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80 Antworten auf „Antrag wählen“

  1. Hallo!
    Mein 17 jähriger Sohn startet eine Lehrgang am OSZ und soll zum ersten Tag am 28.08.Arbeitskleidung vorab haben. Material – und Bücherliste kommen erst in der ersten Woche, ebenso der Schülerausweis. Mein Antrag auf Übernahme der Arbeitsbekleidung wurde abgelehnt mit Begründung, das ed ja 116 € SCHULBEDARF erhalten habe. Dieser ist aber für die Schulmaterialien. Und Sicherheitsschuhe und Arbeitshose(n) kommen bei günstigem Preis schon 80€ allein zusammen. Auf die Frage nach einem Berechtigungsnachweis für ein Berlin-S Ticket oder Monatskartenkosten Übernahme, gab es erst gar keine Antwort. Dabei muss er fahren zum OSZ.
    Ist das Jobcenter im Recht oder kann man da was machen?

    Gruss,
    Fr. Weichert

    1. Hallo Fr. Weichert,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Lehnt das Jobcenter zu Unrecht ab, wird Widerspruch eingelegt. Anfang des Jahres hatten wir zu der Thematik bereits einen News-Beitrag verfasst: Kosten für Berufsbekleidung: Übernimmt das Jobcenter? Ein Anspruch kann demnach unter Umständen bestehen.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag Damen und Herren,
    Ich lebe alleine und bekomme 1032 Euro für meine Wohnung. Die Warmmiete ist 630 Euro. Heizkosten sind 175 Euro und die Nebenkosten sind 175 Euro. Von den 1032 sind 502 Leistung mit dabei. 1032 Euro bezahle ich die Miete von 630 Euro,dann Strom von 67 Euro,dann Versicherung von 42,72 Euro, Internet zu Hause 30 Euro und Handy 10 Euro habe das günstigste genommen , wegen Stromkostennachzahlung habe ich 178 Euro Nachzahlung erhalten und das bezahle ich in Raten von 57,20 Euro, obwohl ich das Jobcenter mit der Bitte für das Darlehen wegen dem Stromsperre und das würde abgelehnt. Mit dem Stromanbieter telefoniert bitte für Ratenzahlung weil ich so eine Angst hatte wegen Stromsperre. Den Brief hat das Jobcenter erhalten,aber trotzdem abgelehnt.Dann noch 50 Euro Raten, weil ich ein neues Bett kaufen musste,weil ich nur ein Schlafsofa hatte und ich immer Rückenschmerzen hatte.
    1032 Euro
    630 Miete
    42,72 Euro
    30 Euro Internet
    10 Euro Handy
    67 Euro Strom
    57,20 Euro Raten ,wegen Strom
    50 Euro wegen Bett . = 145,08 Euro was mir übrig bleibt,davon muss ich noch zum Essen kaufen und bin noch Diabetiker Typ 1. Ist das vom Jobcenter fair? Man hat immer hart gearbeitet und am Ende ,wenn man wegen Krankheitsbedingung nicht fähig ist zu arbeiten,dann ist man verloren. Ist sehr traurig und entäuscht.

    1. Hallo Sandra,
      dass Jobcenter-Bescheide fehlerhaft sind, ist nicht ungewöhnlich. Zweifeln Sie also daran, dass Ihr Bescheid korrekt ist, lassen Sie den gerne einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch. Wichtig ist nur, die einmonatige Widerspruchsfrist zu wahren. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
      Viele Grüße

  3. Hallo mein Name ist Julia
    Ich bin Mama von drei Kindern 13,19,23 und geschieden , für ein Kind bekomme ich Unterhalt und Kindergeld , ich habe ein Haus und hohe Schulden, habe ich Anspruch auf Bürgergeld ?

    1. Hallo Julia,
      sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanziell bestreiten können und auch keine anderen Leistungen wie Wohngeld o.ä. infrage kommen, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Stellen Sie also einen Antrag. Sobald Sie einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, lassen Sie den einmal kostenlos durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler entdeckt, folgt ein Widerspruch, sodass Sie die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen.
      Viele Grüße

  4. Guten Tag,
    Bin der Hauptverdiener( bekomme 3000€ netto monat)und Meine Frau ist HausMama .Wir haben 3kids, eine davon ist Schulkind.Wollte mal fragen ob das (Schulstartpaket) zu steht.
    LG

    1. Hallo Denni,
      Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Kinder aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen. Zählen Sie dazu, beantragen Sie das Paket.
      Viele Grüße

  5. hallo ich bekomm arbeitslosengeld 1 und lebe seit ca 2 jahre mit meinem freund zusammen . das problem er bekommt keinen cent vom amt .da wir eine bedarfsgemeinschaft sind besteht irgend wie die möglichkeit dass er irgendwoher geld bekommt? kann ja irgend wie nicht sein oder

    1. Hallo Stefanie,
      damit Ihr Freund keinen Anspruch auf Leistungen hat, müsste Ihr Einkommen durch das ALG I so hoch sein, dass Sie sich beide damit finanzieren könnten. Das erscheint uns aber zweifelhaft. Gibt es einen aktuellen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter, der nicht älter als einen Monat ist, kann er den gerne durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch.
      Viele Grüße

