Anwalt für Sozialrecht
Bei Problemen mit dem Jobcenter, hilft Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht. Diesen finden Sie über hartz4widerspruch.de. Das Beste daran: Für Sie fallen keine Kosten an und Sie können sich gegen das Jobcenter wehren.
Inhaltsverzeichnis
Warum sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen?
Die Rechtslage im Sozialrecht ist kompliziert und ändert sich regelmäßig. Das betrifft auch die Regelungen um das Jobcenter und Bürgergeld. Selbst den Sachbearbeitern fällt es schwer, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Gesetze im Detail zu kennen. Deswegen ist die Fehlerquote in Bürgergeld-Bescheiden (ehemals Hartz 4) hoch.
Oft sind kleine Details entscheidend, ob Leistungen genehmigt werden oder nicht. Für Sie ist es sicherlich schwierig, den Überblick zu haben. Fehler werden oft nicht bemerkt, da nur Profis erkennen, ob die Berechnungen des Jobcenters korrekt durchgeführt wurden.
Es ist ratsam, einen Anwalt für Sozialrecht an seiner Seite zu haben. Der kennt die Tricks des Jobcenters und hat bereits viele Fälle in diesem Bereich bearbeitet. Ein weiterer Vorteil: Sie müssen sich nicht mit Ihrem Sachbearbeiter auseinandersetzen, da die Kommunikation über Ihren Anwalt läuft. Das spart Ihnen unangenehme Konfrontationen.
Was macht ein Anwalt für Sozialrecht?
Wer ein Studium der Rechtswissenschaften oder mit einem Jura-Studium beginnt, kann die Fachrichtung Sozialrecht einschlagen. Hier beschäftigt sich ein Anwalt mit allen Themen, die sich mit sozialrechtlichen Belangen auseinandersetzen. Das sind beispielsweise Probleme, die sich im Zusammenhang mit staatlichen Institutionen ergeben, die Sozialhilfe erteilen und Leistungen auszahlen. Dazu gehört auch das Jobcenter. Auch wenn Sie Sozialhilfeleistungen vom Sozialamt erhalten, ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner.
Ein Anwalt kann Sie in allen Belangen, die das Jobcenter betreffen, unterstützen. Das kann eine beratende Tätigkeit sein, also eine Überprüfung Ihres Bürgergeld-Bescheides. Ebenfalls legt ein Anwalt des Sozialrechts für Sie einen Widerspruch ein, wenn Ihr Bürgergeld-Bescheid fehlerhaft ist. Sollte das Jobcenter Ihren Bescheid nicht korrigieren, ist der nächste Schritt eine Klage.
Wer muss einen Anwalt für Sozialrecht bezahlen?
Vorweg die gute Nachricht: Nicht Sie. Normalerweise gilt, dass derjenige, der einen Anwalt beauftragt, auch für die Kosten aufkommen muss. Besitzt man keine Rechtsschutzversicherung, müssen die Kosten selbstständig gezahlt werden. Aber in Deutschland ist der Rechtsschutz nicht nur Menschen mit hohem Einkommen vorbehalten. Menschen, die sich die Kosten für einen Anwalt nicht leisten können, haben trotzdem das Recht diesen zu beauftragen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist es wichtig, dass Sie genau nachprüfen, ob diese auch Fälle aus dem Sozialrecht übernimmt. Oft wird die reine Beratung nicht übernommen. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, ob eine Selbstbeteiligung eingefordert wird. Diese kann zwischen 150 und 300 EUR liegen.
Als Bürgergeld-Empfänger gelten Sie als einkommensschwach und hilfebedürftig, deswegen können Sie Beratungshilfe beantragen. Diese finanziert Ihnen die außergerichtlichen, also beratenden Tätigkeiten, eines Anwalts. Sollte es zu einem Prozess kommen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Übrigens muss das Jobcenter die Tätigkeiten Ihres Anwaltes bezahlen, wenn dieser einen Fehler findet und ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren führt. Auch bei einer erfolgreichen Klage stellt dieser die Rechnung direkt an das Jobcenter.
Wie funktioniert Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe bezieht sich auf alle Tätigkeiten eines Anwalts, die außergerichtlich sind. Dazu gehört die Überprüfung eines Bürgergeld-Bescheides und ebenfalls das Einlegen eines Widerspruchs. Dieser läuft unter der Bezeichnung „außergerichtliche Rechtsverfolgung“.
