Endet ein Arbeitsverhältnis, verlassen einige Beschäftigte den Betrieb mit einer Abfindung. Ein Teil von ihnen rutscht dann in Hartz IV ab. Einer unserer Leser, der sich in genau solch einer Situation befindet, fragt sich nun, ob seine Abfindung durch den Bezug von Hartz IV gefährdet ist.
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Aufhebungsvertrag während Hartz IV-Bezug: Ist die Abfindung futsch?
Uns erreichte der Hilferuf eines Mannes, der krankheitsbedingt seinen Arbeitsplatz nach 27 Jahren Beschäftigung verlor. Er einigte sich mit seinem Arbeitgeber auf eine Abfindung in Höhe von 10.000 EUR. Das Problem: Bei der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags bezog unser Leser bereits seit vier Wochen Hartz IV. Nun fragt er sich, ob und wie seine Abfindung auf seine Leistungen angerechnet wird.
BSG: Jobcenter darf Abfindung anrechnen
Zu dieser Frage hat sich das Bundessozialgericht bereits 2009 geäußert. Damals hat das Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall, die Anrechnung der Abfindung als rechtmäßig beurteilt. Denn Abfindungen, die nach Beginn des Hartz IV-Bezugs an die Leistungsempfänger*innen ausgezahlt werden, gelten als Einkommen.
Zudem fallen Abfindungen nicht unter die in §11a SGB II normierten Ausnahmen. Ihnen fehlt es laut Gericht nämlich an einer Zweckbestimmung. Zwar sollen Abfindungszahlungen Arbeitnehmer*innen für den Verlust ihres Arbeitsplatzes entschädigen und Einkommenseinbußen kompensieren. Ein expliziter Verwendungszweck fehle bei Abfindungen aber. Daher sei eine Anrechnung rechtmäßig.
Hinweis: Keine Anrechnung bei ALG I
Unproblematisch ist eine Abfindung in der Regel dann, wenn der*die ehemalige Arbeitnehmer*in ALG I bezieht. Hier kann sich lediglich der Bezugszeitraum nach hinten verschieben.
Arbeitsverhältnis verlängern statt Abfindung
Ist absehbar oder wahrscheinlich, dass Sie nach dem bevorstehenden Verlust Ihres Arbeitsplatzes Hartz IV beziehen müssen, so sollten Sie bei der Verhandlung mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in über eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nachdenken. Statt einer anrechenbaren Abfindungen, erhalten Sie dann weiterhin Lohnfortzahlungen, an die das Jobcenter später nicht herankommt.
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Quellen:
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Hallo ich bin trotz arbeit aufstocken. Mein Firma macht zu und ich werde ca 6 tsd € abfindung bekommen, wir das als einnahme bei bürger Geld angerechnet??Mfg
Hallo Dennis,
ja, die Abfindung zählt als Einkommen und wird voraussichtlich auf sechs Monate umverteilt und auf Ihren Bürgergeld-Bezug angerechnet. Das bedeutet, dass sich Ihre Leistungen über diesen Zeitraum verringern.
Viele Grüße
Ich beziehe momentan Arbeitslosengeld 2 und nun hab ich ein Angebot für eine Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten. Soll mir die Abfindung von der JOBCENTER wegnehmen oder wie viel davon soll ich behalten?
Hallo Etche-Grace Tamuna,
das Jobcenter wird die Abfindung auf Ihren Hartz 4-Bedarf anrechnen. In welcher Höhe, können wir Ihnen nicht sagen. Das hängt vor allem von der Höhe der Abfindung ab.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass ist immer in einem grauen Bereich was das betrifft, nur wenn man aus gesundheitlichen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet wird, dafür eine Abfindung bekommt für seine Arbeit bekommt.
Da kommen Fragen wirklich auf ob man das als Einkommen sieht, nur weil man 10.000 Euro bekommen hat als Abfindung bekommen hat, gleich in Harts4 Antrag beantragen muss.
Bleiben Sie alle gesund und Ihre Familien gesund, liebe Grüße von meiner eigene Familie und mir.
Mit freundlichen Grüßen,
Melanie Rütz
Sehr veehrter Anwalt!
Ich lebe seit 20 Jahren in Deutschland, mit geregelten Aufenthalt, bin aus Serbien, habe wegen schwerigkeiten mit der Arbeitsmarkt nur 2 jahre gearbeitet.
Bin ein harz4 empfangen.
Ich wollte Mal erkundigen, wie viel bekommen ich Abfindung, wenn ich Deutschland verlasst?
Hochachtungsvoll
Hallo Grogi,
wenn Sie Deutschland verlassen, erhalten Sie dafür kein Geld.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Hartz IV Empfänger (geht geringfügig arbeiten und wird vom Amt bezuschusst) soll aus seiner kleinen Wohnung ausziehen. Grund ist das verstorben des Vermieters und der Verkauf der Immobilie durch die Erbgemeinschaft. Da es rechtlich keinen Kündigungsgrund gibt wird nun eine Abfindung zwischen 15 und 20k € angeboten. Wie wird diese Summe angerechnet? Der Empfänger würde sich davon neu einrichten und für die neue Wohnung eine EBK kaufen wollen. Ist dies möglich oder verliert er dadurch seinen Anspruch auf das ALG2?
Vielen Dank
Hallo Christian,
Abfindungen werden vom Jobcenter als Einkommen angerechnet. Dementsprechend wird die Zahlung Einfluss auf seine Bürgergeld-Leistungen nehmen. Um konkrete Auswirkungen abschätzen zu können, sollte das Gespräch zum Sachbearbeiter gesucht werden.
Viele Grüße