Die Haushaltsgemeinschaft: Unterschiede zur Bedarfsgemeinschaft
Eine Haushaltsgemeinschaft nach dem SGB II liegt vor, wenn mehrere Personen zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften. Eine Haushaltsgemeinschaft besteht nur zwischen verwandten oder verschwägerten Personen.
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Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
Häufig leben Bürgergeld-Empfänger mit anderen Personen zusammen. Je nachdem in welcher Beziehung diese Personen zueinander stehen, kann dies Auswirkungen auf die Bürgergeld-Leistungen haben. Sollte das Einkommen und Vermögen ausreichen und ein wechselseitiger Wille bestehen für einander zu sorgen, kann dies gemäß § 9 Abs. 5 SGB II möglicherweise dazu führen, dass eine Kürzung des Regelsatzes erfolgt oder der Anspruch auf Bürgergeld vollständig entfällt.
Eine Haushaltsgemeinschaft kann vorliegen, wenn Sie sich eine Wohnung oder ein Haus mit verwandten oder verschwägerten Personen teilen. Beispielsweise, wenn Sie mit Ihrer Oma oder Ihrem Bruder in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Voraussetzung für das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft ist die gegenseitige finanzielle Unterstützung. Dazu zählt gemeinsames Wirtschaften und eine gemeinsame finanzielle Unterstützung sowie, dass alle Mitglieder den Haushalt gemeinsam führen, sich also Räume, Kosten und Einkäufe teilen.Sollten Sie mit einem Verwandten in einem Haushalt leben, vermutet das Jobcenter meist, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt.
Was ist der Unterschied zu einer Bedarfsgemeinschaft?
Auch bei einer Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen und Vermögen der weiteren im Haushalt lebenden Personen bei der Berechnung des Regelsatzes berücksichtigt. Jedoch besteht ein Unterschied zwischen der Haushalts- und der Bedarfsgemeinschaft. Eine Bedarfsgemeinschaft kann zwischen folgenden Personen bestehen:
- Leistungsberechtigte
- Partner oder Ehepartner
- Kinder unter 25 Jahren, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken
- Eltern eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes unter 25
Eine Bedarfsgemeinschaft kann somit auch zwischen Personen bestehen, die in keinerlei Weise miteinander verwandt sind.
Welche Auswirkungen hat die Haushaltsgemeinschaft auf meine Bürgergeld-Leistungen?
Geht das Jobcenter davon aus, dass Sie mit einer Person eine Haushaltsgemeinschaft führen und Sie den Willen haben füreinander aufzukommen, bezieht es das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder bei seiner Berechnung Ihres Regelsatzes mit ein. Sollten Sie mit einer verwandten oder verschwägerten Person in einem Haushalt leben, Sie sich aber gegenseitig nicht finanziell unterstützen, können Sie die Kürzung Ihres Regelsatzes unter gewissen Umständen vermeiden.
Zum einen können Sie dem Jobcenter Ihre eigene Kontoführung vorlegen und somit widerlegen, dass ein gemeinsames Wirtschaften gegeben ist. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Sie einen eigenen Mietvertrag haben. Letztlich können die bei Ihnen lebenden Personen auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, aus der hervorgeht, dass Sie keine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Sollte jedoch tatsächlich eine Haushaltsgemeinschaft vorliegen, bedeutet dies nicht gleich, dass das gesamte Einkommen und Vermögen der anderen Personen auf Ihre Regelleistung angerechnet wird.
Auch bei der Haushaltsgemeinschaft gibt es gewissen Freibeträge. Erst wenn das Einkommen Ihres Verwandten diesen Freibetrag überschreitet, ist es auf Ihre Regelleistung anrechenbar.
Kann man widerlegen, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt?
Generell gilt, dass das Jobcenter nachweisen muss, dass Sie in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Erst nachdem dieser Nachweis erbracht ist, kann das Jobcenter eine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der anderen Haushaltsmitglieder verlangen und auch eine Anrechnung auf Ihren Regelsatz vornehmen.
Achtung:
Alleine der Umstand, dass man zusammen in einer Wohnung lebt und auch die Räume gemeinsam nutzt, reicht nicht für die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft aus. Auch eventuelle Einmalzahlungen an die anderen Haushaltsmitglieder sind kein Beweis für das bestehen einer Haushaltsgemeinschaft. Führt das Jobcenter keine konkrete Begründung an, warum es davon ausgeht, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht, sollten Sie in jedem Fall Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid einlegen.
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ich wohne mit meinem Sohn 38 in einer Wohnung, wir beide haben einen Hauptmietvertag unterschrieben, ich muss Bürgergeld beantragen will aber durch den Hauptmietvertag nicht als Hausgemeinschaft mit meinem Sohn eingestuft werden,kann ich wie unten( Karin) beschrieben auch noch einen Untermietvertag mit meinem Sohn abschließen?Habe den Hauptmietvertag schon mit dem Bürgergeldantrag abgegeben, bzw. könnte ich den nachreichen?Sohn voll Berufstätig.
Hallo Albert,
ob Sie als Haushaltsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft gelten, hat nichts mit dem Mietvertrag zu tun. Da bei Karin aber die Miete vom Konto der Tochter abgebucht wird, dürfte sie auch als Hauptmieterin im Mietvertrag stehen. Entscheidend für Sie ist, dass Sie dem Jobcenter nachweisen, dass es sich bei Ihnen um eine Wohngemeinschaft handelt. Auch ein Hauptmietvertrag kann sich dafür eignen. Zumindest, wenn daraus hervorgeht, dass jeder seinen Teil der Miete trägt und die Kosten klar aufgeteilt sind.
Viele Grüße
ich wohne mit der Tochter 29 J. zusammen,wir bilden eine WG jeder zahlt die hälfte von der Miete,
da die Miete von meiner Tochter eingezogen wird ,gebe ich ihr immer die hälfte,nur hat das jobcenter nach der Mietzahlung von mir gefragt,ich bin am Bewilligungsantrag noch,die wollen alle Daten von meiner Tochter,sie geben mir eine HG oder BG mit und die Verdienstbescheinigung soll sie auch offen legen,soll meine Tochter diese Preisgeben?und muss ich auch wenn wir eine WG haben die HG oder BG ausfüllen,man muss da immer Unterschreiben?Wenn ich dies nicht mache,erhalte ich kein Bürgergeld und meine Mitwirkungspflichten erfülle ich auch nicht lt.denen.
Hallo Karin,
eine Bedarfsgemeinschaft ist bei Ihnen aufgrund des Alters Ihrer Tochter (ü 25) auszuschließen. Nun will das Jobcenter Sie offenbar als Haushaltsgemeinschaft einstufen. Legen Sie Nachweise (bspw. ein Untermietvertrag) vor, dass es sich darum bei Ihnen nicht handelt, sondern Sie als Wohngemeinschaft mit Ihrer Tochter zusammenleben. Bestenfalls bestätigt das auch Ihre Tochter mit dem Hinweis, dass sie keinerlei Verdienstnachweise etc. offenlegen muss. Die entsprechende Anlage für die HG sollten Sie daher nicht ausfüllen.
Viele Grüße
Hallo bin 56j bin krank ,mein mann 62j hat kein Einkommen und ist öfters in Portugal wegen seine kranke mutter zu sorgen, unsere Tochter 32j wohnt auch bei uns und arbeitet.
Habe ich ein Anspruch auf Hartz 4 und bildet sich ein hausgemeischaft mit meine Tochter oder lieber soll sie ausziehen.
Hallo Elisabeth,
sofern Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Sind Sie erwerbsunfähig, kommt für Sie Sozialhilfe infrage. Eine Haushaltsgemeinschaft mit Ihrer Tochter bilden Sie nur, sofern Sie sich gegenseitig finanziell unterstützen. Führen Sie komplett getrennte Haushalte, müssen Sie das dem Jobcenter nachweisen, sodass Sie als Wohngemeinschaft eingestuft werden.
Viele Grüße
Hallo… ich 47 möchte meine Mutter 76 zu mir holen. Ich bekomme Bürgergeld und sie Rente und Witwenrente. Würde sie bei mir dann angerechnet werden?
Mfg
Hallo Katja,
sofern Sie beide eine Haushaltsgemeinschaft darstellen und dementsprechend füreinander einstehen, kann es zur Berücksichtigung ihres Einkommens auf Ihren Bedarf kommen. Stehen Sie finanziell nicht füreinander ein, müssen Sie dem Jobcenter das nachweisen, ggf. mit entsprechenden Belegen wie bspw. ein Nachweis über getrennte Kontoführung. Unumgänglich ist indes eine Kürzung Ihrer KdU, da dann natürlich ein gleicher Anteil auf Ihre Mutter entfällt. Dafür muss sie selbst aufkommen.
