Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat jüngst entschieden: Jobcenter können die Übernahme von Schulgeld für Privatschulen verweigern. Doch stand da nicht mal etwas zur Diskussion? Ach ja: Kinder aus finanzschwachen Familien dürfen aufgrund des Geldbeutels ihrer Eltern nicht vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen werden.
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Mutter kann Schulgeld nicht mehr stemmen
Eine alleinerziehende Mutter hatte für ihren Sohn, der eine Privatschule besucht, die Übernahme des Schulgeldes in Höhe von rund 165 EUR gefordert. Während die Mutter, eine Aufstockerin, das Schulgeld vorerst selbst bezahlte, beantragte sie 2021 die Übernahme beim Jobcenter. Die Behörde aber lehnte ab, woraufhin die alleinerziehende Leistungsbezieherin vor das Sozialgericht (SG) Hildesheim zog.
Doch das SG Hildesheim bestätigte die Auffassung des Jobcenters – ebenso das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen im weiteren Verlauf. Begründung: Eine Übernahme der Kosten könne nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen erfolgen. Öffentliche Regelschulen würden unter normalen Umständen den Ausbildungsbedarf decken.
Argumentation läuft ins Leere
Nun argumentierte die Aufstockerin, dass sie einen weiteren Schulwechsel ihres Sohnes unter anderem aus psychischen Gründen für unzumutbar hielte. Beim LSG stieß sie damit auf taube Ohren. Den Richter:innen sei schleierhaft, weshalb ein Schulwechsel zu Depressionen und Entwicklungsstörungen führen sollte.
Thema Schulgeld bei Hartz 4-Bezug nicht neu
Das Thema Schulgeld bei Hartz 4-Bezug ist dabei nicht neu. Es findet sich sogar im Grundgesetz. Demnach dürfen Kinder aus Hartz 4-Familien nicht vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen und damit von einkommensstarken Familien abgegrenzt werden – eigentlich!
In der Fachsprache nennt sich das Ganze “Sondierungsverbot”. Tatsächlich aber hapert es an der Umsetzung des Grundgesetzes – schon auf Bundeslandebene.
Hinweis: Sondierungsverbot
Das Sondierungsverbot besagt, dass die Dicke des Portemonnaies der Eltern bei Privatschulen nicht darüber bestimmen darf, ob ein Kind die Schule besuchen kann oder nicht.
Bundesländer handhaben Förderung in Eigenregie
Jedes Bundesland bestimmt selbst, wie es die Genehmigung und Förderung von Steuergeldern für Privatschulen handhabt. Rufen wir uns einmal ins Gedächtnis: Im Jahr 2019 hatte der NDR dazu Untersuchungen angestellt. Die Rundfunkanstalt stellte fest, dass Privatschulen in Niedersachsen den Eltern happige Monatsbeiträge in Rechnung stellen – trotz staatlicher Förderungen.
Doch, ob happig oder nicht – aktuell dürfte selbst ein Schulgeld in Höhe von 20 EUR das Budget vieler Hartz 4-Familien sprengen. Da ist auch das Bildungspaket für Hartz 4-Empfänger:innen keine große Hilfe. Zumal darin keine Pauschale für Schulgeld enthalten ist. Ebenso ist das Schulstarterpaket anderen Zwecken vorenthalten.
Hinweis: Bildungs- und Schulstarterpaket
Bildungs- und Schulstarterpaket sollen anfallende Bedarfe im Schulalltag decken. Auf das Schulstarterpaket besteht automatisch Anspruch. Das Bildungspaket muss gesondert beantragt werden.
Nach den Veröffentlichungen des NDR hatte der niedersächsische Kultusminister eine Prüfung der Schulgelder an Privatschulen angekündigt. Seitdem herrscht Stille.
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Quellen:
- Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
- NDR: Spalten Privatschulen die Gesellschaft?
- Grundgesetz Art 7
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