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Hallo, ich und meine Frau sind vor 3 Monate nach Deutschland gezogen. Mein Einkommen liegt netto bei circa 1.300 € und meine Frau kann erst nächstes Jahr Arbeit suchen weil wir ein 2 jähriges Kind haben und wird nächstes Jahr in die Grundschule gehen. Wir wohnen zusammen mit meinen Eltern. Steht meiner Frau eigentlich Hilfe zu?
Hallo Christian,
ein aufstockender Anspruch ist bei Ihnen bzw. Ihrer Frau nicht auszuschließen.
Viele Grüße
Hallo, ich bin gerade dabei mich von meinem Mann zu trennen, ich bin berufstätig und habe 2kinder von 8jahre und 16hahre,bin noch auf wohnung suche. Steht mir Eigendlich hilfe zu? Mein Einkommen liegt netto bei 1.200euro im Monat. Mit freundlichen Grüßen
Hallo Manuela,
das können wir Ihnen pauschal leider nicht sagen. Möglicherweise ist Ihnen aber auch bereits mit Wohngeld und Kinderzuschlag geholfen. Hier einmal entsprechende Ratgeber dazu:
Kinderzuschlag: Eine Alternative zu Hartz 4?
Hartz 4 Leistungen und Wohngeld: Gleichzeitig möglich?
Viele Grüße
Hallo da ich nicht alle Briefe verstehe wollte ich einen Termin bei meinem Jobcebter dies wurde aber abgelehnt wie soll ich jetzt vorgehen wenn ich fragen habe oder eine Vollmacht einreiche für einen Dolmetscher?
Hallo Sona,
wenden Sie sich an das Kundenreaktionsmanagement. Die vermitteln und finden zusammen mit Ihnen eine Lösung.
Viele Grüße
Hallo mein Name ist Anastasia ich bin seit dem 14.02.2021 Arbeitslos ich habe seit dem 30.11.2017 bis 13.02.2021 in Delmenhorst gearbeitet monatlich habe ich 132 Euro verdient jetzt seit dem 14.02.2021 bin ich Arbeitslos und aus diesen Grund möchte ich gerne Hartz 4 beantragen.
Hallo Anastasia,
dazu müssen Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter wenden. Dort können Sie einen Antrag stellen.
Viele Grüße
Hallo
Wir, 2 erw. Und 3 Kinder haben ein Haus von 97 qm und 230 qm Grundstück, da ich ein behindertes Kind habe was mindestens 2x im Jahr ins Krankenhaus muss gehe ich nicht arbeiten. So haben wir nur einen Verdienst. Bis jetzt haben wir was wohngeld und seit diesem Jahr auch KIZ bekommen. Jetzt sind wir seit April vom Gas von 90 auf 276 Euro und beim Strom im Juni von 130 auf 199 Euro hochgestuft worden, beim Strom weiss ich nicht ob nicht noch eine Erhöhung kommt. Leider weiss ich nicht, wie wir das noch alles bezahlen sollen, kann ich eine Aufstockung des alg II beantragen? Mein Mann arbeitet als Arbeiter bei der Stadt. Sein Gehalt ist ein normales im Mittelstand
Britta
Hallo Britta,
beantragen Sie aufstockende Leistungen. Sobald Sie einen Bescheid (egal ob Bewilligung oder Ablehnung) erhalten, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. So kann sichergestellt werden, dass das Jobcenter keine Fehler bei der Berechnung gemacht hat. Pauschal können wir Ihnen leider nicht sagen, ob Sie Anspruch haben oder nicht.
Viele Grüße
Wo stelle ich ein Antrag auf Erstausstattung wen ich von Kreuzberg nach Neukölln gezogen bin(bin 24 und habe 2 Kinder zieh von meine Mutter aus )
Hallo Vanesa,
bei dem Jobcenter, das jetzt für Sie zuständig ist.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das geringe Einkommen reicht leider mir und meiner 10 Monate alten Tochter nicht aus.
Wie wir alle wissen ist alles momentan noch teurer geworden und ich komme meinen Ausgaben nicht hinterher somit beantrage ich diese hilfeleistung !
Ich bitte um Verständnis und Ihre Hilfe
Mfg
Jale yesil
Hallo Jale yesil,
sobald Sie einen Bescheid von Ihrem Jobcenter erhalten haben, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. So stellen Sie sicher, dass das Jobcenter bei der Berechnung keinen Fehler gemacht hat und die das bekommen, was Ihnen zusteht.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren .
Ich wohnte bis zum 31.06. 2022 in Schwaan und stellte einen Weiterbewilligungsantrag. Da mein damaliger Mietvertrag befristet und abgelaufen war wurden die Leistungen vorerst eingestellt bis mein aktueller neuer Wohnort geklärt sei.
Ich war Mitte Juli bereits in Güstrow beim Jobcenter um eine Vermieterauskunft einzuholen .
Da sagte man mir ich müsse keinen neuen Antrag stellen da alles unter Lk Rostock liefe .
Nun habe ich von ihnen den Bescheid das eine neue Wohnung genehmigt und angemessen ist .
Das heißt die Miete wird mir bereits zugesprochen .
.aber bezüglich der normalen regelleistungen habe ich keinerlei Informationen .
Deswegen wollte ich hiermit proforma nochmal einen Antrag bei ihnen stellen . Dies vor allem aber auch wegen des Versicherungsschutzes für meinen Sohn und auch für mich .
Da ich jedoch bereits für Juli einen Weiterbewilligungsantrag stellte und mir gesagt worden ist ich bräuchte keinen neuen Antrag stellen , so würde ich den jetzigen Antrag rückwirkend ab Juli stellen wollen.
Ich weiß nicht wie oder was hier nun der richtige Weg ist . Aber ich wollte zumindest den Antrag stellen bevor ich letztlich meinen Anspruch verliere
Hallo Alexander,
möglicherweise dauert die Bewilligung noch an. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter nach dem Stand der Dinge.
Viele Grüße