Bürgergeld und die Übernahme von Heizkosten

Sehen Sie jetzt schon mit Sorge der nächsten Heizkostenabrechnung entgegen, weil Sie Nachzahlungen befürchten? Für viele Betroffene von Bürgergeld ist das Thema Heizkosten hoch problematisch, weil vieles rechtlich unsicher erscheint. Wer muss etwa für Nachforderungen auf die Heizkosten aufkommen, und wie ist mit Rückerstattungen zu verfahren? Wir haben alles Wissenswerte zum Thema von Angemessenheit bis Nachzahlung für Sie zusammengefasst.

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Wie kommt es zu einer Heizkostennachzahlung?

Die Nebenkosten werden von Ihrem Vermieter für das Jahr überschlagen und von Ihnen als monatlicher Abschlag gezahlt. Heizkosten werden in vielen Mietverträgen als Bestandteil der Nebenkosten aufgeführt. Es kann vorkommen, dass Sie mehr Heizkosten verbrauchen, als Sie mit Ihrem Abschlag übers Jahr bezahlt haben. Dies kann trotz sparsamen Verhaltens der Fall sein. Gab es beispielsweise einen sehr kalten Winter, haben Sie vermutlich mehr geheizt als normal.

Daher rechnet der Vermieter einmal im Jahr ab, ob sich die gezahlten Nebenkosten und Ihr Verbrauch decken. Haben Sie weniger verbraucht, als Sie bezahlt haben, bekommen Sie eine Rückzahlung. Haben Sie aber mehr verbraucht als bezahlt, müssen Sie nachzahlen.

Bezahlt das Jobcenter meine Nachzahlung?

Ihre Heizkosten müssen Sie nicht aus Ihrem Regelsatz zahlen. Das Jobcenter übernimmt die Heizkosten zusätzlich zu den Kosten Ihrer Unterkunft. In § 22 SGB II heißt es: “Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.” Sprich: Solange Ihre Heizkosten angemessen sind, bezahlt das Jobcenter. Wenn die Kosten insgesamt angemessen sind, zahlt das Jobcenter auch eine Nachzahlung

Die Begrenzung auf angemessene Kosten unter bestimmten Umständen ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis durch einen Beschluss im Jahr 2017 für verfassungsgemäß erklärt.Das sagt Ihnen im konkreten Fall aber noch nicht, ob Ihre Nachzahlung nun Übernommen wird. Denn dazu müssen Sie zunächst zwei Dinge klären:

  • Wie wird meine Wohnung geheizt?
  • Welche Heizkosten gelten für mich als angemessen?

Woher weiß ich, wie meine Wohnung geheizt wird?

Viele Mieter wissen nicht genau, wie Ihre Heizung betrieben wird. Haben Sie Fernwärme, eine Öl- oder Gasheizung? Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie als erstes in Ihrem Mietvertrag nach. Bringt Sie das nicht weiter, rufen Sie Ihren Vermieter an und fragen Sie nach.

Hinweis: Anerkannte Heizkosten

Oft gilt als grober Richtwert, dass etwa 1 EUR Heizkosten pro 1 Quadratmeter Wohnfläche anerkannt werden, wenn die Wohnfläche angemessen ist. Diese Größe ist aber nur eine sehr vage Orientierung, denn das Jobcenter darf nicht pauschal entscheiden, sondern muss immer die Umstände des Einzelfalls prüfen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Welche Heizkosten sind für meine Wohnung angemessen?

Die oben genannte Vorschrift § 22 im SGB II definiert den Begriff der Angemessenheit nicht näher. In der Praxis gibt es bei den Jobcentern verschiedene Kriterien, nach denen sie entscheiden, was angemessen ist und was nicht. Dabei geht es vor allem darum, dass Sie wirtschaftlich heizen sollen. Kosten für ein “ein unwirtschaftliches Heizverhalten” werden in der Regel nicht übernommen. Die Bewertung des Verbrauchs orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

  1. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Hier können der Zustand und die Isolierung der Wohnräume ebenso eine Rolle spielen, wie Ihre persönliche, familiäre und gesundheitliche Situation.
  2. Der Heizspiegel zeigt für eine bestimmte Region auf, wie sich das durchschnittliche Heizverhalten der Menschen dort orientiert. Liegen Ihre Heizkosten deutlich über den Zahlen im Heizspiegel, wird ein unwirtschaftliches Heizverhalten unterstellt. Die Kosten für die Übernahme von Heizkosten werden dann durch das Jobcenter gedeckelt.

Hinweis: Deswegen ist die Wohnungsgröße gedeckelt

Die zu erwartenden Heizkosten sind der Grund, warum die Jobcenter eine maximal angemessene Wohnungsgröße angeben. Ist die Wohnung größer, erwarten die Jobcenter, dass die Heizkosten zu teuer werden.

Keine festen Richtwerte für Heizkosten – Was nun?

Bei Heizkosten gibt es keine verlässlichen Richtwerte. Das führt zunächst zu einer großen Rechtsunsicherheit, da das Jobcenter einen Bewertungsspielraum hat. Das heißt, wenn Sie eine höhere Nachzahlung bekommen, wissen Sie im Vorhinein nicht, ob das Jobcenter auch zahlt. 

Die Einzelfallprüfung bedingt es auch, dass das Jobcenter die Kosten für Miete und Heizkosten nach Beantragung von Bürgergeld Leistungen nicht automatisch übernimmt. Zur Übernahme von Heizkosten muss immer die “Anlage zur Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung” ausgefüllt und beim Jobcenter eingereicht werden. Ohne diese Anlage wird keine Kostenübernahme erfolgen.

