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Hartz IV und Ebay: Was passiert mit dem Verkaufserlös?

Egal ob alte Bücher, DVDs oder Kleidung, die nicht mehr passt – viele Hartz IV-Empfänger*innen nutzen Ebay, um ihre Haushaltskasse aufzubessern und gleichzeitig Ausgedientes loszuwerden. Vielen stellt sich aber gleichzeitig die Frage, ob sie das Jobcenter über den Verkauf informieren müssen und ob die Behörde die Verkaufseinnahmen anrechnet.

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Vermögensumwandlung oder Einkommen?

Zunächst einmal muss zwischen Verkäufen mit und ohne Gewinn unterschieden werden. Wer einfach alte Kleidung, Filme oder abgenutzte Möbel für wenige Euro los wird, braucht sich keine Sorgen zu machen. Denn solche Verkaufsgeschäfte sind sogenannte Vermögensumwandlungen: Die Gegenstände, die der*die Grundsicherungsempfänger*in bereits besitzt, werden quasi einfach nur zu Geld.

Eine Vermögensumwandlung ist kein Einkommen und wird daher nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. Im Gegenteil: Weil Verkäufer*innen gebrauchte Gegenstände unter Einkaufswert weiterverkaufen (müssen), machen sie unterm Strich eher Minus. Von bedarfsdeckendem Einkommen kann daher keine Rede sein.

Hinweis: Verkäufe beim Jobcenter melden

Für die Anzeige beim Jobcenter gilt: lieber ein Mal zu viel als ein Mal zu wenig. Zwar sollten die meisten Ebay-Verkäufe kein Problem darstellen, aber mittlerweile achten viele Jobcenter auch auf die Online-Aktivitäten von Grundsicherungsempfänger*innen. Im schlimmsten Fall können nicht angezeigte Verkäufe zu hohen Nachzahlungen oder zum Ausschluss von Hartz IV führen.

Ebay-Verkäufe mit Gewinn

Anders sieht es dagegen aus, wenn Verkäufer*innen hohe Gewinne erzielen. Alte Briefmarken- oder Münzsammlungen, die mit der Zeit an Wert gewinnen, sollten Hartz IV-Empfänger*innen lieber nicht verkaufen. Der Gewinn zählt nämlich als Einkommen und wird vom Jobcenter angerechnet.

Ebay nur ab und an nutzen

Grundsicherungsempfänger*innen sollten zudem nicht nur darauf achten, wie viel Gewinn sie bei Ebay einnehmen, sondern auch wie häufig sie die Plattform nutzen. Je häufiger gekauft oder verkauft wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie mit dem Vorwurf des gewerblichen Handels konfrontiert werden.

Das ist gleich unter mehreren Gesichtspunkten schlecht. Zum einen müssen Verkäufer*innen gewerblichen Handel nicht nur dem Jobcenter sondern auch dem Finanzamt melden. Zum anderen erfolgt auch hier eine Anrechnung des Gewinns auf die Regelsatzleistungen. Unser Tipp daher: Regelmäßige Ebay-Pausen einlegen. Wer all das beachtet, kann unbesorgt Ebay nutzen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Hartz IV und Ebay: Was passiert mit dem Verkaufserlös?“

  1. Hallo, danke für die Rückmeldung.
    Aber wenn ich unter Einkaufswert verkaufe, was
    denke ich die meisten Privatverkäufer machen, dann zählt das ja nicht als “Einnahme”, sondern als “Vermögensumwandlung”, weil kein Gewinn vorhanden ist. Muss man das trotzdem dem Jobcenter melden? Hat doch eigentlich keinen Sinn das zu melden, wenn es kein “Einkommen” ist? Oder sehen Sie das anders?
    LG Michael

    1. Hallo Michael,
      wir sehen das so, wie in unserer vorherigen Antwort geschrieben. Wollen Sie Probleme mit dem Jobcenter vermeiden, melden Sie die Verkaufserlöse.
      Viele Grüße

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zum Bürgergeld bezüglich Privatverkäufe auf Ebay, Kleinanzeigen und anderen Online Plattformen.
    Kann ich unbegrenzt private Sachen verkaufen unabhängig davon ob ich Gewinn mache oder nicht und wird dieses als Vermögensumwandlung gewertet? Wenn ich private Sachen “nicht gewinnbringend” verkaufe, dann kann ich doch so viel Sachen verkaufen wie ich will, ohne gewerblich aktiv zu sein und dass etwas angerechnet wird, oder liege ich falsch in der Annahme? Wie stelle ich außerdem fest, ob etwas “nicht gewinnbringend” oder “gewinnbringend” verkauft wird, wenn ich den damaligen Einkaufspreis nicht mehr weiß und auch keine Rechnung habe? Das betrifft teilweise Gegenstände, die mehr als 10 Jahre alt sind. Wenn ich dann “gewinnbringend” verkaufe, auf was müsste ich dann achten? Gibt es da bestimmte Obergrenzen vom Gewinn? Und melden Ebay und andere Online Plattformen das immer automatisch dem Finanzamt und Jobcenter ab einem bestimmten Betrag?
    Ich weiß, dass das viele Fragen sind, hoffe aber sehr, dass ich Rückmeldung bekomme.
    LG

    1. Hallo Michael,
      bei der Werteermittlung können wir Ihnen sicherlich nicht helfen. Eben sowenig wissen wir, was Online-Dienste melden und was nicht. Grundsätzlich sollten Sie dem Jobcenter aber Einnahmen mitteilen. Denn: Kommt die Behörde dahinter, dass Sie Einnahmen generieren, könnte Ihnen schlimmstenfalls Sozialbetrug unterstellt werden, das kann auch die Einstellung Ihrer Leistungen zur Folge haben.
      Viele Grüße

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