Bürgergeld & Wohnung: Angemessene Wohnkosten und Wohnungsgröße
Wer Bürgergeld bezieht, hat grundsätzlich auch Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU). Die KdU setzen sich aus Miet- und Heizkosten zusammen. Dabei hat das Jobcenter genaue Vorstellungen bezüglich der Angemessenheit einer Bürgergeld-Wohnung. Wir erklären Ihnen, welche Wohnkosten und Wohnungsgrößen im Rahmen liegen.
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Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten
Beziehen Sie Bürgergeld, haben Sie nicht nur Anspruch auf einen Regelsatz. Auch die Unterkunftskosten werden nebst Heizkosten vom Jobcenter übernommen, sofern sich diese im Rahmen der Angemessenheit befinden. Bei der Bestimmung der Angemessenheit orientieren sich Jobcenter an dabei unterschiedlichen Parametern.
Im Normalfall ist vor allem die Anzahl der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ein wichtiger Aspekt. Doch können auch Alter und mögliche Beeinträchtigungen aufgrund einer Behinderung entscheidende Faktoren sein. Unter Umständen muss die Frage nach passablen Wohnkosten bzw. angemessener Wohnungsgröße auch individuell betrachtet werden.
Angemessener Wohnraum: Wie groß darf eine Bürgergeld-Wohnung sein?
Zwar ist genau festgelegt, wie groß eine Wohnung unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Personen sein darf. Oftmals spielen aber die Wohnkosten insgesamt eine übergeordnete Rolle. Bedeutet: Selbst wenn die Größe einer Wohnung die zulässige Quadratmeterzahl übersteigt, kann die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter gesichert sein. Nichtsdestotrotz sollten sich mögliche Abweichungen in einem gewissen Rahmen bewegen.
Um Ihnen eine Idee davon zu geben, wie viel Wohnraum Ihnen zusteht, finden Sie im Folgenden eine Tabelle, die Wohnungsgröße und Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenüberstellt.
Mitglieder der BG | Maximale Wohnungsgröße |
---|---|
1 Person | 45–50 m² |
2 Personen | 60 m² |
3 Personen | 75 m² |
4 Personen | 85 m² |
5 Personen | 95 m² |
6 Personen | 105 m² |
Hinweis: Säuglinge zählen als Person!
Manch ein Jobcenter argumentiert, dass Babys bis zu einem gewissen Alter nicht als zusätzliche Person einer Bedarfsgemeinschaft gezählt werden müssen und lehnen eine größere Wohnung ab. Das müssen Sie jedoch nicht hinnehmen – auch Säuglinge und Kleinkinder sind als Person zu berücksichtigen.
Wie hoch darf die Miete maximal sein?
Welche Höhe die Jobcenter bei den Mietkosten als angemessen betrachten, fällt je nach Region ganz unterschiedlich aus. Vor allem die jeweils geltenden Mietobergrenzen spielen hierbei als rechtliche Grundlage eine entscheidende Rolle.
Anhand folgender Beispiele verdeutlichen wir Ihnen, wie unterschiedlich die Mietobergrenzen deutschlandweit ausfallen können. Die Richtwerte beziehen sich dabei auf Bruttokaltmieten.
Personen | Stadt München | Stadt Leipzig | Stadt Berlin |
---|---|---|---|
1 | 781,00 EUR | 345,79 EUR | 426,00 EUR |
2 | 1.005,00 EUR | 450,00 EUR | 515,45 EUR |
3 | 1.184,00 EUR | 586,63 EUR | 634,40 EUR |
4 | 1.1444,00 EUR | 671,44 EUR | 713,70 EUR |
5 | 1.784,00 EUR | 753,54 EUR | 857,82 EUR |
6 | 2.014,00 EUR | 832,87 EUR | 958,74 EUR |
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Pauschale Aussagen zur Angemessenheit einer Wohnung lassen sich dementsprechend schwerlich bzw. gar nicht treffen – die regionalen Unterschiede sind zu groß.
Neben der jeweiligen Mietobergrenze ist auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder ein wichtiges Kriterium. Je mehr Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bzw. dem Haushalt angehören, desto höher die darf die Miete ausfallen.
Hinweis: Mietkaution
Die Mietkaution wird vom Jobcenter in der Regel als Darlehen vorgestreckt, jedoch nicht als Zuschuss übernommen. Auch wenn das Jobcenter oftmals dazu verpflichtet ist, ein Darlehen zu gewähren, behaupten Sachbearbeiter ggf. Gegenteiliges. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken.
Laufende Kosten: Was zahlt der Leistungsträger, was der Leistungsbezieher?
Neben der Bruttokaltmiete, die laufende Betriebskosten beinhaltet, übernimmt das Jobcenter auch die Heizkosten. Anfallende Stromkosten müssen Sie als Leistungsbezieher indes selbst aus Ihrem Regelsatz stemmen.
Folgende Ausgaben lassen sich den laufenden Betriebs- bzw. Nebenkosten zuordnen:
- Grundsteuer
- Müllgebühren
- Versicherungen
- etwaige Kosten für Treppenhausreinigung
- Gehalt eines Hausmeisters
Wichtig für Sie dabei zu wissen ist, dass diese Kosten vom Jobcenter bei der angemessenen Höhe Miete berücksichtigt werden.
Zusätzliche Verbrauchskosten wie Wasser- und Heizkosten werden bei der Miethöhe nicht berücksichtigt. Diese Posten werden vom Jobcenter gesondert abgerechnet und bezahlt – ersteres bezieht sich dabei einen möglichen Mehrbedarf für Warmwasser.
Wichtig: Heizen Sie wirtschaftlich
Bezüglich der Heizkosten sind Sie angehalten, wirtschaftlich zu heizen. Um zu beurteilen, ob Ihre Heizkosten im Rahmen liegen, ziehen Jobcenter oftmals Heizkostenspiegel heran. Bei unwirtschaftlichem Heizverhalten kann das Jobcenter eine Kostenübernahme verweigern.
Stromkosten sind – sofern es sich nicht um Heizstromkosten handelt – in jedem Fall aus eigener Tasche zu zahlen. Im Regelsatz ist ein entsprechender Anteil dafür enthalten.
Bürgergeld und Wohneigentum: Welche Kosten werden übernommen?
Auch bei Wohneigentum gilt das Grundprinzip der Angemessenheit. Zwar entfällt hier die Frage nach der Höhe einer angemessenen Miete. Mit Blick auf die tatsächlichen Aufwendungen, denen Wasser- und Heizkosten zuzuordnen sind, ist die Kostenfrage dennoch relevant. So sieht es auch § 22 Abs. 1 SGB II (Sozialgesetzbuch) vor.
Und so gilt auch hier: Die tatsächlichen Aufwendungen müssen sich in einem gewissen Rahmen halten. Unterschiede gibt es indes bei der zulässigen Wohnraumgröße. Der Übersicht entnehmen Sie, welche Maximalgrößen bei Wohneigentum angemessen sind.
