Jobcenter zahlen jede fünfte Miete nicht voll in 2018

Jobcenter zahlen jede fünfte Miete nicht voll

Nur vier von fünf Hartz 4-Mieten bezahlten die Jobcenter 2018 voll – der Rest der Hartz 4-Empfänger musste draufzahlen. Und dabei geht es nicht nur um ein paar Euro: Über 80 EUR monatlich mussten die Betroffenen im Schnitt auf die Zahlungen vom Amt drauflegen. Dabei ist der Regelsatz schon dann knapp kalkuliert, wenn er nicht für die Miete eingesetzt werden muss.

Betroffene müssen Lücke mit dem Regelsatz schließen

Wer sich beim Jobcenter in der Leistungsabteilung beschwert, weil die Miete nicht voll übernommen wird, erntet oft nur ein Schulterzucken. Die Mieten für Luxuswohnungen gehören eben nicht zum Existenzminimum, das Hartz 4 abdecken soll. Das steht so zwar nicht in den KdU-Richtlinien, doch ist es der Eindruck, das im Jobcenter vermittelt wird: Angemessene Mieten zahlt das Jobcenter, Extrawürste nicht.

Dass das Bild so aber nicht stimmt, zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, über die die Tagesschau berichtet hat. 546.000 Haushalte, jeder fünfte Haushalt im Hartz 4-Bezug, bekommt nicht die volle Miete vom Jobcenter. Unwahrscheinlich, dass jeder fünfte Hartz 4-Haushalt darauf besteht, in einer Luxuswohnung zu logieren. Wahrscheinlicher ist, dass sich an dieser Wohnkostenlücke der große Mangel an bezahlbarem Wohnraum zeigt – und dass Hartz 4-Bezieher, die schwächsten Teilnehmer auf dem Wohnungsmarkt, mit dem Problem alleine gelassen werden.

Wohnkostenlücke bedeutet versteckte Kürzungen des Regelsatzes

Wenn das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt, bedeutet das eine versteckte Kürzung des Regelsatzes. Denn Hartz 4-Bezieher, deren Mieten das Jobcenter nicht voll bezahlt, müssen von ihrem Regelsatz den fehlenden Teil der Miete bezahlen – von dem Regelsatz, der nur das bloße Existenzminimum abdecken soll.

Im Durchschnitt fehlen 82 EUR Miete im Monat

2018 betraf das Problem 19,2 % der Bedarfsgemeinschaften – bei ihnen wurde nur ein Teil der Miete gezahlt. Durchschnittlich mussten die Betroffenen 82 EUR im Monat – fast ein Fünftel des 2018er-Regelsatzes von 416 EUR – auf die Mietzahlung vom Amt drauflegen, um sich Mahnungen vom Vermieter zu ersparen. Mit 82 EUR monatlich kommen fast 1.000 EUR im Jahr zusammen, die sich die Kommunen an Unterkunftskosten sparen.

Alleinerziehende besonders betroffen

Überdurchschnittlich häufig müssen Alleinerziehende draufzahlen. Das liegt wohl daran, dass die KdU-Richtlinien nicht auf ihre spezielle Situation angepasst sind: Die jeweils angemessenen Unterkunftskosten richten sich nach der Anzahl der Personen. Das heißt, eine Mutter mit Kind hat genauso viel Geld zur Verfügung wie ein Paar, obwohl die Ansprüche an eine Wohnung ganz unterschiedlich sind.

Wohnungsrichtlinien benachteiligen Alleinerziehende

Die Richtlinien erlauben für zwei Personen meist eine Wohnung mit maximal 60 qm im unteren Preissegment. Dabei ist es egal ob sie erwachsen sind oder nicht. Solche Wohnungen haben selten mehr als zwei Zimmer. Mit Kind in einer Zwei-Zimmer-Wohnung wohnen heißt aber, dass sich entweder Mutter und Kind das Schlafzimmer teilen oder dass jemand dauerhaft im Wohnzimmer schläft. Machbar, aber nicht ideal. Ein Paar hingegen kann in der gleichen Wohnung ein Wohn- und ein Schlafzimmer haben. Eine Einzimmerwohnung, die für ein Paar immerhin eine Option ist, kommt für Eltern und Kind gar nicht erst infrage.

Eine Ein-Eltern-Familie bräuchte eigentlich eine Dreizimmerwohnung, um langfristig gut zu wohnen. Dreizimmerwohnungen für zwei Personen sind aber mit den Mietobergrenzen der Jobcenter kaum bezahlbar. Alleinerziehende brauchen also in der Tendenz mehr Zimmer als Familien mit Elternpaaren. Deswegen haben sie eher Grund, sich für Wohnungen zu entscheiden, die beim Jobcenter als unangemessen gelten.

Jobcenter handhaben Mietübernahmebescheinigungen unterschiedlich

Auch regional gibt es Unterschiede. Rheinland-Pfalz zahlt beispielsweise nur 70 % der Erwerbslosen die volle Miete, Nordrhein-Westfalen übernimmt die volle Miete für 81,6 % der Leistungsempfänger. Diese Unterschiede könnten neben den unterschiedlich ausgestalteten Richtlinien auch in der unterschiedlichen Handhabe von Wohnungsangeboten bei den Jobcentern begründet sein.