Tipp: Widerspruch gegen abgelehnte Kostenübernahme einlegen

Widersprüche bei der Ablehnung der Kostenübernahme haben oft Erfolg. Denn Gerichte bewerten einen Sachverhalt manchmal anders als die Jobcenter. Wird die Übernahme von Heizkosten abgelehnt oder gedeckelt, empfehlen wir in jedem Fall eine Prüfung des Ablehnungsbescheides und gegebenenfalls einen Widerspruch. Wir übernehmen diese Leistungen für Sie kostenfrei.

Was gilt für die Übernahme der Heizkosten bei besonderen Arten der Wärmeerzeugung?

Nicht in jedem Haushalt wird Wärme aus den gleichen Heizquellen generiert. In der folgenden Übersicht sind verschiedene Formen der Wärmeerzeugung aufgelistet, zusammen mit einer kurzen Erläuterung zu ihrer Behandlung im Rahmen der Bürgergeld-Kostenübernahme.

  • Öl – gilt als übliche Heizquelle.
  • Gas – gilt ebenfalls als übliche Heizquelle.
  • Kohle- und Holzofen – hier ergibt sich die Problematik, dass unter Umständen ein größerer Betrag für eine Einmallieferung aufgewandt werden muss, um Kohle oder Holz einzulagern. Sie müssen dafür einen Antrag auf Brennstoffbeihilfe stellen.

Welche Heizquellen werden übernommen?

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Was gilt bei Heizen mit Strom?

Beim Heizen mit Strom gibt es folgendes Problem: Eigentlich zahlt das Jobcenter keine Stromkosten. Ihre Stromrechnung müssen Sie von Ihrer Regelleistung bezahlen. Wenn Sie mit Strom heizen, bekommen Sie aber in der Regel keine getrennte Rechnung für Heizungsstrom. Sie haben einfach eine höhere Stromrechnung und niemand weiß, welcher Anteil nun genau ins Heizen geflossen ist und welchen Anteil Sie anders verbraucht haben. Deswegen bewilligt das Jobcenter Ihnen einen Mehrbedarf, wenn Sie mit Strom heizen oder Ihr warmes Wasser mit Strom erwärmt wird. Dies sind die häufigsten Situationen, in denen dies zutrifft:

  • Durchlauferhitzer – erzeugen dezentral Warmwasser. Sie werden häufig über Strom betrieben. Hier muss ein Mehrbedarf für Warmwasser geltend gemacht werden.
  • Elektroheizung – die Übernahme der Kosten hierfür müssen beim Jobcenter gesondert geltend gemacht werden, da durch die Nutzung der Stromverbrauch steigt. Elektroheizungen gelten als teure Heizungen, so dass die Einzelfallprüfung hier gegebenenfalls besonders intensiv ausfällt.
  • Nachtspeicher – diese Heizungen gelten als überdurchschnittlich teuer, die Kostenübernahmen werden deshalb oft gedeckelt und nicht in voller Höhe übernommen. Allerdings kommt es auch dabei auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Werte des bundesweiten Heizspiegels dürfen hier aber nicht herangezogen werden. Diese geben nämlich nur Richtwerte für Heizöl, Erdgas oder Fernwärme.
    Auch Nachzahlungen im Zusammenhang mit Nachtspeicheröfen müssen wie normale Heizkostennachzahlungen übernommen werden. In dem Monat, in dem die Kosten anfallen, muss ein entsprechend höherer Bedarf bewilligt werden. Im Zweifel können Sie Nachweise vom Vermieter oder Stromversorger einholen. Hierbei können vor allem die Jahresabrechnungen der Energieversorger hilfreich sein. Dort sollten Posten für „Wärmestrom“ auftauchen. Dieser Betrag kann dann als Heizkosten geltend gemacht werden.

Welche Heizkosten werden bei Haus- und Wohneigentum getragen?

Wenn Sie ein Eigenheim haben, sind im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung auch die Heizkosten zu tragen. Allerdings werden sie nur in Höhe der Kosten übernommen, die auch für einen Mieter getragen werden. Denken Sie auch hier unbedingt daran, Brennstoffbeihilfe zu beantragen, da bei Eigenheimen Brennstoffe häufig eingelagert werden.

Was passiert, wenn Heizkosten als unangemessen bewertet werden?

Das Jobcenter hat also Ihre Heizkosten geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es Ihre Heizkosten für nicht angemessen hält. Was nun? Der erste Schritt vom Jobcenter ist eine Kostensenkungsaufforderung. Darin nennt das Jobcenter Ihnen einen Deckelbetrag, den es für angemessen hält und setzt Ihnen eine Frist von sechs Monaten. In dieser Zeit sollen Sie Ihre Heizkosten auf ein angemessenes Niveau senken. Wenn die sechs Monate vorbei sind, werden die Heizkosten nur noch bis zum angekündigten Deckelbetrag übernommen. 

Wenn Sie mit dem Jobcenter einen Rechtsstreit über Ihre Heizkostenübernahme haben, können Sie einen Darlehensantrag beim Jobcenter stellen, damit die zu hohen Kosten gezahlt werden, bis der Rechtsstreit geklärt ist. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf ein solches Darlehen.

Wie gehe ich mit Nachzahlungsaufforderungen für Heizkosten um?

Die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters geht unter Umständen mit einer Nachzahlungsforderung für Heizkosten einher. Die Übernahme einer Nachzahlung müssen Sie gesondert beim Jobcenter einfordern.

Wenn das Jobcenter prüft, ob Ihre Heizkosten angemessen sind, prüft es Ihre Heizkosten inklusive der Nachforderung. Dabei kann sich herausstellen, dass Ihre Heizkosten jetzt doch nicht mehr angemessen sind. Aber auch hier muss das Jobcenter Ihren Einzelfall prüfen.

Das ist auch schon vor Gericht verhandelt worden. In einem Fall hat beispielsweise das Sozialgericht Heilbronn zu Lasten des Jobcenters Heilbronn entschieden. Das Jobcenter hatte damals Nachzahlungen für Heizkosten mit Verweis auf ein Computerprogramm abgelehnt. Das Programm bewertete das Heizverhalten rein pauschal. Eine solche Praxis ist unzulässig.

