Positives Urteil: Jobcenter muss Laptop für Hartz 4-Empfänger bezahlen

hartz4widerspruch.de konnte für einen Schüler einen benötigten Laptop einklagen. Am vergangenen Mittwoch verhandelte das Bundessozialgericht Kassel darüber, ob die Kosten für Lehrmittel als Mehrbedarf gelten und dementsprechend von den Jobcentern übernommen werden müssen.

hartz4widerspruch.de gewinnt Schüler-Klage

Auch unsere Anwälte von hartz4widerspruch.de hatten bereits mit einem solchen Fall zu tun. Unser Mandant bat das Jobcenter um die finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Laptops für die Schule. Für den Unterricht, einem Informatikkurs, sei dieser unabdingbar gewesen.

Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Unsere Partneranwälte unterstützten den jungen Mann, bis schließlich das Sozialgericht Wiesbaden im März 2019 über den Fall entschied. Der Richter entschied zu Gunsten unseres Mandanten. Das Jobcenter musste ihm die Kosten von insgesamt 350 Euro für einen Laptop gewähren.

Jobcenter lehnte mehrfach Zuschüsse für Schulbücher ab

Auch im Rahmen der Verhandlung vor dem Bundessozialgericht, wurden zwei ähnliche Klagen verhandelt. Eine aus Hildesheim sowie eine aus dem Landkreis Celle. In beiden dieser Fälle, beantragten die Eltern zu Beginn des 11. Schuljahres ihrer Kinder, Geld für notwendige Schulbücher. Die Jobcenter lehnten die Anträge auch bei ihnen ab.

Nach Auffassung der Behörde, sind derartige Ausgaben in dem errechneten Regelsatz erfasst. Dieser sieht allerdings nur drei Euro monatlich für Bildung vor. Deshalb rät das Jobcenter, rechtzeitig für höher anfallende Beträge zu sparen. Ferner sei es Leistungsempfängern auch zuzumuten, sich um gebrauchte und dementsprechend günstigere Exemplare zu bemühen. Die darauffolgenden Klagen wurden nun verhandelt.

Lernmittelfreiheit gilt nicht in allen Bundesländern

In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Niedersachsen, besteht für die Oberstufen keine Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für unabdingbare Schulmaterialien selbst getragen müssen.

Für viele Hartz 4-Empfänger ist die daraus resultierende Summe allerdings nicht aufzubringen. Sie bitten daher das Jobcenter um Unterstützung, welche die Jobcenter jedoch häufig ablehnen.

BSG-Entscheidung: Jobcenter muss Schulbücher zahlen

Das Bundessozialgericht kam zu dem Ergebnis, dass Kinder aus Hartz 4-Haushalten Geld für Lernmaterialien einfordern dürfen.

Das gelte insbesondere für Kinder, die in Bundesländern leben, in denen sie ihre Schulbücher aufgrund mangelnder Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen. Ferner gibt das Bundesgericht zu bedenken, dass der für Bildung vorgesehene Teil im Regelsatz zu gering sei.

Bisher ist allerdings noch nicht schriftlich festgehalten, ob und in welchen Bundesländern die Lernmittel von den Jobcentern übernommen werden.

Unser Anwalt fasst das Urteil wie folgt zusammen:

Zwar sind die Kosten für Schulbücher vom Regelbedarf erfasst, nicht jedoch in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Denn das Ergebnis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die der Ermittlung des Regelbedarfs zugrunde liegt, ist nicht auf Schüler übertragbar, für die anders als in den meisten Bundesländern keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe gilt.

Schulbücher für Schüler, die sie mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, sind daher durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II zu übernehmen.

Der Härtefall-Mehrbedarf soll Sondersituationen, in denen ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf auftritt, und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist, Rechnung tragen und ist verfassungskonform auszulegen.

 

 

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 0

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Positives Urteil: Jobcenter muss Laptop für Hartz 4-Empfänger bezahlen“

  1. @ Drubig.
    eine gebrauchte Waschmaschine kostet um die 50-70€ die sind in dem ´Regelsatz vorgesehen zum ansparen. Es ist schon ein Unterschied ob ich für neue Möbel über einen Zeitraum einen Betrag ansparen kann muss, oder ich für den Schul-Ausbildungsbereich Lehrmittel benötige.

  2. Da sieht mans wieder was Hartz4 für eine Schande ist, weils finanziell nicht anderst geht muss man sich Elektroartikel und Schulbedarf von denen durch Gutscheine und Anträge erbetteln, dann suchen die das bestimmt aus was es sein darf und bestimmen was es kosten soll, also was die dafür geben, wenns gut geht bekommt man was wenn nicht, nichts. Freiheiten darin hat man keine, sehr viel Bürokratie und Bestimmung.

  3. Hallo liebe Freunde, die Frage lautet, ob Jobcenter auch Laptop Kosten übernimmt für schwerbehindert 100% merkzeich B G H ER?
    Pflegestufe 3,
    Danke im Voraus
    Georg Dell

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert