann das Jobcenter die Übernahme der Kosten verweigern. Dennoch: Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, lassen Sie den einmal von unseren Partneranwälten prüfen.
      Viele Grüße

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