Viele Grüße
Hallo,
ich lebe mit meinem Bruder zusammen in einer WG und muss Bürgergeld beantragen, da ich mein Studium beenden werde. Zwar leben wir zusammen (jeder in seinem eigenen Zimmer, Küche und Bad wird geteilt da nur einmal vorhanden), jedoch finanziert sich jeder eigenständig. Meiner Ansicht nach Erfüllen wir nicht das Kriterium des wechselseitigen Willens und entsprechen keiner Haushaltsgemeinschaft. Muss ich für die Anfragestellung des Bürgergeldes dennoch die Anlage HG (Anlage zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft) ausfüllen, oder reicht es wenn ich angebe in einer Wohngemeinschaft zu wohnen und den Hauptmietvertrag angebe ?
Vielen Dank
Hallo Paul,
nein, bestehen Sie auf eine Wohngemeinschaft und geben Sie auch vor dem Jobcenter an, dass Sie sich in keiner Weise gegenseitig unterstützen.
Viele Grüße
Hallo.
Wie muss eine eidesstattliche Versicherung aussehen (vor allem inhaltlich), damit eine Haushaltsgemeinschaft
gegenüber dem Jobcenter widerlegt werden kann?
Mit lieben Grüßen
Mike
Hallo Mike,
grundsätzlich sollten Sie mit einer eidesstattlichen Versicherung sehr vorsichtig sein. Legen Sie dem Jobcenter stattdessen dar, dass keine Haushaltsgemeinschaft besteht und liefern Sie bestenfalls Nachweise.
Viele Grüße
Hallo,
ich lebe mit meinem Mann, leiblichen Sohn (23) und Pflegetochter (10) in einem Haus. Wir haben alle Einkommen. Die Freundin des Sohnes , 21 und Polin, zieht jetzt zu uns. Sie kommt aus Polen erstmalig nach Deutschland.
Hat sie Anspruch auf Bürgergeld? Und würde wir auch nicht bei ihrem Antrag mit unserem Einkommen angerechnet? Sie bezieht ein Zimmer im Haus, dürfen wir für die Nutzung und Strom dann auch pauschal 250 Euro als Miete angeben? Vorab vielen Dank.
Hallo Meike,
sofern sie keiner Beschäftigung nachgeht, dürfte auch kein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Sie benötigt mindestens eine geringfügige Beschäftigung. Ein Mietverhältnis als Untermieterin sollte dabei in Ordnung sein und das Jobcenter nicht zu der Annahme verleiten, dass Sie Teil einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft ist, die u.U. zur Berücksichtigung Ihres Einkommens führt.
Viele Grüße
Hi ! Ich bin 25 Jahre alt , Studentin und lebe noch bei meiner Mutter zuhause. Sie bezieht Harz4 bzw. Bürgergeld. Muss sie mich bei ihrem WBA eintragen ? Und muss ich dem Amt gegenüber mein Vermögen offenlegen? Also die Anlage zum Bürgergeld eintragen da ich ja mit 25 aus der Bedarfsgemeinschaft rausfalle.
Hallo Bila,
Sie sind weder Teil einer Bedarfsgemeinschaft noch einer Haushaltsgemeinschaft, deshalb sollte es zu keiner Überprüfung Ihres Vermögens kommen. Dass Sie sich mit Ihrer Mutter die Wohnung teilen, muss aber aus dem Antrag hervorgehen, sodass Ihre anteiligen Mietkosten berücksichtigt werden können.
Viele Grüße
Hallo ,
Ich bin Arbeitnehmer, habe eine Frau aufgenommen, die wohnungslos gewesen ist und die Gelder vom Jobcenter erhalten hatte. Nun wurde sie schwanger und wir dachten uns ja gut. Dann können wir uns ja eine gemeinsame Wohnung suchen und aus meiner 1-Raum-Wohnungen ausziehen… Dies also gesagt und getan, das Jobcenter bewilligte den Umzug und man ist davon ausgegangen, dass jeder für sich aufkommen kann und wir die Miete, Verpflegung und Co alles teilen und jeder für sich zahlt … Jetzt kommt der Hammer also umgezogen und hmm Miete wurde von Arbeitsamt nicht bezahlt… Also habe ich alles übernommen jetzt schon 3 mieten insgesamt, wer bezahlt mir jetzt ihren Anteil der Miete zurück.? Dann hat sie ein schrieb bekommen, dass Miete jetzt bezahlt wird ((AB FEBRUAR MERKE MAN SICH)) aber ihr keine Gelder mehr zustehen, da wir eine BG sind und ich zu viel verdienen würde und sie ja finanziell unterstützen kann… Wir also Widerspruch eingelegt und dann habe ich offen gelegt das ich 1600 verdienen tu und mit allen Abzügen 350 Euro bleiben, wo von ich doch leben müsste.. Arbeitsamt erkennt es nicht an und sagt, die Frau bekommt doch 250 Euro Kindergeld. Rechnen Sie das mit zu, dann haben Sie genug… Spinnen die 350 bleiben übrig vom Gehalt, wovon ich mir essen und co kaufen muss und die sagen, es reicht… Was kann ich / wir tun ??
PS: Ich kann und werde nicht für die ex aufkommen, auch wenn wir zusammen wohnen, aber auch nur aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen ohne Bindung außer zum gemeinsamen Kind… WÜRDE DIES AUCH MIT EINER EIDESSTATTLICHEN ERKLÄRUNG BESTÄTIGEN WIE WO GINGE DIES??
LG EIN VERZWEIFELTER ARBEITNEHMER.
Hallo George,
leider können wir Ihnen nicht folgen. Ist es eine Freundin, Ihre Partnerin oder Ex-Partnerin? Ausgehend von letzterem, wird es das Beste sein, wenn Sie sich räumlich trennen, um hier klare Verhältnisse zu schaffen.
Viele Grüße
Guten Tag,
mein Sohn wird am 18.04.2023 25 Jahre alt, hat keinerlei Einkommen und wohnt noch bei mir. Hat er eine Chance Bürgergeld zu bekommen oder muss ich ihn quasi “rauswerfen”? Ich bin nicht mehr bereit ihn weiter mit zu finanzieren. Sollte ich dies ihm evtl. schriftlich mitteilen, quasi eine Art Kündigung der Möglichkeit bei mir weiter zu wohnen?
Herzleichen Dank
hallo van den Burg,
Ihr Sohn hat bereits jetzt Anspruch auf Bürgergeld. Bis zu seinem 25. Lebensjahr gelten Sie allerdings als Bedarfsgemeinschaft, was bedeutet, dass Ihr Einkommen bei der Berechnung seines Anspruches berücksichtigt wird. Das ändert sich, sobald er 25 Jahre alt ist.
Viele Grüße
Meine Tochter ist nach ihrem Bachelorabschluss wieder vorübergehend zu uns in ihr altes Kinderzimmer gezogen, bis sie Arbeit gefunden hat. Wegen der Krankenversicherung soll sie ALG 2 beantragen. Dafür sollen wir unsere finanzielle Altersvorsorge offenlegen. Das möchten wir nicht. Welche Grenzen gibt es für Vermögenswerte der Eltern, damit dem Kind ALG 2 gewährt wird. Wir sind Rentner.
Hallo Regina,
sofern Ihre Tochter unter 25 Jahre alt ist, wird Ihnen da nichts anderes übrig bleiben, als Ihr Einkommen offenzulegen. Sie gelten als Bedarfsgemeinschaft, weshalb auch Ihr Einkommen eine Rolle spielt.
Viele Grüße
Hallo also meine Tochter und ich wohnen in einer 70 qm Wohnung meine Tochter geht arbeiten und ich bekomme Bürgergeld das Jobcenter sieht uns als Haushaltsgemeinschaft wie wird die Miete gerechnet nach der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft oder nach der Anzahl der Personen die in der Wohnung leben
Hallo Woigk Carmen,
die Miete wird 50/50 kopfteilig auf Sie beide umgelegt. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt bei Ihnen nicht vor.
Viele Grüße
Hallo, meine Famile (Frau, Mann, 2 Kinder), müssen nun Bürgergeld beantragen.
Wir leben in einer selbstbenutzten Eigentumswohnung, die mir und meiner Mutter gehört. Meine Mutter ist Rentnerin und wohnt ebenfalls mit uns in der Wohnung, wir sind aber finanziell unabhängig von Ihr.
Haben Ich, meine Frau und unsere 2 Kinder überhaupt Anspruch auf den vollen Regelsatz, oder wird dieser durch meine Mutter die in der selben Wohnung wohnt so weit gemindert, dass nur noch ein Bruchteil davon übrig bleibt? Wie schaut es diesbezüglich auch mit den Nebenkosten aus, wieviel würde das Amt davon übernehmen?