Hinweis: Kostenübernahme der Heizkosten kann das Jobcenter ablehnen

Kostenübernahmen für Nachzahlungen können abgelehnt werden, wenn Ihre Heizkostenvorauszahlung schon an der Angemessenheitsgrenze liegt. Wenn also die Heizkosten, die Sie monatlich ohnehin schon zahlen, nur gerade so als angemessen gelten, haben Sie schlechte Chancen, dass das Jobcenter dazu noch Ihre Nachzahlung übernimmt.

Auch, wenn das Jobcenter schon ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet hat, werden die Nachforderungen nicht übernommen. Aber Nachzahlungen, auch unangemessen hohe Nachzahlungen, werden übernommen, wenn noch keine Kostensenkung verlangt wurde.

Wie beantrage ich eine Übernahme der Nachzahlung beim Jobcenter?

Damit Ihr Jobcenter Ihre Nebenkostennachzahlung übernimmt, müssen Sie sie in Kopie beim Jobcenter einreichen. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Übernahme der Nebenkosten beim Jobcenter stellen. Mit unserem Antragsformular geht das in wenigen Minuten. Sie können Ihre relevanten Daten eintragen und erhalten im Anschluss den fertigen Antrag als PDF über Ihre E-Mail-Adresse. Diesen müssen Sie nur noch unterschreiben und bei Ihrem Jobcenter einreichen. 

Was passiert bei Heizkostenerstattungen?

Wenn das Jobcenter Ihre Heizkostenvorauszahlungen bezahlt hat, müssen Sie dem Jobcenter auch Bescheid geben, wenn Sie eine Rückerstattung bekommen. Das Jobcenter weiß auch, dass Sie Jahresabrechnungen für Ihre Heizkosten bekommen und fordert Sie auf, diese Abrechnungen einzureichen. Rückzahlungen zu verschweigen ist also keine gute Idee. 

Hinweis: Erstattung bei Heizkosten werden verrechnet

Eine Erstattung verrechnet das Jobcenter meist im folgenden Monat. Sie können sich dann das Geld vom Vermieter oder Energieversorger auf Ihr Konto überweisen lassen und das Jobcenter zahlt Ihnen entsprechend weniger Geld im folgenden Monat. Dafür bekommen Sie einen Änderungsbescheid

Wenn Sie die Jahresabrechnung für Strom und Heizung von Ihrem Energieversorger in einem Schreiben bekommen, dürfen Sie die Rückzahlung für Strom behalten. Denn die Stromkosten haben Sie von Ihrem Regelsatz bezahlt. Nur die Rückzahlung für Heizung wird wie beschrieben mit Ihren Leistungen verrechnet. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Abrechnung gleich nach Erhalt in Kopie beim Jobcenter einreichen. Eine Rückzahlung können Sie sich auch ruhig auszahlen lassen, Sie müssen nur damit rechnen, dass Sie das Geld ganz oder teilweise ans Jobcenter weiterreichen müssen.

Doch auch bei Heizkostenrückzahlungen sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Wenn Sie beispielsweise wegen einer Kürzung der Kostenübernahme Teile der Heizkostenvorauszahlung aus geborgtem oder aus der Regelleistung angespartem Geld bezahlen, darf das Jobcenter eine Erstattung nicht anrechnen. 

Quellen:

Sozialgesetzbuch II (SGB II):

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Urteil des Bundessozialgerichtes:

  • Az. B 14 AS 36/08 R

Urteil des Sozialgerichtes Heilbronn

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Wie hoch dürfen die Heizkosten bei Bürgergeld sein?
Laut Gesetz müssen die Heizkosten "angemessen" sein. Es gibt keine feste Obergrenze. 1 EUR pro Monat pro Quadratmeter gilt als ganz grober Richtwert.
Werden Heizkosten von Bürgergeld übernommen?
Heizkosten müssen bei Bürgergeld in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Sind die Kosten unangemessen hoch, muss das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren durchführen.
Wie viel Heizkosten pro qm sind normal?
Die durchschnittlichen Jahreseizkosten pro qm lagen 2020 je nach Art der Heizung zwischen 12,40 EUR und 6,80 EUR

65 Antworten auf „Heizkosten“

  1. Hallo
    Wir müssen über 1000€ bei unserer Heizkostenabrechnung nachzahlen und der monatliche Abschlag von Gas und Strom wurde von 130€ auf 321€ erhöht. Habe die Abrechnung jetzt beim Jobcenter abgegeben. In der Hoffnung das das Amt wenigstens ein Teil übernehmen kann. Weil mein Mann bekommt vom Jobcenter nur einen kleinen Teil von Bürgergeld da ich eine Teilzeitstelle habe und fast 1000€ verdiene meine Kinder arbeiten. Von daher wird die Miete nicht mehr vom Amt übernommen und ich erstmal von meinem Gehalt die Miete zahlen muss und dann jetzt auch noch diesen hohen Abschlag von meinem bisschen Geld zahlen muss. Dann kann ich aber nicht mal mehr die Heizkosten Nachzahlung irgendwie begleichen. Wir sind momentan echt am verzweifeln und wissen nicht mehr weiter.
    Haben wir irgendeine Möglichkeit?