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen | Eigentumswohnung in m² | Eigenheim in m² |
---|---|---|
1-4 | 130 | 140 |
5 | 150 | 160 |
6 | 170 | 180 |
jede weitere Person | + 20 | + 20 |
Wichtig: Angaben dienen lediglich der Orientierung
Die Angaben der Größen bei Wohneigentum dienen lediglich der Orientierung. Es handelt sich nicht um festgeschriebene Werte. Im Zweifelsfall bedarf es einer individuellen Prüfung, ob eine Wohnraumgröße angemessen ist oder nicht.
Neben den Wasser- und Heizkosten fallen bei Wohneigentum in der Regel noch weitere tatsächliche Kosten an. Darunter fallen mitunter:
- Zinsen für einen laufenden Immobilienkredit oder andere dauernde Belastungen
- Grundsteuern und öffentliche Angaben
- Versicherungsbeiträge
- in bestimmten Fällen Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen
Tilgungsraten für Kredite werden in aller Regel nicht vom Jobcenter übernommen. Immerhin würde der Staat damit private Vermögensbildung fördern. Sinn und Zweck vom Bürgergeld ist aber einzig und allein, die Sicherstellung des Lebensunterhaltes hilfebedürftiger Menschen.
Unterkunftskosten: Wer erhält die Zahlungen?
Miete und Heizkosten werden vom Jobcenter in der Regel an den Leistungsempfänger gezahlt. Besteht allerdings die Gefahr, dass die Zahlungen zweckentfremdet werden – sprich nicht zur Begleichung der KdU genutzt werden – können diese auch direkt an den Vermieter gehen.
Wichtig: Keine Übernahme von Mietschulden durch das Jobcenter
Sind aufgrund von Zweckentfremdung Mietschulden entstanden, werden diese nicht vom Jobcenter übernommen. Allenfalls ein Darlehen kann dem Ausgleich dienen – das muss aber zurückgezahlt werden.
Bürgergeld-Wohnung zu teuer – was tun?
Die passende Unterkunft ist nach langer Suche gefunden, die Miete allerdings ein Ticken über dem Budget. Oder: Ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft zieht aus, weshalb Ihre Wohnung nun nicht mehr im Rahmen der Angemessenheit liegt. Gründe dafür, dass eine Wohnung zu teuer (geworden) ist, gibt es viele.
Wollen Sie dennoch nicht auf die Wohnung verzichten, bieten sich Ihnen folgende Optionen:
- Die zahlen die Differenz oberhalb der Angemessenheit selbst – das dürfte aufgrund der knappen Regelsätze wohl nur infrage kommen, wenn es sich um sehr geringe Beträge handelt.
- Sie vermieten ein Zimmer unter – das setzt allerdings die Zustimmung Ihres Vermieters voraus.
Kommen beide Möglichkeiten für Sie nicht infrage, kann das Jobcenter Sie auffordern, sich nach einer neuen, angemessenen Wohnung umzuschauen und umzuziehen.
Wichtig: Unangemessene Mietkosten
Bei einem Erstantrag auf Bürgergeld greift eine Karenzzeit von zwölf Monaten – über diesen Zeitraum kommt es zu keiner Angemessenheitsprüfung beim Wohnraum. Die Heizkosten hingegen werden nur in angemessenem Rahmen übernommen. Im laufenden Bezug gilt: Das Jobcenter zahlt für sechs Monate selbst dann die Miete, wenn eine Wohnung zu teuer bzw. zu groß geworden ist. Erst danach kann es zu Kürzungen der KdU kommen.
Fordert Sie das Jobcenter zum Umzug auf, muss es in der Regel auch anfallende Umzugskosten übernehmen. Was es in dem Zusammenhang zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Umzug als Bürgergeld-Empfänger.
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Hallo . Ich habe mal eine Frage .Ich möchte gerne mit meinem Partner von Duisburg nach Bottrop ziehen. Wir verkleinern uns Wohnungstechnisch von 88qm auf 61qm und haben eine Wohnung gefunden die uns passend erschien . Nun schreibt uns das Amt Bottrop wir würden um 45€ über dem Mietsatz liegen und das obwohl wir bei allem darauf geachtet haben das dem nicht so ist.Beim Telefonat mit einer Jobcentermitarbeiterin teilte sie mir mit das sogar der Heizkostenbetrag der Wohnung recht günstig sei für Bottrop. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Was haben wir weiter zu beachten oder wo können wir Hilfe erlangen um die Wohnung zu bekommen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen LG Sabine
Hallo Sabine,
fällt die Wohnung aus dem Rahmen der Angemessenheit (und seien es nur 45 EUR), können Sie leider nichts tun, damit die Kosten komplett übernommen werden. Natürlich können Sie die Wohnung dennoch anmieten, müssen für die Differenz aber selbst aufkommen. Zudem werden bei einem nicht genehmigten Umzug auch keine Umzugskosten übernommen. Dem müssen Sie sich im Klaren sein.
Viele Grüße
Hallo…ich wohne in Harburg..und meine freundin mit seinen Kindern wohnt in stade und jobcenter bezahlt seine Mitte und zu was.
Mein Frage ist es ist möglich das ich mit meinen Freundin zusammen in eine Wohnung wohnen..? Oder Probleme von jobcenter nicht bekommen?
Ich habe vollzeit arbeite auch.
Hallo Seifollah karimi,
natürlich können Sie zusammenziehen. Für das erste Jahr des Zusammenlebens steht Ihnen dabei ein Probejahr zu. Für den Zeitraum von einem Jahr darf Ihr Einkommen dann nicht auf den Bürgergeld-Anspruch Ihrer Freundin angerechnet werden. Nach einem Jahr gelten Sie dann aber als Bedarfsgemeinschaft, weshalb es zur Anrechnung kommen wird. Das Jobcenter geht dann davon aus, dass Sie finanziell für Ihre Freundin und Kinder mit aufkommen.
Viele Grüße
Hallo, 2 meiner Kinder sind ausgezogen. Wir mussten schon länger 74 € wegen “Unangemessenheit” selbst zahlen, obwohl die m² Zahl angemessen ist und der Preis ortsüblich. Deren Zimmer möchte ich vermieten. Die Vermieterin hat nun einen Untermieter erlaubt. Die 200 € zieht das Jobcenter als Einnahmen ab, vergisst dabei den Freibetrag abzuziehen. Eigentlich müsste es mietmindernd berücksichtigt werden. Ein Zimmer steht noch leer. Das Jobcenter seit seit einem Jahr die Heizkosten in Höhe von ca. 250 € nicht bzw. seit einem halben Jahr nur in Höhe von 170 € übernommen. Ich habe öfters telefonisch und per Email und persönlich nachgefragt. Ich wurde immer nur vertröstet. Sie würde den Fehlbetrag nach Erhalt der Jahresabrechnung erstatten. Ich hoffe sehr darauf, weil bald ein neuer Gebrauchtwagen oder Reparaturen für TÜV fällig werden und ich sonst nicht nach Arbeit suchen kann und Aufträge/Dienste übernehmen kann.