    2. Hallo ich bin Mama von einem Kind. Ich lebe mit meinem Freund zusammen. Er hat sich ein Haus gekauft. Seit 3 Jahren bekomme ich keine Unterstützung vom Amt. Nicht mal die Grundsicherung. Ich muss meine Krankenkasse selber zahlen. Hätte ich meine Eltern nicht, die mich ein wenig unterstützen, könnte nicht mal die Krankenkasse zahlen. Ich habe eine Erkrankung und kann erst mal nicht arbeiten gehen. Jetzt trennen wir uns aber im guten und wollen uns das Sorgerecht teilen. Da ich bei den Preisen an Wohnungen momentan keine finden werde, die in der näheren Umgebung ist, hat mein Freund gesagt, das ich solange bei ihm wohnen bleiben kann, bis ich eine gefunden habe. Kann ich trotzdem Leistungen beziehen auch wenn ich erstmal bei ihm wohnen bleibe? Und welche Anträge muss ich dafür ausfüllen? Vielen Dank, im voraus! Lg

    3. Hallo Tina,
      grundsätzlich ist das möglich. Allerdings müssen Sie dem Jobcenter dann beweisen, dass Sie nicht länger eine Bedarfsgemeinschaft bilden und das kann mitunter schwierig werden. Belegen Sie also bestenfalls Ihre Bemühungen um eine eigene Wohnung. Welche Anträge Sie benötigen, erfragen Sie bitte beim Jobcenter. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
      Viele Grüße

  6. Hallo ich brauche mal euren Rat.Es geht ums Einkommen durch Casback Rabatt.Ich beziehe Bürgergeld und habe letzte Woche bei Expert für 700€ einen Neuen Fernseher von LG mit 100 € cashback Aktion gekauft da mein alter kaputt ist. Ich musste bei LG die Rechnung vom Fernseher hochladen und meine Bankdaten angeben damit ich das Geld überwiesen bekommen konnte. Danach habe ich eine Bestätigung von Lg bekommen mit Referenznr. und um welches Produkt es geht , wann ich es wo gekauft habe , und wieviel cashback ausgezahlt wird.Und heute sind die 100 Euro nun auf mein Bankkonto eingegangen mit der Referenznr. Im Bestätigungsschreiben von LG.Meine Frage ist jetzt wird das Geld an meine Leistung angerechnet oder handelt es sich um einen Rabatt? Danke schonmal im Voraus. Gruß Carsten

    1. Hallo Carsten,
      Cashback dürfte als sonstiges Einkommen gewertet werden. Dementsprechend dürfte es zu einer Anrechnung kommen. Bei der Anrechnungshöhe kommt es nicht zuletzt darauf an, ob Sie über anderes Einkommen verfügen oder nicht.
      Viele Grüße

  7. Hallo haben so eine Situation,
    Ich Arbeitnehmer möchte zu meine Freundin und meine 2 Kindern umziehen,hat dann die Freundin trotzdem Anspruch auf Bürgergeld ?

    1. Hallo Vitalij,
      das hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Verdienen Sie so viel, dass Sie damit für Ihre Familie sorgen können, haben Ihre Frau und Kinder keinen Anspruch.
      Viele Grüße

    2. Bekomme um die 2100 netto,
      Durch wem soll Sie und die Kinder krankenversichert werden ?
      So wie ich weiss da gibt’s ein Jahr probezeit zusammen zu leben.

    3. Hallo Vitalij,
      wir können hier nicht im Einzelnen bewerten, wie hoch der Anspruch sein wird. Ein Probejahr steht Ihnen nur zu, wenn es sich nicht um Ihre leiblichen Kinder handelt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eine Sozialberatung vor Ort. Hier können wir keine ausführlichen Beratungsleistungen gewährleisten.
      Viele Grüße

  8. Mein Mann und ich beziehen ALGII seit Dezember 2022 und da mein Mann das Blindengeld von außerhalb Deutschlands (USA) bekommt wird dieses voll angerechnet. Ich habe nun eine neue Arbeitsstelle gesichert in einem anderem Bundesland (555km Umzug vom Osten in den Westen) und muss nun schnellstens dort eine Wohnung finden.

    Der Jobcenter Mitarbeiter hat mir heute morgen mitgeteilt das er mir nur das folgende vielleicht gewährleisten würde nach einer Überlegung, obwohl er den neuen Vollzeit Arbeitsvertrag vor sich liegen hatte: Erweiteres Führungszeugnis, Schufa Auskunft, Anerkennung von Qualifikationen, Einstiegsgeld für 2 Monate, 1 Antrittsfahrt zur Arbeit, Kosten für Umzugsunternehmen da eine Behinderung besteht.

    Nach Anfrage meinerseits für Renovierungskosten für den Auszug, Doppelte Haushaltführungen, Kaution für die neue Wohnung wurde dieses verneint und mir gesagt dafür müssten wir selber aufkommen.

    Nun weiß ich nicht wie wir dieses zustande bekommen sollen da wir absolut kein Geld am Monatsende übrig haben. Ich möchte nicht im System hängen bleiben, aber ich weiß nicht wo ich Hilfe bekommen kann um diesen Umzug zu ermöglichen um meine neue Arbeitsstelle anzutreten.

