Bei Geldgeschenken hält das Jobcenter schnell die Hand auf und rechnet diese als Einkommen an. Das ist allerdings nicht immer rechtens. Beispielsweise dann nicht, wenn das Geld für dringende Reparaturen an einem Eigenheim benötigt wird. Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu ein entsprechendes Urteil gefällt. Wir erklären, wie es sich mit Finanzspritzen beim Bürgergeld-Bezug mit Eigenheim verhält.
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Geldgeschenke bei Bürger-Bezug – (k)eine gute Idee?
Beim Thema Geldgeschenke gibt es zwischen Bürgergeld-Beziehenden und den Jobcentern regelmäßig Streit. Grundsätzlich halten die Behörden schnell die Hand auf und rechnen Finanzspritzen von Freunden oder Bekannten umgehend als Einkommen an. Manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht.
Hinweis: Geldgeschenk für Reise
Es ist noch nicht lange her, da berichteten wir über eine Familie, die großzügig beschenkt wurde. Mit dem Geld wurde sich ein lang ersehnter Traum erfüllt: eine Reise nach Mekka. Weil es aber keinerlei Belege für die Reise gab, flatterte der Familie eine saftige Rückforderung ins Haus. Zum ganzen Beitrag geht’s hier.
Der Fall einer Eigenheimbesitzerin landete vor dem BSG – und das stärkte der Frau den Rücken. Was aber war passiert?
Mutter gibt Geld für Dachreparatur
Eine alleinstehende Bürgergeld-Empfängerin mit Eigenheim erhielt insgesamt 7.000 EUR von ihrer Mutter, weil das Dach ihres Hauses stark beschädigt war. An mehreren Stellen drang Wasser ein. Eine Sanierung war dringend notwendig. Dem Jobcenter verschwieg die Frau die Geldspende. Wie es der Zufall jedoch wollte, fiel einem Jobcenter-Mitarbeiter bei einer Außenprüfung das neu gedeckte Dach auf.
Der Bewilligungsbescheid wurde erst aufgehoben, anschließend aber Leistungen im Rahmen eines Darlehens wieder bewilligt. Das Argument der Behörde: Das Geldgeschenk sei als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen. Dagegen wehrte sich die Frau.
BSG gibt Bürgergeld-Bezieherin mit Eigenheim Recht
Die Richter:innen am BSG gaben der Eigenheimbesitzerin recht. Auch wenn zufließendes Einkommen in aller Regel zu einer Leistungsminderung führe – beim Geldgeschenk für die Dachreparatur gelte das jedoch nicht. Denn: Führt das Geldgeschenk nicht zur Verbesserung der finanziellen Lage eines bzw. einer Leistungsbeziehenden, handelt es sich nicht um Einkommen, das berücksichtigt werden muss. Zumal das Jobcenter ohne die Spende der Mutter die Reparaturkosten hätte übernehmen müssen.
Das Beispiel zeigt also: Geldgeschenk ist nicht gleich Geldgeschenk. Es muss immer auch der Kontext betrachtet werden, in dem finanzielle Mittel zufließen. Für die Frau im Bürgergeld-Bezug mit Eigenheim musste das Jobcenter zurückrudern. Haben auch Sie einen Bescheid erhalten, der Ihnen zweifelhaft erscheint, lassen Sie den anwaltlich prüfen. Wir übernehmen das und unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch – zu 100 % kostenlos.
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Bildnachweis: AdobeStock/U. J. Alexander
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