Damit Sie Beratungshilfe bekommen, müssen Sie diese normalerweise bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dies ist allerdings kompliziert und erfordert eine genaue Kenntnis der Rechtslage, in der Hilfe benötigt wird. Außerdem benötigt das Amt meistens einige Zeit, bis der Antrag bearbeitet wurde. Viele Anwälte werden aber nur mit bewilligter Beratungshilfe für Sie tätig.
Wie funktioniert Prozesskostenhilfe?
Das Widerspruchsverfahren gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid ist beendet, wenn Sie einen Widerspruchsbescheid von Ihrem Jobcenter erhalten. Wenn der Fehler nicht korrigiert wurde, kann eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. Die anfallenden Verfahrenskosten, also die Kosten für Ihren Anwalt und die Gerichtskosten, werden nicht mehr durch die Beratungshilfe gedeckt. Auch hier ist es aber gesichert, dass einkommensschwache Menschen einen Rechtsstreit führen können.
Für die Finanzierung Ihrer Klage gegen das Jobcenter müssen Sie Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Eine Bewilligung hängt von der Erfolgsaussicht Ihrer Klage ab. Durch eine vorläufige Prüfung entscheidet ein Richter, ob ein Sieg in Ihrem Fall wahrscheinlich ist. Trifft das zu, wird Ihre Prozesskostenhilfe beantragt.
Auch in diesem Fall übernimmt Ihr Anwalt die Beantragung für Sie, sodass Sie keinen Aufwand haben.
Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?
Bei der Wahl des Anwalts, der Sie bei Ihrem Problem mit dem Jobcenter unterstützen soll, sind Sie an keine Angaben gebunden. Wichtig ist nur, dass er auf das Sozialrecht spezialisiert ist.
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Guten Tag
Damit es bei mir zu einem Arbeitsvertrag als Rettungsschwimmer kommt, brauchte ich einen Erstehilfekurs(Betriebliche-Erste-Hilfe 9 Unterrichtseinheiten, sprich 1 Tag) Nachweis.
Ich hane einen Bildungsgutschein beantragt und einen Erhalten(Rettungsassistenz Dauer 1 Monat). Dieser wurde nicht akzeptiert, so habe ich aus eigener Tasche 50€ gezahlt. Meine Arbeitsvermitlerin weigert sich diese 50€ an mich zurück zu erstatten.
Mitlerweile arbeite ich seit dem 15.01.23
Dazu wäre es nicht gekommen, wenn ich diese 50€ Kosten nicht selbst getragen hätte. Denn zwischen dem Einstellumgstermin und Antrag auf neuen Bildungsgutschein + Erstehilfekurs zu machen, blieb keine Zeit.
Hallo Max,
leider sehen wir keine Chance, dass Sie das Geld erstattet bekommen.
Viele Grüße
darf das jobcenter bei bürgergeld bezug mich zwingen einen Teilzeit bzw Minijob anzufangen,der auch noch weiter weg ist?bei 520€ zb käme der Freibetrag100€.aber die monatskarte für zug und bus kostet auch 171€. Kann ich das wegen unverhältnismäßigkeit ablehnen ohne Sanktion erwarten zu müssen?
Hallo Mareike,
ja, mitunter darf es das. Sie Fahrkosten müssen dabei aber ggf. berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe seit Dezember 2022 bis jetzt kein Geld gekriegt von Jobcenter und habe drei Kindern und noch mit dem Jugendamt Probleme.
Mit freundliche Grüße Eva Goldhammer
Hallo Eva,
dann erkundigen Sie sich beim Jobcenter, weshalb Sie keine Leistungen erhalten. Diesbezüglich können wir leider nichts für Sie tun.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin alleinerziehende Mutter mit meiner Tochter. Meine Miete beträgt nur 514€ warm, aber das Jobcenter gibt nicht so viel aus. Ich möchte fragen, ob das absolut richtig ist!?
* Sie haben mir per E-Mail geantwortet, aber ich weiß nicht, welche Art das Bescheids auswählen.
Ich habe Leistung von Jobcenter auch.
mit freundlichen Grüßen
Zeeno
Hallo Zeeno,
wählen Sie den Bescheid, von dem Sie glauben, dass der nicht richtig ist. Wichtig ist aber, dass der nicht älter als einen Monat ist.
