Eine Haftstrafe kann unterschiedliche Gründe haben. Nicht immer muss es die Folge eines schweren Verbrechens sein. Für Hartz 4-Beziehende kommt neben der eigentlichen Strafe erschwerend hinzu, dass Jobcenter in der Regel die Zahlung aller Sozialleistungen einstellen – auch Mietzahlungen. Bedeutet eine Haftstrafe also auch möglicherweise Wohnungsverlust?
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Haftstrafe: Wann droht Gefängnis?
Es müssen nicht immer die schweren Verbrechen sein, die Menschen hinter Gitter bringen. Oftmals sind es auch kleine Vergehen, wie eine nicht bezahlte Geldbuße nach einer Ordnungswidrigkeit oder auch Schulden.
Zwar geht in Deutschland sicherlich niemand ins Gefängnis, weil er oder sie Rechnungen nicht bezahlt hat – das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Wenn sich Schuldner:innen aber weigern, eine Vermögensauskunft abzugeben, kann am Ende eben doch eine Haftstrafe drohen.
Hinweis: Vermögensauskunft
Eine Vermögensauskunft beantragen Gläubiger oftmals, wenn eine Pfändung erfolglos war. Es soll damit in Erfahrung gebracht werden, ob und wo etwas gepfändet werden kann. Früher wurde die Vermögensauskunft als „Eidesstattliche Versicherung“ oder „Offenbarungseid“ bezeichnet.
Hartz 4: Laufen Leistungen weiter?
Wer im Gefängnis sitzt, dem werden radikal alle Hartz 4-Leistungen gestrichen. Nicht weiter verwunderlich, schließlich stehen Inhaftierte dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung – eine Grundvoraussetzung für den Bezug fällt damit weg. Ein Anspruch auf Mietzahlungen kann aber weiterhin bestehen, wenn auch begrenzt und nicht durch das Jobcenter. Viele Sozialgerichte sind sich einig, dass Hartz 4-Empfänger:innen in Haft Anspruch auf Mietkostenübernahme haben können. Zuständig ist sind die jeweiligen Sozialämter, da es sich um eine Leistung nach dem SBG XII handelt.
Wichtig: Wechsel der Zuständigkeit
Müssen Sie eine Haftstrafe absitzen, können Sie Anspruch auf Mietkostenübernahme haben. Das müssen Sie jedoch beim Sozialamt beantragen. Ihr Jobcenter müssen Sie aber dennoch zwingend über Ihre Inhaftierung informieren.
Übernahme der Miete beantragen
Damit Ihre Mietzahlungen im Falle eines Gefängnisaufenthaltes gesichert sind, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen. Schieben Sie das nicht lange vor sich her. Informieren Sie auch Ihr Jobcenter umgehend über eine bevorstehende Haftstrafe, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Werden Ihre Mietkosten nicht übernommen, bieten sich Ihnen folgende Alternativen:
- Sie finden jemanden, der Ihre Miete für die Dauer Ihres Aufenthaltes im Gefängnis übernimmt.
- Sie kündigen Ihre Wohnung und lagern Ihre Möbel bis Ende Ihrer Haftstrafe ein.
Auch, wenn ein Gefängnisaufenthalt die Sechs-Monats-Marke überschreitet, kann sich ein Antrag auf Mietkostenübernahme lohnen. In bestimmten Fällen ist auch darüber hinaus ein Anspruch gerechtfertigt – in besonderen Notsituationen etwa.
Hartz 4 nach Haftstrafe
Da es sich um eine SGB XII-Leistung handelt, können wir Sie zwar nicht bei der Durchsetzung einer Mietkostenübernahme unterstützen. Bei allen Leistungen rund um Hartz 4, die Ihnen nach einem Haftaufenthalt gegebenenfalls zustehen, sind unsere Partneranwälte aber an Ihrer Seite. Sie prüfen Ihre Jobcenter-Bescheide und legen Widerspruch ein, um so Ihre Ansprüche auszuschöpfen. Bitte denken Sie nur daran: Die Bearbeitungszeiten im Jobcenter können sich mitunter hinziehen. Kümmern Sie sich also frühzeitig um Hartz 4-Leistungen, damit Sie nach dem Gefängsnisaufenthalt nicht mittellos dastehen.
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Guten Tag
Können sie mir helfen
Mein Lebenspartner ist für 60Tage in Haft , Und das Jobcenter übernimmt nun sein Mietanteil nicht mehr
Ich war beim Jobcenter und die haben gesagt das das Sozialamt jetzt dafür zuständig ist so lange er jetzt in Haft
Aber das Sozialamt stellt sich jetzt stur
Was kann ich nun machen
Hallo Jana,
bei Angelegenheiten mit dem Sozialamt können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Wir können nur in Zusammenhang mit fehlerhaften Bürgergeld-Bescheiden unterstützen. Wenden Sie sich an eine Sozialberatung vor Ort. Dass der Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen bei einem Haftaufenthalt entfallen kann, ist allerdings korrekt.
Viele Grüße
Bekommt man sein Harz 4 auch wenn man im Gefängnis ist wegen Führerschein
Hallo,
nein, der Anspruch entfällt, wie deutlich im Beitrag zu lesen.
Viele Grüße