Obdachlos und Bürgergeld: Bürgergeld trotz Obdachlosigkeit erhalten

Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe leben in Deutschland mehr als eine Million Menschen auf der Straße. Manche sind über die jeweiligen Ländergesetze der Sicherheit und Ordnung vorübergehend in Wohnheimen oder an anderen Stellen untergebracht. Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot werden immer mehr zu einem gravierenden gesellschaftlichen Problem, das auch auf die mangelhafte Wohnungspolitik in Ländern und Kommunen, aber auch im Bund zurückzuführen ist. Hinzu kommt eine Überforderung in Krisensituationen, sodass der Abstieg in die Obdachlosigkeit ein schneller sein kann. Ob Menschen, die obdachlos sind, einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen – wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

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Bekommen Obdachlose Bürgergeld?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II ist, dass ein Mensch hilfebedürftig ist. Das bedeutet, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln zu bestreiten. Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld sind ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie eine stundenweise Erwerbsfähigkeit. Das heißt, Sie müssen in der Lage sein, täglich für mindestens drei Stunden einer Arbeit nachzugehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie auch im Falle von Obdachlosigkeit Bürgergeld Leistungen. Der Bezug von Bürgergeld ist insoweit nicht an einen Mietvertrag gekoppelt.

Bürgergeld-Antrag ist immer möglich

Die Obdachlosigkeit schließt Bürgergeld-Leistungen nicht aus! Stattdessen ist der Bezug von Bürgergeld auch ohne festen Wohnsitz möglich, ohne dass es sich um einen Härtefall handelt.

Eine Antragstellung ist immer auch dann möglich, wenn Sie obdachlos oder wohnungslos sind. Oftmals werden Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit miteinander verwechselt, die jedoch unterschiedliche Bedeutungen haben. Eines haben Obdachlose und Wohnungslose gemeinsam – sie können bei Vorliegen der Voraussetzungen Bürgergeld beantragen.

Bürgergeld erhalten trotz Obdachlosigkeit

Wer keinen festen Wohnsitz hat und Bürgergeld beantragen möchte, muss auf jeden Fall im Besitz eines Personalausweises sein. Sich ausweisen zu können, gehört zu den Voraussetzungen für den Antrag auf Bürgergeld. Außerdem müssen wichtige Fragen geklärt werden:

  • Wo stellen Obdachlose einen Antrag auf Bürgergeld?
  • Wie gelangen Obdachlose an den vom Jobcenter per Post verschickten Bewilligungsbescheid?
  • Wie erhalten Obdachlose Ihre finanziellen Leistungen, wenn Sie kein Konto haben?

Unterschied zwischen Wohnungslosigkeit und Obdachlos

Obdachlos sind Menschen, die weder eine temporäre Unterkunft noch einen festen Wohnsitz haben. Sie sind auf Schlafplätze im Freien angewiesen und übernachten unter anderem in Parks oder Bahnhöfen. Wohnungslose sind Menschen, die eine Unterkunft haben, jedoch nicht über einen Mietvertrag verfügen. Das trifft beispielsweise auf Menschen zu, die in einer stationären Einrichtung oder einer Notunterkunft untergebracht sind.

Antragstellung bei Obdachlosigkeit

Um Bürgergeld zu beantragen, suchen Sie das für Sie zuständige Jobcenter in dem Ort auf, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dort erhalten Sie das Antragsformular, das Sie entsprechend ausfüllen müssen. Hilfestellung erhalten Sie vor Ort.

Zustellung des Bewilligungsbescheids bei Obdachlosigkeit

Grundsätzlich wird der Bescheid des Jobcenters mit der Post verschickt. Aus diesem sogenannten Bewilligungsbescheid geht hervor, ob und in welcher Höhe Sie Bürgergeld-Leistungen erhalten. Damit das Jobcenter Sie schriftlich über die Bearbeitung des Antrags informieren kann, braucht es eine Anschrift, an die sie den Bescheid schicken kann. Üblich ist beispielsweise, die Adresse einer karitativen Einrichtung anzugeben unter der Voraussetzung, dass Sie sich vorab diesbezüglich abgestimmt haben.

Obdachlos und kein eigenes Konto?

