Privatinsolvenz bei Bürgergeld-Bezug

Wer Bürgergeld-Leistungen bezieht, hat nur wenig Geld zur Verfügung. Noch schwieriger wird die finanzielle Situation, wenn infolge von Schulden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt. Eine mögliche Lösung kann die Privatinsolvenz sein, denn auch für Bürgergeld-Empfänger ist eine Restschuldbefreiung möglich. Was eine Privatinsolvenz ist, welche Voraussetzungen erfüllt, und welche Regeln beachtet werden müssen – wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst!

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Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz wird auch privates Insolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenz genannt. Sie endet mit einer Restschuldbefreiung, die die Chance auf einen finanziellen Neuanfang bietet. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Verbraucher, also für Privatpersonen, die in der Regel nicht selbstständig arbeiten. Nach § 304 InsO können u.U. auch Selbstständige Privatinsolvenz beantragen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Mit der Restschuldbefreiung werden alle Schulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, gelöscht. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie mit der Eröffnung des Verfahrens vor Pfändungen geschützt sind. Dann gilt das sogenannte gesetzliche Vollstreckungsverbot, an das sich Insolvenzgläubiger halten müssen.

Mit dem 1. Januar 2021 ist die Reform des Insolvenzrechtes in Kraft getreten

Wichtigste Neuerung ist, dass die Privatinsolvenz von vorher sechs Jahre (Abtretungsfrist) auf drei Jahre reduziert wurde. Das auf drei Jahre verkürzte Verfahren gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2020. Wenn Sie ab diesem Zeitpunkt Privatinsolvenz beantragt haben, sind Sie nach drei Jahren von Ihrer Restschuld befreit.

Das ist der Inhalt des “Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldverfahrens”, das das Ergebnis der Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht ist. Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingeleitet worden sind, gilt eine Übergangsregelung. Danach reduzieren sich die sechs Jahre für jeden vollen Monat, der seit dem 16.07.2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrages vergangen ist, um denselben Zeitraum. Dementsprechend verringert sich die Abtretungsfrist eines zwischen dem 17.12.2019 und 16.01.2020 gestellten Antrags auf fünf Jahre und sieben Monate.

Die Voraussetzungen einer Privatinsolvenz

Formale Voraussetzung für die Anmeldung einer Privatinsolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bestehende Schulden zu bezahlen. Das heißt auch, dass Sie keine Vermögenswerte, zum Beispiel eine Lebensversicherung oder eine Immobilie, mehr besitzen.

Schenkungen müssen bis zur Hälfte abgegeben werden

Neu bei den Obliegenheiten ist nach dem “Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldverfahrens” auch, dass Schuldner Schenkungen bis zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgeben müssen. Anderes gilt für Gewinne aus Lotterien und anderen Gewinnspielen, die in voller Höhe eingebracht werden müssen.

Bevor Sie in die Privatinsolvenz gehen, müssen Sie versuchen, mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese Einigung muss innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag gescheitert sein. Sie ist die wichtigste Voraussetzung in Bezug auf eine Privatinsolvenz. Dabei obliegt es Ihnen als Schuldner, alle Personen zu kontaktieren, bei denen Sie Schulden haben und Ihnen jeweils einen Vorschlag zu den Rückzahlungsmodalitäten zu unterbreiten.

Hierbei ist es gängige Praxis, dass Sie Ihren Gläubigern einen sogenannten Tilgungsplan vorlegen, den Sie zuvor mit einer Schuldenberatung oder einem Rechtsanwalt erarbeitet haben. Die Summe der Vorschläge wird in einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan zusammengefasst, der von einem Rechtsanwalt oder Schuldenberater bestätigt werden muss.