Viele Grüße
Hallo,
Meine Mutter hat eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 erhalten..das Jobcenter sagt das meiner Mutter und meinem Bruder nur 28€ pro Kopf wegen den Nebenkosten gezahlt werden…sie hätte wohl schon ein monatlichen Zuschuss für die Nebenkosten erhalten von 20€…Diese Nebenkostenabrechnung ist aber Ja jährlich und rund 400€
Hat das jobcenter Recht sich zu weigern diese zu zahlen ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Aygün,
lassen Sie die entsprechenden Bescheide durch unsere Partneranwälte prüfen. Eine pauschale Bewertung lässt sich leider nicht treffen. Liegt eine fehlerhafte Berechnung zugrunde, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Sehr geehrte Anwälte,
seit Monaten bekomme ich unterschiedliche Zahlungen von Jobcenter. Nach einem Termin mit der Sachbearbeiterin wurde mir gesagt,dass es korrigiert wird. Nun habe ich ein Schreiben von jobcenter “Anhörung zur Überzahlung” bekommen. Ich verstehe die Berechnungen nicht und möchte diese inkl Entgeltabrechnung von jemanden prüfen lassen. In Ihrem Fragenbogen steht,dass man die Anhörungsschreiben von Ihnen nicht prüfen lassen kann. An wen soll ich mich wenden?
Hallo Elena,
Sie können auf das Schreiben reagieren, müssen das aber nicht. Suchen Sie eine Sozialberatung vor Ort auf. Dort sollten Sie Hilfe bekommen.
Viele Grüße
Guten Tag
Ich habe letztes Jahr eine nachzahlung vom Kindergeld bekommen für meinen 21 jährigen Sohn . Jetzt möchte die kindergeldkasse dies zurück. Nun habe ich vom Sozialamt einen Brief erhalten das sie die Überzahlung für die nachzahlung auch zurück will. Obwohl ich ihnen mitgeteilt habe das ich dies schon der kindergeldkasse zurück zahlen muss. Dürfen sie das machen? Ich zahle es so ja doppelt.
Mfg
Hallo Ramona,
wurden Ihnen zu viele Leistungen gezahlt, kommt es natürlich zu Rückerstattungen. Sofern es bei Ihnen (abgesehen vom Kindergeld) um Leistungen nach dem SGB II geht, prüfen unsere Partneranwälte gerne, ob die Rückforderung rechtens ist. Dazu müssen Sie uns nur den aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) übermitteln. Bei den Forderungen vonseiten der Familienkasse können wir nicht behilflich sein.
Viele Grüße
Sehr geehrte Anwälte,
Ich bin auf der Suche auf einem Anwalt der in der Sache Rückerstattungen mich vertreten kann. Seit Jahren zahle ich Rückforderung ohne eine Sicht auf Beendigung und auf meine Anfragen bzw. eine Darstellung/Aufstellung der korrekte Restforderungen erhalte ich kaum eine nachvollziehbare Antwort Es wird einfach durch automatisierten System an inkasso-service weitergeleitet und keiner hat den Überblick, völlig kaotische zustände und suche jetzt dringend einen der meinen Fall bearbeiten kann.
Vielen herzlichen Dank und hoffe auf eine Rückmeldung.
Mfg
Hallo Khan,
suchen Sie sich einen Anwalt vor Ort zwecks Prüfung einer Verjährung der Forderungen.
Viele Grüße
Moin,
Habe letztes Jahr im Mai bei der Agentur für Arbeit Antrag auf BAB gestellt, der abgelehnt wurde. Bin dann zum Jobcenter gegangen für Zuschüsse, weil ich mit Ausbildungsgehalt und Kindergeld meine Wohnung zwar bezahlen, aber weder Essen noch Sprit für die Arbeit finanzieren konnte. Bei meinem Umzug im Mai hatte ich noch knapp 2500€ auf einem Sparkonto von dem mir explizit gesagt wurde, das es nicht in die Berechnung mit rein gilt und ich dieses Vermögen nicht aufbrauchen muss, bevor ich Leistungen bekommen. Beim warten auf besagte Leistungen musste ich gezwungenermaßen auf dieses Vermögen zurückgreifen, da ich knapp 400€ mehr ausgeben musste, als ich monatlich bekam. Trotzdem wurden meine Anträge erst ab dem Zeitraum bewilligt, von dem dieses Vermögen aufgebraucht war. Ist das normal?
Hallo Lou,
leider können wir Ihre Schilderungen nicht nachvollziehen. Wir raten Ihnen aber in jedem Fall einen Überprüfungsantrag zu stellen. Denn das, was Sie schildern, klingt tatsächlich fragwürdig und erschließt sich uns nicht.
Viele Grüße
Schön Guten Tag
Mein Name ist Frau Edina Tóth
Ich habe eine Probleme
Bin seit 26.10 2022.
