Für Hartz 4-Bezieher ist nicht immer klar ersichtlich, welche Behörde für ihr Anliegen zuständig ist.

Jobcenter und Agentur für Arbeit – wer ist wer?

Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen Sie beim Jobcenter. Ihr Geld bekommen Sie aber von der Agentur für Arbeit überwiesen. Ihr Arbeitsvermittler arbeitet beim Jobcenter. Die Maßnahme zur Wiedereingliederung, an der Sie teilnehmen, wird aber von der Agentur für Arbeit bezahlt. Wie passt das alles zusammen? Wir haben hier einmal klar aufgeschlüsselt, welche Behörde eigentlich für was zuständig ist.

Alles fängt eigentlich mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales an. Das Ministerium untersteht dem jeweiligen Arbeitsminister. An dessen Spitze steht also ein Politiker. Im Moment ist das Hubertus Heil, ein SPD-Mann. Das Ministerium bringt Gesetze auf den Weg.

Agentur für Arbeit bekommt ihren Auftrag vom Ministerium

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist da, um umzusetzen, was das Ministerium beschlossen hat. Sie ist ein Dienstleister, der für das Arbeitsministerium Dinge im Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt umsetzt. Für andere Aufgaben hat das Ministerium andere Einrichtungen wie die Rentenversicherung usw. Die BA hat aber eine besonders lange Liste von Zuständigkeiten, beispielsweise:

  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung
  • Berufliche Weiterbildung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Entgeltersatzleistungen
  • Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Arbeitsmarktbeobachtung und Arbeitsmarktstatistiken
  • Kindergeld (als Familienkasse)

Vereinfacht betrachtet gibt das Ministerium also der BA Aufgaben und die BA setzt sie um und berichtet dem Ministerium, wie die Lage sich so entwickelt. Das ist der Grund, warum die aktuellen Arbeitsmarktstatistiken immer von der Agentur für Arbeit kommen und nicht von den Jobcentern. Die BA hat offiziell die Aufgabe, diese Statistiken zu führen.

Und was ist mit Hartz 4?

Nun fragen Sie sich vielleicht: Wo ist in diesem ganzen Aufgabenkatalog Hartz 4 versteckt? Der wichtige Begriff in diesem Zusammenhang ist: Entgeltersatzleistungen. Grob gesagt: Entgeltersatzleistungen sind Gelder, die Sie anstelle von Arbeitslohn bekommen. Darunter fällt sowohl Arbeitslosengeld I als auch Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Die Bundesagentur ist also eigentlich für beides zuständig. 

Hinweis: Hartz 4-Antrag bei Agentur für Arbeit stellen

Sie stellen Ihren Antrag auf ALG I bei Ihrer lokalen Agentur für Arbeit, den Antrag auf Hartz 4 aber beim Jobcenter. Wie kommt das? Also: Ihr ALG I bekommen Sie, weil Sie vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Es orientiert sich an Ihrem Gehalt. Das alles fällt in den den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit, also zahlt die BA auch das Geld.

Anders sieht es aus, wenn Sie Hartz 4 bekommen. Hartz 4 setzt sich meistens aus zwei großen Posten zusammen: Ihrem Hartz 4-Regelsatz und den Kosten für Ihre Unterkunft. Der Regelsatz kommt von der Agentur für Arbeit. Das Geld für Ihre Wohnung hingegen, kommt von Ihrer Kommune, also der Stadt, in der Sie leben. 

Jobcenter bekommt seinen Auftrag von der BA – und von der Stadt

Deswegen also gibt es die Jobcenter: Sie bündeln das Geld von der BA zum Leben und das Geld von den Kommunen zum Wohnen. Die Jobcenter bekommen Ihre Aufgaben also zum Teil von der BA, zum Teil von den Kommunen. Deswegen hießen sie früher auch ARGEn. Das stand für Arbeitsgemeinschaft SGB II und meinte ARbeitsGEmeinschaften von Bund und Kommune. 

Diese Aufgabenteilung erklärt auch, wieso Ihre Maßnahmen von der BA bezahlt werden und es keine einheitlichen Mietobergrenzen gibt. Die BA ist zuständig für Arbeitsförderung und Ihre Kommune legt selbst fest, welche Mietkosten sie zahlt.

Hier soll nicht verschwiegen werden: Dies ist eine vereinfachte Erklärung. Es gibt beispielsweise auch Jobcenter, die allein von der jeweiligen Kommune betrieben werden und die Bezeichnung ARGE wurde 2010 nach Verfassungsbeschwerden abgeschafft. 

 

Quellen:

Bundesministerium für Arbeit

Arbeitsagentur

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Jobcenter und Agentur für Arbeit – wer ist wer?“

  1. Danke für diese leicht verständliche Zusammenfassung der inhaltlichen Themen. Dennoch stolpert man in dem ersten Abschnitt über viele grammatikalische Fehler. Es wäre doch sehr ansehnlich wenn dies korrigiert würden.

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