    1. Hallo S.M,
      darauf können wir Ihnen keine pauschale Antwort liefern. Nur so viele: Sofern die Heizkosten bislang ungekürzt übernommen wurde, muss auch die Nachforderung anerkannt werden. Stromkosten sind dabei aus dem Regelsatz zu leisten.
      Viele Grüße

  2. Meine Vermieterin verlangt das ich mich bei der Heizkostenrechnung von knapp 700 Euro zur Hälfte jeden Monat beteiligen soll das kann ich aber nicht da ich nur 136 Euro Aufstockung vom Amt bekomme ich beziehe 436 Witwenrente und gehe auf 450 Euro Basis arbeiten bitte was muß ich tun um hier wohnen zu bleiben

    1. Hallo Woytkowiak,
      leider können wir Sie diesbezüglich nicht beraten.
      Viele Grüße

  3. Hallo, meine HzKostenabr. von Januar 2022- Januar 2024 weist ein Guthaben auf. Von Juni 2022 bis Ende August 2022 hatte ich Einkommen und mich deswegen abgemeldet. Ist es richtig, dass mir kein anteiliges Guthaben für diese 3 Monate zusteht? Ich habe doch die Abschläge selbst bezahlt und stand nicht im Leistungsbezug. Vielen Dank

    1. Hallo Judith,
      dass Sie zwischenzeitlich keine (damals noch Hartz 4-) Leistungen bezogen haben, spielt leider keine Rolle. Es wird als anrechenbares Einkommen betrachtet, da es Ihnen während des Leistungsbezuges zufließt.
      Viele Grüße

  4. Hallo Julia,

    ich habe ein Frage bitte. In dem Haus wo ich wohne gibt es 5 Wohnungen läuft das Fußbodenheizung über Gas. Meine Wohnung und zwei andere Wohnungen haben ein Gas Zähler. War frührer das wir ein Pauschale an Vermiter bezahlen 180 Euro für das Gas. Ab Oktober hat er das Gas auf 400 erhöht. Jetzt wollte er noch weiter erhöhen auf 600 Euro Pro Wohnung. Alle Mietern wollen das erhöhung nicht zahlen.

    Jetzt denkt das Vermiter dass er unter unsere Stimmung das Gas an Haus ausschließen und dann jeder Wohnung muss einige Stromheizung in Wohnung bringen und das benutzen über Strom.

    Das heißt sehr Hoch Strom Kosten.

    Wird in diese Situation das Jobcenter Prozent von Strom Kosten zahlen ?
    Was sollte ich dann ab Besten machen ?

    Vielen Dank

    1. Hallo Ahmad,
      hier stellt sich vielmehr die Frage, ob die zweite Erhöhung durch Ihren Vermieter überhaupt legitim ist. Wir raten Ihnen dazu, einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen und sich diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen.
      Viele Grüße

  5. Hallo.
    Ich habe mal eine Frage. Ich bekomme zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen Bürgergeld. In diesem sind die Wohnkosten enthalten. Nur hat mir meine Sachbearbeiterin gesagt das mir dadurch der Heizkostenzuschuss noch zustehen würde. Ist das richtig?
    Lg

    1. Hallo Dany,
      von einem Heizkostenzuschuss wissen wir nichts. Das Jobcenter übernimmt aber Ihre Heizkosten, sofern diese angemessen sind.
      Viele Grüße

  6. Hallo . Mein Vater ist der Vermieter von meinem Sohn und mir und wollte ab Januar 2023 die Miete um 60 Euro erhöhen. Laut dem Jobcenter sollte ich diesem erstmal nicht zustimmen .Eine Heizkostenabrechnung kann mein Vater erst im April schreiben . Um eine Nachzahlung hatte er nicht gebeten aber er hat mir gesagt , das er drauf bezahlt. Jetzt haben wir einen Bescheid bekommen auch das für die Miete 50.- mehr genehmigt wurde und wir haben einen hohen Betrag vom Jobcenter überwiesen bekommen , davon könnte ich auch , die Kosten für die Heizung unaufgefordert nachzahlen . Es sollte hier möglichst alles gerecht vorgehen und mein Vater ist in Sachen Vermietung auch kein Profi . Was mache ich jetzt ?

    1. Hallo Barbara,
      wofür Sie das vom Jobcenter erhaltene Geld ausgeben, bleibt Ihnen überlassen. Hier können und möchten wir keine Empfehlung aussprechen. Ist die erhöhte Auszahlung sachbezogen, sollten Sie das Geld auch für das ausgeben, wofür Sie es vom Jobcenter erhalten haben.
      Viele Grüße

  7. habe ein p konto …und von ant heitzkosten auf mein konto bekommen was muss ich tun um das ,das geld frei wird habe habe den brief vom amt reicht das um das bei der bank

    1. Hallo,
      leider können wir nachvollziehen, was das Problem ist. Als Kontoinhaber haben Sie jedes Recht, auf Ihr Geld zuzugreifen, Überweisungen zu tätigen oder sich Geld auszahlen zu lassen.
      Viele Grüße

  8. Hallo mir werden die Heizkosten nicht mit angerechnet. Ich habe in meiner Wohnung eine Fußbodenheizung die mit Strom betrieben wird warum werden die Kosten dafür nicht übenommen.

    1. Hallo Horst,
      Sie müssen die Übernahme der Heizkosten beantragen. Berufen Sie sich dabei auf die strombetriebene Heizung. Lassen Sie sich die ggf. auch von Ihrem Vermieter bescheinigen. Haben Sie einen separaten Stromzähler für die Heizung, werden die Kosten möglicherweise in voller Höhe übernommen. Haben Sie keinen separaten Zähler, wird ein Pauschalbetrag ermittelt und erstattet. Dazu auch ein News-Beitrag, der kürzlich erschienen ist: Heizen mit Strom: Gibt es einen Mehrbedarf?
      Viele Grüße

  9. Hallo, wir haben ab Januar eine Heizkostenerhöhung von derzeit 136€ auf 248€ bekommen. Wir haben Nachtspeicheröfen. Wird das Jobcenter diese neuen Kosten übernehmen?
    Vielen Dank

    1. Hallo Melanie,
      informieren Sie das Jobcenter per Veränderungsmitteilung darüber. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte überprüfen. Die unterstützen dann auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  10. Hallo ic habe von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen das ab Januar die heizkosten verdoppelt werden. Ich habe bis jetzt 115 Euro heizkosten gehabt, wohne in einer 60 Quadrat Wohnung mit meinem Sohn zusammen. Also muß ich ab Januar 20 Euro für Heizung zahlen, aber ich habe jedes Jahr um die 600 Euro Guthaben von der heizkosten Vorauszahlung also von den 115 Euro im Monat. Ist dad jetzt rechtens und muss ich das jetzt so annehmen, ich glaube nämlich nicht das das Jobcenter eine so große Erhöhung bewilligen wird. Was kann ich dagegen tun, muß ich es ab Januar bezahlen?