Manche Jobcenter haben die Anweisung, gar keine Mietübernahmebescheinigungen für Wohnungen auszustellen, die sie nicht als angemessen beurteilen. Das bedeutet, wenn eine Wohnung zu teuer ist, stimmen sie einem Umzug gar nicht erst zu. Zu teure Mieten haben dann nur Menschen, deren Mieten erst später zu teuer werden oder die auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. Gleichzeitig bedeutet dieses Vorgehen auch, dass Menschen im Leistungsbezug noch schlechter umziehen können, weil dann noch weniger Wohnungen für sie zur Verfügung stehen.

Kipping fordert Bundesweit verbindliche KdU-Richtlinien

Linken-Chefin Katja Kipping kritisierte, dass Betroffene oft keinen anderen Weg haben, als die Differenz zu zahlen. Die Linke fordere deshalb bundesweit verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft, die auch tatsächlich ausreichen, um eine “taugliche Wohnung” zu bezahlen.

 

Quellen:

Tagesschau-Bericht vom 22.09.2019

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

12 Antworten auf „Jobcenter zahlen jede fünfte Miete nicht voll“

  1. Ich habe vor 7 Jahren das Schlafzimmer zurück bekommen. Das Zimmer wurde 88 vom Nachbarn an seine Wohnung gebunden damit die ein Zimmer mehr hatten. Ich hatte die Wohnung also ohne dieses Zimmer gemietet aber mit dem Gedanken das ich das Zimmer wieder an meine Wohnung zurück kommt. Das hat jetzt 25 Jahre gedauert aber diese Zimmer gehörte auch zu meiner Wohnung. Ich bezahle das Zimmer selber weil das Jobcenter es nicht anerkennen tut. Weil ich ja gewohnt wäre ohne dem Zimmer…

  2. Hallo, ich habe vom Vermieter eine Mahnung wegen 2 Rückstände Miete bekommen. Jobcenter hat einfach die Mietzahlung eingestellt.
    Was kann ich machen.
    Bin Gesundheitlich arg eingeschränkt, danke

    1. Hallo Uwe,
      setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Jobcenter in Verbindung und versuchen Sie zu klären, weshalb es zur Einstellung der Zahlungen gekommen ist. In der Regel informiert das Jobcenter im Vorfeld über die Einstellung von Zahlungen.
      Treten Sie zudem mit Ihrem Vermieter in Kontakt und informieren Sie ihn darüber, dass Sie der Sache nachgehen.
      Viele Grüße

  3. ein Tip von mir an die Bundesverfassung Gericht per fax wenden und die Lage Schildern in allgemein sind Verwaltung Gerichte oder sozial Gerichte zu ständig

  4. Hallo,
    Ich bin auf Grund dessen das mein neuer Vermieter mit Eigenbedarf gedroht hat und Schimmel in der Wohnung vorhanden ist aus meiner Wohnung in eine andere Wohnung innerhalb Berlins umgezogen.
    Die neue Wohnung wurde mir mittels einer Mietgarantie seitens des Jobcenters meines alten Wohnortes bewilligt.
    Das neue zuständige Jobcenter bewilligt trotz der Mietgarantie die volle Miete der neuen Wohnung trotz der vorhandenen Mietgarantie des alten Jobcenters nicht.
    Ist das rechtens?

  5. Auch ich muss jeden Monat fast 20€ dazu bezahlen. Habe endlich eine Wohnung gefunden im Jahr 2015 nachdem ich fast 8 Jahr Jahre in einer Schimmelwohnung ( schwarzer Schimmel) und Sachbearbeiterin die mir insgesamt 12 Wohnung abgesagt obwohl die im
    angemessenem Mietbetrag lagen abgesagt. Ich kam in ordentlicher Kleidung zum Termin
    auch das wurde bemängelt ob ich schwarzarbeiten würde? Ihr kann ihr auch danken das ich
    durch das wohnen in dieser schimmeligen Wohnung eine schlimme Rheumakrankheit bekommen habe. Vielen Dank.

  6. Hallo Chris,
    theoretisch ja. Leider geht nur eins. Entweder Hartz 4 oder Wohngeld.
    Keinen Wohngeldanspruch haben Empfänger von Transferleistungen. Hier hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Zuschuss zu den Wohnkosten durch die Transferleistungen abgedeckt werden muss. Es handelt sich dabei um eine Neuregelung der Finanzierung der Sozialleistungen, die nicht zu Lasten der einkommensschwachen Bürger geht. Den Empfängern von Transferleistungen entstehen dadurch keine Nachteile. Zu diesen Transferleistungen zählen u. A. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Transferleistungen, die abgelehnt, entzogen, versagt oder ausschließlich als Darlehen erbracht werden.

  7. Nein, wer Alg II bezieht hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Kinder die durch Kindergeld und Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss ihren Bedarf selbst decken fallen bei der Bedarfsgemeinschaft raus und für diese kann dann noch zusätzlich Wohngeld beantragt werden. Das ganze Hartz IV System ist eine reine Phrase…. Alleinerziehende mit Kind(er) haben am meisten die A…Karte gezogen…

    1. Wir bekommen auch von jocenter die haben mir seid 2 monaten keine Miete mehr bezahlt und jetzt habe ich ein Problem die Vermieter hat mir die Kündigung geschickt und ich habe jetzt ein Anwalt eingeschaltet

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