Bettwanze

Urteil: Jobcenter muss Kammerjäger zahlen

Eine Hartz 4-Empfängerin hat Bettwanzen und braucht einen Kammerjäger, doch der ist teuer. Der Vermieter will nicht zahlen, das Jobcenter weigert sich auch. Jetzt entschied das Sozialgericht: Schädlingsbekämpfung zählt zu Kosten der Unterkunft.

Schädlingsbekämpfung soll über 1.700 EUR kosten

Die Ausgangslage: Eine 24-jährige Frau lebt mit ihren Kindern, vier und zwei Jahre alt, in einer Mietwohnung. Mitte Oktober 2018 ist sie eingezogen. Sie stellt fest, dass sie Bettwanzen in ihrer Wohnung hat.

Eine Schädlingsbekämpfung soll 1.700 EUR kosten. Dazu kommen noch Stromkosten, denn der Kammerjäger schlägt eine thermische Behandlung vor. Er will also die Zimmer so hoch erhitzen, dass die Bettwanzen absterben. So entstehen auch noch höhere Stromkosten. Das alles ist viel Geld für eine Alleinerziehende im Hartz 4-Bezug. Der Vermieter will auch nicht zahlen. Was also tun?

Jobcenter will nicht zahlen

Anfang Oktober 2019 stellt die junge Mutter beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Sie legt den Kostenvoranschlag bei. Und sie schickt auch noch eine Broschüre des Umweltbundesamts bei. Darin steht, dass man Bettwanzen nicht selbst bekämpfen kann. Ohne Unterstützung von Profis hat man keine Chance gegen die Plagegeister.

Das Jobcenter lehnt den Antrag ab. Es will keinen Zuschuss und auch kein Darlehen gewähren. Es gäbe keine gesetzliche Grundlage, um dafür Geld bereitzustellen. Schädlingsbekämpfung gehöre nicht zu den Kosten der Unterkunft (KdU).

Frau beantragt einstweiligen Rechtsschutz

Daraufhin wendet die Frau sich ans Sozialgericht Reutlingen. Sie beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Der Befall sei absolut eklig und auch ihre beiden Kinder seien betroffen.

Das Gericht verhandelte kaum eine Woche später. Die Richter entschieden vorläufig: Das Jobcenter muss die Kosten für die Schädlingsbekämpfung und für die zusätzliche Stromversorgung übernehmen. Denn das sind sehr wohl Kosten der Unterkunft.

Richter: Kein hinnehmbarer Zustand

Das SG Reutlingen verweist auf das Bundessozialgericht (BSG). Das hat schon geurteilt, dass das Jobcenter in bestimmten Fällen auch Kosten für Schönheitsreparaturen übernehmen muss. Kosten für Schädlingsbekämpfung muss es dann erst recht zahlen, entscheiden die Richter. Letztlich gehe es bei der Übernahme der Kosten um die Sicherung eines menschenwürdigen Wohnens.

Eine professionelle Beseitigung des Ungeziefers ist laut Bundesumweltamt offensichtlich nötig, deswegen müsse das Jobcenter zahlen. Bettwanzenbefall sei kein hinnehmbarer Zustand. Er bedeute

  • psychische Belastung
  • soziale Isolierung
  • und auch die Gefahr von Weiterverbreitung der Bettwanzen.

Die Ungezieferbekämpfung liege damit sogar im öffentlichen Interesse.


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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Eine Antwort auf „Urteil: Jobcenter muss Kammerjäger zahlen“

  1. Ich finde es sehr gut, dass dieser Frau so schnell geholfen wurde. Bettwanzen sind wirklich ekelig. Wir überlegen auch, einen Kammerjäger durch unsere neue Wohnung zu schicken, bevor wir sie beziehen. Dazu hatte uns der Immobiliensachverständige geraten.

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