Geldscheine und Heizungsregler

Heizkostenzuschuss für Empfänger*innen von Wohngeld

Seit Monaten kennen die Preise fürs Heizen nur eine Richtung: nach oben. Was für Menschen außerhalb der Grundsicherung ein richtiges Ärgernis ist, kann für Geringverdiener mit Mietzuschuss schnell existenzgefährdend werden. Daher will die Bundesregierung einkommensschwachen Haushalten mit einem Heizkostenzuschuss helfen.

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Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss steht

Wer dieser Tage friert, überlegt sich wohl lieber zweimal, ob er*sie die Heizung voll aufdreht. Denn Heizen geht in letzter Zeit deutlich spürbarer ins Portemonnaie als bisher. 2021 jagte bei den Energiepreisen ein Hoch das nächste. Die Prognose für 2022 sieht auch nicht wirklich besser aus.

Geringverdiener, sehen sich diesem Trend hilflos ausgeliefert. Wie sollen die Heizkosten und eine mögliche Nachzahlung gestemmt werden, wenn das Geld schon jetzt kaum Zum Leben reicht? Aus diesem Grund will die Bundesregierung einen Heizkostenzuschuss auf den Weg bringen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits ausgearbeitet und veröffentlicht.

Einmaliger Heizkostenzuschlag 

Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Sonderleistung, die zusammen mit dem Wohngeld ausgezahlt wird. Jede*r Wohngeldberechtigte*r bekommt 135 EUR zusätzlich, wenn er*sie im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 Wohngeld bezieht. Leben zwei Personen in einem Haushalt, erhöht sich der Zuschlag auf 175 EUR. Für jede weitere Person im Haushalt kommen dann noch einmal 35 EUR hinzu.

Nach Berechnungen der Bundesregierung sollen rund 710.000 Haushalte in Deutschland vom Heizkostenzuschuss profitieren. Ein besonderer Antrag ist dabei nicht erforderlich. “Im Ergebnis entsteht für die Bürgerinnen und Bürger in 2022 kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand”, heißt es im Gesetzentwurf.

Hinweis: Zuschuss nicht rückforderbar

Stellt sich heraus, dass Wohngeld zu Unrecht ausgezahlt wurde, müssen Wohngeldempfänger*innen den Zuschlag nicht zurückzahlen. Das Gleiche gilt auch, wenn das Wohngeld nach der Zahlung nicht weiter bewilligt wird.

Heizkostenzuschuss bleibt anrechnungsfrei

Eine weitere gute Nachricht ist, dass der Heizkostenzuschuss kein anrechnungsfähiges Einkommen darstellt. Wohngeldempfänger*innen haben also keine Leistungskürzungen zu befürchten, wenn sie den Zuschlag erhalten sollten.

Einziger Kritikpunkt bleibt die Anbindung an das Wohngeld. Nicht-Wohngeldberechtigte gehen leer aus, obwohl auch sie den Zuschlag gut gebrauchen könnten. Bislang ist das Gesetz aber nicht verabschiedet. Der Bundestag hat also noch Zeit, um hier eine flächendeckende Bedarfsdeckung einzuführen.

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

5 Antworten auf „Heizkostenzuschuss für Empfänger*innen von Wohngeld“

  1. Die 3,-€ Erhöhung für 2022 wurde NICHT von der neuen Regierung beschlossen! Sehen Sie sich bitte noch einmal genau die Daten an wann das von der Regierung beschlossen wurde. Das viel noch unter die Merkel-Regierung.
    Ich finde es aber eine Frechheit vor der Wahl zu behaupten, dass man das Hartz4-System als unmenschlich empfinde und es abschaffen will (durch Bürgergeld ersetzen will) und nach der Wahl kein Sterbenswort mehr davon hört!
    Aber wie bei allem wird erst einmal eine “Expertenkommission” gegründet die 4 Jahre lang begutachtet und berät um dann festzustellen…. ups unsere Legislaturperiode ist leider um. Tja dann wird das wohl nix mehr. Heuchlerisches “Oh wie schade aber auch” dann, wie immer!
    Wundern sich echt die Altparteien, dass die Menschen nicht nur wegen Coronamaßnahmen auf die Strasse gehen?
    Bei ihrer Diätenerhöhung um satte 3,1% für über 700 Abgeordnete, da ist sofort ohne Kommission Geld vorhanden!
    Ich frage mich echt, wie diese Menschen Nachts noch ruhig schlafen können bei solch sozialem Unfriede, den sie verursachen?!

  2. Nicht nur den Strom wird bei Hartz 4 nicht mitgerechnet sondern auch Telefon ist nicht drin. Ich sag ja nicht dass die Handy kosten für jeden zahlen sollen, nur ein grundbetrag ca 20 Euro pro Monat. Denn das Handy ist kein Luxusartikel mehr. Genauso Bus kosten weil die meisten Ärzte in der nächsten größeren Stadt sind und ich habe kein Auto. Der Bus kostet für 13 km 7 Euro. Und deshalb kann ich wichtige Fachärzte nicht aufsuchen.

  3. Was ich krass finde, ist die Tatsache, dass trotz der immens gestiegenen Energie-Preise der Regelsatz für Singles um lächerliche 3 € angehoben wurde. Es ist ja wirklich hilfreich, dass Miete und Betriebskosten vom Jobcenter übernommen werden … doch scheinbar wird völlig vergessen, dass kein Mensch ohne STROM leben kann. Die Kosten dafür werden – im Gegensatz zur weitläufig verbreiteten Meinung – nicht übernommen.
    Im Regelsatz sind dafür aktuell unter der Spalte “Wohnungsmieten, Energie und Wohninstandhaltung” 38,07 €/Monat vorgesehen. Das aber reicht bei Weitem nicht. Kam ich letztes Jahr noch mit einem monatlichen Abschlag von 50 € noch gut hin, muss ich wohl trotz der Erhöhung auf 65 €/Monat eine Nachzahlung bei der nächsten Jahresabrechnung befürchten. Denn der Arbeitspreis bei Strom steigt bei den meisten Energielieferanten im März 2022 im Durchschnitt um ca. 60 %.
    Auch der enorm gestiegene Spritpreis trägt für uns ALG II-Bezieher dazu bei, dass man jeden Cent fünf-mal umdrehen muss, um mit seinem Regelsatz überleben zu können.
    Ich hoffe daher sehr, dass die von der Politik geplante Einführung von “Bürgergeld” auch eine der ansteigenden Lebenshaltungskosten angepasste Erhöhung der Sozialleistungen mit sich bringen wird.

  4. Eine Frechheit , denn als Harz4 Bezieher kann man nicht gleichzeitig Wohngeld beantragen. Fein ausgedacht aber was soll’s, es gab vor der Wahl wie immer so viele Versprechungen und was kam dabei raus, 3 € mehr. Das ist ein Witz , bei den verteuerten Lebensmitten, Heizkosten etc ……

    1. Im Grunde ist das auch nicht richtig, in Wirklichkeit hätten wir, auch ohne eine Wahl die 3€ mehr bekommen, so wie jedes Jahr! Also hat die neue Regierung noch weniger für uns Harzer übrig, als die alte. Was der Gipfel des Ganzen ist, jedes neue Jahr haben wir immer weniger in der Tasche als im alten Jahr. Das geht schon seit vielen Jahren so. Und jedes Jahr verkaufen die Gesetzesmacher uns das als was ganz besonderes und wir sollen uns bedanken und freuen. Ich freue mich so über diese Geschenke, das ich Freudentränen vergieße und meine nächste Antidepressiva Tablette schlucke.

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