    1. Hallo Anna,
      ob das rechtens ist, ist eine Frage des Mietrechts. Diesbezüglich können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Unser Rat: Informieren Sie das Jobcenter über diese Veränderung per Veränderungsmitteilung. Sollte es zu einem Ablehnungsbescheid kommen, lassen Sie den zeitnah durch unsere Partneranwälte prüfen. Ggf. wird anschließend Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  11. Hallo mein Vermieter hat die nk erhöht um 70 Euro monatlich, um die Nachzahlung der Gasheizung abzufangen für das nächste Jahr. Übernimmt das Amt die Vorauszahlungen 70 Euro ab 1. Januar?
    Ich bin da unsicher.
    Vielen Dank

    1. Hallo Corina,
      da es sich um Kosten der Unterkunft handelt, sollte das Jobcenter auch die erhöhten Kosten übernehmen. Voraussetzung ist aber auch hier, dass es sich um angemessene Kosten bzw. eine angemessene Steigerung handelt. Teilen Sie dem Jobcenter diese Veränderung schnellstmöglich mit. Sollte es wider Erwarten zu einer Ablehnung kommen, lassen Sie den entsprechenden Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch, sofern nötig.
      Viele Grüße

  12. Hallo, ich habe eine Frage ich habe 80 Qm Wohnung, ich habe immer fur warme und Wasser 122 Euro monatlich bezahlt, jetzt ab Dezember ist das 550 Euro, plus Nachzahlung vom 1000 Euro, wird das jobcenter decken ? Das ist alt bau Wohnung Fenster sind auch alt ,und ich wegen Krankheit brauche ich mehr warme

    1. Hallo V,
      das können wir natürlich nicht voraussagen. Reichen Sie alles beim Jobcenter ein. Kommt es zu einem Ablehnungsbescheid, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie im weiteren Verlauf auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  13. Hallo, ich wohne in Dortmund und bekomme Harz4. Die Hausverwaltung hat ab den 01.12.2022 meine Heizkostenvorauszahlung von 46,93 auf 138,27 erhöht. Muß ich das erst einmal so hin nehmen, oder kann ich dagegen angehen. Habe Angst, daß die Arge bei weiteren Erhöhungen die Miete nicht mehr bezahlt. Danke für Ihre Bemühungen und LG aus Dortmund.

    1. Hallo Ralf,
      naturgemäß muss Ihr Vermieter den gestiegenen Energiekosten begegnen. Leider können wir Ihnen aber keine Rechtsauskunft darüber geben, ob Sie der Erhöhung widersprechen können (eine Frage des Mietrechts). Wir empfehlen Ihnen aber, Ihr Jobcenter in Form einer Veränderungsmitteilung über die Anpassung zu informieren. Legen Sie am besten das entsprechende Schreiben von Ihrem Vermieter bei. Lehnt das Jobcenter die Kostenübernahme ab, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  14. Hallo ,ich hätte eine Frage ich habe Untervermietet ein Zimmer,für 125 Euro im Monat, darf das Jobcenter die ganze Miete behalten,oder gibt es da einen Freibetrag, weil beim ersten bewilligungsbescheid wurden mir nur 92,45 Euro vom Regelsatz abgezogen und diesmal 125 Euro.vielen Dank Mfg

  15. Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Heizkosten.
    Und zwar hab ich jetzt eine 30qm Wohnung angemietet die mit Strom geheizt wird, so nun bezahle ich 152€ an meinen Stromversorger was ja für so ne kleine Wohnung eigentlich viel ist.
    Kann ich beim Jobcenter irgendeinen Antrag auf Heizkosten übernehmen stellen, wenn ja wie müsste der Antrag aussehen. LG Andrea

    1. Hallo Andrea,
      in Ihrem Fall können Sie ggf. einen Mehrbedarf geltend machen. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Jobcenter auf Übernahme der Stromkosten für den Heizungsbetrieb.
      Haben Sie einen separaten Stromzähler an der Heizung, lassen sich die Stromkosten für die Heizung genau bestimmen. In dem Fall können die tatsächlichen Kosten auch vom Jobcenter übernommen werden. Ist das nicht der Fall, kommt es zur Schätzung der Heizkosten durch das Jobcenter.
      Stellt das Jobcenter sich quer, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Das empfehlen wir Ihnen aber auch bei positivem Bescheid. Dass sich Fehler in der Berechnung verbergen, ist nie auszuschließen.
      Viele Grüße

  16. Guten Morgen, ich lebe in Berlin in einer unsanierten Altbauwohnung im Erdgeschoss, 46 qm. Ich heiße mit Kachelöfen und benötige jährlich in etwa 2 Tonnen Kohle. Dafür bekomme ich eine Heizkostenpauschale, die im Vergleich zum Vorjahr um sage und schreibe 45 Euro erhöht wurde. Der Preis der Kohle dagegen hat sich quasi verdoppelt. Von 230 Euro auf 450 Euro. Dies habe ich dem Sozialamt mitgeteilt. Ich beziehe Grundsicherung. Nun bekam ich gestern eine abschlägige Antwort, die Heizkostenpauschale sei doch erhöht worden von 537 Euro auf 580 Euro. Es ist unmöglich damit 2 Tonnen Kohle zu bezahlen. Die günstigste Schüttkohle kostet jetzt eben 450 Euro. Was kann ich tun? Bin verzweifelt, denn meine Wohnung ist selbst im Sommer eher kühl. Wie kann ich Widerspruch einlegen?