Wird der Bewilligungsbescheid positiv beschieden, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen. Diese werden grundsätzlich im Voraus gezahlt, sodass Ihnen das Geld am ersten Werktag des Folgemonats zur Verfügung steht. Was geschieht jedoch, wenn Sie kein Bankkonto haben? Dann haben Sie die Möglichkeit, Bürgergeld auch ohne Konto direkt am Kassenautomaten bei dem für Sie zuständigen Jobcenter zu erhalten. Auch eine Auszahlung per Scheck ist möglich. Die Beträge können auch als Tages- oder Wochensätze direkt an Bedürftige ausgezahlt werden.

Grundsätzliches Recht auf Basiskonto

Nach § 1 ZKG (Zahlungskontengesetz) hat jeder Verbraucher das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Dabei handelt es sich um ein privates Konto, das nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Kontoeröffnung volljährig sind. Auch als Obdachloser haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto. Allerdings müssen Sie eine postalische Adresse hinterlegen, bei der es sich um die einer karitativen Einrichtung oder Beratungsstelle handeln kann.

Warum gibt es Obdachlosigkeit trotz Bürgergeld?

Insbesondere in schwierigen Lebenssituationen und nach Lebenskrisen sind Menschen manchmal nicht mehr in der Lage, ihren Verpflichtungen als Mieter nachzukommen oder einen Haushalt zu führen. So kann es schnell zu rückständigen Mietzahlungen, zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Wohnraums und zum Verlust der Wohnung kommen. Manchmal kann eine Verkettung von widrigen Umständen ganz schnell dazu führen, obdachlos oder wohnungslos zu werden. Wer obdachlos oder wohnungslos ist, hat regelmäßig Anspruch auf Bürgergeld. Dennoch gibt es Obdachlose, die dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen wollen. Dafür kann es ganz unterschiedliche Gründe geben:

  • Angst, zum Jobcenter zu gehen: Viele Menschen führen aufgrund von Obdachlosigkeit ein Leben in der sozialen Isolation. Dadurch kann die Hemmschwelle sehr hoch sein, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Diese Hemmschwelle kann im Laufe der Zeit größer werden, sodass zwischenmenschliche Beziehungen immer schwieriger werden. Hinzu kommen möglicherweise die Scham in Bezug auf das Äußere und die fehlende Gelegenheit, regelmäßig zu duschen oder zu baden.
  • Krankheit oder Alkoholsucht: Es ist nicht selten, dass Menschen infolge von Alkoholismus oder einer Krankheit von Obdachlosigkeit betroffen sind. Auch bei Alkoholismus handelt es sich um eine Krankheit, die der Behandlung bedarf. Dadurch brechen Ehen und Beziehungen auseinander, es kann zu einem Jobverlust kommen, sodass sich mancher in Armut oder schlimmstenfalls auf der Straße wiederfindet. Selbst alltägliche Dinge geraten zu einer großen Herausforderung, sodass eine Lethargie entstehen kann. In diesem Zustand ist der Gang zum Jobcenter nahezu unmöglich, sodass ein Antrag auf Bürgergeld-Leistungen nicht in Betracht kommt.
  • Das Gefühl von Freiheit: Es gibt aber auch Menschen, die sich freiwillig für ein Leben auf der Straße entscheiden. Auch hier gibt es mehrere Gründe. Einer der wichtigsten Gründe für ein Leben auf der Straße ist das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit.
  • Scham aufgrund von bestimmten Lebenssituationen: Der Übergang von einem geordneten Leben in die Obdachlosigkeit kann manchmal ganz schnell verlaufen. Manchmal ist es der Verlust von Arbeit und der fehlende Lebensalltag, das Abrutschen in Schulden, eine Trennung oder Scheidung oder ganz einfach gestiegene Mietpreise, die Menschen aus der Bahn werfen und in die Obdachlosigkeit treiben. Da fällt es manchem, der bislang sein Leben gut gemeistert hat, schwer, zum Jobcenter zu gehen und dort als Bittsteller aufzutreten. Zu groß sind das Minderwertigkeitsgefühl und eine gewisse Scham, die den Gang zum Jobcenter unmöglich werden lassen.
    Gründe für die Obdachlosigkeit können auch eine kriminelle Vergangenheit, psychische Störungen oder einfach der Anstieg der Mietpreise sein. Auf Bürgergeld sollten Sie jedoch nicht verzichten. Stattdessen sind die Sozialleistungen ein wichtiger Grundstein, um den Weg zurück ins Leben zu finden und möglichst bald ein Dach über dem Kopf zu haben.

