Ratgeber Wohnen und Bürgergeld

Vom Jobcenter werden für Bürgergeld-Empfänger sogenannte „angemessene“ Wohnkosten übernommen. Die Kosten werden entweder an Sie oder direkt an den Vermieter gezahlt. Neben Bruttokaltmiete können für Sie auch weitere Kosten übernommen werden. Diese sind beispielsweise die Heizkosten und ein Mehrbedarf bei einem Durchlauferhitzer, einer Gastherme oder einem Gasboiler. Nicht übernommen werden hingegen die Stromkosten, diese müssen Sie aus Ihrem Regelsatz bezahlen. In unserem Ratgeberbereich Wohnen finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um Ihre Mietwohnung oder ihr Wohneigentum.

Wohnungsgröße und Miete

Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, übernimmt das Jobcenter Miete und Heizkosten für Sie. Wie immer bei Bürgergeld gelten aber auch beim Wohnen genaue Vorgaben. Denn: Die Unterkunft muss Ihren Bedürfnissen entsprechen. Dabei gilt: Je mehr Mitglieder … Weiterlesen

Bürgergeld und Nebenkosten

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes übernehmen die Jobcenter einige Geldleistungen, die über die Bürgergeld-Regelsätze hinausgehen. Eine relevante Position sind die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), die Sie explizit belegen müssen. Insbesondere die Nebenkosten … Weiterlesen

Wohnungseigentum und Bürgergeld

Der Bezug von Bürgergeld ist ein tiefer Einschnitt in das Alltagsleben. Viele Besitzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung befürchten, dass sie durch ihr Wohneigentum gegenüber dem Jobcenter keinen Anspruch auf diese Sozialleistung haben oder die Immobilie zuvor … Weiterlesen

Befreiung vom Rundfunkbeitrag – GEZ

Für Bürgergeld-Empfänger gibt es die Möglichkeit sich von der GEZ Gebühr befreien zu lassen. Der Beitrag ist eine monatliche Rundfunkgebühr die für die öffentlich rechtlichen Sender erhoben wird. Das sind 18,36 EUR pro Monat … Weiterlesen

Übernahme von Heizkosten

Vielleicht sind Sie gerade mit der Situation konfrontiert, demnächst in den Bezugsbereich von Bürgergeld zu kommen. Möglicherweise haben Sie auch schon länger Anspruch auf Leistungen, die umgangssprachlich unter dem Stichwort Bürgergeld rangieren. Sie kennen deshalb … Weiterlesen

Bürgergeld und Wohngemeinschaft

Viele Leistungsempfänger von Bürgergeld leben mit anderen Personen zusammen. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Wohnsituationen. Entsprechend unterscheidet das Gesetz zwischen der Bedarfsgemeinschaft, der Haushaltsgemeinschaft und der Wohngemeinschaft … Weiterlesen

Die Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) ist gegeben, wenn mehrere Personen in einem Haushalt mit erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern zusammenleben. Es wird von allen beteiligten Personen das Einkommen sowie das Vermögen berücksichtigt und entsprechend angerechnet … Weiterlesen

Mehrbedarf für Warmwassererzeugung

Für eine gesonderte Warmwassererzeugung kann zusätzlich zu den Bürgergeld-Regelleistungen ein Mehrbedarf beantragt werden. So können die dafür benötigten, höheren Stromkosten kompensiert werden … Weiterlesen

Die Haushaltsgemeinschaft: Unterschiede zur Bedarfsgemeinschaft

Eine Haushaltsgemeinschaft nach dem SGB II liegt vor, wenn mehrere Personen zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften. Eine Haushaltsgemeinschaft besteht nur zwischen verwandten oder verschwägerten Personen … Weiterlesen

Kosten der Unterkunft

Die Kosten der Unterkunft werden im Bürgergeld-Bezug vom Jobcenter übernommen, solange diese angemessen sind. Dies gilt sowohl für eine Mietwohnung als auch für Eigentum. Wann die Kosten angemessen sind, hängt zum einen von der Größe der Wohnung aber auch vom … Weiterlesen

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4 Antworten auf „Wohnen“

  1. Ich bin Alleinerzihend mit 13j kind.Hab alles vor gelegt. Kontoauszüge und,u,u.
    Jetzt wollen sie einen Kundenfinanzstatus/Konten-und Bestandsübersicht für jedes Haushaltsmitglied.Eine Bestätigung der Bank ist auch vorzulegen,wenn nur ein Girokonto besteht.
    Die Bank hab ich kontaktiert.Aber sie sageg es sei die Kontoauszüge.
    Und Unterschrieft für was?? Für Kontoauszüge??
    Die Bank will mir dies nicht machen.
    Und nun,nun bekomm ich wegen dem kein Wohngeld??
    Ich versteh das ganze nicht.
    Sylke

    1. Hallo Sylke,
      Sie können mit der zuständigen Behörde ein Kontenabrufverfahren vereinbaren. Sofern Sie einwilligen, kann sich die Behörde die benötigten Auskünfte von Ihrer Bank einholen.
      Viele Grüße

  2. meine Frage ist, wir wohnen seit 5 Jahren in einer 3 Raumwohnung als Bedarfsgemeinschaft und müssten alle Räume mal wieder einen neuen Farbanstrich vollbringen aber wer übernimmt die Kosten für die Farbe sowie ein paar Bilder kann ich da ein Antrag bei ALG 2stellen und wie sehen unsere Chancen dafür aus.

    1. Hallo Alexander,
      Renovierungskosten übernimmt das Jobcenter nur, wenn Ihr Mietvertrag Schönheitsreparaturen vorsieht. Die Kosten für die Farbe würden in dem Fall wahrscheinlich übernommen, nicht aber die Kosten für Bilder. Dabei handelt es sich um Deko-Artikel, die Sie aus Ihrem Regelsatz bezahlen müssen.
      Viele Grüße

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