    1. Hallo Annette,
      ja, Sie sollten sogar einen Widerspruch beim Sozialamt einlegen. Berufen Sie sich auf der Angemessenheit des Bedarfs infolge der krisenbedingten Energiepreissteigerungen.
      Viele Grüße

  17. ich heize bei mir mit kachelofen und kamin.
    mit mir leben noch 1 weitere person im haushalt die aber beim sozialamt gemeldet ist.
    ich brauche kohlebriketts und holz zum anzünden.
    wieviel bezahlt mir das jobcenter ?

    1. Hallo Michael,
      Sie haben nur Anspruch auf Hartz 4-Leistungen, wenn Sie hilfebedürftig sind. Sind bzw. werden Sie aufgrund des Bedarfs an Kohlebriketts kurzzeitig hilfebedürftig, müssen Sie Leistungen beim Jobcenter beantragen. Wie hoch Ihr Anspruch ist, können wir Ihnen nicht sagen.
      Viele Grüße

  18. Hallo zusammen,
    Wie verhält es sich bei Hauseigentum?
    Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern, die Unterhalt vom Papa bekommen und ich erziele durch Teilvermietung auch Mieteinnahmen.
    Da ich in Teilzeit (75%) arbeite und trotz Überstunden in den letzten 6 Monaten (Sondervereinbarung mit meinem Chef um gestiegene Preise aufzufangen), war es mir nicht möglich Rücklagen für eine weitere Betankung mit Heizöl zu hohen Preisen zu schaffen. Ich musste aufgrund langer Lieferzeiten bereits Heizöl bestellen, allein wegen der Teilvermietung, weiß aber nicht wie ich diese bezahlen soll😞 Wie stehen die Chancen einmalig Hilfe zu bekommen?
    Vielen Dank.

    1. Hallo Lorena,
      wenn Sie aufgrund dessen hilfebedürftig werden, können auch Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
      Viele Grüße

  19. Man kann doch auch wenn man kein Hart 4 bekommt für den Monat der Heizkostennachzahlung in Hartz 4 fallen weil eben die Kosten zu hoch sind. Das schreibt auch finanztip. Aber bekommt man das dann wirklich oder könnte das Jobcenter das auch einfach auf 12 Monate umrechnen? Gibt es dafür eine Regelung? Denke das wäre für ganz viele jetzt sehr wichtig!

    1. Hallo Aury,
      ja, sofern Sie aufgrund einer Nachzahlung hilfebedürftig werden, kann ein kurzweiliger Leistungsanspruch für den Monat, in dem die Zahlung fällig wird, bestehen.
      Viele Grüße

  20. Hallo.

    Ich ärgere mich gerade maßlos über das Jobcenter. Es geht um Folgendes. Ich habe vor ein paar Wochen ganz spontan 6 RM Kaminholz gekauft, weil es noch günstig zu haben war. Keine Zeit, um noch einen Beihilfeantrag zu stellen. Der RM hat mich 105€ statt jetzt üblich 150-200€ (je nach Holz) gekostet, nach meinem Kauf war das Holz ausverkauft. Also eigentlich alles richtig gemacht, was das angeht.
    Ich habe auch noch eine Gasheizung, die ich jedoch möglichst nicht einsetzen will, weil die Gaspreise so dermaßen gestiegen sind. Die Kosten für das Heizen mit Gas würde das Jobcenter bezahlen, auch wenn das wahrscheinlich ein paar Hundert € mehr kosten würde als jetzt das Heizen mit Holz. Momentan werden die monatlichen Abschläge bezahlt, von denen ich wahrscheinlich bis zu 50% zurück bekomme, weil ich kein/ kaum Gas verbrauchen werde.
    Ich kann nicht verstehen, dass mein eigentlich richtiger Gedanke- nämlich Kosteneinsparung nicht nur für mich, sondern auch für das Jobcenter- mit der Ablehnung meines Antrags mit Füssen getreten wird. Ich finde es sehr ärgerlich und auch demotivierend, dass man da nichts gegen tun kann.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Joachim.

  21. Hallo
    Ich habe heute eine Wohnung gemietet 90 qm
    Die Kaltmiete ist zugesagt.
    Die Heizkosten sind mit 400 euro veranschlagt. ÖL
    Das Jobcenter lehnt die Heizkosten Übernahme ab, weil nicht angemessen
    Was soll ich tun

    Muss 8ch alles selber zahlen

    1. Hallo Maria,
      ganz ablehnen kann das Jobcenter die Übernahme von Heizkosten nicht, jedoch müssen sich die Kosten im Rahmen der Angemessenheit bewegen. Fraglich ist dabei, für welchen Zeitraum die 400 EUR veranschlagt wurden. Im Zweifelsfall muss bei Ihnen eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.
      Viele Grüße

  22. Hallo,

    ich hatte eine Heiz und Nebenkostennachzahlung, die aber nicht durch das Jobcenter berechnet wurde. Wenn ich jetzt nochmal einreiche um die Nachzahlung zu bekommen, dann gilt es ja als unangemessen. Von dieser Nachzahlung sind nicht alles Heizkosten, sondern auch Nebenkosten, die angestiegen sind. Wie sieht es dann aus? Dann wird man aufgefordert die Heizkosten zu senken, wie soll man denn nachweisen, dass diese gesenkt worden sind, wenn im Sommer ohnehin nicht geheizt wird? Selbst im Winter stelle ich mir das schwierig vor, denn wieviel man verbraucht hat, ergeht erst wieder mit der nächsten Abrechnung, bis dahin werden dann aber die weitere Übernahme nicht mehr übernommen….