Darlehen bei drohender Obdachlosigkeit

Droht Ihnen die Obdachlosigkeit, zum Beispiel aufgrund von hohen Mietschulden? In begründeten Einzelfällen gibt es die Möglichkeit, dass Sie ein Darlehen erhalten, um diese Schulden zu begleichen und die drohende Wohnungslosigkeit infolge einer Zwangsräumung abzuwenden. Bei einem positiven Bürgergeld-Bescheid können Sie oder das Jobcenter festlegen, dass die Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen wird. Auf diese Weise kann die Gefahr einer möglichen Zweckentfremdung der Mietzahlungen unterbunden werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Sie auch dann Bürgergeld beantragen können, wenn Sie ohne festen Wohnsitz, also obdachlos sind. Auch ein nicht vorhandenes Konto muss kein Hinderungsgrund sein. Maßgeblich ist einzig und allein, dass Sie mit einem Personalausweis Ihre Identität nachweisen können. Auf keinen Fall sollten Sie auf die Antragstellung verzichten. Regelmäßige finanzielle Unterstützung sichert Ihren Lebensunterhalt und nimmt Ihnen den Druck beim Organisieren von etwas Essbarem.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Hat man Anspruch auf Bürgergeld wenn man obdachlos ist?
Wenn bei Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, haben Sie als Obdachloser Anspruch auf Bürgergeld.
Wie kann ein Obdachloser Bürgergeld beantragen?
Beantragen Sie Bürgergeld bei dem Jobcenter, das da zuständig ist, wo Sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Postadresse können Sie oft über Sozialarbeiter:innen in lokalen Notunterbringungen bekommen.
Was steht mir als Obdachloser zu?
Wenn Sie erwerbsfähig sind und die anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen SGB II-Leistungen zu.

27 Antworten auf „Obdachlos“

  1. Hallo ich habe eine frage
    Ich bin oft gemeldet wohne aber bei einem Freund ich kann mich hier leider nicht anmelden da er mietschulden hat bekommen wir keine Bestätigung von der Gesellschaft damit ich mich anmelden kann man trotzdem bürgergeld beantragen

    1. Hallo Stephan,
      was meinen Sie mit: “ich bin oft gemeldet”? Wie Sie dem Beitrag entnehmen können, haben Sie auch ohne festen Wohnsitz Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen. Bei der benötigten Adresse geht es darum, dass das Jobcenter Sie postalisch erreichen kann. Sie können also auch die Adresse Ihres Freundes angeben, an die die Behörde die Unterlagen schicken kann. Alternativ können Sie sich aber auch eine karitative Einrichtung suchen und sich dort bei der Beantragung von Leistungen helfen lassen.
      Viele Grüße

  2. Hallo, ich bin 21 Jahre alt, seit 4 Monaten arbeitslos und seit einem Monat ohne festen Wohnsitz gemeldet. Ich bekomme nun seit Beantragung vor einer Woche mein Bürgergeld im Tagessatz bei der Caritas ausgezahlt. Ich möchte gerne eine Wohnung beziehen, wie ist das möglich? Heißt es nicht, ohne Arbeit keinen Job und ohne Job keine Wohnung? Ich kann nicht mehr zu meinen Eltern ziehen und als ich 2022 ALG2 bezog, wurden mir die Kosten meiner Wohnung übernommen. Kann man nun mit Bürgergeldbezug (Ohne festen Wohnsitz) einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen oder steht mir solch ein Anspruch nicht zu?
    MfG.

