Hartz 4-Missbrauch wird immer seltener.

Hartz IV-Missbrauch: Zahlen sinken weiter

Der Sozialstaat hilft denjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. In Deutschland erhalten viele Menschen diese Hilfe in Form von Arbeitslosengeld II, das ihnen vom Jobcenter ausgezahlt wird. Wer sich aber vom Staat helfen lässt, obwohl ihm keine oder zumindest weniger Hilfe zusteht, macht sich strafbar. Wenn das Jobcenter einen Betrug vermutet, leitet es ein Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein.

Die Bundesagentur zog nun Bilanz über diese Fälle aus dem vergangenen Jahr und meldet: Die Zahl der Ermittlungsverfahren hat weiter abgenommen. 2017 wurden noch in 148.500 Fällen Ermittlungen aufgenommen, 2018 sank diese Zahl auf 144.000 Fälle. Die Jobcenter leiteten um die 8.800 Fälle an die Staatsanwaltschaften weiter.

Aufstocker besonders oft von Leistungsmissbrauch-Vorwürfen betroffen

Viele Hartz IV-Bezieher kennen sie: Briefe, in denen Jobcenter zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückfordern. Meistens betrifft das Menschen, die ihr Geld nicht ausschließlich vom Jobcenter bekommen – also beispielsweise Aufstocker oder Rentner. In der Regel entsteht die Situation dadurch, dass sich verschiedene Zahlungen überschneiden und die Sache ist erledigt, wenn das zusätzlich erhaltene Geld zurückgezahlt ist.

Achtung: Betrug wird strafrechtlich verfolgt

Die Situation sieht anders aus, wenn das Jobcenter vermutet, dass es sich um eine absichtliche Täuschung handelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der betreffende Hartz IV-Bezieher Informationen zurückgehalten oder falsche Angaben gemacht hat. Dann können je nach Schwere des Vergehens strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs eingeleitet werden. Bei einer Verurteilung drohen Geldbußen oder sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren.

2018 weniger Leistungsmissbrauch als in den Vorjahren

2018 vermuteten die Jobcenter Leistungsmissbrauch in 144.000 Fällen, das sind 3,1 % weniger als 2017. Damit setzt sich der Abwärtstrend fort. Schon 2017 waren die Zahlen im Vergleich zu 2016 um 0,8 % gesunken. Diese Zahlen gelten nur für etwa die 302 Jobcenter, die in gemeinsamer Trägerschaft von Bund und Kommunen betrieben werden, also für drei Viertel der Jobcenter.

Falschangaben oft aus Unwissenheit

Besonders vor diesem Hintergrund erscheinen 144.000 Betrugsfälle auf den ersten Blick viel. Tatsächlich geht es hierbei aber um Verdachtsfälle, bei denen sich häufig herausstellt, dass keine böse Absicht bestand. Die Sozialgesetzgebung ist im Detail oft kompliziert, deswegen geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass die Überzahlungen oft ohne absichtliches Fehlverhalten der Betroffenen entstehen.

Hinweis: Gründe für Fehlinformationen

Die Gründe dafür, dass beim Jobcenter falsche Informationen landen, sind unterschiedlich. Häufig verlieren beispielsweise Menschen beim Übergang von Hartz IV in Arbeit den Überblick darüber, welche Zahlungen welchem Zeitraum zuzuordnen sind, oder ihnen ist nicht klar, dass Renten oder andere Sozialleistungen auf das ALG II angerechnet werden.

Das droht bei Falschangaben

Was ist passiert?

Das sagt das Gesetz

Das sind die Folgen

Falschangaben aus Versehen

Ordnungswidrigkeit

Geldbuße möglich

Vorsätzliche Falschangaben

Betrug

Geld- oder Haftstrafe

Wenn die Jobcenter davon ausgehen, dass die falschen oder fehlenden Informationen aus Unwissenheit gegeben bzw. verschwiegen wurden, gilt der Leistungsmissbrauch als bloße Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft wird. Das zu Unrecht erhaltene Geld müssen die Betroffenen zusätzlich zurückerstatten. Entsprechende Geldbußen in Höhe von insgesamt 2,8 Millionen EUR wurden 2018 in rund 22.500 Fällen verhängt.

Dass Fehlverhalten häufig unabsichtlich passiert, erklärt auch die verhältnismäßig kleine Zahl der resultierenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren: Nur 8.823 Mal musste die Staatsanwalt 2018 tatsächlich Betrugsvorwürfen der Jobcenter nachgehen. In diesen Verfahren wurden Geldbußen von insgesamt 6,5 Millionen EUR und auch Haftstrafen verhängt.

Datenabgleich zeigt Überzahlungen von 57 Millionen EUR

Der automatisierte Datenabgleich, bei dem die Jobcenter ihre Informationen unter anderem mit denen der Renten- und Krankenversicherungen vergleichen, hat 2018 knapp 88.000 Fälle ergeben, in denen Leistungen zu Unrecht bezogen wurden. So fielen Überzahlungen in Höhe von insgesamt fast 57 Millionen EUR auf. In über 90 % dieser Fälle hatten Leistungsempfänger Arbeitsverhältnisse verschwiegen, ein kleiner Teil der Überzahlungen entfiel auf nicht angegebene Leistungen und 1,5 % der Fälle auf verschwiegene Kapitalerträge.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

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