Das Jobcenter lässt sich mit der Bearbeitung seiner Fälle gerne Zeit. Hartz IV-Empfänger:innen sind jedoch darauf angewiesen, dass der Regelsatz pünktlich zu Beginn des Monats auf dem Konto ist. Können sie gegen das Jobcenter vorgehen, wenn die Überweisung mal wieder auf sich warten lässt?
Bürgergeld-Bescheid kostenlos prüfen lassen
Jobcenter muss rechtzeitig leisten
Miete, Strom, Internet – auf Hartz IV-Empfänger:innen kommt monatlich einiges an Kosten zu, die sie nur mithilfe des Jobcenters zahlen können. Aus diesem Grund ist für Gerichte klar, dass das Jobcenter spätestens zu Beginn eines Monats den Regelsatz überweisen muss. In manchen Fällen können Hartz IV-Empfänger:innen sogar schon im Vormonat Zahlung verlangen.
Schwieriger wird es hingegen bei Weiterbewilligungs- und Erstanträgen. Hier brauchen Grundsicherungsempfänger:innen einen langen Atem. Erst wenn das Jobcenter sechs Monate lang nichts von sich hören lässt, kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Da Betroffene in der Regel kein halbes Jahr auf das beantragte Geld warten können, sollten sie zeitgleich einen Vorschuss nach § 42 SGB II beantragen.
Tipp: Anträge frühzeitig stellen
Die Erfahrung zeigt, dass man Anträge möglichst frühzeitig beim Jobcenter stellen sollte. Für einen Weiterbewilligungsantrag beispielsweise braucht das Jobcenter in der Regel drei bis vier Wochen. Planen Sie den Bearbeitungszeitraum unbedingt mit ein!
Verspätete Leistung führt zu Schäden
Trotz eines Anspruchs auf rechtzeitige Überweisung, berichten ALG II-Beziehende immer wieder, dass es Tage oder sogar Wochen dauert, bis sie Geld zur Verfügung haben. Neben den eigentlichen Kosten fallen dadurch Verzugsschäden wie Stornogebühren an, die den finanziellen Rahmen der Leistungsempfänger:innen erst recht sprengen.
Jobcenter ist zu Schadensersatz verpflichtet
Glücklicherweise bleiben Betroffene nicht auf diesen Kosten sitzen. Das Landgericht Kiel hat bereits vor Jahren entschieden, dass ein sogenannter Amtshaftungsanspruch gegen das Jobcenter besteht. Überweist der Sachbearbeiter die Regelsatzleistungen zu spät, begeht er damit einen fahrlässigen Pflichtverstoß. Daraus entstandene Schäden muss die Staatskasse begleichen.
Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen
- Komplett kostenlos
- Hohe Erfolgsquote
- Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?
Guten Tag…wir haben immer wieder Ärger mit der Zahlung vom Jobcenter.Wir sind in einer Bedarfsgemeinschaft ( verheiratet).Wir waretn nun schon seit fast einem Jahr auf die Zahlung von unserem Gas.Immer wieder werden Belege und Rechnungen eingefordert, doch diese liegen dem Jobcenter alle vor.Es wird alles ganz genau von uns dokumentiert und per Mail und Einschreiben mit Rückschein an das Jobcenter eingereicht.Immer wider versuchen sie die Zahlung raus zu ziehen.Doch es geht nicht nur um die Zahlung vom Gas, letztes Jahr bekamen wir 3 Monate gar kein Geld…Geld für einen Anwalt haben wir natürlich auch nicht…wie können wir vorgehen bzw. was können wir unternehmen ?Dementsprechend laufen natürlich auch die Forderungen und Mahnungen auf, weil wir nicht alles fristgerecht bezahlen können…Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben…Besten Dank
Hallo Marion,
beantragen Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe und lassen sich von einem Anwalt vor Ort beraten. Das dürfte in Ihrem Fall Aufschluss bringen.
Viele Grüße
Was soll mein Enkel machen wenn er eine größere Wohnung in selben Haus angemietet hat weil seine Tochter alle 14 Tage und bedarfsweise bei ihm ist und seine Sachbearbeiterin die Kosten verweigert.Sie ist auch sehr lange mit etwaigen Auszahlungen im Rückstand z.B. die Miete ist schon 5 Monate rückständig und auch derHartz4 Bedarf.Er hat einen neuen Betreuer und seit2 Monaten heißt es von ihrer Seite ständig dasUnterlagen fehlen.
Hallo Jutta,
zuerst einmal kommt es darauf an, ob sich Ihr Sohn den Umzug vom Jobcenter hat genehmigen lassen. Ohne Genehmigung ist es legitim, dass das Jobcenter die Übernahme der höheren Mietkosten bzw. der Differenz verweigert. Wenn der Rückstand des Jobcenters durch die fehlenden Unterlagen zu erklären ist, sollte Ihr Sohn diese schnellstmöglich nachreichen. Solange dem Jobcenter nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann es über einen Erst- oder Weiterbewilligungsantrag nicht abschließend entscheiden. Liegt der Antrag vollständig vor, hat die Behörde bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid auszustellen. Hat sich nach sechs Monaten noch nichts getan, kann Untätigkeitsklage eingereicht werden.
Ist Ihr Sohn deshalb in einer finanziellen Notlage, sollte er schnellstmöglich einen formlosen Antrag beim Jobcenter auf sofortige finanzielle Unterstützung stellen.
Viele Grüße