    1. Hallo Romina,
      auch beim Bürgergeld werden die Kosten der Unterkunft wie gewohnt übernommen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Kosten angemessen sind. Suchen Sie sich also eine Wohnung. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin, ob Sie ggf. sogar dabei unterstützt werden.
      Viele Grüße

  3. Ein Freund von mir war ofw gemeldet bevor er ins Gefängnis kam, nach der Haft hält er sich in einer anderen Stadt auf und muss ohne festen Wohnsitz sich beim Jobcenter anmelden. Meine Frage ist muss er sich nicht bei dem Amt anmelden wo er als letztes angemeldet war

    1. Hallo Jürgen,
      Ihr Freund muss sich bei dem Jobcenter anmelden, das für die Region zuständig ist, in der er sich jetzt aufhält. Zudem ist ihm zu raten, sich bei der Diakonie oder einer ähnlichen Einrichtung eine Meldeanschrift einzurichten, sofern er keine Unterkunft hat.
      Viele Grüße

  4. Hallo, bekomme ich weitethin ALG 2, wenn ich meinen Mietvertrag kündige und mich Ohne festen Wohnsitz melde, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe? (Bevor die Frage kommt, warum ich meine Wohnung kündigen will, bevor ich eine neue habe, ich wohne in einer WG. Seit der Freund meiner Mitbewohnerin eingezogen ist, wird mir dort das Leben zur Hölle gemacht, weshalb ich bereits seit längerer Zeit bei Freunden unterkomme während ich eine neue Wohnung suche.)

    1. Hallo Karma,
      ja, Sie können den Mietvertrag kündigen. Damit entfällt allerdings auch Ihr Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft. Ansonsten dürfte das aber keine Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch nehmen.
      Viele Grüße

    1. Hallo,
      ja, der Bezug von Hartz 4 ist auch ohne festen Wohnsitz möglich. Allerdings braucht es eine Adresse, an die der Bescheid geschickt werden kann. Hierbei kann es sich aber auch beispielsweise um die Anschrift einer karitativen Einrichtung handeln. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Obdachlos und Hartz 4.
      Viele Grüße

    2. hallo julia
      da das habe ich aich gelesen und habe eine postadresse einer Bekanten angegeben an diese die post vom amt auch kommt aber die bearbeiterin hat nun alg 2 abgelehnt mit der Aussage sie wisse nicht wo ich mich dauerhaft aufhalte u sie sei daher nicht zuständig

    3. Hallo,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen für Sie Widerspruch ein und sorgen dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen auch zustehen. Für Sie entstehen keinerlei Kosten dadurch.
      Viele Grüße

  5. Wenn sie in Göttingen ihre Obdachlosigkeit beenden wollen brauchen sie ein dickes Fell. Der jopcenter Göttingen legt ihnen nur Steine in den Weg. Nachweise von Ereignissen die über 24 Jahre zurück liegen, Papiere müssen besorgt werden, die eigentlich digital gespeichert sein müssten. Und dann lassen sie sich Zeit, alles in der Rechnung das man in Schulden versinkt. Bis zu 6. Monate kann es dauern eh mal was passiert.

    1. kenn` auch die vorgehensweisen der center. klar gab`s mal sowas wie ” in solchen fällen wenden sie sich ans sozialamt “. aber was bringt`s wenn da ( du befindest dich ja immer noch in der selben stadt/dem selben landkreis ) nur ne andere person sitzt. auf dem land kennt man sich, in der stadt ist`s nicht viel anders.
      warum kommt kein rat der dann schnell hilft ?

  6. Hallo,
    mein Sohn musste krankheitsbedingt stationär für viele Wochen ins Krankenhaus. Er hat dadurch seinen Job ( freiberufler) und seine Wohnung verloren (er hatte keinen Mietvertrag im klassischen Sinn) Jetzt ist er wieder aus dem Krhs,Antrag auf Harz 4 ist gestellt.
    Seine Post kommt zu mir. Er wohnt in einer billigen Pension,die durch mich bezahlt wird.Zu mir kann er nicht weil meine Wohnung sehr klein ist.
    Was genau muss er jetzt beim Jobcenter angeben? Ummelden kann er sich nicht aber eine Abmeldung vom letzten Wohnort wird er bekommen.Reicht das für das Jobcenter aus? Oder kann man auch die Adresse von der Pension angeben? Und was genau darf man auf den Kontoauszügen schwärzen?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Vielen Dank