    1. Hallo Monique,
      sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter über die Möglichkeit eines Darlehens vom Jobcenter. Ggf. können Sie so finanziellen Engpässen begegnen.
      Viele Grüße

  9. Ich bekomme 300€ Wittwenrente bekomme ich trotzdem Bürgergeld oder wird mir die Wittwenrente gestrichen? Ich möchte nicht das ich die Wittenrente verliere. T. Vogt

    1. Hallo Tanja,
      sofern Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, wird dieser durch die Witwenrente geschmälert, da diese als Einkommen angerechnet wird. Sie erhalten die Witwenrente also weiterhin, dafür aber weniger Bürgergeld-Leistungen.
      Viele Grüße

  10. Werter Herr Paul zu Jeddeloh,
    heute bräuchte ich mal ihre Meinung zu dem Thema Zuflussprinzip und was mir damit passiert ist. Im Januar 2023 habe ich folgendes Geld bekommen:
    4.1.23 Krankengeld rückwirkend Dez. 22 vom 8.12.22 – 3.1.23 = 455,26€
    31.1.23 Jobcenter für Februar (ohne Datum) = 396,20€
    31.1.23 Krankengeld rückwirkend Januar 23 = 472,77€
    Gesamt für Januar als Zufluss = 1324,23€
    Mit dem ersten Krankengeld habe ich meine Miete für Januar bezahlt und das zweite Krankengeld ist für die Miete im Februar (Miete muss immer bis zum 3.Werktag bezahlt werden).Alle anderen Rechnungen wie z.B. Versicherungen und Strom müssen bis zum 15. jeden Monat bezahlt werden. Jetzt hat das Jobcenter behauptet ich hätte zu viel Geld bekommen und nannte es als Zuflussprinzip und
    verrechnete bzw. bezahlte später weniger. Wie kann das sein? Das Krankengeld und AlgI haben immer genaues Datum für wann das Geld ist, außer das Jobcenter nicht. Habe für alles Widerspruch und einstweiligen Rechtsschutz eingelegt. Ich wollte mal ihre Meinung hören bzw. lesen, es kann doch nicht sein das Leistungen gekürzt werden und als Zuflussprinzip gewertet werden, wenn man seine Miete bezahlen muss.
    MFG
    Steffen Orth

    1. Hallo Steffen,
      Krankengeld gilt als anrechenbares Einkommen und wirkt sich in dem Moment auf Ihren Leistungsbezug aus, in dem Sie es erhalten. Da mit dem Krankengeld bzw. der rückwirkenden Zahlung Ihre Leistungen über Ihrem monatlichen Bedarf lagen, greift tatsächlich das Zuflussprinzip. Dass Sie das Geld ggf. benötigen, um Rechnungen oder Schulden zu begleichen, ist dabei irrelevant. Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber: Das Zuflussprinzip beim Bürgergeld.
      Viele Grüße

  11. Guten Abend…
    Ich habe folgendes Problem.
    Ich habe jetzt 1 Jahr Arbeitslosengeld 1 bezogen und seit dem 11.07.2023 ist mein Anspruch abgelaufen…
    Ich habe meinen Antrag am 20.06.2023 auf Bürgergeld gestellt und habe den Antrag beim Jobcenter im Briefkasten geschmissen…
    Ich habe bis Donnerstag vergeblich auf mein Bewilligungsbescheid gewartet.
    Habe das Jobcenter angerufen und man sagte mir dann total unhöflich,das mein Antrag überhaupt nicht ankommen ist…
    Ich weiß jetzt absolut nicht was ich machen soll,da ich jetzt Mittellos bin…
    Und das Jobcenter fühlt sich nicht mal ansatzweise angesprochen und lassen mich mit meinem Problem komplett alleine..
    Was kann ich jetzt dagegen machen???
    Ich bin total verzweifelt…

    1. Hallo Caroline,
      das Jobcenter hat per Gesetz bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Zwar wird dieser Zeitraum bei weitem nicht ausgeschöpft, längere Wartezeiten sind aber nicht auszuschließen. Grundsätzlich raten wir dazu, sich den Eingang eines Antrages bestätigen zu lassen, sodass Jobcenter die von Ihnen genannte Behauptung erst gar nicht aufstellen können. Stellen Sie erneut einen Antrag und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Stellen Sie zudem einen Antrag auf einen Bürgergeld-Vorschuss, sodass Sie ggf. kurzfristig Leistungen erhalten.
      Viele Grüße

  12. Wir die Familie Frech sagen tausendmal danke mein Mann bekommt wieder Geld vom Jobcenter wenig aber für uns viel das haben wir euch zu verdanken die für die Armen Kämpfen danke 🙏 Mit freundlichen Grüßen Frech Sabine

  13. Ich bek seid 6 Jahren Mehrbedarf.Copd u Lungenkrebs. Erst vom Arbeitsamt, wo es super geklappt hat,jetzt eigentlich vom Sozialamt.Habe ein Mehrbedarf Antrag abgegeben und schon 2 mal meine Sachbearbeiterin angeschrieben. Man bek keine Antwort.Damals hieß es das dauert 6 Monate bis der Antrag durch ist. Die sind schon vorbei. Die gute Frau rührt sich nicht. Was kann ich da jetzt machen? Bek Aufstockung weil ich erwerbsminderungsrente bek.

