Familien freuen sich jetzt in Bayern über ein anrechnungsfreies Familiengeld.

Bayrisches Familiengeld soll nicht mehr auf Hartz 4 angerechnet werden

Das bayrische Familiengeld löst nun das bayrische Betreuungsgeld ab. In das entsprechende Familiengeldgesetz möchte der Gesetzgeber eine Zweckbestimmung aufnehmen, die es untersagt, Familiengeld auf die SGB II- Leistungen anzurechnen.

Gesetzgeber rechnete Betreuungsgeld bisher an

In der Vergangenheit rechnete der Gesetzgeber das Betreuungsgeld bei Hartz 4-Empfängern mindernd als Einkommen auf den Leistungsanspruch an. § 11a Abs. 3 SGB II besagt jedoch, dass nur solche Einkommen als Einkünfte gelten, die dem selben Zweck dienen, wie Arbeitslosengeld II. Folglich dürfen Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich ernannten Zweck erbracht werden, nicht als Einkommen angerechnet werden. Bei dem Bayrischen Betreuungsgeld war es bisher strittig, ob es tatsächlich einem anderen Zweck als Hartz 4 diene und die Anrechnung daher rechtswidrig ist.

Keine Anrechnung mehr auf Grundsicherungsleistungen

Das Sozialministerium teilte mit, dass Bayern das Familiengesetz ändern werde. Nach entsprechender Rechtsänderung ist Familiengeld dem Ministerium zufolge dafür da, dass Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Diese Definition sei der Grund, warum das Familiengeld die im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit erfülle und daher alle Familien ausnahmslos Geld erhalten müssen.

Familiengeld soll Rechtssicherheit darstellen

Kurz zuvor hatte der Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, gegen den Bund zu klagen, da der Streit um das Familiengeld nicht zu lösen sei. Der größte Streitpunkt war die Anrechnung auf die Sozialleistungen. Doch Bund und Freistaat erzielten nach langem Warten schließlich eine Einigung. Demnach dürfe man das Familiengeld in Zukunft nicht mehr auf die die Grundsicherungsleistungen anrechnen. Das soll im Interesse der Familien eine Rechtssicherheit schaffen.

Wie hoch ist das Familiengeld und wer bekommt es?

Das Familiengeld beträgt monatlich 250 Euro. Es gilt je Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. Die Auszahlung gilt seit September 2018. In Kraft treten soll das Gesetz allerdings auch rückwirkend. Das bedeutet, dass das Jobcenter auch entsprechende Nachzahlungen veranlassen würde, sofern bislang eine Anrechnung des Familiengelds der Fall war. Seit September letzten Jahres sollen alle Familien, unabhängig von Einkommen und der Berufstätigkeit der Eltern, diesen Zuschuss erhalten.

Sie leben in Bayern und ihr Familiengeld wurde nach September 2018 weiterhin auf Ihre Leistungen angerechnet?

Sofern Ihnen das Familiengeld zusteht, aber das Jobcenter dieses auch nach September 2018 auf Ihre Leistungen angerechnet hat, empfehlen unsere Partneranwälte umgehend einen Überprüfungsantrag zu stellen.

 

 

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

2 Antworten auf „Bayrisches Familiengeld soll nicht mehr auf Hartz 4 angerechnet werden“

  1. Habe von vielen schon gehört das sie das Familien Geld zurück gezahlt bekomm haben, nur heißt es wen ich frage ne es gibt nichts.

    Meine Anwältin scheint auch null zu tun haben eine Frist gesetzt und die ist seid mehreren Wochen abgelaufen und sie tut nichts machen.

  2. Gebe immer alles ab ..lohnabrechnung ..kontoauszuge Und dennoch muss ich jetzt sehr viel zurūck zahlen ..was kann ich machen .

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