Azubi arbeitet in Werkstatt

Bürgergeld: Azubis sollen aus Armutsfalle befreit werden

Eine Ausbildung bietet jungen Menschen die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen und ebnet den Einstieg ins Arbeitsleben. Doch Auszubildende aus Hartz 4-Familien haben es deutlich schwerer. Denn ihnen bleibt aufgrund der Anrechnung nur ein Bruchteil ihres Azubi-Gehalts über. Mit der Einführung des Bürgergelds soll sich das ändern.

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Hartz-4: Anrechnung des Einkommens auf den eigenen Anspruch

Bislang wurde das Auszubildenden-Gehalt bei Hartz 4-Bezug vom Jobcenter wie jedes andere Erwerbseinkommen auch angerechnet. Kaum etwas blieb aufgrund der niedrigen Freibeträge im Leistungsbezug.

Ab einem Grundfreibetrag in Höhe von 100 EUR kam – und kommt es in der Regel auch beim Bürgergeld – bei Einkommen zur Anrechnung auf den Regelbedarf. Bei einem Bruttogehalt bis 1.000 EUR bleiben vorerst noch 20 % anrechnungsfrei. Ab Juli 2023 erhöht sich die Freibetragsgrenze auf 30 %. Bei einem Bruttogehalt ab 1.000 EUR durften und dürfen Leistungsbeziehende lediglich 10 % von Ihrem Gehalt behalten. Daran wird sich nichts ändern.

Der Gesetzgeber machte bislang bei der Anrechnung auch vor Auszubildenden-Gehältern nicht Halt. Das hatte zur Folge, dass Lehrlinge von Ihrem erarbeiteten Geld unterm Strich kaum etwas hatten – an Sparen war nicht zu denken, ein möglicher Weg aus der Armutsfalle blieb versperrt.

Hinweis: Vergleich Azubis ohne Hartz-4-Bezug

Die Lohnsteuer betrifft Azubis ohne Hartz-4-Bezug erst, wenn mehr als der Grundfreibetrag von 10.347 EUR im Jahr verdient wird. Das entspricht einer monatlichen Vergütung von knapp 1.200 EUR brutto.

Bürgergeld: Azubis dürfen bald mehr von ihrem Gehalt behalten

240 EUR – so wenig blieben einem Auszubildenden im bisherigen Hartz-4-System übrig, wenn dieser 800 EUR im Monat verdiente. Doch jetzt die gute Nachricht: Durch die Sozialreform wird sich das bald ändern. Ab Juli dieses Jahres bleibt nach dem Gesetz für Lehrlinge viel mehr von vom Lohn übrig. In unserem Beispiel ganze 600 EUR monatlich, also 360 EUR mehr.

Höhere Freibeträge für Azubis unter 25 Jahren

Grund dafür ist, dass mit der Einführung des Bürgergeldes ab Juli für Auszubildende ein höherer Grundfreibetrag gilt: 520 EUR. Erst ab diesem Betrag kommt es dann zu einer Anrechnung. Bis zu einem Gehalt von 1.000 EUR werden 80 % angerechnet, ab 1.000 EUR 90 %. Diese Prozentsätze gelten allerdings nur bis Ende Juni. Ab Juli werden ab 520 bis 1.000 EUR lediglich 70 % angerechnet. 

Wichtig in dem Kontext ist allerdings: Die erhöhten Freibeträge kommen ausschließlich Auszubildenden unter 25 Jahren zugute. 

Chancengleichheit für Azubis

Azubis aus Hartz-4-Haushalten hatten bisher gegenüber Lehrlingen aus finanziell besser gestellten Familien schlechtere Karten. Dabei sollen die Möglichkeiten von jungen Menschen nun nicht länger vom sozialen Stand des Elternhauses abhängen. Mit den Neuerungen, die das Bürgergeld mit sich bringt, werden erste Schritte in die richtige Richtung unternommen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

17 Antworten auf „Bürgergeld: Azubis sollen aus Armutsfalle befreit werden“

  1. Hallo mein Sohn ist 18 und macht eine Ausbildung und bezieht Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §112 ff Sgb lll i. V. m. §49 und §64 Sgb lX ich beziehe Bürgergeld wir haben jetzt einen Erstattungsanspruch vom Jobcenter bekommen laut diesem werden im von seinem Ausbildungsgeld in Höhe von 496 Euro 426 Euro angerechnet ich wüsste gerne ob in seinem Fall der Freibetrag für Auszubildende von 520 Euro nicht gilt

    1. Hallo Thomas,
      um hier eine verlässliche Einschätzung treffen zu können, lassen Sie den entsprechenden Bescheid einmal von unseren Anwältinnen und Anwälten kostenlos prüfen. Pauschal trifft es zwar zu, dass das Gehalt von Auszubildenden bis zu einem Freibetrag von 520 EUR nicht angerechnet werden darf. Klarheit bringt letztlich aber erst eine Prüfung. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass der Bescheid aktuell, also nicht älter als einen Monat, ist.
      Viele Grüße

