Wenn Sie als Hauseigentümer seit kurzem auf Hartz 4-Leistungen angewiesen sind oder Ihnen eine solche Situation droht, stellen Sie sich sicher viele Fragen: Werden Sie Ihr Haus jetzt verkaufen müssen? Wie sieht es aus, wenn Sie das Hauseigentum noch abbezahlen? Was passiert, wenn Sie ein Haus erben?
Wir haben hier die wichtigsten Informationen zum Haus- und Grundeigentum für Hartz 4-, Sozialhilfe- und Grundsicherungs-Empfänger zusammengestellt.
Hartz 4 und Hauseigentum – Grundsätzliches
Wenn Sie sich zum Beispiel wegen längerer Arbeitslosigkeit vor die Situation gestellt sehen, demnächst auf Hartz 4-Leistungen und damit auf die Grundsicherung zur Existenzsicherung verwiesen zu werden, machen Sie sich Sorgen um Ihr Haus- und Wohneigentum. Sie haben davon gehört, dass das Jobcenter die Kosten für eine Mietwohnung nur in angemessener Höhe übernimmt, wenn diese Wohnung zu groß oder zu teuer ist. Außerdem ist im Kontext mit der Grundsicherung auch öfter von (anrechenbarem) Vermögen die Rede.
Wird dann bei Haus- und Wohneigentum in jedem Fall ein Verkauf verlangt, weil dieses Eigentum zum Vermögen zählt? § 12 Absatz 3 Satz 4 im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist hier eindeutig: Grundsätzlich wird Haus- oder Wohneigentum in angemessener Größe nicht als Vermögen berücksichtigt.
Wohneigentum in angemessener Größe bleibt Ihnen erhalten
Bei der Angemessenheitsprüfung gelten folgende Richtwerte: Grundstücke dürfen je nach Lage zwischen 500 und 800 Quadratmeter groß sein. Dabei gilt der untere Wert von 500 Quadratmetern für städtische Lagen.
So berechnet sich die angemessene Größe
Die angemessene Größe des Wohnraums in Haus oder Wohnung richtet sich nach den dort lebenden Personen. So gelten 130 Quadratmeter in einem Haus und 120 Quadratmeter in einer Wohnung für 4 Personen als angemessen, für zwei Personen um 90 (Haus) bzw. 80 (Wohnung) Quadratmeter.Was Sie tun können, wenn das Wohneigentum zu groß ist
Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung die genannten Richtwerte überschreitet, kann es verschiedene Lösungsansätze geben. Beispielsweise können Sie Wohnraum untervermieten. Unter Umständen können Sie anführen, dass der Verkauf unwirtschaftlich ist oder in Ihrem Fall eine besondere Härte bedeuten würde. Schließlich können Hartz 4-Leistungen als Darlehen erbracht werden, wenn Sie aus einem als zu groß bewerteten Haus nicht ausziehen können. Wenn eine Verwertung notwendig wird, sollte vorrangig eine Teilverwertung in Betracht gezogen werden. Lassen Sie in jedem Fall entsprechende Bescheide, die Ihr Haus und von Ihnen beantragte Leistungen betreffen, durch die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de auf Ihre Richtigkeit prüfen. So kann im Zweifelsfall für Sie kostenfrei Widerspruch eingelegt werden.
Besondere Fälle: Nicht abgezahltes Wohneigentum und Erbschaften
Wenn der Ihnen gehörende Wohnraum als in der Größe angemessen angesehen wird, werden auch Nebenkosten wie
- Kreditzinsen
- Heiz- und Nebenkosten wie Grundsteuer
- Kosten für erforderliche Instandhaltungsarbeiten
getragen.