Wie gesagt, meine Mutter lebt zwar mit uns in der Wohnung, ist aber Rentnerin, finanziell von uns unabhängig und kann Ihren Lebensunterhalt alleine bewerkstelligen, ist also im Gegensatz zu uns 4 nicht hilfsbedürftig.
Hallo Anton,
legen Sie dem Jobcenter dar, dass Sie unabhängig voneinander haushalten und wirtschaften, sodass Ihre Mutter als Mitbewohnerin berücksichtigt wird. In dem Fall werden die Kosten der Unterkunft auf fünf Personen umgeschlagen, wovon 4/5 das Jobcenter für Sie und Ihre Familie übernehmen sollte. Erbringen Sie bestenfalls Nachweise, aus denen deutlich hervorgeht, dass Sie finanziell unabhängig voneinander sind, beispielsweise anhand von Belegen einer getrennten Kontoführung.
Viele Grüße
Hallo , mein Vater 84 verstarb gestern Palliativ Zuhause .meine Mutter 74 soll nun zu mir 57 in die Wohnung ziehen ,es entstanden sehr hohe heizkosten ,Sie bekommt kaum Rente ,könnte nichtmal die Miete ihrer begleichen .Frage muss ich die Haitkostrnnachtahling. Meiner Eltern begleichen ?
Hallo Maria,
da sich Ihre Frage nicht auf den Bezug von Leistungen nach dem SGB II bezieht, können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo,
bin Alleinerziehende mit 1 Kind. Gerade Job gekriegt. Mein Freund bezieht Bürgergeld und ist vor kurzem zu mir gezogen für Probejahr. Jobcenter nennt das Haushaltsgemeinschaft. Jetzt verlangt Jobcenter das ich Mehrbedarf für Alleinerziehende zurück zahle(Erstatte). Ist das richtig beim Probejahr? Steht mir nicht mehr Mehrbedarf für Alleinerziehende zu?
Viele Grüße
Hallo Tati,
lassen Sie den entsprechenden Bescheid einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Stellen sie Fehler fest, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich werde bald Bürgergeld für meine Ehefrau, kleines Kind und mich beantragen. ..also 3 Personen…Wir wohnen mit meinem 24 jährigen zweiten Sohn in einem Einfamilienhaus, das als GdbR uns allen gehört, also keine Miete, nur Nebenkosten und schudenfrei. Im Notarvertrag der GdbR ist vermerkt, dass ich lebenslang für alle Nebenkosten im Haus aufkomme.
Mein grosser Sohn erhält Bafög und studiert.
Frage:
Kann ich eine Bedarfsgemeinschaft ohne meinen grossen Sohn machen? Ich könnte dann argumentieren, dass er von Bafög und Kindergeld, das wir ihm in bar geben lebt. Dann wird das eine Kindergeld auch nicht zu uns 3 als Bedarfgemeinschat dazu gerechnet, sondern nur das Kindergeld für das kleine Kind oder?
Der grosse Sohn muss dann auch nicht seine Kontoauszüge zeigen und sich “durchleuchten” lassen??
Danke im Voraus und viele Grüsse
Hallo Volker,
nein, solange Ihr Sohn unter 25 Jahre alt ist, ist er Teil der Bedarfsgemeinschaft. Daran führt ein Weg vorbei.
Viele Grüße
Hallo mein Sohn hat jetzt seine Ausbildung fertig gemacht und einen Fest Vertrag bekommen ich bin gerade Alleinerziehend da mein Mann sich getrennt hat mein Sohn ist 21 Jahre wir bekommen zurzeit Bürgergeld wie können wir das machen das nicht komplett sein Geld bei mir angerechnet wird? Und ihm nur der Freibetrag bleibt. Denn dann würde er ausziehen mein Ex Mann entzieht sich jeder Zahlungen und ich möchte nicht das sein Sohn jetzt für die Geschwister und mich aufkommen soll da ich noch in Elternzeit bin.
Hallo Tamara,
das Gehalt Ihres Sohnes darf nicht auf Ihren Bürgergeld-Bedarf angerechnet werden, allerdings auf seinen eigenen, womit sich die Leistungen natürlich verringern. Da muss klar unterschieden werden. Sobald Ihr Sohn Geld verdient, muss er damit im Rahmen der Möglichkeiten seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. Ab Juli wird sich das ändern: Bis zu einem Alter von 25 Jahren gilt dann ein Freibetrag von 520 EUR für Auszubildende. Das entspannt hoffentlich Ihre Situation.
Viele Grüße
Darf das Jobcenter mir mein Sohn 27jahre alt in der Ausbildung lebt bei mir von bürgergeld mit anrechnen? In meinem Fall wird er zur Hälfte angerechnet bekomme 297 Euro zum Leben
Hallo Gaetano,
sofern Sie gemeinsam wirtschaften, geht das Jobcenter wahrscheinlich von einer Haushaltsgemeinschaft aus. In dem Fall wird das Einkommen Ihres Sohnes auf Ihren Leistungsanspruch angerechnet. Ihr Sohn muss aber auch für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen, weshalb es bei Ihnen zu Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft kommen kann. Das ist auch korrekt. Immerhin muss Ihr Sohn seinen Mietanteil sowie anteilige Nebenkosten selbst übernehmen. Das wird oft mit Leistungskürzungen verwechselt.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Wichtig ist nur, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
Viele Grüße
Hallo,
ich muss Bürgergeld beantragen.
Ich bin 63 Jahre alt und zur Zeit arbeitslos. Wohne mit meiner Mutter und Bruder in einer Wohnung. Mein Bruder hat einen Mini-Job und meine Mutter ist ist bettlägerig und muss rund um die Uhr betreut werden. Das kümmern teilen sich mein Bruder, Schwester und ich. Keiner kommt für den anderen auf, meine Mutter und ich teilen alles gemeinsam. Für meinen Bruder wird die KV von meinem Konto gebucht und er gibt es mir von seinem Mini-Job Gehalt zurück. Welche Gemeinschaft bilden wir?
Was muss ich ausfüllen?
Vielen Dank
Hallo Sieglinde,
das Jobcenter wird bei Ihnen wahrscheinlich von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen. Sofern aber Ihr Bruder finanziell aber für sich allein einsteht, kann er mit ihnen eine Wohngemeinschaft (WG) bilden. Das muss dem Jobcenter aber nachgewiesen werden. Dass seine Krankenkassenbeiträge von Ihrem Konto abgebucht werden, ist da nicht hilfreich. Besser wäre es hier, die Finanzen strickt zu trennen. Eine WG schließt gemeinschaftliches Haushalten und Wirtschaften aus.
Viele Grüße
Hallo, ich bin 28 und zu meiner Mutter in die Wohnung gezogen. Sie bezieht Bürgergeld, ich wollte es auch beantragen. Bilden wir eine Hausgemeinschaft?
Ich zahle keine Miete für das Zimmer, einkaufen wird stets separat. Falls eine Person für die andere mit einkauft, wird der Einkaufswert überwiesen.
Hallo René,
sofern Sie finanziell füreinander einstehen und gemeinsam haushalten bzw. wirtschaften, kann von einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen werden. Dass Ihre Mutter die Miete komplett selbst übernimmt, ist ein Zeichen dafür. Keine Haushaltsgemeinschaft besteht indes, wenn Sie komplett unabhängig voneinander Ihre beiden Haushalte führen. Das müssen Sie dem Jobcenter aber auch beweisen.
Viele Grüße
Hallo ich bin 26 lebe seit 2-3 Monaten bei meinen Eltern im haus. Bin jetzt aber auf das Bürgegeld angewiesen.
Ich Zahle Miete und lebe für mich und komme für mich auf.
Mit im Haus leben noch geschwister 13,18 und 21 Jahre wie soll ich dies im Antrag angeben.
Ich koche für mich selber und kaufe selber ein.
Aber der Antrag verwirrt mich.
Hallo Peter,
wahrscheinlich stellen Sie keine Haushaltsgemeinschaft dar. Fragen Sie trotzdem einmal bei Ihrem Jobcenter nach.
Viele Grüße
Hallo. Bin seit Ende 2019 von Lebenspartner getrennt. Er Wohnt noch hier und hat eigene Schlafbereich.Da er selber finanziell Probleme hat,tut es sich nicht einfach ein Wohnung zu mieten. Ich bin gerade auf Bürgergeld Antrag angewiesen.Womit muss ich rechnen, was wird angerechnet ?