Die Antragstellung scheitert, wenn

  • Ihr Vorschlag von einem oder mehreren Gläubigern nicht angenommen wird
    eine Zwangsvollstreckung vollzogen wird
  • Sie die Bedingungen Ihres Vorschlags nicht einhalten können.
    der Antragsteller die amtlichen Formulare nicht vollständig ausfüllt und auch nach Aufforderung des Insolvenzgerichts nicht ergänzt

Ist die Privatinsolvenz erfolgreich abgeschlossen, werden Ihre Schulden vollständig gelöscht, auch wenn Sie diese nicht vollständig beglichen haben. Deshalb heißt die Privatinsolvenz auch Restschuldbefreiung. Diese muss aber bei Antrag nach § 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO ausdrücklich zusätzlich beantragt werden.

Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer zum wiederholten Mal ein privates Insolvenzverfahren beantragen möchte, darf dies erst nach Ablauf einer Sperrfrist von elf Jahren tun. Die zweite Privatinsolvenz beträgt dann nicht mehr drei Jahre, sondern wird auf fünf Jahre verlängert.

Wann ist eine Privatinsolvenz eine gute Option für Bürgergeld-Empfänger?

Ob die Privatinsolvenz für Bürgergeld-Empfänger eine gute Option ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wichtig zu wissen ist, dass es keine feste Grenze gibt, ab welcher Summe eine Privatinsolvenz angemeldet werden kann. Wie bereits erwähnt wurde, kommt es maßgeblich darauf an, dass Sie als Schuldner zahlungsunfähig und außerstande sind, Ihre Schulden zu begleichen.

Um Privatinsolvenz beantragen zu können, müssen insgesamt vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind zahlungsunfähig
  • Sie sind nicht in der Lage, die Schulden zu bezahlen
  • Sie haben nicht mehr als zwanzig Gläubiger
  • Sie sind Privatperson

Das bedeutet, dass die Privatinsolvenz für Bürgergeld-Empfänger eine gute Option ist, um sich von Schulden befreien zu lassen. Allerdings gibt es weitere Aspekte, die Sie als Bürgergeld-Bezieher vor einer Antragstellung bedenken sollten.

Als Selbstständiger können Sie eine Privatinsolvenz nur dann anstreben, wenn gegen Sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und wenn Ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Das bedeutet, dass nach § 304 Abs. 2 InsO (Insolvenzordnung) nicht mehr als zwanzig Gläubiger offene Forderungen gegen Sie haben dürfen.

Bürgergeld und Privatinsolvenz: Darauf sollten Sie achten

Die Privatinsolvenz kann bei Bürgergeld-Bezug ein möglicher Ausweg sein. Allerdings sollten Sie einige Punkte wissen beziehungsweise beachten. So müssen Sie sich als Schuldner darüber im Klaren sein, dass auch eine Privatinsolvenz mit Kosten verbunden ist. Die durchschnittlichen Kosten betragen bei einem Privatinsolvenzverfahren zwischen 1.700 und 2.500 EUR.

Dabei handelt es sich unter anderem um die Kosten für den Insolvenzverwalter, den Anwalt und das Insolvenzgericht. Voraussetzung für eine Privatinsolvenz ist, dass diese Kosten durch die Insolvenzmasse gedeckt sein müssen. Ist das nicht der Fall, wird der Antrag abgelehnt. Regelmäßig ist diese Voraussetzung bei Bürgergeld-Empfängern nicht erfüllt. Das würde jedoch nicht nur für Bürgergeld-Empfänger bedeuten, dass sie allein aus Kostengründen keine Privatinsolvenz beantragen könnten. Der Gesetzgeber hat an diese Personengruppen gedacht und sieht in § 4a InsO eine Stundung der Verfahrenskosten vor. Deshalb sollten Sie als Schuldner zeitnah einen entsprechenden Antrag stellen.

Ein weiterer Punkt, den Sie beachten sollten, ist, dass Sie sich während einer Privatinsolvenz ernsthaft darum bemühen müssen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Ziel ist, dass Sie ein eigenes Einkommen erzielen, um die Schulden zu begleichen. Sie können jedoch nicht dazu gezwungen werden, jede Arbeit anzunehmen. Stattdessen muss es sich um eine Arbeit handeln, die zumutbar ist. Das Insolvenzgericht ist berechtigt, von Ihnen entsprechende Nachweise einzufordern. Aus Ihnen geht hervor, ob Sie sich ernsthaft um eine neue Arbeitsstelle bemühen.