Hallo Sina,
sofern Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) vorliegen haben, lassen Sie den gerne einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch. Eine pauschale Aussage lässt sich leider nicht dazu treffen.
Viele Grüße
Hallo.
Ich und meine Mutter leben seit 6 Jahren zusammen in einer Wohnung. Ich beziehe Grundsicherung und meine Mutter ist Rentnerin und soweit Unabhängig von Sozialamt und Jobcenter. Uns wurde unser Mietvertrag gekündigt, weil ein neuer Besitzer das Haus erworben hat, und nun für sich beansprucht.
Ich und meine Mutter galten nicht als Bedarfsgemeinschaft, weil wir immer alles strikt getrennt hatten. Sie hat ihr Geld, ich habe meins.
Nun sind wir auf Wohnungssuche und es ist wirklich schwer überhaupt etwas zu finden was von meiner Seite aus vom Amt übernommen werden würde.
Meine frage: Wie hoch darf in unserem Fall mein Anteil an der Bruttokaltmiete sein? Ich habe gelesen, dass für 2 Personen eine Bruttokaltmiete von etwa 450€-490€ (je nach Region) angemessen ist. In dem Fall läge mein Anteil bei etwa 225€. Stimmt das so oder darf es doch etwas höher sein?
Hallo Tobi,
das können wir Ihnen leider nicht sagen, da es regional sehr starke Unterschiede gibt. Fragen Sie entweder bei Ihrem Jobcenter nach oder recherchieren Sie online die für Ihre Region geltende Mietobergrenze.
Viele Grüße
Hallo Kathrin,
wie hoch die Mietobergrenze in Ihrer Region ist, können wir Ihnen nicht sagen. Das sollten Sie online aber leicht recherchieren können. Die Karenzzeit gilt nur, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Sie profitieren davon also nicht.
Viele Grüße
Hallo, ich möchte zusammen mit meiner Frau und meiner kleinen Tochter eine Wohnung mieten, aber mein Opa und meine Oma wollen auch bei uns wohnen. Also insgesamt 2 Drachen und 1 Kind für insgesamt 5 Personen.
-Ist das möglich und wenn ja, wie groß sollte die Wohnfläche (m2) und die Anzahl der Zimmer im Stuttgarter Umland sein?
Danke für dein Verständnis.
Hallo Dimi,
natürlich ist das möglich. Bei einem Fünf-Personen-Haushalt sind das, wie angegeben, etwa 95 m². Relevanter dürften allerdings die Kosten der Unterkunft insgesamt sein. Was hierbei angemessen ist, können wir Ihnen nicht sagen. Welche Mietobergrenzen in Ihrer Region gelten, können Sie in der Regel online recherchieren.
Viele Grüße
Hallo,ich Wone zur Zeit in einer 47qm Wohnung und sie beträgt 420€ ungefähr. Möchte in einem Neubau ziehen , ungefähr 54qm bis 59qm , Miete warm 735€. Es ist eine 2 1/2 Wohnung. Ich schlafe seit 13 Jahren auf eine Couch und da hätte ich ein Schlafzimmer. Da es jetzt ein neues Gesetz gibt, könnte ich diese Wohnung beantragen. Lg
Hallo Christine,
leider nein. An den angemessenen Wohnungsgrößen bzw. Mietkosten hat sich nichts geändert. Einen Vorteil haben lediglich diejenigen, die jetzt Bürgergeld beantragen müssen. Allerdings auch nur insofern, als dass das Jobcenter die Kosten der Unterkunft (KdU) für die Dauer von bis zu einem Jahr auch dann tragen muss, wenn diese unangemessen hoch sind. Nach Ablauf dieser Karenzzeit müssen aber auch sie sich in der Regel angemessenen Wohnraum suchen.
Können Sie allerdings die Differenz zwischen den angemessenen KdU und den realen KdU selbst tragen, können Sie die neue Wohnung anmieten. Dabei müssen Sie in der Regel aber auch die Umzugskosten selbst tragen, sofern das Jobcenter einem Umzug nicht zustimmt.
Viele Grüße
Hallo
Ich habe gehört, dass es bezüglich der Bruttokaltmiete aktuell keine Angemessenheitsgrenze gibt bedingt durch Corona und das das Sozialamt (Ich erhalte Grundsicherung im Alter da meine Rente zu gering ist) meine tatsächliche Miete übernehmen muss, ebenso den Autostellplatz der Bestandteil der Wohnung ist.
In Bochum gilt als angemessene Miete 431,35 € Brutto Kalt + Heizung bei einer Wohnungsgröße von 50 qm.
Meine Miete beträgt 365 € kalt + 100 € Nebenkosten = 465 € Brutto Kalt. Somit liege ich 33,65 € über der Angemessenheit bei der Bruttokaltmiete. Hinzu kommt 80 € Heizung + 15 € Stellplatz. Gesamt somit 560 € Miete.
Das Amt zahlt derzeit 511,35 € inklusive der Heizkosten von 80 €
Somit muss ich 48,65 € selbst bezahlen, da ich laut Sozialamt über der Angemessenheitsgrenze liege.
Kann ich dagegen Widerspruch einlegen, oder gilt nach wie vor die Angemessenheitsgrenze bzw. könnte ich darauf plädieren, dass auf Grund der geringen Überschreitung das Amt kulanzhalber doch die volle Miete übernimmt?
Für eine Zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Hallo Manos,
wir können Ihnen leider nur bezüglich Leistungen nach dem SGB II Auskunft geben, nicht aber für Leistungen nach dem SGB XII. Die Gesetzeslage ähnelt sich allerdings oftmals. So auch in diesem Punkt: Dass die Angemessenheitsprüfung bei den KdU Corona bedingt ausgesetzt ist (bis Ende dieses Jahres), ist korrekt. Allerdings nur für die Dauer von sechs Monaten und nur bei Neuanträgen. Beziehen Sie also schon länger Sozialhilfe, hat diese Regelung auf Sie keine Auswirkungen.
Viele Grüße
Hallo
Es handelt sich um einen Neuantrag. Ich erhalte Grundsicherung ab November 22 – April 2023. Macht es denn da noch Sinn Widerspruch einzulegen wenn die Regelung nur bis ende des Jahres gilt ?
Wie gesagt: Wir können Ihnen nur Auskünfte in Zusammenhang mit SGB II-Leistungen geben. Grundsätzlich macht ein Widerspruch aber Sinn, sofern die Widerspruchsfrist noch nicht verstrichen ist.
Viele Grüße
Hallo ich habe Jobcenter santral angrefun wir möchten umziehen und wir sind 3 Personen bald 4 Personen meine frau ist schwange wie viel Zimmer Wohnung Dörfern schen hat gesagt 4 Raum Wohnung suchen dann einen soziale wohnug mit wbs Schein sozial Antrag geschtelt wir haben eine wbs Scheine bekommen. 4 Raum Wohnung. Und Jobcenter sagte Baby ihre schlaf Zimmer schlafen.ich möchte
Wissen Sozialamt Recht als Jobcenter oder
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Mehmet,
wie viele Zimmer eine Wohnung hat, ist zweitrangig. Die Wohnungsgröße insgesamt ist eher von Bedeutung. Bei vier Personen sind es 85 m². Noch wichtiger ist allerdings, dass die Kosten im Rahmen der Angemessenheit liegen. Einen genauen Betrag können wir Ihnen hier aber nicht nennen.