Hallo Astra,
leider haben wir darauf keine pauschale Antwort. Grundsätzlich spricht nichts gegen zwei Bedarfsgemeinschaften in einer Wohngemeinschaft. Wichtig ist, dass Sie dem Jobcenter Ihre Situation genau erläutern und ggf. nachweisen, dass Sie getrennt sind. Auf jeden Fall wird das Jobcenter die Kosten der Unterkunft kopfteilig berechnen. Es wird also für Ihren Teil aufkommen, der Rest ist von Ihrem Ex-Partner zu übernehmen.
Viele Grüße
Hallo, wenn ich zu meinem Großvater in sein Haus ziehe, um ihn praktisch und pflegerisch (nicht monetär) zu unterstützen, sind wir dann zwangsläufig eine Haushaltsgemeinschaft? Ich hätte in dem Haus eine eigene Wohnung, deren Räume sich allerdings über beide Etagen verteilen. Die Wohnung ist also nicht in sich abgeschlossen. Bad und Toilette würden von Opa und mir gemeinsam genutzt. Separate Strom- und Wasserzähler gibt es nicht. Das müsste im Mietvertrag pauschal geregelt werden. (Zusatzfrage: Geht das?) Sonst wohnt niemand weiter in dem Haus. Unter diesen Voraussetzungen bin ich mir nicht sicher, ob ich bei der Bürgergeld-Antragsstellung eine Haushaltsgemeinschaft angeben müsste, oder nicht. Vielen Dank bereits vorab für Ihre Einschätzung!
Hallo Katinka,
nein, sofern Sie sich nicht finanziell unterstützen bzw. nicht finanziell unterstützt werden, liegt bei Ihnen keine Haushaltsgemeinschaft vor. Deshalb sollten Sie an der Stelle auch keine Angaben machen. Dass Sie dabei keinen abgeschlossenen Wohnraum haben, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich bin 26 Jahre alt und lebe mit meiner 23 Jahre alten Schwester in einer Mietwohnung. Wir teilen uns alle Kosten und Wohnräume. Sie hat einen Minijob auf 450-520€ Basis und ich verdiene nichts. Nun möchte ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen, weiß aber nicht in was für einer Gemeinschaft wir leben. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit steht dass eine Haushaltsgemeinschaft mit Geschwistern nur dann vorliegt, wenn diese über 25 Jahre alt sind.
Wie muss ich meine Schwester bei dem Antrag berücksichtigen?
MfG
Nele
Hallo Nele,
Sie und Ihre Schwester bilden eine Wohngemeinschaft. Bei Haushaltsgemeinschaft sind deshalb keine Angaben zu machen.
Viele Grüße
Mein Mann und ich trennen uns zum 01.03.2023 , er zieht aus unserer Wohnung aus, der neue Mietvertrag läuft auf mich. Nun muss ich Bürgergeld beantragen. Seit dem 01.02.2023 lebt meine Mutter bei uns , wir warten auf einen Heimplatz, sie steht auf der Warteliste, hat Pflegestufe 2 , d.h. sie erhält 316 € Pflegegeld. Nun meint das Jobcenter wir bilden eine HG . Meine Mutter beteiligt sich an den Miet,- Heiz und Stromkosten , Einkäufe erledige ich und sie gibt Ihren Anteil dazu. Ist meine Mutter verpflichtet Ihre Vemögensverhältnisse anzugeben?? Es kann ja sein sie bekommt schon nächsten Monat einen Platz im Heim , es ist aber genauso möglich es dauert noch Monate.
Hallo Sabine,
Sie sollten die vom Jobcenter geforderten Unterlagen einreichen. Wie Sie ja schon selbst schreiben, könnte es Monate dauern, bis ein Platz für Ihre Mutter gefunden ist.
Viele Grüße
Hallo
Und zwar ich habe am 16.9.22 geheiratet und wohne aber nicht mit meinem Mann zusammen weil er nicht bei mir einziehen darf. Habe 3 Kinder da von geht eins arbeiten. Ich bin im Moment arbeitslos mein Mann geht arbeiten. Er hat sein eigenen Haushalt und Verpflichtungen. Muss er mir unterhaltzahlen weil wir verheiratet sind obwohl er nicht bei mir wohnt und selber Verpflichtungen hat?
Hallo Alexandra,
auch wenn Sie und Ihr Mann nicht gemeinsam wohnen, wird das Einkommen Ihres Mannes berücksichtigt.
Viele Grüße
Hallo , Eltern beziehen Arbeitslosengeld. Ich bin bald ausgelernt und verdiene 2700 euro dann netto. Bin 25. Habe eine kleine Schwester die 11 Jahre alt ist.
Wird irgendwas von meinem Gehalt angerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo OT,
nein, Ihr Einkommen kann nicht auf die Bürgergeld-Leistungen (Regelsatz) Ihrer Eltern angerechnet werden. Allerdings müssen Sie für Ihre Mietkosten anteilig selbst aufkommen. Diesbezüglich ist also eine Kürzung bei den Kosten der Unterkunft bei Ihren Eltern zu erwarten.
Viele Grüße
Hallo,
ich bin 22 Jahre alt und meine Eltern bekommen Bürgergeld . Ich mache ein duales Studium bei dem ich 1400 € brutto verdiene. Kann mein Einkommen obwohl ich mein Lebensunterhalt ja mit meinem Gehalt selbst bestreiten kann auf das Bürgergeld meiner Eltern und meines kleinen Bruders der noch zur Schule geht 18 Jahre alt angerechnet werden? Ich habe dem Amt mitgeteilt dass ich selbst meinen Unterhalt bestreiten kann und meine Eltern in keinster Weise unterstütze und ich keine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen bilde. Ich habe keine Rückmeldung von denen erhalten aber wie sieht es da rechtlich aus?
Viele Grüße
Hallo Danish,
nein, Ihr Gehalt kann sich nicht auf den Anspruch Ihrer Eltern oder Ihres Bruders auswirken. Es kann lediglich zu Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft um Ihren Mietanteil kommen. Das bedeutet, dass das Amt für Ihre Eltern und Ihren Bruder die KdU weiterhin übernimmt, nicht aber für Sie. Die fehlende Differenz müssen Sie stemmen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Familie die Leistungen erhält, die ihnen zustehen, können sie ihre Bescheide gerne durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Einzige Bedingung ist, dass diese nicht älter als einen Monat sind, um Widerspruch erheben zu können, sollten Fehler auftauchen.
Viele Grüße
Hallo,ich bekomme Aufstockend Geld vom Amt ,Wohne mit meinem 8J. Und 20 J.zusammen.Der große ist in der Lehre und sein Gehalt wird mit angerechnet ,deswegen bekommen wir nicht viel dazu.Tassächlich zahlt er zu Hause aber nix ..was es finanziell für mich extrem schwierig macht und ich auch psychisch erschöpft bin .Kann er nicht vom Amt eine eigene Wohnung bezuschusst bekommen??
Hallo,
das Einkommen Ihres Sohnes darf nicht auf Ihren Anspruch oder den seines Geschwisterteils angerechnet werden. Sofern er aber seinen Lebensunterhalt mit seinem Gehalt selbst bestreiten kann, werden Leistungen für ihn abgezogen. Das können auch anteilige Mietkosten sein. Das müssen Sie bitte unterscheiden. Anderenfalls lassen Sie Ihren Bescheid bzw. Bescheide gerne durch unsere Partneranwälte prüfen. Der oder die Bescheide dürfen allerdings nicht älter als einen Monat alt sein, um die Widerspruchsfrist im Falle eines Widerspruches bei Fehlern einhalten zu können.
Anspruch auf eine eigene Wohnung hat er nicht. Dafür braucht es einen triftigen Grund.
Viele Grüße
hallo ich bin aus der haft entlassen worden alter 33 und meine Mutter möchte mir ihre Eigentums Wohnung vermieten als Untermieter wir unterstützen uns aber nicht gegenseitig im haushält reicht für die Anmeldung (Harz4) einen einfachen Mietvertrag wenn ja wo kann ich eins erstellen Lassen ?
Hallo Gil,
sofern Sie die Wohnung alleine bewohnen, braucht es einen normalen Mietvertrag. Online finden Sie reichlich Vorlagen dafür. Bewohnen Sie gemeinsam mit Ihrer Mutter die Wohnung, wird das Jobcenter Sie wahrscheinlich als Haushaltsgemeinschaft einstufen, wobei es hier zur Berücksichtigung des Einkommens aller im Haushalt lebenden Personen kommt. Dem Jobcenter eine Wohngemeinschaft nachzuweisen, dürfte sich schwierig gestalten. In jedem Fall brauchen Sie aber einen Untermietvertrag.
