Kontoauszug mit Geldeingängen und Ausgängen

Jobcenter zahlt verspätet: Muss es für den Schaden aufkommen?

Das Jobcenter lässt sich mit der Bearbeitung seiner Fälle gerne Zeit. Hartz IV-Empfänger:innen sind jedoch darauf angewiesen, dass der Regelsatz pünktlich zu Beginn des Monats auf dem Konto ist. Können sie gegen das Jobcenter vorgehen, wenn die Überweisung mal wieder auf sich warten lässt?

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Jobcenter muss rechtzeitig leisten

Miete, Strom, Internet – auf Hartz IV-Empfänger:innen kommt monatlich einiges an Kosten zu, die sie nur mithilfe des Jobcenters zahlen können. Aus diesem Grund ist für Gerichte klar, dass das Jobcenter spätestens zu Beginn eines Monats den Regelsatz überweisen muss. In manchen Fällen können Hartz IV-Empfänger:innen sogar schon im Vormonat Zahlung verlangen.

Schwieriger wird es hingegen bei Weiterbewilligungs- und Erstanträgen. Hier brauchen Grundsicherungsempfänger:innen einen langen Atem. Erst wenn das Jobcenter sechs Monate lang nichts von sich hören lässt, kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Da Betroffene in der Regel kein halbes Jahr auf das beantragte Geld warten können, sollten sie zeitgleich einen Vorschuss nach § 42 SGB II beantragen.

Tipp: Anträge frühzeitig stellen

Die Erfahrung zeigt, dass man Anträge möglichst frühzeitig beim Jobcenter stellen sollte. Für einen Weiterbewilligungsantrag beispielsweise braucht das Jobcenter in der Regel drei bis vier Wochen. Planen Sie den Bearbeitungszeitraum unbedingt mit ein!

Verspätete Leistung führt zu Schäden

Trotz eines Anspruchs auf rechtzeitige Überweisung, berichten ALG II-Beziehende immer wieder, dass es Tage oder sogar Wochen dauert, bis sie Geld zur Verfügung haben. Neben den eigentlichen Kosten fallen dadurch Verzugsschäden wie Stornogebühren an, die den finanziellen Rahmen der Leistungsempfänger:innen erst recht sprengen.

Jobcenter ist zu Schadensersatz verpflichtet

Glücklicherweise bleiben Betroffene nicht auf diesen Kosten sitzen. Das Landgericht Kiel hat bereits vor Jahren entschieden, dass ein sogenannter Amtshaftungsanspruch gegen das Jobcenter besteht. Überweist der Sachbearbeiter die Regelsatzleistungen zu spät, begeht er damit einen fahrlässigen Pflichtverstoß. Daraus entstandene Schäden muss die Staatskasse begleichen.

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

10 Antworten auf „Jobcenter zahlt verspätet: Muss es für den Schaden aufkommen?“

  1. Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Ich habe am 03.11.2023 einen 520 € Minijob begonnen, dieses das Jobcenter mitgeteilt.
    Jetzt am 30.11.2023 habe ich meinen Lohn von 520 € überwiesen bekommen. Am 30.10.2023 wurde mir das Geld vom Jobcenter für November überwiesen. Mir wurde erklärt, da der Lohn im selben Monat zugeflossen ist wie die Vorauszahlung vom Amt ( Also Novemberzahlung ) habe ich zu viel erhalten und mir wird bis auf der Freibetrag alles verrechnet. Ärgerlich, hätte ich zum Chef lieber gesagt das er am 01.12.2023 überweisen soll. Naja ärgerlich.

    So weit, so gut .. sind halt die Regeln.

    Jetzt Ende November habe ich für Dezember noch immer nicht die 184 € Freibetrag von dem Jobcenter erhalten ( Angeblich wegen eines Technischen Problems. ) Zeitgleich wurde mir telefonisch mitgeteilt, das ich jetzt eine Einstellung der Bewilligung erhalte und eine vorübergehende Bewilligung wo dann nach ( glaube 6 Monaten ) geprüft wird ob ich dann zu viel Geld oder zu wenig erhalten habe da sich der Monatliche Verdienst ja Anhand der Kalendertage ja ändern kann.

    Das hätte mein Sachbearbeiter ja schon alles längst erledigen können da er ja frühzeitig schon den Bescheid über den Beginn des Minijobs erhalten hatte. Daraus war nur nichts ersichtlich ob ich schon Ende November oder erst im Dezember meinen Lohn erhalte.

    Nur wie lange dauert der ganze Prozess, Wann erhalte ich den Freibetrag und die wichtigste Frage … Wurde jetzt die Miete für den Dezember auch nicht an den Vermieter überwiesen ?