    1. Hallo Patty,
      die Adresse der Pension kann er gegenüber dem Jobcenter angeben, sofern er sich da aufhält. Ansonsten muss er ganz normal einen Antrag stellen. Das Schwärzen von Kontoauszügen ist grundsätzlich nicht empfehlenswert.
      Viele Grüße

  7. Hi, habe gerade genau das gleiche Problem. Gehe zum Einwohnermeldeamt, Ausweis wie folgt: ofW in xxxxx Musterstadt. Dazu gibt es Stellen wo du die “postalisch melden kann, eine postalische Adresse hast, die von der Arge anerkannt ist. Mache grade das selbe durch, –
    Sei einmal die Woche da zum Postabholen, sonst gehen die Briefe zurück und “die Vermutung ” wäre, – du bist in in dem Bezirk der .Rufe regelmäßig beim Jobcenter an, LEDIGLICH NACHFRAGEN ” schreibe Emails, und Vorsicht beim Telefon , keine Details. Die nur schriftlich. Eine postalische Adresse bei anderen, kommt es sofort zu der Vermutung, “du wohnst da” – keine Leistungen und Ablehnung!- wenn es keinen wirklichen triftigen Grund dafür gibt warum dahin. Ansonsten erkläre diesen ausführlich, lass die schriftlich von deiner Postadresse das dies, – evt lediglich nur zur Unterstützung dient. Lg

  8. Hallo der Job Center in Ludwigsburg hat mir gesagt ohne and empfing kann ich kein Geld oder Hilfe bekommen oder aok Karte und ich muss dringend zum Arzt. Ich bin zurück nach Deutschland eingewandert seit ich seit 15 Jahre in USA gelebt habe. Und jetzt wollen sie die Nebenkosten und meine Mutter ihren Moët Vertrag sehen das ich bei ihr lebe aber ich lebe teroaetosch bei ihr nicht. Es ist. It eine kurze Moment weil ich obdachlos bin aber wir tuen nichts teilen wirtschaftlicher. Und ich bin ja auch obdachlos. Aber fe Frau had mir im Job Center gesagt ich kan kein Geld kriegen wen ich ihr diese Dokumente nicht egebn tue und ich habe ihr gesagt ich habe nicht einmal einen Mietvertrag ich muss dringend den doctor sehen. Ich habe ihr auch gesagt ich habe kein Geld für essen oder Bus zu nehmen und sie sagt mir sie kann mir kein Geld geben. Aber meine Beste Freundin sagt das stimmt nicht die könnten mir eine check geben. Und ich weiß auch nicht warum die fragen nach eine Kopie von der Miete Vertrag von der Mutter. Ich möchte keinen schlechten Gewissen haben aber die wollte auch das ich Haus halt Sachen ausfühle und ich habe ihr gesagt ich lebe nicht in einem Haushalt und tue nicht kosten beitragen in dem Haus. Bitte helfen !

    1. Hallo Marco,
      einen Mietvertrag benötigen Sie nicht. Sie können als Obdach- bzw. Wohnungsloser einen Anspruch auf Hartz 4 haben. Was Sie unter Umständen aber benötigen, ist eine Anschrift, an die das Jobcenter Ihren Bescheid schicken kann. Möglicherweise geht es dem Jobcenter gar nicht um einen Mietvertrag, sondern vielmehr um eine Anschrift bzw. die Einwilligung Ihrer Mutter, Sie vorübergehend bei sich aufzunehmen. Versuchen Sie das einmal mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. mit Ihrem Sachbearbeiter zu klären. Hilfreich kann es auch sein, als Unterstützung jemanden mit zu dem Gespräch zu nehmen.
      Viele Grüße

  9. Hallo, ich habe durch Jobverlusst mein Wohnung verloren weil ich sie nicht mehr bezahlen konnte und schlafe jetzt im Wechsel bei mehreren Freunden wie es halt Grade passt. Ich kann niemanden bei dem Jobcenter angeben und bekomme jetzt kein Geld. Was kann ich machen?

