Normalerweise übernimmt das Jobcenter die Stromkosten für Hartz IV-Beziehende nicht. Heizen Sie jedoch mit Strom uns sollten deshalb auf einen höheren Stromverbrauch angewiesen sein, haben Sie mitunter einen Anspruch auf Mehrbedarf.
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Strom- und Heizkosten sind getrennt
Das Sozialgesetzbuch (SGB II) trennt die Kosten für Strom und Heizung klar voneinander. Doch gerade in Altbauten finden sich oft Durchlauferhitzer oder Boiler, die die Warmwasserversorgung nur dezentral regeln.
Die Folge: Wer nicht frieren will, hat einen höheren Stromverbrauch. Die Kosten dafür werden aber nicht vom Jobcenter übernommen, weil der Regelsatz extra einen Pauschalbetrag für Strom vorsieht.
Erhöhter Stromverbrauch kann Mehrbedarf rechtfertigen
Glücklicherweise steht Betroffenen in solchen Fällen ein Mehrbedarf nach § 21 Abs.7 SGB II zu. Sie erhalten dann zusätzlich zum Regelsatz einen monatlichen Pauschalbetrag, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe richtet:
Regelsatz 2023 | Prozentsatz | Mehrbedarf |
---|---|---|
502 EUR | 2,3 % | 11,55 EUR |
451 EUR | 2,3 % | 10,37 EUR |
402 EUR | 2,3 % | 9,25 EUR |
420 EUR | 1,4 % | 5,88 EUR |
348 EUR | 1,2 % | 4,18 EUR |
318 EUR | 0,8 % | 2,54 EUR |
Tipp: Durchlauferhitzer und Co. vom Vermieter bestätigen lassen
In der Regel prüft das Jobcenter gründlich, ob Ihnen ein Mehrbedarf auch tatsächlich zusteht. Wir empfehlen daher, eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters einzuholen, die das Vorhandensein eines Durchlauferhitzers o.Ä. bescheinigt.
Eigener Stromzähler für höheren Mehrbedarf
Über die oben genannten Pauschalbeträge geht das Jobcenter nur hinaus, wenn der höhere Verbrauch durch einen separaten Stromzähler nachgewiesen werden kann. Dieser ist aber nicht immer vorhanden. Technisch ist die Installation eines eigenen Stromzählers zwar möglich, allerdings müssen Sie sich selbst um den Einbau eines entsprechenden Gerätes bemühen und die Kosten dafür tragen.
Darlehen bei drohender Stromsperre beantragen
Wenn Sie trotz Mehrbedarf mit Ihren Zahlungen in Rückstand geraten, kann Ihnen eine Stromsperre drohen. Suchen Sie das Gespräch: Die meisten Stromanbieter sind kulant und lassen sich auf eine Ratenzahlung ein.
Sollte Ihr Anbieter sich wider Erwarten querstellen, bleibt Ihnen nur der Gang zum Jobcenter. Dort können Sie ein zinsloses Darlehen beantragen. Ein Nachteil hat die ganze Sache aber: Jedes Darlehen muss zurückgezahlt werden. Infolgedessen wird das Jobcenter Ihren Regelsatz so lange kürzen, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist.
Was aber, wenn das Jobcenter den Mehrbedarf ablehnt oder nicht die tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt? Dann lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte überprüfen. Bei falscher Kalkulation oder ungerechtfertigter Ablehnung wird Widerspruch eingelegt.
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