Viele Grüße
Ich arbeite nicht, ich bin beim Jobcenter, ich habe drei Kinder, eines arbeitet und verdient 2.500 Euro im Monat, er muss die Wohnung wechseln oder er kann bei mir bleiben.
wie wird das vom Jobcenter berechnet
Hallo Natalia,
das Einkommen Ihres Kindes darf nicht auf Ihren Anspruch angerechnet werden. Wohl aber werden die Kosten der Unterkunft gekürzt, da Ihr Kind für seinen Unterhalt nun selbst aufkommen muss. Ggf. kann das Jobcenter bei Ihnen auch von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen. Das setzt aber voraus, dass ein gegenseitiger Wille besteht, sich finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber: Haushaltsgemeinschaft.
Viele Grüße
Hallo,
Aufgrund der aktuellen Situation, möchte ich nächstes Jahr wenn wir eine Wohnung finden, mit meine Mutter und meiner kleinen Bruder zusammenziehen.
Ich bin Berufstätig in Vollzeit mit 2000,- Netto . Meine Mama erhält ab dem 01.01.23 Burgergeld und mein Kleiner Bruder 17j. ist Azubi mit 680,- Netto. Folgende Kosten würden wir gerne teilen: Miete, Strom, Internet, Haftpflichtversicherung und natürlich Essen wegen gemeinsames Kochen.
Frage welche Wohnkonzept empfehlt sich für uns?
Worauf ist hier zu achten?
Sollten Wir noch etwas bestimmtes berücksichtigen?
Würde meine Mutter den WBS-Schein erhalten da Ihr und meiner Bruder eigentlich eine zustehen?
Bekämen wir überhaupt ein Sozialwohnung?
Werden ihre Einnahme geringer? Also gemeint ist wie verhält es sich überhaupt mit Ihre Leistungen?
Vielen Dank und Viele Grüße
Tina
Hallo Tina,
hier kommt es nicht zuletzt auf Ihr Alter an. Sind Sie unter 25 Jahre als, stellen Sie alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft dar. Sind Sie über 25 und erzielen ein hohes Einkommen, ist von einem Wirtschaften abzuraten, denn dann stellen Sie eine Haushaltsgemeinschaft dar. Sie wären unter Umständen zu Unterhaltsleistungen an Ihre Mutter und Ihren Bruder verpflichtet, bzw. kann ein Teil Ihres Einkommens als solche berücksichtigt werden.
Unabhängig aber von der Art des Zusammenlebens würden die Kosten der Unterkunft durch drei geteilt, wobei Ihr Bruder wahrscheinlich einen Teil seines Bedarfs aus seinem Einkommen decken muss. Näher beziffern lässt sich das allerdings nicht.
Viele Grüße
Hallo Julia,
meine Schwägerin aus Boston ist nach 30 Jahre wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Da sie eine Bleibe braucht möchte ich sie gerne auf bestimmte Zeit zu mir holen damit sie auch gemeldet ist. Sie bekommt Arbeitslosengeld 1 zurzeit. Ich selber bin voll-berufstätig. Meine Frage ist… Hat es irgendwelche Nachteile meiner Person und oder Nachteile ihrer Person bezüglich von Abzügen wenn sie Arbeitslosengeld 2 bekommt? Da es ja eine Haushaltsgemeinschaft auf Zeit ist!
Liebe Grüße
Reiner S.
Hallo Reiner,
um eine Haushaltsgemeinschaft handelt es sich, wenn Sie bereit sind, finanziell für Ihre Schwägerin einzustehen. Das ist vermutlich aber bei Ihnen nicht der Fall, weshalb von einer Wohngemeinschaft auszugehen ist. Dabei kommt es zu keiner Anrechnung Ihres Einkommens auf den Anspruch Ihrer Schwägerin.
Viele Grüße
Thematik wohngeldberechtigung…Ich emrentnerin lebe mit ENKELIN zusammen neun jahre jung. Eigehes Haus. Erwachsener Sohn lebt komplett separat auf dem grumdstück mut gleicher Adresse. Es iat nicht ihr vater. Frage zählt e r zum haushalt dazu oder kann ich lastenzuschuss beantragen?
Hallo Heilig,
leider können wir Ihnen bei Anfragen in Zusammenhang mit Wohngeld nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich hier an die Wohngeldstelle.
Viele Grüße
Hallo,ich möchte gerne mit meinen Obdachlosen, 32 Jährigen Sohn eine WG gründen. Mein Sohn ist krank und braucht Betreuung und die Wohnung kostet 799,- plus Nebenkosten. Kan ich die Wohnung trotzdem anmieten?
Hallo Angelika,
erst einmal sollte Ihr Sohn ALG II beantragen, vorausgesetzt, er ist erwerbsfähig. Beim Bezug von ALG II werden auch Kosten der Unterkunft (KdU) vom Jobcenter übernommen, darin sind Mietkosten enthalten. Die sollte sich Ihr Sohn anteilig genehmigen lassen, um auszuschließen, dass er später selbst einen Teil zuzahlen muss.
Ziehen Sie mit Ihrem Sohn zusammen, handelt es sich allerdings um eine Haushaltsgemeinschaft, nicht um eine WG. Ihren Mietanteil müssen Sie selbst tragen, zudem wird Ihr Einkommen auf den Bedarf Ihres Sohnes angerechnet.
Viele Grüße
Hallo, um Kosten zu senken, überlege ich mit meiner Tochter und den 18 und 11 jährigen Kindern zusammen zu ziehen. Wie groß und wie teuer darf diese Wohnung sein? Sind wir dann eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft?
Hallo Ulrike,
es würde sich um eine Haushaltsgemeinschaft handeln. Das Jobcenter müsste bei Ihnen Kosten in der Höhe berücksichtigen, die Ihnen zustehen, würden Sie alleine wohnen.
Viele Grüße
Hallo!
Ich wohne mit meiner Ehefrau und ihrem Sohn in einem Haus! Er ist 28jahre!
Ich bin Vollzeit berufstätig und meine Frau zzt Krank geschrieben!
Wieweit wird unser Einkommen in die Hausgemeinschaft mit einberechnet?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Jan,
das Jobcenter dürfte Ihr Einkommen und das Ihrer Frau (unabhängig von der Krankschreibung) bei der Berechnung des Regelsatzes für Ihren Sohn miteinbeziehen. In welcher Höhe bzw. zu welchen Anteilen können wir Ihnen pauschal nicht sagen.
Viele Grüße
Guten Abend.
Wir Ehepaar über 50 beide körperlich sehr eingeschränkt beziehen hartz 4.
Mein Vater ist verstorben und meine 80 jährige Mutter würde gerne zu uns ziehen. Wir bezahlen 200€ aus unserem regelsatz zur Miete weil wir keine Wohnung gefunden hatten.wie würde dies berechnet? Meine Mama bekommt 316 pflegegeld 750 ihre Rente und dann witwenrente ca.1100€.
Bekommen wir dann wenn wir sie bei uns aufnehmen gar keine Unterstützung?lg
Hallo Silvi,
zusammen mit Ihrer Mutter bilden Sie keine Bedarfsgemeinschaft, das Jobcenter kann aber von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen. Die liegt vor, sofern Sie gemeinsam wirtschaften. Gleichzeitig wird bei einer Haushaltsgemeinschaft auch davon ausgegangen, dass Sie finanziell füreinander einstehen, weshalb das Einkommen und Vermögen Ihrer Mutter bei der Berechnung Ihrer Leistungen und der Ihres Mannes berücksichtigt werden. Die 1.100 EUR können sich also auf Ihren Anspruch auswirken, allerdings nicht so stark, als sich Ihr Anspruch damit erübrigen würde. Ihre Mutter müsste da schon über weit mehr Einkommen und Vermögen verfügen. Mindestens so viel, um für den Lebensunterhalt aller Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft zu sorgen.
Bezüglich Ihrer Miete: Ein Teil der Miete würde auf Ihre Mutter entfallen. Dementsprechend dürfte sich die Zuzahlung mit dem Einzug Ihrer Mutter womöglich erledigen.
Viele Grüße
Hallo Julia,
wenn ich meinen Sohn 25 Jahre alt aufnehme , er hat Antrag auf Grundsicherung gestellt und ich einen Teilzeitjob(eventuell)weniger als 450€ habe ,inwieweit wird das bei der Berechnung einbezogen ? Bzw. wird das zusammen veranlagt in der Berechnung? Weil meine Miete haben sie schon geteilt . Ab 01.08. bekomme ich schon weniger ausgezahlt ,obwohl die noch garnicht die Einkommensverhältnisse meines Sohnes kennen. Es wird aber Anscheinend schon vorsorglich weniger gezahlt. Und was sind wir dann eigentlich ? Bedarfsgemeinschaft ,Haushaltsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft ? Wohnungsgeberin bin ich.