    Wird die Miete erst wieder mit den Vorläufigen Bewilligungsbescheid übernommen oder Rückwirkend dann an den Vermieter bezahlt ( also mit Verspätung )

    Ich befürchte schon das von meinem Sachbearbeiter die Aussage kommen wird das ich mit dem Lohn den ich im November erhalten habe ja die Miete hätte überweisen können und vom Restlichen Geld Alle Rechnungen und Lebensmittel für Dezember begleichen könne :/

    Hat da jemand Erfahrung mit, das selbe Problem gehabt und gab es da zum Schluss noch richtig Ärger und Stress ?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gruß Maik

  2. Das kenne ich nur zu gut .Bri mir ist es auch so da meine Tochter noch zu hsuse wohnt und mein mann suf grund COPD in rente mußte. Jezt haben die Sachbearbeiter wieder gewechselt und qas idt ich habe mein Geld bis zum 1november noch nicht auf dem konnto .Konnte nicht mal einkaufen da von der Rente meines Mannes nichts über bleibt aber ich werde morgen eine Klage einreichen den das ist grob fahrlässig und das amt muß fpr die Verzugszinsen aufkommen den es ist ein grober Pflichtverstos

  3. Schwieriger wird es hingegen bei Weiterbewilligungs- und Erstanträgen. Also immer, oder gibt es noch andere Anträge. Wie soll man denn 6 Monate überleben ohne Geld, wenn man nicht darauf angewiesen wäre würde man es doch nicht beantragen!? Ich habe fast 3 Monate kein Geld bekommen, konnte nichts bezahlen, hatte nichts zu Essen. Ich habe unzählige Nachrichten geschrieben, auf keine kam eine Reaktion. Deswegen habe ich inzwischen Inkassounternehmen am Hals, einen Mahnbescheid vom Amtsgericht etc. soll tausende von Euros zahlen, die nur dadurch entstanden sind, und lande dadurch vermutlich in der Schufa, was man Leben danach extrem schwierig macht. Kann man dagegen gar nichts tun?

  4. Wir haben ein klein Unternehmen Angemeldet & ordnungsgemäß auch reingeschrieben das wir keine Einnahmen haben und nur weil man uns erst nicht glaubt und sogar unterstellt das man Einahmen hat wurde unser Geld komplett eingestellt aber vor eine Woche hieß es noch es sei alles in Ordnung alles Unterlagen alles ok dan Monatsende also jetzt 01.08.2023 kein Geld weil die ja ein vor werfen das man angebliche Einnahmen hat Urteil willkürlich dan wurde es geklärt aber wir warten schon eine Woche auf unser Geld so was geht nicht erst unterstellen und jetzt eine Woche später Geld zahlen die schikanieren uns ständig wir haben Mietrückstände wir haben Schulden und ständig Stress mit Stromanbieter oder Vermieter und unsere Katze 🐱 braucht auch ihr Futter wir haben nicht mal mehr Kaffee ☕️ nix zu Essen das regt ein extrem auf was die ständig abziehen und man fühlt sich komplett schutzlos die können nach Lust und Laune machen was sie wollen mit ein

    1. Gleiches hier.
      Meine Frage was habt ihr gemacht ? Seit ihr weiter gekommen in eurem Fall?

  5. Guten Tag…wir haben immer wieder Ärger mit der Zahlung vom Jobcenter.Wir sind in einer Bedarfsgemeinschaft ( verheiratet).Wir waretn nun schon seit fast einem Jahr auf die Zahlung von unserem Gas.Immer wieder werden Belege und Rechnungen eingefordert, doch diese liegen dem Jobcenter alle vor.Es wird alles ganz genau von uns dokumentiert und per Mail und Einschreiben mit Rückschein an das Jobcenter eingereicht.Immer wider versuchen sie die Zahlung raus zu ziehen.Doch es geht nicht nur um die Zahlung vom Gas, letztes Jahr bekamen wir 3 Monate gar kein Geld…Geld für einen Anwalt haben wir natürlich auch nicht…wie können wir vorgehen bzw. was können wir unternehmen ?Dementsprechend laufen natürlich auch die Forderungen und Mahnungen auf, weil wir nicht alles fristgerecht bezahlen können…Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben…Besten Dank

    1. Hallo Marion,
      beantragen Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe und lassen sich von einem Anwalt vor Ort beraten. Das dürfte in Ihrem Fall Aufschluss bringen.
      Viele Grüße

    2. Hallo Marion,
      wenn ihr Mittellos seid, könnt ihr beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, dann kommt der Staat für die Anwaltskosten auf!

  6. Was soll mein Enkel machen wenn er eine größere Wohnung in selben Haus angemietet hat weil seine Tochter alle 14 Tage und bedarfsweise bei ihm ist und seine Sachbearbeiterin die Kosten verweigert.Sie ist auch sehr lange mit etwaigen Auszahlungen im Rückstand z.B. die Miete ist schon 5 Monate rückständig und auch derHartz4 Bedarf.Er hat einen neuen Betreuer und seit2 Monaten heißt es von ihrer Seite ständig dasUnterlagen fehlen.

    1. Hallo Jutta,
      zuerst einmal kommt es darauf an, ob sich Ihr Sohn den Umzug vom Jobcenter hat genehmigen lassen. Ohne Genehmigung ist es legitim, dass das Jobcenter die Übernahme der höheren Mietkosten bzw. der Differenz verweigert. Wenn der Rückstand des Jobcenters durch die fehlenden Unterlagen zu erklären ist, sollte Ihr Sohn diese schnellstmöglich nachreichen. Solange dem Jobcenter nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann es über einen Erst- oder Weiterbewilligungsantrag nicht abschließend entscheiden. Liegt der Antrag vollständig vor, hat die Behörde bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid auszustellen. Hat sich nach sechs Monaten noch nichts getan, kann Untätigkeitsklage eingereicht werden.

      Ist Ihr Sohn deshalb in einer finanziellen Notlage, sollte er schnellstmöglich einen formlosen Antrag beim Jobcenter auf sofortige finanzielle Unterstützung stellen.
      Viele Grüße

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