Viele Grüße
4 Raum wohnug 83,08 qm Kaltmiete 540,02 Nebenkosten 115,98 Heizungskosten 125,00 € gesamtemitte 781,00€
Leber Gruße
Hallo Mehmet,
wir können Ihnen nicht pauschal sagen, ob die Kosten angemessen sind. Haben Sie aber einen Ablehnungsbescheid erhalten, können unsere Partneranwälte prüfen, ob die Ablehnung rechtens ist. Der Bescheid darf dabei nicht älter als einen Monat sein.
Viele Grüße
Hallo wir möchten Umzug wir wohnen 64 qm wohnug 3 Personen und mein frau 5 monate schwanger Dörfern wir 4 Raum Wohnungen von Jobcenter beantragen können wir
Hallo Mehmet,
Familienzuwachs ist ein berechtigter Grund für einen Umzug. Allerdings müssen Sie sich den bewilligen lassen, damit das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung auch in voller Höhe übernimmt. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Sachbearbeiter über Ihre Umzugspläne. Haben Sie eine neue Wohnung gefunden, unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Sie die Zustimmung vom Jobcenter haben.
Viele Grüße
Hallo.
Ich frage (tatsächlich) für einen Bekannten in Bad Ems! Er wohnt in ein Denkmalgeschützetes Haus, was laut Gutachter einsturtzgefährdet ist. Ja, richtig gelesen! Der Fußboden in der Küche musste vomKeller aus abgestützt werden, Der Putz im Wohnzimmer ist in großen Flächen abgefallen und die Fenster sind undicht. Enegetisch und Dämmmäßig eine Katastrophe! Die Wohnung ist so unbewohnbar, dass die beiden Personen sich seit Monaten im Schlafzimmer aufhalten. Alle Bemühnungen (Eigentümer, Sachverständige, Mieterschutzbund, Reha Coach der Rentenvers., Job Center etc.) blieben bisher Taten-bzw. Erfolglos! Nun gibt es in Bad Ems und nähere Umgebung wohl keinWohnraum, wo die Miete in den Augen des Job Centers angemessen ist. So sind die Bekannten dazu verdammt, in einem Raum der Wohnung zu zweit auszuhalten.
Die Beiden brauchen unbedingt Hilfe!
Nun zu meiner Frage. Ich möchte die Beiden sehr gern an Euch vermitteln. Könnt Ihr den Beiden helfen? Das ist dochkein Zustand dort und der nächste Winter kommt bestimm!
Es wäre toll, eine (hoffentlich positive) Antwort zu bekommen. – Danke –
Hallo Thomas,
wir können den beiden nur insofern helfen, als wir deren Bescheide vom Jobcenter auf Richtigkeit überprüfen und bei Fehlern dagegen vorgehen.
Wir können den beiden nur empfehlen, einen Antrag auf Übernahme der Wohnkosten bzw. Umzugskosten zu stellen, sobald eine Wohnung gefunden ist, auch wenn diese womöglich die Angemessenheit übersteigt. Erhalten die beiden dann einen Ablehnungsbescheid, können Sie diesen bei unseren Partneranwälten zwecks Prüfung einreichen.
Viele Grüße
Guten Tag,
in meiner Stadt übernimmt das Jobcenter 396 Euro Mietkosten bei einer Person. Darf ich eine Wohnung anmieten, die 545 Euro kostet? Brauche ich die Zustimmung des Jobcenters, wenn ich die Mehrkosten der Wohnung (149 Euro) selbst tragen werde?
Ich bin selbstständig und stocke durch Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) auf. Ich habe vor, einen Raum der Wohnung als Arbeitszimmer für mein Geschäft zu nutzen.
Vielen Dank in Voraus!
Hallo Michael,
es ist grundsätzlich ratsam, sich die Zustimmung des Jobcenters einzuholen. Nur so können Sie böse Überraschungen vermeiden. Immerhin gehen mit einer größeren Wohnung auch höhere Nebenkosten einher. Teilen Sie dem Jobcenter mit, dass Sie einen Raum als Arbeitszimmer nutzen wollen und bereit sind, die Differenz zu zahlen.
Viele Grüße
Hallo Julia, meinen sohn hatte jetzt einen Antrag auf Kosten Übernahme einer Wohnung gestellt, da ich mit meinen Freund zusammen ziehen möchte und mich vom Jobcenter abmelden möchte ,da ich auch mich überhaupt nicht mehr mit meinen sohn verstehe und alleine die Kosten nicht mehr zahlen kann..Wollte ich fragen falls der Antrag trotzdem abgelehnt werden sollte ?Wie kann ich dann weiter vorgehen?bzw welche Möglichkeiten gibt es dann noch ?Ich hoffe auf deine Hilfe?Vielen Dank in voraus lg svenja
Hallo Svenja,
sollte es tatsächlich zu einer Ablehnung kommen, kann Ihr Sohn den entsprechenden Bescheid zwecks Widerspruch von unseren Partneranwälten prüfen lassen. Für ihn entstehen dabei keinerlei Kosten. Wichtig ist aber, dass der Bescheid vor Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist an unsere Partneranwälte übermittelt wird.
Viele Grüße
Hallo Julia, vielen lieben Dank schon mal in voraus, und auf dein Verständnis wegen den vielen Fragen, sobald wir Eine Antwort bekommen und angenommen der Antrag wurde abgelehnt obwohl es wirklich viele Gründe gibt. Legt mein sohn Widerspruch bei Ihnen ein ..LG svenja und ein schönen Tag noch
Kein Problem, dafür sind wir da. Wir drücken Ihnen bzw. Ihrem Sohn beim Antrag die Daumen.
Viele Grüße
Guten Tag ich würde gerne eine wg gründen die Miete beträgt 490€ und Nebenkosten 180€ und 130€ Warmwasser. Jetzt meine Frage würde das jobcenter die Miete bezahlen oder wie ist das zu handhaben wie hoch es sein darf
Hallo Rosario,
darüber können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Wie hoch Ihre Miete sein darf, hängt in erster Linie davon ab, wie hoch der Mietspiegel in Ihrer Region ist. Das können Sie in der Regel bei Ihrer Stadt/Gemeinde erfragen. Wichtig ist dabei für Sie zu wissen, dass das Jobcenter die Höhe der Bruttokaltmiete und der Heizkosten so bewerten muss, als würden Sie allein eine eigene Wohnung bewohnen.