Tilgungsraten werden nur im Ausnahmefall gezahlt
In aller Regel werden Tilgungsraten für noch nicht abgezahltes Wohneigentum nicht übernommen . Hier müssen Mieter und Hauseigentümer gleich behandelt werden. Das Abzahlen eines Hauses führt zur Bildung von weiterem Vermögen. Das dürfen staatliche Leistungen aber regelmäßig nicht. Dennoch sollten Sie sich nicht in jedem Fall mit dieser allgemeinen Aussage zufriedengeben. Ist Ihr Haus fast abbezahlt, können die letzten Raten im Ausnahmefall mit in die Grundsicherung einfließen.
Wie verhalten sich Hartz 4-Leistungen und ererbte Immobilien zueinander?
Hier kommt es auf den Zeitpunkt der Erbschaft an. Wurde das Haus vor der ersten Antragstellung für die Hartz 4-Leistungen geerbt, gelten die oben genannten Grundsätze für Haus- und Wohneigentum. Tritt der Erbfall während des Bezugs der Leistungen ein, gilt er in der Regel als einmaliges Einkommen. Entsprechend wird der Leistungsempfänger meist darauf verwiesen, das Erbe zunächst zu verbrauchen. Erst dann bekommt er weitere Leistungen. Hier kann also die vollständige Verwertung des Hauses verlangt werden. Jedoch kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Hartz 4 Bescheide immer prüfen lassen
Wir empfehlen Ihnen deshalb auch für den Fall einer Streichung der Hartz 4-Leistungen mit Verweis auf eine geerbte Immobilie die Prüfung des Bescheides durch unsere Partneranwälte. Denken Sie immer an die Möglichkeit des Widerspruchs, wenn es um Ihr Haus und ablehnende Hartz 4-Bescheide geht. Unsere Partneranwälte stehen Ihnen hier zur Seite.
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Hallo…Ich bin krank und muss nun Aufstocken.Aber das Jobcenter hat meinen Antrag abgelehnt. Ich bekomme 917 € Krankengeld und habe ein Haus. Kann das möglich sein? Laut der Berechnung hätte ich noch zu viel Geld. Das verstehe ich nicht.
Hallo Sandra,
lassen Sie den Ablehnungsbescheid einmal von uns kostenlos prüfen. Pauschal lässt sich leider keine Aussage treffen.
Viele Grüße
Ich hätte auch Mal eine Frage
Und zwar möchte ich evtl. Bald zu meinem Freund ziehen, der hat aber ein eigenes Haus, was er aber noch abzahlen muss bei der Bank.
Er ist arbeitstätig und ich bekomme Leistungen.
Meine Frage ist, wie verläuft das mit der Übernahme für Miete in diesem Fall? Die mir ja zusteht und er ja noch zahlt für das Haus, bekommen wir da zusätzliche Unterstützung auf das Probe Jahr oder fällt die Miete in diesem Sinne weg und ich bekomme nur Unterstützung für die Nebenkosten?
Hallo Anne,
bei Zusammenzug haben Sie vorerst Anspruch auf ein Probejahr. Unter Umständen erhalten Sie für den Zeitraum anteilige Mietkosten (eine Garantie gibt es aber nicht). Das setzt natürlich einen Untermietvertrag voraus. Nehmen Sie darin auch die anteiligen Nebenkosten auf. Sollte Ihnen kein Mietanteil gewährt werden, dürften mindestens die für Sie errechneten Nebenkosten vom Jobcenter übernommen werden.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann hat meinen beiden Kindern und mir eine Immobilie vererbt.
Wir bilden nun eine Erbengemeinschaft.
Nun soll die Immobilie verkauft werden, da ich die Wohnung meiner verstorbenen Mutti kaufen und sanieren möchte. Muss meine Schwester auszahlen.
Da meine volljährigen Kinder zu je 1/4 erben, ich jedoch das Geld für den Kauf der Wohnung meiner Mutti benötige, würden mir meine Kinder ein Darlehen geben.
Nun bezieht jedoch eins meiner Kinder Hartz 4 .
Darf dies überhaupt sein ? Oder kann das Jobcenter verlangen, dass der Verkaufspreis für seinen Lebensunterhalt verwendet wird?
