Jobcenter Wuppertal zwingt Schüler

Jobcenter Wuppertal holt Schüler aus dem Unterricht

Vor einigen Tagen haben wir einen Fall veröffentlicht, von dem uns unsere Partneranwälte berichtet haben: Im Jobcenter Aschaffenburg wurde ein Mandant unter Druck gesetzt, weil er von der Kanzlei rightmart anwaltlich vertreten wurde – was offensichtlich gegen die Rechte des Mandanten verstößt.

Jobcenter-Mitarbeiterin holte Schüler aus dem Unterricht

Nun schließt sich gleich der nächste Skandal an. Diesmal verstößt das Jobcenter Wuppertal grob gegen die Rechte von Schülern im Leistungsbezug. Dustin Auel, ein Schüler, wurde in Wuppertal offenbar vom Jobcenter aus dem Unterricht geholt. Seine Mutter Melanie Auel wandte sich danach an rightmart. Wir dürfen aus der E-Mail-Kommunikation zitieren:

“Er wurde gestern gegen seinen Willen aus der Englischstunde zu einem Einzelgespräch mit einer Dame von Jobcenter Wuppertal gezwungen. Dustin sagte mehrfach, dass er kein Einzelgespräch machen wolle, aber die Dame vom Jobcenter sagte dann zu ihm, das er es müsse, da seine Eltern ja Kunden seien und er verpflichtet ist, mitzumachen, sonst gäbe es Sanktionen. […]

Meine Frage an Sie ist, ob es rechtens ist , meinen Sohn während des Unterrichtes einfach so rauszunehmen und zu solch einem Gespräch zu zwingen.”

Drohung mit Sanktionen, wenn Schüler keine e-Mail-Adresse angibt

Im Gespräch habe die Jobcenter-Mitarbeiterin den Sohn aufgefordert, nach seinem Abschluss eine Lehre zu beginnen. Sein Wunsch ist es aber, weiter zur Schule zu gehen, um das Abitur zu machen. Die Mutter hat aber vollkommen recht. Dieses Vorgehen von Schule und Jobcenter ist aus unterschiedlichen Gründen eindeutig unzulässig, beispielsweise:

  • Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Schüler aus finanziell benachteiligten Familien haben jedenfalls auf dem ersten Bildungsweg genauso das Recht, das Abitur zu machen, wie Schüler aus finanziell besser gestellten Familien. Sie dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, eine Lehre zu machen.
  • Minderjährige Kinder von Hartz 4-Empfänger*innen, welche die Schule besuchen, sind nicht verpflichtet, Schulunterricht zu versäumen, um Meldetermine wahrzunehmen. Schon gar nicht drohen ihnen oder ihren Eltern deswegen Sanktionen.
  • Die Schule darf dem Jobcenter nicht auf diese Weise einen Zugriff auf ihre Schüler ermöglichen.

Gilt in Wuppertal der Datenschutz nicht für Schüler aus Hartz 4-Familien?

Im Gespräch mit dem zuständigen Rechtsanwalt bei rightmart berichteten die Mandanten, dass die Schulleitung wohl über dieses Vorgehen informiert und es in Wuppertal Gang und Gäbe sei. Es soll eine Mitarbeiterin der Schule geben, die für die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter zuständig ist.

Nicht nur das Recht auf Bildung, auch der Datenschutz scheint also dort für Schüler aus Hartz 4-Familien nicht zu gelten. Denn das Beschriebene verstößt ganz offensichtlich gegen Datenschutz-Regeln. Einerseits ist der Sohn vor den Augen seiner ganzen Schulklasse, die es eigentlich nichts angeht, ob seine Familie auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen ist, aus dem Unterricht geholt worden. Außerdem, so der Rechtsanwalt, sei dem Sohn im Jobcenter seine E-Mail-Adresse abverlangt worden. Diese habe er dann nur mitgeteilt, weil ihm auch diesbezüglich mit Sanktionen gedroht worden sei.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

4 Antworten auf „Jobcenter Wuppertal holt Schüler aus dem Unterricht“

  1. Mehrfache Nötigung, Verstoß gegen die Dsvgo oder wie das heißt, Bedrohung müsste man herbeiphantasieren aber auf jeden Fall ist das Nötigung und ein Verstoß gg den Datenschutz.
    Da würde ich den Privatklageweg beschreiten. Gegen die Schule übrigens auch. Und die Lehrerin, die da mitgemacht hat, würde ich ebenso anzeigen. Kann ja wohl nicht wahr sein…

  2. 1. Das Jobcenter hat gar nicht das Recht einen Schüler aus dem Unterricht zu holen.
    2. Die Schule hat hier ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt, indem sie der Mitarbeiterin den Zugang gewährt hat. (Verletzung der Aufsichtspflicht Schutzbedürftiger Personen)
    3. Bedrohung unter falschem Vorwand minderjähriger Personen.
    Ich würde die anzeigen und für den Rest Ihres Lebens hinter Gitter sperren.
    Aber leider ist das kein Einzelfall in Deutschland. Diese Mitarbeiter überschreiten in vielen Fällen Ihre Kompetenz und genau hier sollte die Politik einen Riegel vorschieben. Das darf und muss nicht sein. Außerdem ist es verboten, den Schüler auch noch in der Form zu bedrohen, sein Abitur nicht zu machen. Einen höheren Bildungsabschluss bedeutet auch gleich immer einen besseren Job zu bekommen und besser zu verdienen. Welchen Bildungsabschluss diese Sachbearbeiterin dann hat, steht dann wohl außer Frage.

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    das ist sehr scheußlich was Sie mit dem Jugendlichen gemacht haben, machen das Jobcenter vor niemanden mehr halt.

    Jeder hat das Recht aus seinem Leben was aus sich zu machen, nur weil seine Familie von Jobcenter abhängig sind haben Sie nicht das Recht an den Sohn ran zu gehen, weil er sich nicht erteiligen kann, dass wüssten Sie aber auch die Eltern so unter Druck zu setzen.

    Man sollte den Job von Sozialarbeit aus der Schule und der Sacharbeiterin wegnehmen, jeder Jugendliche hat das Recht egal ob reich oder arm auf Bildung, dass ist wirklich so, hoffe das die Familie das Recht bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Melanie Rütz

  4. Hey ,
    ist das nicht Noetigung eines Minderjaehrigen ???
    Und Bedrohung? Psychlogischer Terror? Usw…. Das sind schwere Verbrechen.

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