Viele Grüße
Guten tag. Mne frau starb im Januar 22.das jopcenter sagte das ich eine bezahlbare Wohnung suchen soll Kaltmiete 413euro.dafur hatte ich 6 Monate zeit. Leider ist nix frei fur diesen preis. Dazu bin ich extrem körperlich eingeschränkt. Lendenwirbel schwer erkrankt. Und mein nackenwirbel. Dazu noch zuckerkrank typ2. Ich kann sehr schlecht laufen ab ca. 50 Meter blockiert das linke bein das ich eine bank finden muss um nicht zu stürzen. Und uber kopf zu arbeiten. Nicht möglich. Bekomm mein arm nicht hoch gehalten. Und den Umzug kann ich nie alleine schaffen. Auch das Renovierung schaffe ich nicht. Meine kinder arbeiten bis mo bis Samstag helfe ist schwierig
Hallo Gundel,
eine neue Wohnung muss wahrscheinlich her. Es sei denn, es ist bei Ihnen von einem Härtefall auszugehen. Das müssen Sie aber mit Ihrem Jobcenter klären. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem bzw. Ihrer Sachbearbeiter:in und schilden Sie Ihre Situation.
Viele Grüße
Hat jemand eine Antwort oder einen Vorschlag?
Die derzeitig bewphnte Wohnung (1 Person) hat 38 m² (ohne Balkon). die Kosten für Heizung und Warmwasser sind mit 81 € am Limit (Infolge dezentraler Gasheizung). Die zukünftige Entwicklung der Gaspreise hat mich zur Suche einer Wohnung veranlasst, diese ist (mit Balkon!) und liegt 0,35 m² über der Max-Grüße, und die Bruttokaltmiete 48 € über dem Limit.
Gesundheitliche Einschränkungen wie Pflegegrad 1 bei Grad der Behinderung von 40 wurden bei Beantragung iund Widerspruch als Gegenstandslos betrachtet.
Was kann man tun, nur noch Klagen? hat das Erfolgsaussicht?
Hallo M. Vogel,
wir schätzen Ihre Erfolgsaussichten diesbezüglich eher gering ein. Weder die Gaspreisentwicklung noch Ihr Pflegegrad rechtfertigen einen Umzug. Bei letzterem muss ein konkreter Bedarf gegeben sein, der Ihnen unter Umständen auch attestiert werden muss.
Viele Grüße
Hallo, meine Frage : habe eine Wohnung Angebot bekommen von …..kostet kalt 645€ +91 Betrieb kosten + Heizung..97 also warm Miete c.a834, Jobcenter münchen zahlt nur786 …. wenn mann so rechnet..bei fehlenden solche Summe! Wird das von jobcenter genehmigt? Wenn nicht gibt’s eine Lösung? Danke schön
Hallo Abdulla,
ob das Jobcenter Ihnen diese Kosten genehmigt, können wir Ihnen nicht sagen. Kommt es allerdings zu einer Ablehnung, können Sie versuchen, mithilfe eines Widerspruches gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei. Ist ein Widerspruch allerdings nicht erfolgversprechend, bleibt Ihnen nur, die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen, sofern Sie das können und auch wollen.
Viele Grüße
Hallo, wir haben eine Person aus der Ukraine bei uns aufgenommen. Sie bewohnt unsere separate Gästewohnung mit separatem Bad und Küche. Wir möchten lediglich eine Pauschale von 200 Euro für die Nebenkosten haben ohne Kaltmiete. Jetzt will das Jobcenter die Nebenkosten exakt aufgeschlüsselt haben und nur anteilig bezahlen. Hat hier nicht eine Vergleichsrechnung zu erfolgen und die komplette Summe gezahlt zu werden? Denn wir hätten ja allein schon diese Summe als Kaltmiete nehmen dürfen für 1 Person plus dann noch Warmmiete. Lieben Dank für eine schnelle Antwort. Dani
Hallo Dani,
versuchen Sie noch einmal, dem Jobcenter eine Pauschalmiete über 200 EUR anzubieten. Geben Sie dabei an, dass damit alle Kosten der Unterkunft abgedeckt sind. So lässt sich die Aufschlüsselung der Kosten ggf. vermeiden.
Viele Grüße
Hallo,
wir sind eine 4 Köpfige Familie. Meine Eltern sind Arbeitsuchende und wir erhalten Sozialleistung. Wir haben eine 4 Zimmer Wohnung sehr schwierig in Laatzen gefunden. Die Warmmiete beträgt 1000€ und ich habe mit Jobcenter von Laatzen gesprochen und die meinten, dass die Warmmiete zu hoch ist und die werden das nicht übernehmen.
Was kann ich jetzt tun und welche Wege gibt es?
Ich bitte um eine Rückmeldung.
Hallo Soheil,
leider wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als weiterhin nach einer passenden Wohnung zu suchen. Haben Sie einen Ablehnungsbescheid vorliegen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. Widerspruch dagegen ein. Eine Alternative wäre noch, dass Sie die Differenz zwischen den Kosten, die das Jobcenter trägt und den tatsächlich anfallenden Kosten, selber tragen. Ob Sie sich das leisten können und wollen, liegt dabei allein in Ihrem Ermessen.
Viele Grüße
Hallo bin derzeit schwanger mein mann im ausland suche dringend whg darf ich statt 2 zimmer whg mit baby auch 3 zimmer damit der mietspiegel höher geht mein mann wird uns ja besucheb kommen öfters darf ich dann von 3 persinen bedarfsgemeinschaft ausgehen
Hallo Ciddi,
grundsätzlich stehen die Mietkosten über der Wohnungsgröße. Heißt: Finden Sie eine Wohnung, die zwar etwas größer ist, die Kosten insgesamt sich aber im Rahmen bewegen uns als angemessen gelten, spricht oftmals nichts gegen eine größere Wohnung. Von einem 3_personen-Haushalt kann aber vermutlich nicht ausgegangen werden, wenn Ihr Mann Sie hin und wieder besucht. Sprechen Sie dazu aber einmal mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.+
Viele Grüße
Hallo,
wenn ich seit ca. 10 Jahren mit Unterbrechungen wegen Auslandsaufenthalt keine Wohnung in Deutschland gefunden habe, bekomme ich eine Sozialwohnung?
Mit freundlichen Grüßen
Andras Seke
Hallo Andras,
Sozialwohnungen in Deutschland sind knapp. Selbst wenn Sie Anspruch hätten, ist die Wahrscheinlichkeit, eine Sozialwohnung zu bekommen, sehr gering.
Viele Grüße
Hallo, Guten Tag!
Vor einhalbes Jahr wohnte ich mit mein Freund zusammen in einer Wohnung 67qm gross. Das warmmiete ist 675€. Meine Situation jetzt ist :
Ich wohne noch da alleine , bin aber auf der Suche nach eine kleinere Wohnung. Bin auch als arbeitssuchend gemeldet und erhalte ich bis August Das ALG I. Meine Frage ist : Wann ist die richtige Zeit einen Antrag für Hartz 4 zu stellen?
Wird das Jobcenter trotz der grösse meines Wohnsitzes meinen Antrag annehmen?