Liebe Grüße Claudia
Hallo Claudia,
eine Bedarfsgemeinschaft ist aufgrund des Alters Ihres Sohnes (Ü 25) auszuschließen. Das Jobcenter kann von einer Haushaltsgemeinschaft bei Ihnen ausgehen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie im Haushalt gemeinsam wirtschaften und Sie auch sonst finanziell füreinander einstehen. In dem Fall wird Ihr Einkommen bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Da es sich aber bei Ihnen um eine geringfügige Beschäftigung handelt, dürfte das nicht weiter von Belang sein.
Haushalten Sie getrennt voneinander, ist von einer Wohngemeinschaft auszugehen. Das Jobcenter müsste Sie beide in dem Fall so behandeln, als würden Sie alleine wohnen. In dem Fall sollten Sie einen Untermietvertrag mit Ihrem Sohn schließen.
Die Miete wird grundsätzlich anteilig berechnet. Deshalb dürfte es bei Ihnen auch zu einer Kürzung gekommen sein. Die restliche Miete fällt also auf Ihren Sohn. Sein Einkommen ist dabei unerheblich, da das Jobcenter ohnehin für die Miete aufkommt.
Zu weiteren Anrechnungen darf es bei Ihnen im Falle einer WG aber nicht kommen.
Viele Grüße
Hallo Julia,
das Jobcenter geht in meinem Fall von einer Bedarfsgemeinschaft aus.
Meine Mama hat eine Rente von ungefähr 2230,-€ und etwas ersparten .
Ich weiß es jetzt noch nicht,ob es für uns beide ausreicht und wenn ja,mir das Jobcenter dann sämtliche Bezüge streichen kann.muss erst noch den Änderungsbescheid einreichen.
Sollte es aber zum schlimmsten kommen ,ist das Jobcenter fein raus,dann kommen noch weitere Probleme auf mich zu,wie ich bereits Erfahren habe.( KV -beitrag als Pflichtbeiträge sind von einem selbst zu entrichten) ich frag mich nur von was,dazu kommen ja dann noch all meine anderen Versicherungen die man halt haben sollte.
Hallo Petra,
wie alt sind Sie denn? Wie gesagt, wenn Sie über 25 Jahre alt sind, bilden Sie keine Bedarfsgemeinschaft mit Ihrer Mutter. Sobald Sie einen aktuellen Bescheid erhalten, lassen Sie den einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Entdecken die einen Fehler (oder mehrere), wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo,
ich bin 59 jahre alt und wegen voller Erwerbsunfähigkeit (starke Depression)
beziehe Sozialhilfe. Ich wohne allein in einer zwei-Zimmer Wohnung.
Neulich ist meine Mutter, 80 Jahre alt, aus dem Kriegsgebiet aus der Ukraine gekommen.
Leider, kann ich für die Mutter z. Z. keine Wohnung finden und muss sie in meiner Wohnung
anmelden lassen.
Wenn ich sie unter der Vorlage vom Untermietvertrag in meiner Wohnung anmelde,
wird dann Sozialamt es als eine Wohngemeinschaft akzeptieren oder wird es trotzdem als
eine Bedarfsgemeinschaft seitens Sozialam betrachtet?
Für Ihre Antwort bin ich Ihnen im Voraus dankbar,
Vladimir
Hallo Miron,
eine Bedarfsgemeinschaft stellen Sie und Ihre Mutter nicht dar. Es handelt sich bei Ihnen um eine Wohngemeinschaft.
Viele Grüße
Hallo ,
kann meine Tochter(23) Berufstätig ihren Bruder(25) bei sich in der Wohnung aufnehmen ohne herangezogen zu werden bei der Berechnung der Leistung für den Bruder wegen ihrem Einkommen ? Sie würde ihn halt gerne Unterstützen zwecks Unterkunft bis er seine eigene Wohnung hat und seine Arbeit aufgenommen hat.
Beste Grüße
Hallo Claudia,
Ihre Tochter kann ihrem Bruder ohne weiteres in ihrer Wohnung aufnehmen. Sie kann nicht herangezogen werden, um für ihn finanziell einzustehen. In jedem Fall ist aber ein Untermietvertrag empfehlenswert, um die Verhältnisse sowie ggf. die Übernahme anteiliger Kosten durch das Jobcenter zu regeln.
Viele Grüße
Wir wohnen zu viert in einer Wohnung. Ich 63,Frau 60, schwewrbh. Tochter 34,Tochter 18. 34 jährige Tochter bekommt Grundsicherung,zählt zur Haushaltgemeinschaft. 18 jährige Tochter gehört zur Bedarfsgemeinschaft, bekmmt 0 Cent Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich und meine Ehefrau 330 Euro. Meine 18 jährige Tochter muss alle Auszüge offenlegen, jeden einzelnen Eingang, auch von ihren Freund, womit sie Zahlungen für den Freund an Amazon leistet. Sie hat 815€ Brutto und 647€ Netto. Nach ihren Willen möchte Sie aus der Bedarfsgemeinschaft und auch nicht zur Haushaltgemeinschaft gehören. Ist das möglich, um nichts mehr mit den Jobcenter zu tun zu haben? Der Jobcenter bringt Ärger in die Familien, solange man 1 Euro bekommt. Zusätzlich treibt man die Kinder aus der Wohnung.
Hallo Hartmut,
sofern Ihre Tochter keinerlei SGB II-Leistungen bezieht und ihren Lebensunterhalt komplett allein bestreitet, ist sie lediglich Teil der Hausgemeinschaft. Dabei ist sie nicht verpflichtet, irgendwelche Auszüge o.ä. offenzulegen. Weisen Sie das Jobcenter darauf hin, dass Ihre Tochter nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt und sie deshalb nicht zu berücksichtigen ist.
Viele Grüße
Hallo..
Eine Frage:
Ich bin berufstätig 35 Jahre alt.
Meine Mutter ist Antragsstellerin beim Jobcenter.
Mein Bruder (über 25) bekommt auch Leistungen vom Jobcenter.Also wir sind zu dritt.
Jobcenter möchte Verdienstbescheinigung von mir.Warum? Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft :/ musste ich bis jetzt noch nie
Hallo Basak,
genau genommen zählen Sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da Sie älter als 25 Jahre sind und eigenes Einkommen erzielen. Das Jobcenter wird wahrscheinlich von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen, weshalb Ihr Gehalt von Belang ist. Auch bei einer Haushaltsgemeinschaft wird davon ausgegangen, dass Sie finanziell für Ihre Mutter und Ihren Bruder einstehen. Wieso das Jobcenter jetzt erst darauf kommt, eine Bescheinigung von Ihnen zu verlangen, erschließt sich uns nicht.
Viele Grüße
Hallo,ich ziehe zu meiner Mutter und bilde ,laut Jobcenter,mit ihr eine bedarfsgemeinschaft.wird ihre Rente auf meinen Hartz iv Anspruch angerechnet ?bekomme ich dann überhaupt noch Harz lV?
Hallo Petra,
sofern Sie über 25 Jahre alt sind, bilden Sie keine Bedarfsgemeinschaft mit Ihrer Mutter. Wahrscheinlich geht das Jobcenter aber von einer Haushaltsgemeinschaft aus. Um Ihren Anspruch zu ermitteln, wird auch das Einkommen Ihrer Mutter berücksichtigt. Dass Sie deshalb aber keinen Anspruch mehr haben, ist unwahrscheinlich. Das Einkommen bzw. die Rente Ihrer Mutter müsste so hoch sein, dass sie beide davon leben könnten. Steht Ihre Mutter nicht finanziell für Sie ein, handelt es sich bei Ihnen um eine Wohngemeinschaft. Das müssen Sie dem Jobcenter aber beweisen, denn dann darf das Einkommen Ihrer Mutter nicht berücksichtigt und angerechnet werden. Dazu habe ich Ihnen hier einmal einen Ratgeber verlinkt: Hartz 4 und Wohngemeinschaft: Diese Kosten übernimmt das Jobcenter.
Viele Grüße
Hallo,
Ich beziehe ALG2, lebe mit meiner volljährigen Tochter und ihrem Baby in einer Wohnung, nun habe ich einen Änderungsbescheid erhalten, über die Kürzung meiner Bezüge, weil das Jobcenter dies als Haushaltsgemeinschaft ansieht, ohne jegliche Prüfung. Meine Tochter hat mir bis dato einen Anteil zur Miete gegeben, ansonsten kommt sie für sich selbst auf, reicht der Mietanteil aus, um es als Haushaltsgemeinschaft anzusehen. Und natürlich teilt man sich die Räume, wenn man zusammenlebt, is ja in einer WG auch nicht anders. Ich wäre über eine Hilfreiche Antwort sehr dankbar.