    Wäre man dann nicht besser dran, man würde die Nachzahlung selber tragen, wenn es auf eine geringere oder keine Übernahme mehr hinaus geht.

    1. Hallo T. A.,
      wenn Sie die Nachzahlung selbst stemmen können und wollen, steht Ihnen das natürlich frei. Diese Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen. Grundsätzlich listet eine Betriebskostenabrechnung aber die einzelnen Posten auf. Das Jobcenter sieht also, dass es sich nicht ausschließlich um Heizkosten handelt.
      Viele Grüße

  23. Hallo, ich lebe in einem Wohnwagen und habe bis jetzt mit Strom geheizt. Nun übernimmt das Jobcenter die Rechnung nicht bis ich nachweisen kann wie viel Strom für die Heizung verwendet wurde. Dies kann ich nicht erbringen da ich nur einen Zähler habe der als Zwischenzähler mit meinem Vermieter fungiert. Ich bekomme von meinem Vermieter eine Rechnung über den verbrauchten Strom. Auf Anfrage beim JC “wie” ich das nachweisen kann bekomme ich keine Antwort mehr. Gibt es irgendwelche “Pauschalen” die einen Richtwert angeben was das JC bezahlen muß. Ich habe mittlerweile fast 1400.- Schulden wegen meiner Heizkosten. Ich versuche gerade einen Beratungsschein zu bekommen aber auch das ist nicht so einfach…….das Amtsgericht zweifelt an, dass ich in einem Wohnwagen lebe da dieser auf Google Earth angeblich nicht zu sehen ist was nicht der Fall ist, im Gegenteil, man sieht ihn sehr gut…..aber was hat das mit einem Beratungsschein zu tun? Ich wäre um einen Tipp sehr froh wie ich weiter verfahren kannn in diesem Fall.
    Vielen Dank

    1. Hallo W.Gefeller,
      sofern Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) vorliegen haben, senden Sie den zwecks Prüfung einmal an unsere Partneranwälte. Die kümmern sich im weiteren Verlauf dann auch ggf. um Beratungshilfe. Haben Sie keinen Bescheid, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Sobald Sie daraufhin einen Bescheid von Ihrem Jobcenter erhalten, reichen Sie den an unsere Partneranwälte zwecks Prüfung und ggf. Widerspruch weiter.
      Viele Grüße

  24. Hallo, mein Heizkostenanbieter (Grünwelt)hat letztes Jahr Dezember die Belieferung eingestellt und die EWE ist zur Grundversorgung der aHeizkosten eingetreten. Die Kosten haben sich dabei fast verdoppelt ( vorher 80€, jetzt 150€). Das Jobcenter bezahlt allerdings nur den von ihm berechneten Höchstbetrag von 85,05€. Auf der Suche nach einem anderen Anbieter komme ich auch über diesen Betrag( zwischen 100und 123€). Meine Frage, muss das Jobcenter die erhöhten Heizkosten anpassen und somit übernehmen?

    1. Hallo!
      Das Jobcenter muss die Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernehmen, bis es ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt hat.
      Viele Grüße

  25. Guten Tag.. ich lebe auf dem campingplatz..beziehe rente/grundsicherung.bin 63..ich muss gas selbstbeschaffen..Amt gewährte nur 47euro..also 564euro im jahr…jetzt sind aber die Preise enorm gestiegen..und mein Wohnraum ist nicht isoliert /bin schwer krank..lunge..copd..herz und niereninsuffiziens Tumor etcetc…. er sagt er hat den Wohnraum 40qm aus diesem grund gas…mehrbedarf erhöht..auf 680,40da meine Rechnung für dez und Januar den Betrag überschritten hätten und ich normal kein Bedarf mehr hätte..20euro wären noch zu bekommen..
    Das heißt.. rest Januar.. Februar und März.. kein gas..auch wenn ich die leeren Gasflaschen zurückgeben 30pfand reicht es nicht aus..Strom ist zu teuer wobei ich zusätzlich damit heizen muss..0,65..jetzt..kdu..ist warmwasserboiler 10.33 müsste auch doppelt sein Erstattung.. Bitte bitte um Hilfe.. muss schon meinen Hund weggeben..weil ich das alles nicht mehr leisten kann..mfg..bin sehr verzweifelt

    1. Hallo Tina,
      wir raten Ihnen dringend, Ihren Bescheid prüfen zu lassen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei und legen bei falscher Berechnung Widerspruch ein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  26. Guten Tag, ich habe folgende Frage:
    Seit meiner Heizabrechnung (Gas) im letzten Juli gab es mehrere Preiserhöhungen des Gasanbieters, so dass ich mit einer hohen Nachzahlung im kommenden Juli rechne. Da ich dann evtl. nicht mehr im ALG2 Bezug stehe und diese dann selbst tragen müsste, obwohl die Heizperiode ja jetzt ist, würde ich gerne den Abschlag erhöhen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das Amt diesen höheren Abschlag dann übernehmen würde bzw wie ich vorgehen muss, dass dem so ist. Der Gasanbieter würde mir einen neuen Abschlagplan schicken, weiß aber nicht, ob da dann drin steht, dass es auf meinen Wunsch war. eine Abrechnung möchte ich nicht machen, da die große Preiserhöhung jetzt erst in Kraft tritt, und ich nach heutigem Stand keine größere Änderung hätte, die Verdopplung des Preises der kWh wirkt sich ja erst ab jetzt aus.
    Hoffe, das war so verständlich und es gibt eine Antwort, vielen Dank!