    1. Hallo Carmen,
      sofern es bei Ihnen um Sozialhilfe (Bezüge nach dem SGB XII) geht, können wir leider nicht helfen. Unser Service richtet sich nur als Bürgergeld-Beziehende (Leistungen nach dem SGB II).
      Viele Grüße

  14. Hallo,
    ist es auch möglich, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld oder Einstiegsgeld rückwirkend zu beantragen? Mein Gründungszuschuss wurde 2020 abgelehnt, ich habe mir Geld geliehen um meine Selbstständigkeit finanzieren zu können, da ich nicht wusste, dass ich eine Grundsicherung oder Arbeitslosengeld während meiner Selbstständigkeit beantragen kann. Habe mich mit dem geliehenen Geld und kleinen Jobs über Wasser gehalten und konnte nicht wirklich meinen Lebensunterhalt von meiner Selbstständigkeit beziehen. Mittlerweile weiß ich, dass ich damals das Geld beantragen konnte. Kann ich das Geld immer noch rückwirkend beantragen oder ist das Geld bzw. die Ansprüche für mich weg?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Rabea

    1. Hallo Rabea,
      Bürgergeld rückwirkend beantragen, funktioniert leider nicht. Es wird lediglich ab dem Monat gewährt, in dem es beantragt wurde. Stellen Sie also beispielsweise jetzt im Juli einen Antrag, wobei Ihnen dieser erst im September bewilligt wird, erhalten Sie die Leistungen dennoch rückwirkend auch für Juli und August. Sie können allerdings keinen Antrag auf Leistungen ab beispielsweise Januar stellen.
      Viele Grüße

  15. Ich habe einen Minijob mit schwankenden Einkommen. Das Jobcenter berechnet einfach ein Durchschnittseinkommen, was falsch ist und wodurch ich mittlerweile alle 6 Monate über 200 Euro an das Jobcenter zurück zahlen muss. Ist das Jobcenter nicht dazu verpflichtet anhand meiner Lohnzettel die ich jeden Monat einreiche, meine mir zustehenden Leistungen jeden Monat neu zu berechnen? Das Jobcenter treibt mich dadurch in die Schuldenfalle.

    1. Hallo Silvio,
      das Jobcenter rechnet bei schwankendem Einkommen immer zu viel an. Da Sie selbst aber ja wissen, wie viel Sie monatlich verdienen, müssen Sie dementsprechend Rücklagen bilden. Ein Anspruch auf eine monatliche Berechnung und Festsetzung haben Sie leider nicht.
      Viele Grüße

    2. Ich bin durch das Jobcenter auch schon in der Privatinsolvenz gelandet… 😮‍💨🙄

      Drücke dir die Daumen, dass du das alles regeln kannst. Das JC ist echt ein Hexenkessel…

  16. Ich habe ein schreiben erhalten, in dem eine Offene Forderung von Oktober 2016 offen wäre! Ich habe diesbezüglich nie eine weitere Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung erhalten und habe angenommen, das die Forderung mit meinen Leistungen verrechnet wurde.
    Ich habe denen nun mit §50 Abs.4 SGB X in einem Schreiben geantwortet, hätte hier aber doch gerne einen Rat, wie ich mich weiter verhalten soll bzw. ob meine Aussage korrekt ist/war.

    1. Hallo Yvonne,
      das können wir pauschal nicht beantworten. Dafür braucht es einen Blick in den Bescheid. Unsere Partneranwälte prüfen den gerne und legen bei unberechtigter Forderung Widerspruch ein.
      Viele Grüße

  17. Hallo,

    die Bearbeitung meines Bürgergeld-Erstantrages läuft nun schon seit 5 Monaten. Seitdem lebe ich von Erspartem. Zunächst hieß es immer wieder, dass noch Unterlagen fehlen, diese reichte ich alle nach. Seit einigen Wochen scheinen nun alle Unterlagen dazusein, es geht trotzdem nichts weiter. Die Kollegen an der Hotline können mir nicht weiterhelfen. Sie haben bereits von den zuständigen Sachbearbeiterin einen Rückruf bei mir angefordert, der kommt aber auch nicht. Ich habe keine Informationen, warum es nicht weitergeht und der Antrag nicht bearbeitet wird. Zudem habe ich keinen Ansprechpartner. Ich wiederhole; seit 5 Monaten reiche ich Unterlagen ein und warte seit längerer Zeit, ohne, dass irgendwas passiert. Jedes mal, wenn ich dort anrufe, werde ich einfach auf die nächste Woche vertröstet.

    Ist hierfür eine Dienstaufsichtsbeschwerde angemessen?

    Oder komme ich nur noch mit anwaltlicher Hilfe weiter?

