Einer unserer Leser/Leserinnen hat einen Mietvertrag, aus dem sich ergibt, dass bei Reparaturen ein Eigenanteil von 95,00 EUR anfällt. Sind die Kosten für solche Reparaturen im Regelsatz bereits enthalten? Oder fallen diesen Kosten unter die Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II? Diese Frage beantworten wir gerne.
Welche Aufwendungen innerhalb der Mietsache müssen vom Jobcenter übernommen werden?
Frage: Guten Tag, ich habe eine Frage : Die Spülmaschine in meiner Mietwohnung ist kaputt gegangen und in meinem Mietvertrag steht, dass ich bei Reparaturen einen Eigenanteil von 95 EUR zu tragen habe. Jetzt habe ich eine Rechnung über 80 EUR bekommen und wollte beim Jobcenter einen Antrag auf ein Darlehen dafür stellen.Ich habe denen die Rechnung und den Absatz im Mietvertrag zukommen lassen. Die Antwort war dass nach Paragraph so und so es im Regelbedarf gedeckt ist… Im Internet steht aber, dass man für sowas ein Darlehen bekommt. Ich kann die 80 EUR keinesfalls von meinem Regelbedarf bezahlen, da das Geld so schon sehr knapp ist. Können sie mir bitte helfen?
Hinweis: Rechtsberatung nur beim Anwalt
Wir beantworten die Fragen unserer Nutzer sehr gerne. Eine Rechtsberatung dürfen wir aber nicht anbieten. Die gibt es nur beim Anwalt.
Kosten für Reparatur bzw. Instandhaltung
Antwort: Kosten für Reparatur bzw. Instandhaltung fallen außerhalb von Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung an. Eigentlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verpflichtet, § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB. Durch eine Kleinreparaturklausel kann diese Pflicht teilweise auf den Mieter übertragen werden. In der Regel wird hier dann eine Obergrenze für Kleinreparaturen festgelegt, die von Ihnen als Mieter zu übernehmen ist.
Damit ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft besteht, darf eine solche Reparatur nicht bereits vom Regelsatz gemäß § 20 SGB II umfasst sein. Aus der Regelsatzverordnung ergibt sich jedoch, dass Anteile für Reparatur und Instandhaltung der Wohnung mit vom Regelsatz umfasst sind. Somit werden solche Kosten nicht vom Jobcenter übernommen, sondern müssen selbst gezahlt werden.
Kosten für Schönheitsreparaturen
Etwas anderes gilt bei einem mietvertraglich vereinbarten monatlichen Anteil für Instandhaltungskosten für vom Vermieter übernommene Schönheitsreparaturen. Dann handelt es sich nämlich um einen Betrag, der Bestandteil der Mietzahlung ist. Diese Kosten gehören dann zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II.
Darlehen vom Jobcenter
Sie haben als Hartz IV-Bezieher jedoch die Möglichkeit, nach § 24 SGB II einen Darlehensantrag beim Jobcenter zu stellen. Dies ist immer dann möglich, wenn Sie sich in einer besonderen Notlage befinden. Die Voraussetzungen des § 24 SGB II sind:
- Das Darlehen ist absolut notwendig.
- Sie haben keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung, um diesen Bedarf zu decken.
Vor allem wird hier unterschieden, ob es sich um einen abweisbaren oder unabweisbaren Bedarf handelt. Da eine Spülmaschine nicht in einem Haushalt vorhanden sein muss, wie beispielsweise ein Kühlschrank, und Geschirr auch von Hand abgewaschen werden kann, zählt eine Reparatur für eine Spülmaschine leider zu einem abweisbaren Bedarf. Das Jobcenter wird in der Regel hierfür auch kein Darlehen gewähren.
Quellen:
- Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Familie und mir wurde in unsere Wohnung seit 17.09.2017 das Badezimmer noch nicht die Toilette ran gemacht.
Bei uns ist jemand vorbei kommen um die Toilette mit zu nehmen, hat alles fotografiert und das an die GEWOFA Wohnen GmbH weiter geleitet, nichts kam zurück von der GEWOFAG Wohnen GmbH eine Antwort zurück bekommen meine Familie und ich.
Mit freundlichen Grüßen,
Melanie Rütz
Unser Vermieter kümmert sich nicht um Reparaturen(Treppengeländer kaputt etc.) im Haus. Mieter haben mehrfach auf Mißstände hingewiesen,es wurden Fotos geschickt-keine Reaktion . Was könnten wir tun?
Mit freundlichen Grüßen,Stefanie Stiller aus Sachsen.