Mit freundlichen Grüßen
K.Birkner
Hallo Frauke,
Ihr Kind muss das Geld vorerst aufwenden, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Tut es das nicht, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. Der Anteil Ihres Kindes wird, sobald das Geld zufließt, über einen Zeitraum von sechs Monaten auf die Hartz 4-Leistungen angerechnet. Alles, was danach noch übrig ist, geht automatisch in Vermögen über. Dann kann Ihr Kind frei entscheiden, was es mit dem Geld macht. Ihnen ein Darlehen zu gewähren, wäre dann also eine Option.
Viele Grüße
Ich wohne seit 1985 mit meinem Mann in einem eigenen Haus. Leider ist mein jetzt verstorben. Ich bekomme zwar die große witwenrente, die aber nicht zum Leben ausreicht. Ich muß ja alle Fixkosten bezahlen. Mir bleiben zum Leben 160 Euro monatlich. Habe ich die Chance, Hartz IV zu bekommen 🤔 und kann ich weiterhin im Haus wohnen bleiben 🤔 das Haus hat 110 quadratmeter. Vielen Dank.
Hallo Marina,
das kommt darauf an, ob das Jobcenter Ihr Haus als angemessen bewertet. Das hängt nicht zuletzt auch mit den Kosten zusammen, die es verursacht und auch mit der Höhe Ihrer Einnahmen (Witwenrente). Pauschal lässt sich Ihre Frage also leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Hallo,
Kann ein Hauseigentümer (90m2) der Hartz 4 bezieht aus seinem Eigentum eine Wohngemeinschaft machen? Räumlich gesehen könnte man dort auch eine komplette Wohnung vermieten da es aber nur einen Stromzähler usw gibt ist das schwierig umzusetzen. Deswegen kamen ich jetzt auf die Idee es als Wohngemeinschaft zu realisieren. Der jenige der zum Eigentümer im WG Verhältnis dazu ziehen soll ist früh Rentner und seine Grundsicherung wird mit Hartz 4 aufgestockt. Grundsätzlich sieht das Amt es ja gerne wenn man eine WG gründet weil es kosten einspart. Was mir jetzt aber nicht ganz klar ist… Wie erstellt man einen Untermietvertrag wenn man Eigentümer ist und nicht auch nur Mieter ?
Hallo,
ich habe folgendes Problem: wir besitzen eine Eigentumswohnung. Durch Covid und Schwangerschaft gab es keine Stelle für mich und ich würde ab Februar in ALG2 fallen.
Mein Partner (nicht verheiratet) ist erwerbstätig. Wir haben bereits ein Kind (3 Jahre), das 2. auf dem Weg.
Laut Onlineberechnungen würden unsere Kosten (Zinsen, NK + Grundsteuer) für das Eigenheim so niedrig ausfallen, dass das Gehalt meines Partners ausreichen sollte um uns zu finanzieren. Da wir aber die Kreditschulden zahlen müssen, die in die Berechnung ja nicht mit einfließen, haben wir viel weniger zur Verfügung als das Amt für uns berechnen würde. D.h. das Gehalt meines Partners reicht gerade so aus um unsere Fixkosten zu decken.
Haben wir keinerlei Recht auf Unterstützung? Ich muss meine Krankenversicherung hochschwanger dann auch noch selbst zahlen… das würde bedeuten uns fehlen im Monat rund 600-800€ und das nur weil wir im Eigenheim und nicht zur Miete wohnen?
Würden wir zur Miete wohnen, sagen alle Onlinerechner, dass ich ALG2 bekommen würde.
Was für Möglichkeiten habe ich nun noch Unterstützung zu erhalten, ohne mit meiner Familie Hunger zu leiden?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
LG
Bitte helfen sie mir, Jobcenter will mir nicht helfen da ich Eigentum habe, was ich selber bewohne und zum Teil untervermietet habe, verlangen die von mir das ich das Haus beleihe!