L.G
Hallo Karolina,
Sie sollten nicht damit warten, ALG II zu beantragen, da das Jobcenter bis zu 6 Monate Zeit hat, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Zwar geht es oftmals deutlich schneller, dennoch gilt: sicher ist sicher. Dass Ihre Wohnung aktuell noch zu groß bzw. teuer ist, wirkt sich nicht negativ auf Ihren Anspruch aus. Das Jobcenter muss vorerst auch eine zu hohe Miete übernehmen – für einen Zeitraum bis zu sechs Monate.
Viele Grüße
Hallo.Guten Abend,
Ist es möglich das ich mit meinen freund zusammen ziehen kann?dann könnte ich mich auch vom Jobcenter abmelden..Da ich mich überhaupt nicht mehr mit sohn 21 verstehe, und die Fixkosten trotz Arbeit zuviel sind .. Da gibt es noch mehr Gründe. Besteht denn eine Möglichkeit?LG
Hallo Svenja,
natürlich können Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen. Uns fällt kein Grund ein, der dagegen spricht. Erst recht nicht, wenn Sie dadurch aus dem Bezug fallen. Dennoch: Informieren Sie Ihr Jobcenter über Ihre Pläne uns sprechen Sie mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.
Viele Grüße
Hallo Julia,
Vielen Dank für die schnelle Antwort…Nur das Problem ist das mein sohn 21 Jahre alt ist noch keinen job gefunden hat!besteht trotzdem die Möglichkeit das er eine wohnung bekommen könnte,da er ja dann auf sich alleine gestellt wäre..LG svenja
Hallo Svenja,
wenn Sie ausziehen, ist das irrelevant. In dem Fall muss das Jobcenter Ihrem Sohn die Kosten der Unterkunft erstatten. Soll Ihr Sohn aber ausziehen, weil Ihr Partner zu Ihnen zieht, gestaltet sich das Ganze schwieriger. Ihr Sohn bräuchte einen triftigen Auszugsgrund, um KdU und den vollen Regelsatz zu erhalten. Einen solchen Grund, dem Jobcenter vorzuweisen, kann knifflig sein.
Viele Grüße
Hallo Julia,
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfestellung..Ich habe mir einen Antrag vom Jobcenter anfordern lassen um die triftigen Gründe aufzuschreiben das ich zu meinen freund ziehen möchte und da die Kosten trotz ich arbeite zu hoch alleine geworden sind. Mir würde es finanziell viel besser gehen und könnte mich abmelden vom Jobcenter ..Ich hoffe das das Jobcenter meinen sohn 21 weiter unterstützen könnte, falls mein Antrag abgelehnt werden sollte !Kann ich dann einen Widerspruch einlegen?LG svenja
Hallo Svenja,
nur, um das noch einmal zu verdeutlichen: möchten Sie zu Ihrem Freund ziehen, benötigen Sie keinen triftigen Grund. Das können Sie ohne Weiteres tun. Würde aber Ihr Sohn aus Ihrer gemeinsamen Wohnung ausziehen wollen, dann bräuchte er dafür einen wichtigen Grund. Ziehen Sie aus, muss das Amt Ihren Sohn weiterhin unterstützen. Bzgl. Ihrer Frage des Widerspruchs: Die Prüfung eines Ablehnungsbescheides kann nie schaden. Lassen Sie sich dabei von unseren Partneranwälten unterstützen. Bei Aussicht auf Erfolg, legen die auch Widerspruch dagegen ein.
Viele Grüße
Darf man trotzdem große Wohnung ziehen obwohl Kindern momentan in obhutnahme des Jugendamtes sind ?
Hallo Miri,
um das einmal vorweg zu nehmen: Grundsätzlich dürfen Sie immer in eine größere Wohnung ziehen. Ohne Zustimmung des Jobcenters müssen Sie aber in der Regel für die Umzugskosten und eventuelle Mehrkosten selbst aufkommen. Wichtig ist zudem der Grund Ihres Umzugs. Begründet Platzmangel Ihr Umzugsvorhaben, dürfte es darauf ankommen, ob absehbar ist, wie lange die Kinder in Obhut sind. Eine pauschale Antwort lässt sich darauf nicht geben. Grundsätzlich können Sie aber einen Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
Mein Mann und ich haben uns getrennt. Er ist ausgezogen und ich möchte gerne in meinem Haus auf Miete mit ungefähr 120 Quadratmeter weiter wohnen bleiben. Wir leben hier seid 14 Jahren und meine beiden Töchter gehen auf unterschiedlichen Schulen in verschiedenen neben Städten. Ich muss jetzt leider eine Zeit auf staatliche Hilfe zugreifen. Bin mitten in meinem Studium und habe noch zwei neben Jobs geringfügig ( Mini Job) meine Töchter sind 12 und 14 Jahre. Wie sieht der Fall bei mir aus ? Hätte ich die Chance auf eine miet Zahlung mit Differenz? Lg
Hallo,
sofern Sie Vollzeit studieren, haben Sie keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen bzw. kann lediglich ein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende bestehen. Das hängt damit zusammen, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Allerdings können Ihre Töchter anspruchsberechtigt sein, woraus sich dann auch anteilig Mietzahlungen ergeben können.
Handelt es sich bei Ihrem Studium um ein Teilzeitstudium, haben auch Sie unter Umständen Anspruch auf Hartz 4-Leistungen nebst Kosten der Unterkunft. Dabei ist oft nicht die Wohnungsgröße maßgeblich, sondern vielmehr die Kosten insgesamt. Für die ersten sechs Monate muss das Jobcenter die in voller Höhe übernehmen. Danach nur noch im Rahmen der Angemessenheit. Alles, was darüber hinaus geht, müssen Sie dann selbst bezuschussen.
Viele Grüße
Hallo,
Wie ist die Mietobergrenze/qm etwa für ein Elternteil mit 2 schulpflichtigen kindern?
Plus teilzeit job hat das auch eine grenze wenn man noch arbeitet?
LG
Hallo Suye,
wenn die Miete vom Jobcenter gezahlt wird, sollte sich diese im Rahmen der Angemessenheit bewegen. Sie haben aber durchaus die Möglichkeit, eventuelle Mehrkosten aus eigener Tasche zu zahlen. Bei drei Personen darf die Wohnung etwa 75 qm groß sein. Zur Mietobergrenze können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, da die von Region zu Region sehr unterschiedlich ausfallen. Die Mietobergrenze können oftmals im Internet finden, alternativ fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach.
