Arzt im Gespräch mit einem Patienten

Hartz 4: Schweigepflichtentbindung bei Antrag auf Mehrbedarf

Hartz 4-Empfänger:innen müssen sich vor dem Jobcenter oftmals “nackig machen”. Das ist zwar nicht sprichwörtlich zu verstehen – und doch trifft es in gewisser Weise zu. Denn nicht selten fordern Behörden Einblicke in intime Details und machen dabei selbst vor Krankenakten von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nicht Halt. Aber darf das Amt eine Schweigepflichtentbindung fordern? Und was bedeutet das überhaupt?

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Krankheit und Hartz 4-Bezug

Ärztliche Bescheinigungen sind für gesundheitlich angeschlagene Hartz 4-Beziehende ein wertvolles Gut. Ohne Attest gibt es weder Mehrbedarfe – bspw. für kostenaufwändige Ernährung – noch sonstige mögliche Zusatzleistungen. Doch wird Hartz 4-Empfängerinnen und Empfängern in der Anlage MEB neben einer ärztlichen Bescheinigung auch die Entbindung des Arztes von seiner ärztlichen Schweigepflicht abverlangt.

Hinweis: Unterschrift freiwillig, aber…

In der Anlage MEB wird den Anspruchsberechtigten zwar erklärt, dass die Unterschrift freiwillig sei. Eine fehlende Mitwirkung könne aber dazu führen, dass die Sozialleitungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Heißt: Wer den Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung braucht, muss eben doch unterschreiben.

Datenschutzkonforme Anpassungen an MEB erfolgt

Immerhin ist die Schweigepflichtentbindung heute datenschutzkonform und damit zulässig. Das war nicht immer so. So hat das Jobcenter Hartz 4-Beziehende etwa lange Zeit nicht darüber informiert, wozu die zusätzlichen medizinischen Daten überhaupt benötigt werden, wenn im Grunde genommen doch auch ein Attest genügt. Darüber hinaus war für Antragsteller:innen nicht ersichtlich, wie lange die Erklärung gültig ist. Geschweige denn, ob ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Einwilligung eingeräumt wird.

Wichtig: DSGVO und SGB X

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Sozialgesetzbuch (SGB X) schreiben vor, wie eine Schweigepflichtentbindung inhaltlich aufgestellt sein muss. Demnach sind Pflichtangaben wie Art und Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung vorgesehen. Auch eine Aufklärung über das Widerspruchsrecht muss enthalten sein.

Das ist heute anders: Jobcenter geben nun Aufschluss darüber, dass sich die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht lediglich auf Unterlagen bezieht, die für die Bewilligung des jeweiligen Mehrbedarfs relevant sind – sich also auf die Erkrankung beziehen, die im Antrag angegeben wurde. Und auch ein Hinweis auf die Gültigkeit lässt sich finden: ein Jahr – wobei die Frist mit dem Datum der Unterschrift zu laufen beginnt. Ebenso wird darüber aufgeklärt, dass Antragsteller der Erklärung widerrufen können.

Können Hartz 4-Beziehende jetzt beruhigt unterschreiben?

Wenngleich ein Attest des behandelnden Arztes ausreichen dürfte, um einen berechtigten Mehrbedarf zu belegen. Das Jobcenter hat mit den Änderungen der Schweigepflichtentbindung nicht länger die Möglichkeit, alle bzw. beliebige medizinische Daten des Antragstellers beim Arzt abzufragen. Sind Sie auf den Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung angewiesen, wird Ihnen wahrscheinlich auch nichts anderes übrig bleiben.

Dennoch: Verweigert Ihnen das Jobcenter Leistungen, weil Sie der Schweigepflichtsentbindung nicht zugestimmt haben, lassen Sie den Bescheid prüfen. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte unterstützen Sie dabei.

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Hartz 4: Schweigepflichtentbindung bei Antrag auf Mehrbedarf“

  1. Guten Tag zusammen? Ich habe zu Ihrem tollen Beitrag mal eine Frage….wie verhält sich die Situation wenn es zb schon 2 Medizinische Gutachten gibt, die beide vom Joncenter in *Auftrag gegeben wurden.(beide das selbe Ergebnis)..Das eine ist ca 2,5 Jahre alt, das 2 te Gutachten ca 1 Jahr alt…..kann das jobcenter nun ein 3 Gutachten in Auftrag geben? Ist das zulässig? Und wie oft dürfen die das eigentlich wiederholen? Würde mich mal interessieren.

    Lg
    Toni

    1. Hallo Toni,
      das lässt sich pauschal leider nicht beurteilen und hängt wahrscheinlich mit Ihrem Krankheitsbild zusammen. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Fragen Sie beim Jobcenter doch mal nach den Gründen für die erneute Prüfung.
      Viele Grüße

  2. Dürfen komplette Befundberichte eingesehen werden und wer hat das Recht, der Ärztliche Dienst? Muss ich meine kompletten Erkrankung dem dem. Fallmanager und Sachbearbeiter offenlegen, das sind doch keine Ärzte!
    Schweigepflichtentbindung betrifft das nur Ärzte oder die Krankenkasse und andere.

    1. Hallo,
      wie dem Beitrag zu entnehmen ist, dürfen nur Unterlagen vom Jobcenter eingesehen werden, die für die Bewilligung eines Mehrbedarfes von Belang sind. Die Schweigepflichtentbindung betrifft dabei Ihren Arzt.
      Viele Grüße

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