    1. Hallo Ellen,
      leider ist es nicht möglich, den Abschlag für Heizkosten aus eigenen Stücken zu erhöhen. Anders verhält es sich natürlich, wenn Ihr Gasanbieter Ihnen mitteilt, dass der Abschlag für Heizkosten erhöht wird. Dann wird das Jobcenter die erhöhten Kosten übernehmen.
      Viele Grüße

    2. Hallo mein Name ist Heinz Olk,
      ich beziehe in einer Krankengeld
      Werden vom Job Center die allgemeinen Heizkosten für das Heizöl übernommen.

    3. Hallo Heinz,
      Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen, zusätzlich zu den Kosten der Unterkunft. Diese müssen jedoch angemessen sein.
      Viele Grüße

    4. Guten Tag,
      Ich beziehe AlG2 und habe Nachtspeicheröfen sowie Durchlauferhitzer.
      Das Jobcenter gibt mir jeden Monat 216€ dazu, zu dem Abschlag von 286€.
      Nun habe ich meine StromJahresrechnung bekommen. Dort habe ich ein Guthaben von 292€. Dieses soll auf mein Konto ausgezahlt werden.
      Natürlich werde ich dem Amt die Rechnung weiterleiten.
      Ich möchte gerne wissen, ob das gesamte Guthaben vom Jobcenter eingezogen wird oder ob ich auch einen Teil behalten darf, da ich von meinem Regelsatz 70€ selber monatlich zahle.
      Gibt es da einen Richtwert oder prozentual?

      Vielen lieben Dank und liebe Grüße
      Marie

    5. Hallo Marie,
      das Jobcenter muss den Anteil, den Sie selbst geleistet haben, vom Guthaben abziehen. Der Anteil steht Ihnen prozentual zu.
      Viele Grüße

  27. Hallo
    Ich heize mit Strom Nachtspeicherheizung. Jobcenter übernimmt monatlich 60% der Kosten. Habe heute eine Jahresabrechnung vom Stromversorger bekommen mit bescheid eines Gutschriftes (1068 €). Wird mir jobcenter diesen wert vom regelbedarf kürzen oder sogar den Betrag zurück Erstatten ?
    Danke im Voraus für ihre Antwort

  28. Hallo, wir beabsichtigen in eine neue wohnung Umzuziehen da wir Familien nachwuchs erwarten, Die Bruttokaltmiete Beträgt Laut Jobcenter für 4-Personen MAX 838,55€ Monatlich wie hoch werden die Heizkosten Übernommen pro Person? Bzw Wie hoch darf es MAX Brutto Warmmiete sein?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo M.B,
      es gibt unterschiedliche Kriterien, nach denen Jobcenter die Angemessenheit von Heizkosten bewerten. Deshalb kann ich dazu leider keine allgemeingültige Aussage treffen. Zum einen können die Isolierung der Wohnräume eine Rolle spielen wie auch die familiäre und gesundheitliche Situation. Es kann zudem ein sogenannter Heizspiegel herangezogen werden. Der orientiert sich am Heizverhalten der Menschen in Ihrer Region. Allerdings plant die Bundesregierung aktuell einen Heizkostenzuschuss. Genaueres dazu finden Sie in unserem News-Beitrag: Heizkostenzuschuss für Hartz IV-Empfänger*innen.
      Viele Grüße

  29. Guten Tag.
    Ich war von Mitte Dezember 2020 bis zum 20.12.21 beim jobcenter gemeldet. Habe mich dann abgemeldet da ich nicht mehr vom Amt abhängig sein möchten da neue Arbeit
    Ich habe eine Nachzahlung von den heizkosten bekommen, dieser liegt im Zeitraum 24.11.20 bis 10.12.21. Das heißt das auch zu diesem Zeitpunkt ich beim jobcenter gemeldet war. Nun meine Frage, die Nachzahlung müsste doch das jobcenter übernehmen weil das im Zeitraum meiner Bewilligung liegt.
    LG Steffi

    1. Hallo Frau Falheier,
      das ist leider nicht der Fall, sofern Sie keine Leistungen mehr beziehen.
      Viele Grüße

  30. Ich war bei jobcenter bis 31.05.2021 dann bin von jobcenter weg wegen kinde zuschlag, und am 05.10.2021 bekomme ich Heizung und Warmwasser Jahr Abrechnung von August 2020 bis 31.05.2021 also ich bis die Zeit hab jobcenter Leistungen bekommen, hab gedacht jobcenter ohne Problemen übernehmt das, aber leider hab falsch gedacht jobcenter übernehmt das nicht Grund das Rechnung zu spät gekommen weill in der Zeit wo Rechnung gekommen 05.10.2021 bekomme ich keine helfe von jobcenter das wegen zahlen das nicht trotz in der zeit hab komplett jobcenter helfe bekommen. Gibt’s wirklich solche unglaubliche Gesetze? Oder versuchen mich nur von meine recht ab blinden?
    Danke voraus auf eine Antwort, aber bitte mail mich wenn die Antwort mich nicht kostet, und bis heute hab noch das Rechnung nicht bezahlt, also falls wenn mann kann was machen noch möglich
    LG

    1. Hallo Alan,
      wenn Ihr Ablehnungsbescheid vom Jobcenter nicht älter als einen Monat ist, lassen Sie diesen von unseren Partneranwälten prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, stellen sie das fest und legen ggf. Widerspruch ein. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
      Viele Grüße

  31. ist das hier wirklich kostenlos ich hätte so viele fragen und es wäre hilfreich ich kann mir kein anwalt leisten momentan

    1. Hallo Frau Gabor,
      unsere Partneranwälte prüfen Bescheide und helfen Ihnen bei Widersprüchen gegen selbige. Das ist für Sie komplett kostenlos. Zweifeln Sie also an der Richtigkeit eines Bescheids, können Sie den hier in einem ersten Schritt prüfen lassen. Daraus ergibt sich dann ein mögliches weiteres Vorgehen.
      Viele Grüße

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