Hallo Kathleen,
ja, Jobcenter neigen dazu, bei einer Konstellation wie Ihrer, automatisch von einer Haushaltsgemeinschaft auszugehen. Wir raten Ihnen, den Änderungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Die unterstützen Sie auch bei einem anschließenden Widerspruch. Grundsätzlich kann es aber hilfreich sein, wenn Sie und Ihre Tochter einen Untermietvertrag abschließen. Das kann als Beleg für eine Wohngemeinschaft dienen. Unter Umständen müssen Sie noch weitere Nachweise erbringen, die belegen, dass Ihre Tochter Sie finanziell nicht unterstützt.
Viele Grüße
Hallo,
ich bin 27 mein Vermögen ist unter 4000 € also Freibetrag hatte, hatte bis zum 31.03 studiert und wurde dann nach nicht Bestehen Exmatrikuliert. Nun wohne ich zwischenzeitlich bei meinen Eltern und hoffe dass ich ab August eine Ausbildung beginnen kann.
Somit habe ich dochAnspruch auf Hartz4 und bin in keiner Bedarfsgemeinschaft oder ?
Mit freundlichen Grüßen
Kevin K
Hallo Kevin,
nein, Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind Sie nicht. Jobcenter neigen allerdings dazu, von einer Haushaltsgemeinschaft auszugehen. Bedeutet: Auch bei einer Haushaltsgemeinschaft werden weitere im Haushalt lebende Personen ggf. zur Berechnung Ihres Anspruches herangezogen. Sie müssen dem Jobcenter dann beweisen, dass jeder für sich wirtschaftet und keine Abhängigkeiten bestehen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Die Haushaltsgemeinschaft.
Viele Grüße
Hallo, ich 30 lebe mit meinem Mann und Kind in einer Eigentumswohnung. Wir möchten meinen Bruder, 19, zu uns ziehen lassen. Er ist arbeitslos. Und wenn er dann zu uns zieht, hat er ein Anrecht auf Hartz4? Er muss sich natürlich selbst finanzieren, aber das ist ja am anfang schwierig, da er momentan 0 einkommem besitzt, wir müssten ihm was vorstrecken, dass er sich finanzieren kann, wird das als gemeinsame Unterstützung angesehen? Wie erklärt man das dem jobcenter? wie kann man dem jobcenter beweisen dass man in keiner haushaltsgemeinschaft lebt?
Hallo Yasemin,
um dem Jobcenter zu beweisen, dass es sich nicht um eine Haushaltsgemeinschaft handelt, müssen Sie Nachweise vorlegen. Das kann ein Untermietvertrag sein sowie ein Darlehensvertrag, in dem Sie klarstellen, dass es sich Ihrerseits um einen Vorschuss handelt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie dem Jobcenter Ihre Kontoführung offenlegen, um zu beweisen, dass Sie nicht gemeinsam wirtschaften. Ein letzter Schritt wäre dann wohl eine eidesstattliche Versicherung.
Viele Grüße
Hallo, mein Freund lebt mit seinem Bruder bei seiner Mutter. Sein Bruder hat jetzt einen Antrag gestellt, nun möchte das Amt das seine Mutter (Hauseigentümerin) Ihre Rente bzw Finanzen offen legt. Mein Freund hat einen Vollzeitjob. Kann das Amt jetzt auch die offen Legung der Finanzen von meinen Freund Verlagen? Gehört er auch mit zur Bedarfsgemeinschaft? Oder fällt er als Bruder raus?
Hallo Katja,
ob es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, hängt vor allem vom Alter der im Haushalt lebenden Personen ab. Ist Ihr Freund älter als 25 Jahre, fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Das gilt auch für seinen Bruder. Oftmals geht das Jobcenter dann von einer Haushaltsgemeinschaft aus. Die liegt aber auch nur dann tatsächlich vor, wenn alle gemeinsam, sprich Mutter, Bruder und Ihr Freund, haushalten und wirtschaften. Kommt jeder für seinen Lebensunterhalt selbst auf, dürfte das Jobcenter von Ihrem Freund keine Offenlegung verlangen.
Viele Grüße
Ich wohne mit meinem Bruder in einem Haus, von dem uns je 1/8 gehörte. Unsere Mutter ist nun gestorben, die ich gepflegt habe. Damit gehört jedem 50% des Hauses. Die Küche, Flur, Badezimmer, Waschmaschine nutzen wir gemeinsam. Darüber hinaus gehen wir jedoch getrennte Wege, d.h. wir kaufen jeder für sich ein. Ist das eine Haushalts- oder eine Wohngemeinschaft? Auf die Schnelle am Tag des Todes meiner Mutter hatte ich online Haushaltsgemeinschaft angegeben, kann ich das noch ändern? Das ist dann eher eine Wohngemeinschaft, oder? Wie lange dauert es, bis man da überhaupt einen Bescheid bekommt? Ich habe zur Zeit kein eigenes Geld zum Leben und bekomme auch keins von meinem Bruder.
Hallo Silke,
in dem Fall müssten Sie eine Änderungsmitteilung machen. s dürfte sich bei Ihnen tatsächlich um eine Wohngemeinschaft handeln. Wie lange es dauert, bis über Ihren Antrag entschieden wird, können wir Ihnen nicht sagen. Gesetzlich haben Jobcenter allerdings bis zu sechs Monate Zeit. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Hartz 4-Vorschuss zu beantragen. Alle Informationen finden Sie in diesem Artikel: ALG II im Voraus – der Hartz 4-Vorschuss.
Viele Grüße
Guten Tag 🙂
Ich gehe vollzieht arbeiten, bin über 25 und wohne allein in einer 3 zimmerwohnung mit ca 65 qm.
Was würde gelten, wenn zb meine Mutter ( angenommen sie wäre in scheidung und getrenntlebend) , 62 jahre und erwerbslos, bei mir einziehen würde?
Ich las etwas von Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft, kenne mich aber nicht wirklich mit aus. Würde ihr der H4 Regelsatz zustehen und würde ein Teil der Miete übernommen werden? Ich meine, wir sind ja nicht verheiratet, demnach müsste ich ja nicht für sie aufkommen wie es bei Ehepartnern der Fall wäre.
Vielen Dank für die Antworten 🙂
Hallo Madlen,
die Miete Ihrer Mutter würde anteilig vom Jobcenter übernommen werden. Eine Bedarfsgemeinschaft würden sie beide nicht darstellen, da Sie als Tochter älter als 25 Jahre alt sind. Dass aber auch keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, müssen Sie dem Jobcenter wahrscheinlich beweisen. Denn oft geht die Behörde bei Verwandten, die zusammenleben davon aus, dass es sich um eine Haushaltsgemeinschaft handelt.
Viele Grüße
Hallo bitte um schnelle Antwort. Mein bekannter ist über 34 Jahre alt (bekommt Hartz 4) und lebt bei den Eltern (Eltern sind Rentner). Es ist da er älter als 25 also keine Bedarfsgemeinschaft. Er bezahlt 210Euro Miete) und 15 Euro . Also ist es im ersten Blick eine Haushaltsgemeinschaft, sie wirtschaften aber nicht zusammen und es gibt keine finanziellen Unterstützung auch keine andere Hilfen getrennte einkäufe. Ist es jetzt trotz das er Sohn ist, eine Wohnungsgemeinschaft?? Das Jobcenter hat jetzt ein Brief geschickt das sie alle aus der Bedarfsgemeinschaft Kontoauszüge sehen will, da es keine Bedarfsgemeinschaft ist das müssen sie der Forderung nachkommen? er hat jetzt nur seine Kontoauszüge der letzten 3 Monate geschickt, ist das so richtig?
Hallo Marc,
wenn es sich wirklich um eine Wohngemeinschaft handelt, dann besteht keine Verpflichtung, dem Jobcenter die Kontoauszüge vorzulegen. Die Auszüge der letzten drei Monate müssten in dem Fall genügen.