  2. Sehr geehrte Damen und Herren
    Mein Sohn unter 25 Jahres alt .
    Von sein Ausbeldung bekommt er netto
    837,00 Euro monatlich. Wie viel soll von jobcenter von den Betrag abzieht.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen
    Mit freundlichen Grüßen
    ANTONIO

    1. Hallo Mostal,
      sein Einkommen darf erst ab dem Freibetrag in Höhe von 520 Euro angerechnet werden. Von den übrigen 313 Euro werden dann 70 % angerechnet.
      Viele Grüße

  3. Mein Sohn will eine Ausbildung machen wir leben von bürgergeld.wie viel wird mir abgezogen wenn er 900 brutto Ausbildungsgehalt bekommt.
    Und warum wird es brutto gerechnet er bekommt doch weniger als brutto aufs konto

    1. Hallo Abdel,
      Ihnen wird gar nichts abgezogen. Das Einkommen Ihres Sohnes wird ab der Freibetragsgrenze in Höhe von 520 EUR auf den Bezug von Ihrem Sohn angerechnet, nicht aber auf den Anspruch der Eltern.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    mein Sohn fast 3.Lehrjahr verdient 1100 Euro netto.Lohn variert da Schichtdienst.
    Weiterbewillung erhalten und schaut bei meinem Sohn ,wegen Freibetrag von 520 Euro.Wurde berechnet wie die Monate zuvor…
    schrieb mein Sachbearbeiter an ,ob das richtig berechnet wurde ,wegen Freibetrag und bekam zur Antwort,dass die nur Ferienjobber gelte.

    1. Hallo Sabine,
      lassen Sie den entsprechenden Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Sie unterstützen anschließend auch bei einem Widerspruch. Sofern Ihr Sohn unter 25 Jahre alt ist, gelten die höheren Freibeträge.
      Viele Grüße

  5. Auch ich habe heute so den Bescheid erhalten, das mein Sohn diesen Freibetrag nicht bekommt. Es wird wie normales Einkommen verrechnet. Er beginnt seine Ausbildung am 17.8.23 als Technischer Systemplaner. Wo ist da der Haken?

    1. Hallo Grudrun,
      ist Ihr Sohn unter 25 Jahre alt, müssen höhere Freibeträge berücksichtigt werden. Andernfalls empfehlen wir, den jeweiligen Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Sie unterstützen auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  6. Tja, schöne Sache und wird hoffentlich mehr junge Menschen dazu animieren, statt besser bezahlte Hilfsarbeiten zu übernehmen, eine Ausbildung zu starten.
    Mir persönlich (31 Jahre, lerne Fachkraft Lagerlogistik) hilft dies leider nicht, habe Freibetrag von 100€ und dank einer Lohnerhöhung auf 1007€ Brutto ab Juli und damit nur 10% anrechnungsfreiem Lohn wieder nur etwas mehr, als ob ich gar nicht arbeiten gehen würde. Da ist einem schon klar warum vielen Menschen der Weg in eine Ausbildung unsinnig erscheint.

    1. Hallo
      Ich bin 21 Jahre alt und ich bin 2 lerne Jahre in Ausbildung und ab 01.11.2023 ich wohne alleine
      Ich habe keine Anspruch für Berufsausbildungbeihilfe aber wie viel Geld hab ich Anspruch für Bürgergeld ?
      Ich verdiene 1100 brutto

  7. Hallo
    Ich beziehe Bürgergeld mit meinem Sohn, er ist 20 und macht eine Ausbildung. Ich hatte auch gehofft das er mehr davon hat aber NEIN. Keine Freibeträge. Antwort meiner Sachbearbeiterin sende ich mit. Ich verstehe nichts mehr?!

    der neue Freibetrag in Höhe von 520,00 Euro kann vom Ausbildungsgeld Ihres Sohnes nicht abgesetzt werden. Der Freibetrag kann nur Berücksichtigung finden, wenn neben des Ausbildungsgeldes noch ein weiteres Erwerbseinkommen vorhanden wäre

    1. Hallo Anja,
      das ist nicht korrekt. Seit dem 1. Juli gilt für das Gehalt von Auszubildenden ein Freibetrag in Höhe von 520 EUR. Bis zu dieser Grenze darf es zu keiner Anrechnung kommen. Sobald Sie einen anders lautenden Bescheid in den Händen halten, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen.
      Viele Grüße

  8. Ich habe heute vom Jobcenter ein Brief bekommen, dass meine Tochter kein Anrecht hat auf die 520 Euro Freibetrag auf ihre Ausbildungsvergütung. Haben die irgendwas an dem Gesetz geändert? Ich bin echt ratlos

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