    1. Hallo Mike,
      das Jobcenter hat per Gesetz bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Dabei beginnt die Bearbeitungszeit erst ab dem Zeitpunkt, ab dem alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, persönlich beim Jobcenter vorzusprechen. Verdeutlichen Sie noch einmal Ihre Situation und beantragen Sie ggf. einen Vorschuss. Nehmen Sie auch Kontakt zum Kundenreaktionsmanagement auf. Bleiben Sie hartnäckig, auch, wenn es schwerfällt.
      Viele Grüße

  18. Guten Tag zusammen.
    Ich habe einen Brief von der Agentur für Arbeit bekommen. (Es handelt sich um eine Rückforderung,in form von 2x Mietkautionen und 1x Mietschulden. )

    Darin sind mehrere Darlehn aufgeführt, die ich vor neun und sieben Jahren erhielt. Diese hätte ich angeblich nicht vollständig zurückgezahlt.
    Das Darlehn der jeweiligen Mietkautionen wurde beglichen, denn die Raten sind vor der Überweisung einbehalten worden.
    Ich bekam also die dafür vorgesehene Zeit, nie mein ganzen Satz.
    Eine mietschuldung kann insofern auch nicht bestehen, denn die Miete wurde direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen.
    Ich Kann dies anhand meiner Kontoauszüge aber nicht beweisen.
    Da das ganze 9-7 Jahre her ist, habe ich mittlerweile keinerlei Papiere/bescheide mehr dazu.
    Da ich seit 5 Jahren keinerlei Hilfe o.ä vom jobcenter/Agentur für Arbeit bekomme.
    Habe ich letztes Jahr ausgemistet.

    Liebe Grüße in der Hoffnung jemand kann mir helfen.

  19. Hallo
    Ich habe auch eine Frage:
    Was kann ich tun ,wenn der Weiterbewilligungsbescheid länger dauert?
    Abgelaufen ist mein letzter am 31.3.2023
    Das Problem:
    Bin Diabetiker, Schwerbehinderung 70%, und in ärztlicher Behandlung im Wundzentrum München!
    Da ich aber nicht mehr versichert bin kam post vom Krankenhaus und von der Aok – Rückgabe der Versicherungskarte!
    *Miete konnte seit April auch nicht bezahlt werden!
    *Konnte auch seit Mitte April nicht mehr in die Klinik! Sollte aber 2x meine offene Wunde gereinigt und neu verbunden werden!
    Nun wird’s wieder schlimmer mit der Wundheilung!!
    Dienstaufsichtsbeschwerde ist raus- keine Antwort!
    *Kann ich eine Anzeige wegen Körperverletzung zur Anzeige bringen?
    *Wer kann mir helfen?
    Mündliche Kündigung steht auch schon im Raum!
    Dankeschön im voraus
    Sebastian

    1. Hallo René,
      geraten Sie aufgrund der Wartezeit in eine missliche Lage, zu Sie den (persönlichen) Kontakt zum Jobcenter und legen Sie Ihre Situation dar. Bleibt das erfolglos, haben Sie die Möglichkeit, einen Eilantrag in Form einer einstweiligen Anordnung zu stellen.
      Viele Grüße

  20. Hallo
    Ich möchte in Rente gehen Anfang nächsten Jahres. Oder ich werde arbeitslos. Wohne noch mit meinem Lebensgefährten zusammen, Trennung steht bevor. Wohne noch im Osten und werde definitiv wieder zurück nach Bayern ziehen. Bin aber komplett mittellos. Brauche eine dann dringend eine Wohnung. An wem kann ich mich hier wenden? Wird mir meine Wohnung bezahlt? Ich bin mittlerweile schon richtig fertig ,wer kann mir helfen?
    Gr Edith

    1. Hallo Edith,
      sofern Sie vor Ihrem Renteneintritt Anspruch auf Bürgergeld haben, ist das Jobcenter zuständig. Sofern Sie bereits in Rente gegangen sind, müssen Sie sich an das Sozialamt wenden.
      Viele Grüße

  21. Hallo..
    Ich , 56 Jahre, schwerbehindert mit Pflegestufe 3 und volle Erwerbsminderungsrente wohne auf 2 Zimmer (52qm )mit meinem ältesten arbeitslosen Sohn, 35 Jahre und meinem jüngsten Sohn, 21 Jahre ( berufstätig/ 50% schwerbehinderten Ausweis) ,zusammen.. mein jüngster Sohn ist erst im Juli letzten Jahres zu mir gezogen ( vom betreuten wohnen aus ). Meine Frage: da mein ältester Sohn bürgergeld bekommt und er den jetzt verlängern muss, wie sieht es aus mit mietanteil? Und muss ich meine Erwerbsminderungsrente offenlegen? Und mein jüngster Sohn, muss er seinen verdienst offenlegen? Mein ältester hat ein Zimmer ( das kleinste) für sich und ich teile mir mit meinem jüngsten das Wohnzimmer. Gelten wir als Bedarfsgemeinschaft? Oder als WG? Es wäre schon echt mies wenn ich von meiner schwerbehinderten Rente oder mein jüngster Sohn für meinen ältesten Sohn die Miete zahlen müßten. Freue mich auf Antwort..Liebe Grüße Silvia

