Ist Urlaub mit Hartz 4 möglich?

Hartz 4 und Urlaub – ist das möglich?

Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Regelsatz für Hartz 4-Empfänger bei Alleinstehenden 446 EUR. Mit diesem Betrag bleibt Urlaub meist ein Wunschtraum. Wer Verwandte besuchen möchte oder sich ehrenamtlich engagiert, fragt sich berechtigterweise, ob es grundsätzlich möglich ist, als Hartz 4-Empfänger Urlaub zu erhalten.

Die Vorgaben des Jobcenters sind klar: Wenn Sie ALG 2 beziehen, sind Sie verpflichtet, sich intensiv um eine neue Anstellung zu bemühen. Das bedeutet auch, diese Arbeit entsprechend zeitnah anzunehmen. Auf folgende Themen wird in diesem Artikel eingegangen:

Urlaub und Hartz 4 – das sind die sechs Top-Tipps

Trotz dieser Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) ist für Sie in diesem Rahmen grundsätzlich ein Urlaub möglich. Die Koffer können Sie jedoch nicht einfach packen, da das für Sie zuständige Jobcenter Ihrer Abwesenheit in aller Regel zustimmen muss. Diese sechs Tipps sollten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung beachten.

1. Darf das Jobcenter den Urlaub verweigern?

Leider haben Sie keinen rechtssicheren Anspruch auf Urlaub, solange Sie Leistungen beziehen. Der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt hat auf jeden Fall Priorität. Sollte im geplanten Urlaubszeitraum ein wichtiges Vorstellungsgespräch liegen oder Ihre Abwesenheit ein anderes Hindernis für die berufliche Wiedereingliederung darstellen, kann das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen. Auf der sicheren Seite sind Sie meistens, wenn ein wichtiger Grund vorliegt:

  • Teilnahme an einer Kur oder Rehabilitation
  • Ausübung eines Ehrenamtes
  • Teilnahme an kirchlichen, gewerkschaftlichen oder politischen Veranstaltungen

2. Hartz 4 – wie lange darf der Urlaub dauern?

Als Leistungsempfänger dürfen Sie 21 Tage Urlaub machen. Doch Vorsicht, Wochenenden und Feiertage sind darin eingerechnet. Während dieser 21 Tage erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen in vollem Umfang. Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen maximal sechs Wochen Urlaub am Stück beantragt werden. ALG 2 erhalten Sie trotzdem nur für drei Wochen. Ab dem 22. Tag werden keine Leistungen mehr ausbezahlt. Sie sollten sich außerdem bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob Ihr Versicherungsschutz bei einem längeren Urlaub weiter besteht. Dauert Ihr Urlaub länger als sechs Wochen, gibt es über den ganzen Zeitraum Ihrer Abwesenheit hinweg keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Achtung: Kuren und Rehas sind Sonderfälle

Da Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen gewöhnlich länger als drei Wochen dauern, zahlen die Kassen oder die Rentenversicherung in der Regel eine Lohnersatzleistung. Während dieser Zeit ruht Ihr Anspruch auf ALG 2. Nach Beendigung der Kur können Sie wieder Hartz 4 erhalten.

3. Wie beantragen Hartz 4-Empfänger Urlaub?

Für den Urlaubsantrag bei Hartz 4 gibt es kein Formular. Sie richten einfach ein formloses Antragsschreiben an das Jobcenter. Lassen Sie sich den Eingang schriftlich von Ihrem Sachbearbeiter bestätigen oder senden Sie den Antrag per Einschreiben. Packen Sie danach nicht sofort die Koffer, sondern warten Sie, bis über Ihre Ortsabwesenheit entschieden wurde. Urlaub beim Jobcenter sollten Sie mindestens sieben Tage vor der geplanten Abreise beantragen.

Tipp: Urlaub vor Arbeitslosigkeit gebucht

Sie haben einen Urlaub gebucht, bevor Sie arbeitslos wurden? Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Sachbearbeiter, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

4. Müssen Aufstocker ebenfalls Urlaub beim Jobcenter beantragen?

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt alleine zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, monatlich mit ALG 2-Leistungen aufzustocken. Möchten Sie in diesem Fall in Urlaub fahren, müssen Sie Ihre Abwesenheit mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Eine Genehmigung vom Jobcenter ist nicht notwendig.

5. Gibt es einen Urlaubszuschuss bei Hartz 4?

Leider nicht. Ihren Urlaub müssen Sie sich aus dem Regelsatz zusammensparen, in dem eine Pauschale für den Bereich “Erholung” enthalten ist.

6. Hartz 4-Urlaub abgelehnt – was passiert, wenn trotzdem verreist wird?

Wenn Sie ohne Genehmigung einfach verreisen, können Sie Ihren Anspruch auf ALG 2 verlieren. Das gilt auch, wenn Ihr Urlaub länger als erwartet ausfällt. Wurden Ihnen für den Urlaubszeitraum schon Leistungen überweisen, müssen Sie das Geld zurückzahlen. Das Jobcenter kann weitere Sanktionen anordnen. Leistungskürzungen werden nicht vorgenommen bei:

  • Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren
  • Aufstockern
  • Mutterschutz
  • vorübergehender Erwerbsunfähigkeit
  • Schul- oder Berufsschulpflicht
  • Bezug von Sozialgeld nach § 19 SGB II

 

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

3 Antworten auf „Hartz 4 und Urlaub – ist das möglich?“

  1. Hallo Hatz 4 Team!
    Also was ich hier alles zu lesen bekam ist einfach nur demütigend und erniedrigend,
    denn es verändert sich alles immer weiter zu einer Art Diktatur ….
    wo schon pauschal den Hilfesuchenden unterstellt wird dass sie einfach nur faul und parasitär sind,
    was dann unsere liebe Regierung zu ihren Gunsten so auslegt und zugleich ihre Macht ausnutzt alle über einen Kamm zu scheren … also das Volk schön weit unten halten will.
    Die Gruppe Menschen welche ab einem bestimmten Alter aus welchen Gründen auch immer ihren Job oder Arbeitsplatz und / oder Beruf wechseln müssen oder verlieren.
    Diese sind nach meiner Ansicht davon sehr bedroht und laufen natürlich auch Gefahr in diese Mühle Hartz IV hinein zu rutschen aus der sie dann so gut wie nie wieder heraus finden,
    da eben so vieles dagegen spricht für diese Gruppe und der Staat gerade diese auch allein lässt sich (eben mit Hartz 4)
    Es ist einfach nur arm und beschämend für so ein reiches Land wie Deutschland wie dieses letztlich mit seinen Bürgern verfährt !!!

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