Viele Grüße
Hallo
Ich wohnen mit zwei Kinder in eine 63 qm Wohnungen in Köln!Seit von 2013 wohnen wir hier in diese Wohnung.In der wohnung keine separate Küche,zusammen mit die Wohnzimmer, und für meine 2 jahrige alt tochter sehr gefährlich! Ich habe eine 2 und 12 jahrige alt madchen und leider passt nicht zusammen in ein Zimmer! Meine 12 jahrige alt tochter brauchen eigene zimmer, und meine kleine auch! In der wohnung haben wir über all Schimmel und meine größte tochter und ich haben immer husten bekommen ganz starke husten ! Ich angst das wegen und nicht helfen mir das wegen schon eine jahre . Ich habe bei meine vermieter mehr und viel Mal gemeldet wegen gröbere Wohnung und wegen Schimmel auch , aber nicht helfen fur uns , ich habe keine mietschulden jeden monat punktlich zahlen das jobcenter direkt für die Vermieter ! Wir haben eine Wohnzimmer mit eine Schlafzimmer eine Badezimmer und wie hab ich gesagt separate Küche keine ,und jeden monat meine warme Miete:860 Euro plus strom 260 Euro ! Schon lange wie Drei jahre hat meine name auf ein warte list geschreiben wegen Größerer wohnung und wenn ich rufen an und fragen einfach sagen immer keine größere wohnung ich muss noch warten und wegen schimmel auch das sagen ! Bitte helfen !
Hallo Betty,
es tut uns sehr leid, dass Sie sich in einer solchen Situation befinden. Leider können wir Ihnen aber nicht dabei helfen, eine neue Wohnung zu finden. Scheinbar hat das Jobcenter einem Umzug zugestimmt. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin, ob er bzw. sie Ihnen helfen kann, eine neue Wohnung zu finden oder anderweitig unterstützt werden kann.
Viele Grüße
Hallo ich habe einen Antrag beim Jobcenter auf Umzug gestellt da mein kleiner Sohn sein eigenes Zimmer brauch und es hier leider eine Nachberin gibt die einem das Leben zur Hölle macht sodass man es kaum noch aushält.
Die Wohnung hat 60qm wohne momentan in einer 50qm Wohnung diese haben sie mir abgelehnt.
Also habe ich den Mietvertrag trotzdem unterschrieben nach dem ich den Mietvertrag abgegeben habe dachte ich eigentlich das ich eine neue Berechnung bekomme da es ja neue Daten und zahlen sind die gute frau wollte mir erklären dadurch das die Wohnung abgelehnt ist die weiterhin nur das zahlen was ich jetzt bekomme aber das kann doch gar nicht stimmen ich hab hier momentan noch Gas und in der neuen Wohnung nicht mehr und außerdem stehen mir ja 60qm zu.
Ich habe bald einen Termin bei der anwältin aber ich kann nicht so lange warten vielleicht könnten sie mir ja sagen ob das alles rechtens ist.
Hallo Jenny,
um Ihnen hier eine verlässliche Auskunft geben zu können, bedarf es einer Prüfung Ihres Ablehnungsbescheides. Es kann aber dazu kommen, dass das Jobcenter die Übernahme eventueller Mehrkosten verweigert. Ob das rechtens ist oder nicht, lässt sich leider nicht pauschal bzw. auf die Schnelle bewerten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Stellen Sie eine Unstimmigkeit fest, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo
Kann mir jemand sagen ob dies trotz das das Haus 20m2 und 200€ zu teuer ist übernommen wird .
Wir sind eine 5 Köpfige Familie, wir dürfen 95 m2 ( Haus hat 115) und Kaltmiete 850€ + 152€ nbk ( Haus ist 1000€+ 250 €nbk) also grob gesagt müsste man 250 selbst zahlen ich weiss das es zu teuer ist allerdings ist in unsere jetzigen wohnung in beiden schlaf räumen immer wieder schimmel.
Zusätzlich habe ich gelesen das man ne Summe selber zahlen darf .
Und es als grosse Familie, sprich ab 2 Kinder echt schwer ist etwas zu finden.
Würde mich über eine Antwort freuen .
Viele grüsse
Hallo Nina,
besprechen Sie das am besten mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter. Sie müssen den Umzug ohnehin beim Jobcenter melden, bzw. sich eine Bewilligung einholen. Das Jobcenter kann die volle Kostenübernahme verweigern, sodass Sie ggf. den Restbetrag selbst stemmen müssten. Allerdings hängt es oft auch vom Mietspiegel in Ihrer Region ab, ob und in welcher Höhe mögliche Mehrkosten übernommen werden.
Viele Grüße
Hallo und guten Tag,
Mein Mann und ich möchten mit den Kindern (3)von einer 3 Raum in eine 5 Raum umziehen.
Mein Mann ist alleinverdiener, ich habe zwei der Kinder mit Behinderung.
Das jobcenter hat uns alles abgelehnt.
Was kann ich tun??
Hallo Silvana!
Die Mietobergrenzen für Ihre Kommune können Sie online recherchieren. Wichtig ist nicht die Anzahl der Räume, sondern die Höhe der Bruttokaltmiete und wieviele Quadratmeter die Wohnung hat. Damit ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen: Oft halten die Mietobergrenzen vor Gericht nicht stand. Wenn Sie Ablehnungsbescheide erhalten haben, laden Sie sie hoch und unsere Partneranwälte überprüfen gerne, ob sie für Sie Widerspruch einlegen können.
Viele Grüße
Hallo Silvana,
lassen Sie die Ablehnungsbescheide durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen auch Widerspruch für Sie ein. Für Sie ist das ganze kostenlos. Wichtig ist nur, dass die Bescheide nicht älter als einen Monat sind, da Widersprüche binnen einer einmonatigen Frist erfolgen müssen.
Viele Grüße
Guten tag, ich habe ab dem 30.07 meine ausbildung beendet und bekomme im september mein erstes kind. Ich kann aufgrund der covid situation dann nicht mehr arbeiten und musste mich schon für arbeitslosengeld anmelden.. mein partner und ich wollten eigentlich unbedingt zusammen wohnen. Jeder hat zurzeit eine kleine 1 zimmer wohnung. Bis zur beendigung der ausbildung hat er noch ein jahr länger wie ich.
Können wir zusammen ziehen wenn er als azubi wohngeld benötigt und ich arbeitslosengeld ?
Mfg.sam
Hallo,
ja, Familiengründung ist ein Grund, den die Behörden in der Regel anerkennen, zumindest in Verbindung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II.
Viele Grüße
Hallo , wollte gerne Mal wissen wie viel mite mir übernommen würde bei einer Mutter mit 1kind?. Zählt das Dan schon zu einer drei Zimmer Wohnung???, Wegen dem Kinderzimmer?, Oder ist das die gleich Miete wie für 2personnen???. Wohne in Forchheim Bayern…danke schön Mal für die antworten.lg
Hallo!
Genau, für eine Mutter mit Kind gilt die Mietobergrenze für zwei Personen. Wie hoch die Grenze in Forchheim ist, können Sie entweder online recherchieren oder bei Ihrem Jobcenter erfragen.
Viele Grüße
Hallo, wollte gerne mal wissen wie viel Quadratmeter eines Wohnungs, einer Familie mit 6 Kindern und 2 Erwachsene Personen zu stehen. Außerdem, wie viel Miete das Jobcenter für so eine Wohnung bezahlen würde.
Hallo,
grob überschlagen dürften das in etwa 125 qm sein. Bezüglich der Miete können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Das hängt sehr vom jeweiligen Mietspiegel in Ihrer Region ab. Sprechen Sie Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter an, um diesbezüglich eine Info zu erhalten. Sie oder er kann Ihnen sicherlich konkrete Angaben machen.