    1. Hallo Silvia,
      eine Bedarfsgemeinschaft ist mit Ihrem älteren Sohn aufgrund seines Alters auszuschließen. Sofern Sie mit ihm tatsächlich als Wohngemeinschaft zusammenleben und weder gemeinsam haushalten noch wirtschaften, sollte Ihr Einkommen und das Ihres jüngeren Sohnes unberücksichtigt bleiben. Dementsprechend müssen Sie darüber auch keine Angaben machen. Dabei müssen Sie bzw. Ihr Sohn dem Jobcenter beweisen, dass es sich um eine WG handelt. Bezüglich der Miete: Die dürfte vom Jobcenter durch drei geteilt werden, wobei ein Drittel im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Zahlen Sie aktuell die komplette Miete, dürfte das also Erleichterung für Sie bringen.
      Will das Jobcenter partout keine WG akzeptieren, sollte ggf. überlegt werden, ob ein Umzug in eine eigene Wohnung für ihn infrage kommt.
      Viele Grüße

  22. Hallo kann mir jemand helfen? Wo bekomme ich einen Antrag für die Übernahmekosten der Schuldnerberatung

    1. Kann mann bürgergeld pfänden, mit p Konto, habe eine nach Zahlung bekommen, 1900 euro, ist das pfändbar

    2. Hallo Stefan,
      auf einem P-Konto sind Ihre Leistungen bis zu einer gewissen Pfändungsgrenze geschützt. Liegt Ihr Guthaben darüber, kann der Überschuss gepfändet werden. Weitere Infos finden Sie hier: P-Konto beim Bürgergeld.
      Viele Grüße

  23. Hallo, ich hätte eine Frage…
    Mein Sohn wird Ende April 25 Jahre, er geht keine geregelte Arbeit nach. Bisher habe ich seine Krankenversicherung und Lebensunterhalt geleistet, da Eltern bis 25 J unterhaltspflichtig sind. Habe letztes Jahr schonmal ein Antrag für ein wenig
    Unterstützung für die KK gestellt, Leider nichts bekommen … Nun wurde mir von Bekannten gesagt das er ab 25J Anspruch auf Hartz 4 hat…. Wer könnte mir weiterhelfen
    Lg Iris

    1. Hallo Iris,
      da Sie und Ihr Sohn keine Bedarfsgemeinschaft mehr darstellen, sobald er 25 Jahre alt ist, dürfte Ihr Einkommen nicht länger bei der Anspruchsberechnung Ihres Sohnes berücksichtigt werden. Das setzt aber auch voraus, dass Sie in keinster Weise finanziell für Ihren Sohn aufkommen. Das beginnt schon beim Einkauf von Lebensmitteln und zieht sich durch alle Bereiche des Zusammenlebens. Kommen Sie finanziell doch für ihn auf, geht das Jobcenter von einer Haushaltsgemeinschaft aus, wodurch Ihr Einkommen doch wieder Berücksichtigung findet.
      Auch wenn es hart klingt: Sie sollten die finanzielle Unterstützung für Ihren Sohn einstellen. Unter Umständen kann es sogar ratsam sein, wenn er sich eine eigene Wohnung sucht. Die Leistungen beantragen muss letztlich Ihr Sohn selbst.
      Viele Grüße

    2. Hallo,

      es ist so, dass ich eine befristete Erwerbsminderungsrente in Höhe von 670 Euro habe, die am 31.03.24 ausläuft. Ich lebe getrennt von meinem Mann. Wohne zur Zeit bei meiner Mutter. Ich möchte das aber ändern.
      Brauche dringend eine eigene Wohnung für mich. Will unabhängig sein.
      Aufstockende Leistung bekomme ich wohl nicht wenn ich bei meiner Mutter lebe oder?

      Bitte Info!

      Vielen Dank!

      Claudia

    3. Hallo Claudia,
      sofern es sich bei Ihnen um eine volle Erwerbsunfähigkeit handelt, greift das SGB XII. Das bedeutet, dass für die Zeit der Befristung ein zusätzlicher Anspruch auf Sozialhilfe bestehen kann. Hierzu müssen Sie sich an das Sozialamt wenden.
      Viele Grüße

  24. Hallo mir wurde mein Burgergeld um 270 Euro gekürzt weil meine Nichte angeblich bei mir wohnen soll. Ich habe seit 2 Wochen 7 Emails geschrieben dass dies nicht der Fall ist aber niemand antwortet und telefonisch wird mir nur gesagt ich soll Emails schreiben. Ich kann keine Miete zahlen. Was kann ich tun und darf das Jobcenter das einfach????

    1. Hallo Verena,
      haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), aus dem das hervorgeht, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen. Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Auch kann es helfen beim Jobcenter einmal persönlich vorzusprechen, wenn Ihre E-Mails unbeantwortet bleiben.
      Viele Grüße

  25. Hallo,

    Ich laufe seid dem 05.01.2023 einem weiterbewilligungsantrag hinterher.
    Jetzt wird klar das meine Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden weil ich gleichzeitig teilerziehend bin und meine Tochter bei mir lebt. Angeblich brauche ich einen Titel, die gerichtliche Vereinbarung reicht offenbar nicht aus.
    Stimmt das so?
    Der Antrag wurde schonmal abgelehnt weil ich mir Geld geliehen habe familienintern. Das sollte als Einkommen gewertet werden.