Privatinsolvenz: Kostensenkung durch Stundung

Insolvenzschuldner erhalten durch § 4a InsO die Möglichkeit, die erforderlichen Gerichtskosten nach Ende der Wohlverhaltensperiode zu begleichen. Die Wohlverhaltensphase ist die Zeit zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und dem Zeitpunkt der Erteilung der Restschuldbefreiung. In dieser Wohlverhaltensphase führen Sie als Schuldner Ihr Nettoeinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze an einen vom Gericht bestellten Treuhänder ab. Dieser hat die Aufgabe, Ihr Einkommen sowie vorhandenes Vermögen zu verwalten und die gepfändeten Summen an die Gläubiger zu verteilen mit dem Ziel, so viele Schulden wie möglich abzubezahlen.

Der Treuhänder wird meistens vom Gericht bestimmt.

Aber auch Sie als Schuldner sowie die Gläubiger haben die Möglichkeit, einen Treuhänder vorzuschlagen.

Das Gericht kann nach Erteilung der Restschuldbefreiung die Stundung verlängern und monatliche Raten festlegen, wenn der Schuldner den gestundeten betrag weder aus Vermögen noch aus Einkommen zahlen kann.

Deren Höhe hängt von Ihrem Einkommen nach Ende der Wohlverhaltensphase ab. Sollten Sie nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügen, werden Sie nichts bezahlen müssen, was als Nullraten bezeichnet wird. Möglich ist auch, sehr kleine Raten festzulegen. Die Ratenzahlungen enden nach 48 Monaten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Gerichtskosten vollständig getilgt haben oder nicht.

Beispiel: Belaufen sich die Gerichtskosten auf 2.500 EUR und wird eine monatliche Ratenzahlung von 30 EUR vereinbart, haben Sie nach 48 Monaten 1.440 EUR bezahlt. Das ist nicht der gesamte Betrag, und dennoch müssen Sie keine weiteren Ratenzahlungen mehr leisten.

Neben den Gerichtskosten fallen auch Anwaltskosten beziehungsweise Kosten für die Schuldnerberatung an. Als Bürgergeld-Empfänger können Sie Beratungshilfe beantragen.

Beratungshilfeschein beantragen

Um einen Beratungshilfeschein zu erhalten, müssen Sie mündlich oder schriftlich einen entsprechenden Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Möglich ist das beim zuständigen Amtsgericht oder bei einem Anwalt Ihrer Wahl. Der Rechtsanwalt wird den ausgefüllten Antrag auf Beratungshilfe an das Amtsgericht weiterleiten.

Liegen die Voraussetzungen vor, stellt Ihnen das Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus. Wird der Beratungshilfeschein bewilligt, rechnet die Schuldnerberatung beziehungsweise Ihr Rechtsanwalt direkt mit dem Gericht ab. Trotz Beratungshilfe fallen noch Kosten für die Antragstellung und für die Vertretung im Insolvenzverfahren an, die Sie als Hartz-Empfänger tragen müssen. Im Falle einer Ablehnung beziehungsweise einer Zurückweisung Ihres Antrags haben Sie die Möglichkeit, durch den nicht befristeten Rechtsbehelf der Erinnerung dagegen vorzugehen.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Kann man als Bürgergeld-Empfänger Privatinsolvenz anmelden?
Ja, Bürgergeld-Empfänger:innen können Privatinsolvenz anmelden.
Wer zahlt Schulden bei Bürgergeld?
Das Jobcenter begleicht nicht die Schulden von Bürgergeld-Empfänger:innen. Nur in Ausnahmefällen gewährt das Jobcenter ein zinsloses Darlehen. Das ist beispielsweise möglich, wenn wegen Mietschulden der Verlust der Wohnung droht.
Ist man nach 3 Jahren Privatinsolvenz schuldenfrei?
Inzwischen ist nach drei Jahren Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung möglich. Dann sind Sie schuldenfrei.