    1. Hallo Jan,
      um ALG II zu erhalten, benötigen Sie keinen festen Wohnsitz. Sie haben sicherlich einen Ort, an dem Sie sich für gewöhnlich (überwiegend) aufhalten. Suchen Sie das Jobcenter auf, das für diese Region bzw. diesen Bezirk zuständig ist.Dort erhalten Sie das Antragsformular.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia
      Ich habe bereits ALG ll beantragt ich habe mich bei der Stadtmission für Obdachlose Männer angemeldet so das ich vom Jobcenter Post bekommen kann nur verlangen sie dass ich eine genaue Adresse angeben wo ich mich aufhalte aber meine Freunde möchten es nicht. Und so lange ich nichts angeben kann oder eine eigene Wohnung habe bekomme ich kein Geld. Liebe Grüße

  10. Hallo, zum 1.11.21 musste ich aus meiner Wohnung ausziehen da mein Mietvertrag ausgelaufen ist.
    Da ich bis jetzt keine Wohnung gefunden habe bin ich offiziell nirgends gemeldet, schlafen tu ich im wechsel bei 2 Freunden(bekommen keineLeistung ) für meine Post habe ich ein Postfach eingerichtet.Nun wollte ich Alg2 Leistung beantragen doch kann mir niemand sagen wie ich vorgehen soll bzw kann, meine Frage wie der Antrag in meiner Situation zu stellen ist und bin ich verpflichtet dem Jobcenter mitzuteilen bei welchen Freunden/Bekannten ich mich aufhalte wenn keine Kosten für die Unterkunft entstehen und ist es mir überhaupt möglich Leistungen zu beantragen und wenn ja wie am besten.
    Zur Person:
    Alter 33
    Bankkonto vorhanden
    Aktuell nirgends gemeldet
    Postfach eingerichtet alternativ kann ich die Post vom Jobcenter auch bei meinem Bruder empfangen
    Es entstehen keine Kosten für Wohnung/Heizung oder ähnliches

    Es geht mir nur um den Regelsatz sowie Krankenversicherung, hoffe das ich das wichtigste erwähnt habe und bedanke mich für diese Möglichkeit.

    1. Hallo Tobias,
      der Bezug von Hartz 4 ist grundsätzlich auch ohne festen Wohnsitz möglich. Suchen Sie dazu das für Sie zuständige Jobcenter auf. Das ist i.d.R. das Jobcenter in dem Ort, an dem Sie sich für gewöhnlich aufhalten. Dort erhalten Sie dann das Antragsformular. Besitzen Sie ein Postfach, kann das Jobcenter den Bescheid dorthin schicken.
      Grundsätzlich haben Sie auch einen Anspruch auf Kosten der Unterkunft. Davon ausgegangen, dass Sie künftig auch wieder in eine eigene Wohnung ziehen wollen und dementsprechend auf der Suche sind. Wollen Sie aber grundsätzlich bei einem Freund einziehen, müssen Sie das Jobcenter darüber auch informieren.
      Viele Grüße

  11. Hallo , ich wurde raus geschmissen aus mein Wohnort im Saarland, ich hatte dort kein Mietvertrag, der Besitzer hat mich bei dich aufgenommen und sobald er tot war wollte seine Tochter mich los werden . Seit dem bin ich bei Eltern in Baden Wittenberge, weil ich sonst keine bleibe gefunden habe, Die Tochter hat mich bei Jobcenter im Saarland abgemeldet ohne mir Bescheid zu sagen, deshalb hat das Jobcenter aufgehört mir Leistungen zu schicken , an Januar 2022 , obwohl ich schon seit August 2021 abgemeldet wurde.. Und das passierte weil meine posts vom Jobcenter immer zurück gingen, und ich wusste nicht dass meine Name nicht mehr auf Briefkasten existiert .. Jetzt will jobcenter Saarland Geld von mir zurück, weil ich in diese Zeit nicht mehr im Saarland gelebt habe, und ich bin nach Stuttgart nur weil ich im Saarland leine bleibe mehr hatte oder finden könnte ,und ich will unbedingt zurück nach Saarland und dort weiter leben.. kann mir jemand helfen?? Danke

    1. Hallo Hozan,
      Sie hätten das Jobcenter in jedem Fall darüber informieren müssen, dass Sie den Wohnort gewechselt haben. Demnach hätte sich auch die Zuständigkeit geändert. Suchen Sie zuerst einmal das Jobcenter auf, das nun für Sie zuständig ist und versuchen Sie dort eine Lösung zu finden.
      Viele Grüße

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