    Der Antrag wird immer wieder verzögert.

    Was kann ich tun?
    Ich bin ratlos.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian

    1. Hallo Flo,
      freiwilliger Unterhalt wird tatsächlich nicht berücksichtigt, da dieser nicht vollstreckbar ist. Im Umkehrschluss bedeutet das: Solange Unterhalt nicht vollstreckt werden kann, kann dieser leistungsrechtlich nicht berücksichtigt werden.
      Viele Grüße

  26. Guten Tag ich bekomme Hartz IV ich bin ein alleinerziehender Vater meine ex freundin hat unser Sohn alle zwei Wochen das Wochenende ich komme mit mei Geld nicht durch den Monat kann ich auch noch was zusätzlich beantragen

    1. Hallo Patrick,
      den Mehrbedarf für Alleinerziehende sollten Sie automatisch erhalten. Darüber hinaus stehen Ihnen leider keine zusätzlichen Leistungen zu.
      Viele Grüße

  27. Hallo zusammen ich habe 03. mai .2022 angefangen zu arbeiten meine Frau bezieht Jobcenter weil unsere beide Kinder noch klein sind mein Sohn 3 meine Tochter 2 . Durch mein Lohn ca. 1900 netto bekommen wir monatlich 85€ Leistung vom Jobcenter zusätzlich . Jetzt habe ich die Kündigung erhalten mit Frist zum 15.Februar.2023 . Ich habe die Kündigung an Jobcenter geschickt das ich keine Arbeit mehr hab . Und der neue Bewilligung ist heute gekommen , und für vier köpfige Familie worde nur 251 € monatlich gerechnet .. Da stimmt doch was nicht oder ??

    1. Hallo Shkar,
      lassen Sie den Bewilligungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler festgestellt, folgt ein Widerspruch. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Kosten. Wichtig ist dabei nur, keine Zeit zu verlieren, da die einmonatige Widerspruchsfrist läuft.
      Viele Grüße

  28. Mein Sohn und ich haben Harz IV bekommen. Meine Frau wurde, aufgrund ihrer EU-Rente vom Harz IV ausgeschlossen. Sie hat dann Grundsicherung bezogen.
    Das Jobcenter hat in der Berechnung bei meiner Frau ihren Bedarf auch berechnet und hat einen Überschuss errechnet. Mit diesem Überschuss muss sie uns unterstützen. Somit würde unser Anspruch um die Unterstützung gekürzt. Ist das rechtlich zulässig?

    1. Hallo Frank,
      da Sie eine Bedarfsgemeinschaft darstellen, ist das rechtlich zulässig. Ist Ihr Sohn über 25 Jahre alt, dürfte das Jobcenter bei ihm vielmehr von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen, wobei auch dann zu einer Anrechnung kommt. Lassen Sie den Bescheid, aus dem die Anrechnung hervorgeht aber gerne einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Werden Fehler seitens des Jobcenters festgestellt, wird Widerspruch eingelegt. Für Sie entstehen dabei keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  29. Guten Tag. Mein Problem ist einfach erklärt, Ich arbeite 15hdieWoche musste einen WBA stellen da Bewilligung am 31.1. 23 abläuft. Zeitgleich mit dem WBA habe ich meine Lohnabrechnung vom November 22 mit geschickt, der Nettolohn ist höher ausgefallen als üblich da durch Krankheit, innerbetriebliche Gründe und Urlaub Vertretung meinerseits gemacht wurde, somit mehr Stunden als vertraglich vorgesehenen anfielen. Der neue vorläufige Leistungsbescheid wurde mit dem Lohnniveau berechnet und weder die Mieterhöhung vom November 22 noch der ausdrückliche Hinweis auf Minderung des Lohns im Januar zeigten Wirkung.
    Kurz gesagt ab Februar kann ich entweder anteilig Miete zahlen oder zahl die volle Miete und andere Neben- bzw Fixkosten bleibe ich schuldig oder zahle keine Miete und kann mir dann Nahrungsmittel kaufen.
    Einen Widerspruch habe ich heute gestellt, bfuhle mich aber dich das Jobcenter hier gemobbt da die Zahlung der Miete schon seit Jahren geringer ausfällt als die tatsächlichen KDU und ich immer wieder draufzahlen muss. Hinweise auf fachliche Anweisungen der BA fruchten nichts. Da ich jetzt den vorla5 Bescheid für 6Monate habe erwäge ich Klage ein zu reichen sowie rückwirkend eine Prüfung ein zuleiten. Mein Überprüfungsantrag wegen fehlender Zahlung der Anteile KDU, gestellt im Dezember 22, wurde weder beantwortet noch in irgendeiner Form reagiert.
    Warum werden willige Arbeitnehmer,die aufstocken müssen so erniedrigt und die die wirklich nicht wollen in Ruhe gelassen? Monatlich schick ich meine Abrechnungen und bekomme dann zur Antwort ich arbeite zuviel?

  30. Ich bekomme seit Juli Rente und bin dabei Grundsicherung zu beantragen .
    Steh ich jetzt immer noch unter dem Jobcenter?Oder habe ich nichts mehr mit denen zu tun .