Als Arbeitslos gemeldet.
Ich habe alle Unterlagen abgegeben.
Bis dahin 3 Monate keine Geld nicht erhalten.
Ich weiß nicht wie geht es weiter.
Können Sie eventuell helfen.
Hallo Edina,
leider können wir Ihnen nur bei der Prüfung von Bürgergeld-Bescheiden helfen sowie bei Widersprüchen gegen selbige. Fragen Sie beim Jobcenter nach dem Bearbeitungsstand und erklären Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens. Sprechen Sie, wenn nötig, persönlich vor. Soll heißen: Machen Sie Druck. Per Gesetz hat das Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Erst danach können Sie https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/rechtliches/untaetigkeitsklage/ erheben.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin alleinerziehende Mutter mit meiner Tochter. Meine Miete beträgt nur 514€ warm, aber das Jobcenter gibt nicht so viel aus. Ich möchte fragen, ob das absolut richtig ist!?
Viele Grüße
Hallo Zeeno,
das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Sofern Sie einen aktuellen Bescheid haben (nicht älter als sechs Monate), lassen Sie den durch unsere Partneranwälte einmal prüfen. Sind Fehler enthalten, wird Widerspruch eingelegt. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, bleibt Ihnen nur ein Überprüfungsantrag.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe mit meiner Partnerin und unseren zwei Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine Frau ist zuhause, ich arbeite zurzeit für 800€ brutto monatlich. Mein Bearbeiter vom Jobcenter übt enormen Druck auf mich aus dass ich mich bewerben soll für andere Stellenangebote, obwohl ich meine Arbeitsstelle nicht wechseln möchte. Ich habe bereits vor 6 Monaten von 600€ brutto auf 800€ brutto aufgestockt, doch noch immer lässt er nicht locker. Er schickt mir andauernd Einladungen und möchte Bewerbungen etc. sehen.
Ich kann zurzeit aber nicht mehr arbeiten, da meine Frau mit unseren Töchtern zuhause ist, diese keinen Kitaplatz haben und meine Frau meine Unterstützung braucht.
Bitte helfen Sie mir, was kann ich tun damit mein Bearbeiter mich nicht mehr unter Druck setzt und meine Situation versteht/ akzeptiert.
Vielen lieben Dank,
Mit freundlichen Grüßen,
El Jalil.
Hallo El Jalil,
da können wir Ihnen leider nicht behilflich sein. Sie sollten den Forderungen Ihres Sachbearbeiters aufgrund der Mitwirkungspflicht nachkommen. Sofern sich Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern, sollten Sie das auch tun. Sich auf geeignete Stellen zu bewerben, gehört leider dazu.
Viele Grüße
Sehe geehrte Anwälte,
können Sie mir bitte weiterhelfen, es ist dringend.
Es geht um den Weiterbewilligungsantrag ALG II gesendet am 11.01.2023 an das Jobcenter Leverkusen.
Und dieser ist bis heute dem 28.02.2023 nicht bearbeitet worden.
Also bin ich und meine Lebensgefährtin am Morgen nicht krankenversichert.
Ich brauche jeden Monat Tabletten gegen den Bluthochdruck und ich bin seit 2 Jahren krank geschrieben.
Was soll ich jetzt nun machen?
Mit freundlichen Grüßen
Guido Heinen
Was kann ich machen das das Jobcenter das jetzt schnell bearbeitet.
Hallo Guido,
vorerst wird Ihnen leider nichts anderes übrig bleiben, als beim Jobcenter nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Per Gesetz hat die Behörde bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Auch wenn dieser Zeitraum bei weitem nicht ausgereizt wird, eine gewisse Zeit müssen Sie dem Jobcenter für die Bearbeitung einräumen. Dennoch: Machen Sie die Dringlichkeit deutlich und geben Sie die hier genannten Gründe an. Sprechen Sie, wenn nötig, persönlich vor.
Viele Grüße
Seit 30.11.2022 haben wir keine Geld von Amt bekommen ich habe alles abgeschickt was die brauchen mehre mal bin am Ende habe eine Kind keine Cent mehr bitte uns Hilfen 🙏
Hallo Darwesh,
wir können Ihnen leider nur in Zusammenhang mit Jobcenter-Bescheiden weiterhelfen. Fragen Sie bei der Behörde nach dem Stand der Bearbeitung. Sprechen Sie, wenn nötig, persönlich dort vor. Machen Sie also Druck und verdeutlichen Sie Ihre Situation. In der Regel haben Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Erst danach können Sie per Untätigkeitsklage das Jobcenter zu einer Entscheidung zwingen.
