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Hartz 4-Erstattungen: Darf das Jobcenter 10 % oder 30 % einbehalten?

Wer Hartz 4 bekommt und arbeitet kennt das Problem: Hat man in einem Monat ein paar Schichten zusätzlich gearbeitet und ein bisschen mehr Geld verdient, hat man gleich zu viel Hartz 4-Leistungen bekommen. Doch was ist bei der Aufrechnung eigentlich erlaubt?

Jobcenter setzt Leistungen oft vorläufig fest

Das Problem betrifft vor allem Hartz 4-Empfänger mit Job: Das Jobcenter setzt ihre Leistungen vorläufig fest, ohne dass genau klar ist, wie viel Geld sie am Ende des Monats wirklich vom Arbeitgeber bekommen. Wenn die ALG II-Empfänger zu wenig Geld bekommen haben, zahlt das Jobcenter nach.

Haben sie aber zu viel Geld bekommen, will das Jobcenter das überzahlte Geld zurück. Meistens erklärt das Jobcenter dazu eine Aufrechnung mit den Hartz 4-Leistungen. Das ist grundsätzlich auch möglich. Wichtig ist aber, dass Sie darauf achten, dass Ihnen nicht zu viel aufgerechnet wird.

Die wichtige Frage: Warum haben Sie zu viel Geld bekommen?

Bei der Höhe von Aufrechnungen spielt es eine wichtige Rolle, warum jemand Geld zurückzahlen muss. Je nachdem, warum Sie zu viel Geld bekommen haben, darf das Jobcenter jeweils höchstens 10 % des Regelbedarfs oder höchstens 30 % des Regelbedarfs aufrechnen.

Viele Fehler bei Erstattungen

Die Jobcenter machen bei Erstattungsbescheiden viele Fehler. Der Bescheid muss Fristen berücksichtigen und sich an die richtige Person oder die richtigen Personen richten. Widersprüche gegen Erstattungsbescheide sind deswegen aussichtsreich.

Wenn Sie eigentlich nichts falsch gemacht haben, sind die Regeln zur Rückzahlung weniger streng. Das nennt das Jobcenter eine Erstattung wegen einem nicht vorwerfbaren Verhalten. Wenn Sie sich aber vorwerfbar verhalten haben, also quasi selbst Schuld sind an der Rückzahlung, müssen Sie sich eine Aufrechnung von 30 % gefallen lassen. Das regelt § 43 Abs. 2 SGB II.

Aufrechnungen von 10 % oder 30 % des Regelbedarfs

Haben Sie mehr verdient, als geplant und das dem Jobcenter gleich mitgeteilt, stehen die Chancen gut, dass Sie in den nächsten Monat nur mit einer Aufrechnung von 10 % des Regelbedarfs rechnen müssen. Wenn Sie aber nichts mitteilen, bestraft das Jobcenter Sie mit einer höheren Aufrechnung.

Die Regeln zur Aufrechnung richten sich nach der jeweiligen Situation:

Grund der Aufrechnung

Höhe der Aufrechnung

Ihr vorläufiger Bescheid wird korrigiert und es liegt kein vorwerfbares Verhalten vor

10 %

Sie hatten mehr Einkommen als erwartet, haben das dem Jobcenter sofort mitgeteilt und es liegt kein vorwerfbares Verhalten vor

10 %

Sie haben dem Jobcenter Einkommen oder Vermögen verschwiegen oder nicht rechtzeitig mitgeteilt

30 %

Sie haben zu Unrecht Leistungen bekommen

30 %

Sie haben sich sozialwidrig verhalten, beispielsweise grundlos einen Job abgelehnt

30 %

Sie haben Doppelleistungen bekommen, beispielsweise gleichzeitig Rente und ALG II

30 %

Sie haben rechtswidrig Leistungen erhalten, beispielsweise weil jemand anders in Ihrer BG dem Jobcenter etwas verschwiegen hat

30 %

Quellen:

Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

6 Antworten auf „Hartz 4-Erstattungen: Darf das Jobcenter 10 % oder 30 % einbehalten?“

  1. Hallo.
    Ich habe ein Termin beim Amtartzt beim Jobcenter,in den Brief war auf der letzten Seite der Vermerk(Geimpft,Genessen oder Getestet) und Masken Pflicht.Ich lasse
    mich nicht Impfen oder testen,die Maske ziehe ich an.Ich habe dort angerufen
    und gesagt mit Maske komme ich die Frau sagte nein 3G-Regeln gelten also kann ich
    den Termin nicht einhalten und muß eine 10% Kürzung hinnehmen!muß ich das
    wirklich? Ich würde mich auf eine Antwort freuen. Gruß Gondorf
    Bin 59 Jahre ich habe Angst auf weitere Kürzungen und wie geht das jetzt weiter?

    1. Hallo Frau Gondorf,
      in dem Fall müssen Sie mit einer Kürzung rechnen. Bei der 3G-Regel handelt es sich nicht um Schikane seitens des Jobcenters, sondern um eine Maßnahme der Bundesregierung bzw. von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie.
      Viele Grüße

  2. Hallo, ich habe seit einigen Monaten keine Bewerbung abgegeben,habe diesen Monat kein Regelsatz bekommen ohne ein schrift stück vom Jobcenter ,dürfen sie den ganze Regelsatz einberhalten?
    LG Monika H.

  3. Hallo.
    Ich habe Mutterscha Bezogen ohne es rechtzeitig anzugeben. Nun habe ich eine erstattungs Anhörung bekommen und soll 2x 30% monatlich zurückbezahlen. Einmal 30% meiner Leistung und einmal 30% von den Leistungen meiner 3 Monate alten Tochter. Ist das rechtens?

  4. Hallo .
    Ich habe leider meinen Ehemann verloren . Bekomme harz4 und nun auch grosse witvenrente wird das komplett angerechnert ? Oder wie wird es abgerechnert
    Lg Britta

  5. Habe 10 Monate Zuzahlung bei Rezept selbst bezahlt. Nun nach Erstattung von Krankekasse soll dies als Einkommen angerechnet werden. Erhalte Aufstockung zur Rente. Ist das rechtens.

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