    1. Hallo Erika,
      Grundsicherung im Alter beantragen Sie in der Regel beim Sozialamt. Das sollte dann auch in allen weiteren Belangen für Sie zuständig sein.
      Viele Grüße

  31. Ich wurde vom JobCenter aufgefordert Grundsicherung beim Sozialamt zu beantragen da ich EU-Rente beziehe, Schwerbehindert mit 70% und Pflegestufe II habe. Plötzlich nach 4 jahren werde ich aus Kostensparanweisungen ansonsten zwangsweise ans Sozialamt übergeben. Mein Mann hat z.Z. nur einen 280€ Minijob. Sein Kleingewerbe (Gärtner) ruht seit 2020 wegen (1. Corona, 2. Auftragsmangel, 3. Meine Pflege)
    Jetzt bekomme ich Existenz Panik. Wird das Pflegegeld auch noch als Einkommen gerechnet bleibt uns nach Abzug aller Fixkosten (bei den z.Z. extremen Preiserhöhungen) noch viel weniger zum Leben übrig, da JobCenter meine Grundsicherung als sein Einkommen anrechnen wird, befürchte ich das wir nur noch meine Grundsicherung zum leben haben werden.
    Muss mein Mann jetzt für sich Ergänzende Unterstützung beantragen? Und wenn bei wem?

    1. Hallo Brigitte,
      wechseln Sie in die Grundsicherung, muss erneut geprüft werden, ob der Leistungsanspruch Ihres Mannes weiterhin besteht. Bei einem Einkommen von 280 EUR sollte das aber sicher sein. Ein neuer Antrag muss dann aber für ihn beim Jobcenter gestellt werden. Pflegegeld ist grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen, und auch die Sozialleistung des jeweils anderen stellt kein Einkommen dar. Bedeutet: Weder Ihr Pflegegeld noch die Grundsicherung, die Sie ggf. beziehen, werden als Einkommen berücksichtigt, wenn es um den Leitungsanspruch Ihres Mannes geht.
      Viele Grüße

  32. Hallo
    Ich habe jährliche Pachteinnahmen von 347 Euro aus landwirtschaftlichen Grundstücken einer vollkommen verkrachten Erbengemeinschaft. Ich habe die Pachtverträge plus den jährlichen Steuerbescheid beim Jobcenter abgegeben. 2 Jahre haben sie nicht danach gefragt…plötzlich verlangen sie Quittungen. Die hab ich nicht ! (Die Pacht lag immer am Jahresende mit Steuerbescheid der Erbengemeinschft im Briefkasten) Jetzt wurde mir das Geld verweigert, nicht sanktioniert.. wie mir das Jobcenter mitteilte.
    Was ist zu tun ?

    freundliche Grüße Lisa

    1. Hallo Fischer L.,
      lassen Sie den Bescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei Unstimmigkeiten wird Widerspruch eingelegt. Grundsätzlich sollte es nicht zu einer Versagung von Leistungen bzw. zu einer fiktiven Anrechnung kommen, sofern Sie die Pachteinnahmen als Einkommen angegeben haben. Eine Prüfung wird hier Klarheit bringen. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  33. Hallo ich habe einen Widerspruch eingereicht wegen Mieterhöhung das geht schon ein paar Wochen so hin und her dann wollten sie nachweisen vom Vermieter haben dann ein schriftliche Bestätigung uns so weiter haben alles bekommen was die wollten und dann kommen die mit nebenkosterechnung die gar nicht gefragt wurde ich weiß nicht was bei denen da schief läuft den Antwort habe ich immer noch nicht bekommen

    1. Hallo Horst,
      Sie müssen dem Jobcenter alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen, ansonsten kann das dazu führen, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird.
      Viele Grüße

  34. Hallo ich habe eine frage.

    Meine Tochter ist jetzt 9 Monate alt zu ihrer Geburt habe ich Geld für die erstaustattung bekommen, jetzt bin ich im 5 Monat schwanger.

    Ich weiß das man erst nach 3 Jahren oder so wieder einen Antrag auf neue sachen stellen darf aber meine Tochter brauch ihr bett noch und auch ihren Kinderwagen. Jetzt kommt ein Junge klar passen da auch die neutralen Sachen aber ein Großteil passt dann nicht.

    Kann ich einen neuen Antrag stellen.?

    1. Hallo Melo,
      stellen Sie einen Antrag. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

  35. Unsere Wohnung ist laut Jobcenter zuteuer Sie zahlen nur die vorgeschriebenen Quadratmeter.Wie sieht es dann bei den Nebenkosten für Wasser und Heizung aus?? Die Preise steigen und wir haben noch nie Nebenkosten rückerstattet gekriegt obwohl wir schon 5Jahre in der Wohnung leben.

    1. Hallo Iris,
      auch die Nebenkosten werden lediglich in angemessener Höhe übernommen. Genau beziffern lässt sich das aber nicht, da je nach Region unterschiedliche Angemessenheitsgrenzen gelten.
      Viele Grüße

  36. İch macht antrag immer abgelent wegen meine gewerbe
    22.06.2022
    İch habe abmeldung gewerbe

    1. Hallo Adnan,
      lassen Sie Ihren Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein. Wichtig ist nur, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

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