2 Antworten auf „Privatinsolvenz“

  1. Hallo,

    ich bin derzeit in einem laufenden 3jährigem Privatinsolvenzverfahren, das Verfahren wurde mangels Masse bereits aufgehoben, habe somit die Restschuldbefreiungsphase erreicht. Der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten wurde vom Gericht auch als derzeit begründet beschieden.

    Lebe vom Harz4 Regelsatz. Bin kein Aufstocker. Lebe alleine vom Regelsatz. Habe erhebliche Gesundheitliche Einschränkungen und bin deswegen schwer vermittelbar. Es ist absehbar daß sich dies innerhalb der nächsten Jahre leider nicht mehr ändern wird. Das Einkommen wird in meinem Fall vermutlich auch dauerhaft unterhalb des Pfändungsfreibetrags bleiben.

    Das Verfahren selbst wurde vom Jobcenter vorgeschlagen und als Maßnahme eingestuft und an die Schuldnerberatung weitergegeben. Ich habe keine Ahnung inwieweit das Jobcenter die Kosten des Verfahrens trägt. Habe dort nur die Erlaubnis unterzeichnet das die meinen Fall wegen Überschuldung an die örtliche Schuldnerberatung weitergeben dürfen.

    Wie darf ich euer hier zitiertes “Beispiel” auf meinen Fall bezogen verstehen. Kämen auch auf mich als Harz4 Bezieher ohne weitere Einkünfte denn auch wenn die hier fiktiv im Beispiel genannten Verfahrenskosten von 2500€ eintreten würden auch eine Rattenzahlenzahlung von 30€ zu?

    Ich war von Anfang an ehrlich bei meinen Angaben zum Insolvenzantrag. Mache mir trotzdem Sorgen um den Fortgang des Verfahren sprich um die Gewährung der Restschuldbefreiung. Habe einen sehr hartnäckigen Gläubiger der bislang wirklich alles versucht hat um meine Insolvenz zu torpedieren. Dieser schreckte selbst vor diversen Falschaussagen die tatsächlich allesamt Erfunden waren gegenüber dem Gericht nicht zurück. Das Gericht wies den Vortrag zwar restlos ab aber der Gläubiger kündigte gegenüber Dritten die das mir wiederum mitteilten bereits weiteres Vorgehen an. Denn abschreckende Konsequenzen hatte die Sache leider für den unehrlichen Gläubiger nicht.

    Habe den Artikel mit grossem Interesse gelesen und frage mich, was käme eigentlich generell auf einen Harz4 Bezieher der über keinerlei weiteres Einkommen verfügt in punkto Verfahrenskosten zu? Und weiter falls die Privatinsolvenz dennoch scheitern würde?

    Ich bin übrigens ein überzeugter Mandant von euch. Und dies hier schrieb auch unter Garantie keiner der sonst was davon hätte, nur ein echter Mandant. Kann aus eigener Erfahrung dazu raten den Service der angebotenen kostenlosen Bescheidprüfung zu nutzen. Wurde nämlich samt meiner Familienangehörigen von den rightmart Anwälten in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich im Sozialrecht gegenüber dem Jobcenter und Teils bis vors Gericht vertreten. Ihr habt uns wirklich weitergeholfen als ihr uns gegen fehlerhafte Bescheide vertreten habt.

    Wenn ich richtig verstanden habe dann übernimmt rightmart auch Beratungen im Insolvenzrecht.

    Wäre natürlich supi wenn ihr meine Fragen beantworten würdet.

    1. Hallo user4711,
      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an eine Schuldnerberatung. In einem solch spezifischen Fall dürften Sie dort besser aufgehoben sein. Im Insolvenzrecht bieten wir zudem leider keine Beratungen an.
      Viele Grüße

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