Viele Grüße
Ich habe mich nach 15 Jahren Ehe von meinem Mann getrennt habe 6 Kinder 5 gemeinsame davon ein Baby schwerbehindert lippenkiefernasengaumenfehlbildung habe einen neuen Mietvertrag unterschrieben für die kinder und mich ab 1.3.22 Kaltmiete 850 euro und 300 Nebenkosten plus Kaution 2500 wird das bewilligt??? Haben sie darin Erfahrungen??Weil wir müssen bei 0 anfangen und die OPs der kleinen sind im Mai und Juli???l.g
Hallo Tanja,
leider kann ich keine Aussage dazu treffen, ob die Wohnung angemessen ist. Das hängt nicht zuletzt mit dem Preisniveau zusammen, das, je nach Region, sehr unterschiedlich ausfallen kann. Grundsätzlich empfiehlt es sich hier, vorab mit dem Jobcenter zu klären, ob die Miete übernommen wird bzw. angemessen ist. Allerdings gelten aktuell noch Corona-Sonderregelungen. Demnach sollte das Jobcenter die Miete mindestens für die ersten sechs Monate übernehmen. Erhalten Sie Ihren Bescheid, ist es allerdings grundsätzlich ratsam, diesen einmal prüfen zu lassen – Fehler sind keine Seltenheit. Unsere Partneranwälte übernehmen das für Sie und legen ggf. Widerspruch ein. Für Sie ist der Service kostenlos.
Viele Grüße
Hallo schön guten könnte mir villeicht weiter helfen. Leider kriege ich von das jobcenter keine Antwort, bis zu wie viel Quadratmeter und bis wie teuer darf eine Wohnung für 5 Personen sein ( also 3 kinder sie schon auf die welt sind das 4 ist unterwegs und eine Mutter ?.
Leider kenne ich mich nicht damit aus da ich es zum ersten bekomme und alles
Hallo Lisa,
bei fünf Personen liegt die angemessene Wohnungsgröße bei etwa 95 Quadratmetern. Allerdings spielt oft die Höhe der Miete die wichtigere Rolle. Wie hoch die bei Ihnen sein darf, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da die Höhe von den Mietgrenzen Ihrer Region abhängt und sehr unterschiedlich sein kann.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Wohnung gekauft. Im bisherigen Mietvertrag ist eine Größe von 50qm notiert. Tatsächlich ist die Wohnung aber 64qm groß. Die Miete wird vom Jobcenter übernommen. Auf Grund der deutlichen Größenabweichung möchte ich die Miete anpassen, was dann natürlich die Regelsätze übersteigt. Mit stellen sich folgende Fragen: Kann der Mieter die Differenz aus eigener Tasche zahlen? Muss ich dem Jobcenter die höhere Größe melden bzw. mache ich mich dem Sozialbetrug schuldig, wenn ich es nicht tue? Am Ende würde dem Jobcenter meiner Auffassung nach kein Schaden entstehen, da es nur den Maximalsatz weiterzahlen würde. Ich möchte den aktuellen Mieter ungern auf die Straße setzen. Danke.
Grüße
Christian Mülhoff
Hallo Christian,
ob Ihr Mieter die Differenz zahlen kann bzw. will, können wir natürlich nicht beurteilen. Grundsätzlich darf er das aber. Sie selbst sind nicht in der Pflicht, dem Jobcenter eine Mieterhöhung mitzuteilen. Das ist Sache des Mieters bzw. Leistungsbeziehers.
Viele Grüße
Hallo
Mein bester Freund sucht dringend eine Wohnung. Das Jobcenter kann am Telefon nicht sagen was er Warm/Kalt ausgeben darf. Er würde eine E-Mail erhalten. Diese kommt seit Wochen jedoch nicht an. Trotz mehrmaliges anrufen.
Raum wäre 50189 Elsdorf.
Was sollen wir tun ? Wir wissen nicht wie viel er alleine für sich ausgeben darf.
Hallo Vanessa,
den aktuellen Mietspiegel können Sie online ermitteln oder bei den zuständigen Behörden der Gemeinde erfragen.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren ich habe eine Bescheinigung vom Jugendamt das ich eine eigene Wohnung brauch nun hab ich beim Jobcenter eine Wohnung eingereicht welche 25€ zu teuer ist darf das Jobcenter mir diese trotzdem ablehnen ? Mit freundlichen Grüßen Richard held
Hallo Herr Held,
ablehnen kann das Jobcenter Ihnen die Wohnung nicht. Allerdings kann es sein, dass Sie die 25 EUR von Ihrem Regelsatz bestreiten müssen. Fällt der Bescheid des Jobcenters negativ für Sie aus, lassen Sie diesen von unseren Partneranwälten prüfen. Aus einer Prüfung kann sich unter Umständen noch etwas ergeben. Für Sie ist das kostenlos.
Viele Grüße
Hallo ich habe ein neuen eigentüber er hat die miete nach zwei jahren erhöht darf der neue eigentüber die miete alle zwei jahre erhöhen um mietanschpielegung anzupassen weill ich habe echt angst das irgendwann joncenter meine miete nicht mehr übernehmen tud und ich wieder in ein obdaslosen heim lande liebe grüsse fatih
Hallo Fatih,
übersteigt die Miete die Angemessenheit, wird das Jobcenter Sie darüber informieren und vorerst sechs Monate die Miete weiter bezahlen. Solange haben Sie dann Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen. Alternativ können Sie auch die Differenz zwischen der Übernahme durch das Jobcenter und dem Restbetrag selbst zahlen. Sind Sie sich unsicher, ob die Erhöhung rechtens ist, lassen Sie das anwaltlich prüfen. Grundsätzlich können Vermieter ihre Mieten anpassen. Dem sind aber natürlich Grenzen gesetzt.
Viele Grüße
Hallo ich bin alleinerziehend und habe 3 kleine Kinder
Meine Frage ist: zahlt das Amt die Miete genauso viel, wie wenn ich ein Partner hätte ? Das heißt also zahlen die die Miete wie für 5 Personen ?
Liebe Grüße
Hallo B.H,
nein, die angemessene Wohnungsgröße und damit einhergehende Mietkosten bemessen sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. In Ihrem Fall also vier Personen.
Viele Grüße
Wir sind 4 Personen( 3 Kinder eine Mutter ) wir haben eine Wohnung gefunden die :
87m² groß
Kaltmiete 529€
Nebenkosten 221€
Heizkosten 100€
Meine Frage ist jetzt was genau das Jobcenter bezahlt bzw was ich selber zahlen muss
Mfg
Fml Genc
Hallo Herr Genc,
das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Nicht zuletzt hängt die Kostenübernahme auch vom ortsüblichen Preisniveau in Ihrer Region ab. Um zu klären, welche Kosten das Jobcenter übernimmt, müssten Sie Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter aufnehmen.
Viele Grüße
Meine Wohnung ist zu groß, muß166, 00 €selber zahlen überniehmat das Amt dann trotzdem Nebenkosten