Viele Grüße
Hallo, meine Mutter hat Pflegegrad 2. Ich möchte nun zu ihr ziehen in ihre Wohnung /Eigentum und sie pflegen. Bin ü25 und als Pflegeperson aufgeführt. Benötige ich eine Mietvertrag von ihr? Ist das eine bedarfsgemeinschaft /Haushaltsgemeinschaft? Muss man damit rechnen dass dann JC zur Kontrolle kommt und auch das Einkommen und Vermögen von der Mutter prüft? Ich möchte nicht dass die Gesundheit meiner Mutter dadurch (bürokratisches “durchleuchten”) sich verschlechtert. Sie kann ja nichts dafür dass ich in H4 Bezug bin… Dankeschön
Hallo Paloma,
Sie benötigen einen Untermietvertrag, damit Ihre Wohnkosten anteilig berechnet und übernommen werden können. Da Sie über 25 Jahre alt sind, handelt es sich bei Ihnen nicht um eine Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend wird das Einkommen bzw. Vermögen Ihrer Mutter nicht berücksichtigt. Bezüglich einer möglichen Kontrolle: Es kann grundsätzlich immer vorkommen, dass jemand vom Jobcenter einen Hausbesuch macht. Das hängt aber nicht speziell mit Ihrer Situation zusammen, sondern kann jeden treffen.
Viele Grüße
Hallo, also nun steig ich auch nicht mehr durch. Auch helfen meine Fragen zu beantworten kann niemand. Es geht darum das mein Sohn 18 Jahre seit
August 21 in Ausbildung ist. Er verdient 1005 brutto und hat 804 netto raus. Im September wurde dem Amt die Gehaltsabrechnung vom ersten Gehalt und der Azubi Vertrag gültig 3 Jahre, (wo hervor geht was er verdient) vorgelegt für eine Neuberechnung. Es kam der Bescheid, mein Sohn ist auf Null gesetzt und es wird lediglich KG-Überhang +30 Eur Versicherungspauschale bei mir angerechnet. Wenn ich mir nun beim jobcenter digital den WBA anschaue, blick ich nicht durch denn geb ich ihn als BG an oder eine mit im Haushalt lebendene Person sprich HG? Er zahlt die Hälfte Miete +NK was durch sein Lehrlingsgehalt ja wegfällt und auch sonstige Kosten werden aufgeteilt. Desweiteren hab ich doch auch überhaupt keine Befugnis ihn einfach so irgendwo mit anzugeben, wo er ja überhaupt nicht aufgeführt ist ausser mit 0,00 Eur. Bitte, mein Bescheid läuft am 31.12 aus.
Hallo Frau Espunkt,
lassen Sie Ihren Bescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Das können Sie ganz einfach über unser Online-Portal anstoßen (siehe Link).
Viele Grüße
Meine Tochter hat heute ihren ersten Arbeitsvertrag unterschrieben. Ersteinmal 25 Stunden mit einem Stundenlohn von 14 Euro. Was darf das Job Center Anrechnen? Zumal noch ca. 140 Euro Fahrtkosten im Monat anfallen.
Hallo Jaqueline,
es kann zur Anrechnung des Einkommens Ihrer Tochter kommen. Wie viel aber angerechnet wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Sobald Sie einen Änderungsbescheid vom Jobcenter erhalten, rate ich Ihnen, diesen von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Behörde hier korrekt gehandelt hat.
Viele Grüße
Hallo hätte da mal eine Frage da es zur Zeit sehr schwer ist eine bezahlbare Wohnung zu finden würden meine Tochter 25, ihr 9 Wochen alter Sohn bezieht hartz4, uvg, Kindergeld und erziehungsgeld wenn alle Anträge bearbeitet sind und ich 56 beziehe Witwenrente und ergänzendes Hartz4 eine erstmal gemeinsame Wohnung anmieten. Wie wird das jetzt gehandhabt bei der Miete sie als 2 Personen und ich als eine Person plus temporäres 16 jähriges geistig behindertes Kind welches in regelmäßigen Abständen bei mir übernachtet oder 3 Personen und temporäres Kind. Sind wir dann eine bedarfsgemeinschaft, eine haushaltsgemeinschaft oder eine wg?
Vielen Dank für Ihre Antwort schon mal im voraus
Hallo Kerstin,
eine Bedarfsgemeinschaft bilden Sie insgesamt nicht, wahrscheinlich aber eine Haushaltsgemeinschaft. Ihre Tochter mit dem 9 Wochen alten Sohn bildet hingegen eine Bedarfsgemeinschaft und Sie selbst höchstwahrscheinlich mit dem 16-jährigen Kind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Wie sich das auf die Miete auswirkt, können wir Ihnen leider nicht sagen. Erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter, können Sie diesen aber durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen, um Fehler auszuschließen.
Viele Grüße
Guten Tag,
Mein Name ist Magdalena(21J.). Ich beende meine Ausbildung voraussichtlich Ende Mai und mein neuer Arbeitsvertrag beginnt erst im Juli. Das heißt, dass ich ca. einen Monat lang nirgendwo angemeldet bin und auch kein Geld bekomme. Meine Mutter bekommt Hartz4. Ich weis jetzt nicht welche Möglichkeiten mir offen stehen oder sollte ich beim JobCenter als Bedarfgemeinschafft anmelden.? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Hallo Magdalena,
Sie sollten sich umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, da Sie unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. In der Regel müssen Sie die bevorstehende Arbeitslosigkeit drei Monate vor Eintritt melden. Sofern Sie den neuen Arbeitsvertrag schon haben, legen Sie den der Behörde vor. Der dient nicht zuletzt der Bestimmung Ihrer Leistungshöhe.
Viele Grüße
Hallo zusammen
Ich steige gerade nicht mehr durch .
Meine Tochter wird am 25.12
25 Jahre alt wir wohnen zusammen und ich bekomme Rente .
Jetzt hat sich der Bescheid um 100 Euro verringert.
Kurz zum Verständnis:
Meine Tochter o Euro Einkommen
Ich 671 Euro Rente
Miete inkl Nebenkosten 400 Euro
Heizung 80 Euro
Harz 4 bescheid neu ab 1.12.21
511 Euro
Im November haben wir noch 621 Euro erhalten.
Ich verstehe das ganze nicht.
Wie sollen wir damit leben?
Meine Tochter kann zur Zeit nicht arbeiten, da sie eine Erkrankung hat
Vielen Dank für die Antworten
Hallo Sandra,
ich kann Ihnen nur raten, Ihren Änderungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Sie decken Fehler auf und unterstützen Sie bei einem Widerspruch. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Widerspruchsfrist von einem Monat berücksichtigen.
Viele Grüße
Guten Tag,
eine Antwort wäre super, da es echt kompliziert für mich ist.
wenn ich als 25 Jähriger bei meiner 64 Jährigen Oma lebe und wir für uns gegenseitig sorgen, bilden wir dann eine Bedarfsgemeinschaft nach SGB2 ?
Hallo Amko,
leben und wirtschaften Sie mit Ihrer Großmutter zusammen, wird es sich bei Ihnen um eine Haushaltsgemeinschaft handeln, nicht um eine Bedarfsgemeinschaft.
Viele Grüße
Ist bei über 25 Jährigen die bei einem Verwandten wohnen aber alleine Haushalten ein Untermietvertrag möglich? Da man doch durch die Verwandtschaft eine Haushaltsgemeinschaft HG ausfüllen/anmelden soll.
Hallo Alex,
wenn Sie nicht gemeinsam wirtschaften, besteht auch keine Haushaltsgemeinschaft. Das müssen Sie dem Jobcenter allerdings darlegen. Sie Widerlegen eine Haushaltsgemeinschaft, indem Sie dem Jobcenter bspw. getrennte Kontoführung vorlegen sowie einen “eigenen” Mietvertrag. Auch ist eine eidesstattliche Versicherung möglich.
Viele Grüße
Ich ziehe mit meinen 3 Kindern in einem Mietshaus meine Frage ist da mein 22 Jähriger Sohn nicht mehr mit in der bedarfsgemeinschaft ist würde es mich interessieren da er mit in den mietsvertrag ist ob das harz 4 trotzdem meine Umzuges kosten übernehmen da mein Sohn von selber etwas miete zahlen möchte aber mich nicht weiter unterstützen außer ein teil miete bezahlt und ob das amt auch die Kaution übernehmen auch wenn die Wohnung ein wenig teurer ist aber günstiger als die jetzige Wohnung hoffe sie können mir helfen
Hallo Frau Tanzel,
bei einem Umzug ist es erst einmal relevant, ob Sie das Jobcenter dazu aufgefordert hat oder nicht. Wenn nicht, müssen Sie einen wichtigen Grund vorweisen. In jedem Fall aber müssen Sie sich die Wohnung bzw. die Kosten vom Jobcenter genehmigen lassen. Sind die Kosten aus Sicht des Jobcenters nicht angemessen, müssen Sie unter Umständen selbst einen Zuschuss leisten. Die Kaution wird Ihnen in der Regel lediglich als Darlehen gewährt. Das müssen Sie auch zurückzahlen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern:
Übernahme der Umzugskosten
Antrag auf ein Darlehen