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FDP schlägt „Gas-Sparbonus” für Hartz IV-Empfänger:innen vor

Mit ihrem neuesten Vorschlag zur Bewältigung der Energiekrise zeigt die FDP wieder einmal, dass sie ein vollkommen realitätsfremdes Bild von Hartz IV-Empfänger:innen hat. So will der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler mit einem fragwürdigen Bonus Leistungsempfänger:innen zum Energiesparen motivieren.

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Frieren gegen Geld

Die aktuellen Strom- und Gaspreise machen Verbraucher:innen zu schaffen. Die für Oktober geplante Gasumlage verschärft das Problem nur noch. Lösungsansätze gibt es in der Politik viele; doch ein neuer Vorschlag aus der FDP macht einfach nur noch sprachlos.

Hartz IV-Empfänger:innen, die weniger Gas verbrauchen als in den Vorjahren, sollen einen Teil des dadurch eingesparten Geldes als Sparbonus erhalten. Frieren als Bedingung für staatliche Hilfe – die FDP hat scheinbar kein Problem damit.

Wie kommt man auf so einen Vorschlag? Da Gas als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) vom Jobcenter übernommen wird, hätten Leistungsbezieher:innen momentan noch keinen Anreiz zum Sparen, so Köhler.

Hinweis: Strom zählt nicht zu den KdU

Stromkosten sind kein Bestandteil der KdU und werden daher auch nicht vom Jobcenter übernommen. Dafür ist im Regelsatz ein eigener Pauschalbetrag für Strom enthalten.

Jobcenter zahlen nur angemessene Heizkosten

Was der FDP-Politiker bei seinem Vorschlag nicht bedacht hat: Die KdU werden nur dann übernommen, wenn sie sich in einem angemessenen Rahmen befinden. Der Richtwert dafür ist mehrere Jahre alt und berücksichtigt die Preisentwicklungen im Energiesektor der letzten paar Monate überhaupt nicht.

Hartz IV-Empfänger:innen müssen also, anders als von der FDP dargestellt, jetzt schon sparen, damit sie nicht auf hohen Nachzahlungen sitzen bleiben. Noch weniger Heizen ist für viele Betroffene einfach nicht drin.

Bessere Alternativen zum Gas-Sparbonus

Dabei gibt es zahlreiche andere Vorschläge, um Verbraucher:innen in den kommenden Monaten zu entlasten. Da wäre zum einen eine Übergewinnsteuer für Unternehmen, die von der angespannten Marktlage besonders profitieren. Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, unterstützt die Idee in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Es kann nicht angehen, dass Krisengewinner nunmehr auch noch von jedem Einkaufsrisiko freigestellt werden”.

Denkbar wären auch weitere Entlastungspakete oder die Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. Denn neben den Gas- droht laut Expert:innen auch bei den Strom- und Lebensmittelpreisen ein neues Hoch. Das alles kann nicht allein durch einen Sparbonus ausgeglichen werden.

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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