Viele Grüße
Hallo,
das Job-Center kürzt ihre Leistungen für ukrainische Flüchtlinge für den Monat Dezember 2022 um 219,€ (Kindergeld). Der Kindergeldbescheid seitens der Familienkasse liegt vor und besagt, dass das Kindergeld ab dem 01.01.2023 bezahlt wird. Auf Anfrage verweist das Job-Center an die Familienkasse, ihrerseits würde eine eine Mitteilung vor liegen das Kindergeld im Dezember gezahlt wird. Die Verweisung an die Familienkasse erfolgt meines Erachtens zu unrecht, da sie die Leistungen kürzen. Habe ich ein Recht, also lt. §??? auf “Akteneinsicht” wieso der Abzug erfolgte? Mag ein Fehler der Familienkasse sein, mag unverschämtes Verhaltens des Job-Centers sein. Möchte dies aber klären. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Günter,
weisen Sie dem Jobcenter anhand von Kontoauszügen o.ä. nach, dass für den Dezember kein Kindergeld geflossen ist. Zwar können Sie Akteneinsicht beantragen, dort werden Sie wahrscheinlich aber nichts Gegenteiliges finden, als das, was das Jobcenter behauptet. Erbringen Sie also einen Nachweis, um die Angelegenheit zu klären.
Viele Grüße
Hallo hier ist Frau Ludwig ich habe eine kurze frage ich habe eine Tochter mit pflegegrad zwei bei mir wohnen sie ist 5 jahre alt und dolle auf mich bezogen ich habe zwei jobangebote vom Arbeitsamt zugeschickt bekommen einmal für 32 Std die Woche und einmal mit 16 Std die Woche hatte bei beiden ein Vorstellungsgespräch hatte der Frau mit 32sdt die Woche eine Zusage erteilt sie hatte alles am jobcenter weitergeleitet und auch das sie mein Führerschein bezahlen das liegt alles oben in der leistungsapteilung jetzt wollte ich aber doch lieber den job mit 16 Std die woche machen und jetzt hat das Amt zu mir gesagt das zählt unter arbeitsverweigerung und dann wir eine Sanktion geprüft die ich dann bekommen würde weil es unter arbeitsverweigerung zählt stimmt das ?
Hallo Christin,
sofern Sie die Option auf einen besser bezahlten Job haben – bei mehr Stunden wird das der Fall sein – müssen Sie diese im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht auch wahrnehmen. Ihre Hilfebedürftigkeit wird dadurch immerhin gemindert, Sie sind dazu angehalten, alles dafür zu tun. Mit einem 16-Stunden-Job würde sich Ihre Situation wieder verschlechtern. Sofern Sie das auf sich nehmen wollen, kann das Jobcenter mit Sanktionen reagieren.
Viele Grüße
Sehr geehrte Anwälte,
Vielleicht können Sie mir eine kurze Auskunft geben.
Wir sind als Familie beim Bürgergeld,
Ich bekomme knapp 700€.
Meine Tochter 18 wird jetzt nächsten Monat eine Arbeitsstelle annehmen.
Dort wird sie ca. 2000€ Netto verdienen.
Wieviel darf man ihr abziehen oder darf man überhaupt etwas abziehen.
Sie ist mit 20€ in der Leistung beteiligt.
Lieben Dank für Ihre Rückantwort.
Hallo Ursula,
da Ihre Tochter dann selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann, werden jegliche Leistungen für sie wahrscheinlich entfallen. Zudem kann es zu anteiligen Abzügen bei den KdU kommen, da sie dann für ihre Miete und die anteiligen Heizkosten selbst aufkommen muss. Abgezogen wird ihr also nichts, jedoch muss sie ihren Lebensunterhalt dann selbst finanzieren.
Viele Grüße
Guten Abend,
Meine Heizkostenabrechnung weißt ein Guthaben auf. Der Berechnungszeitraum umfasst u.A. 3 Monate, bei denen ich keine Leistungen bezogen habe (selbst abgemeldet), also die Vorauszahlung selbst gezahlt habe. Die Gemeinde ist der Meinung, dass das keine Rolle spiele und behält das gesamte Guthaben.
Hallo Judith,
das ist auch leider rechtens. Sofern Sie ein Guthaben erhalten, während Sie im Leistungsbezug sind, wird es auf Ihren Anspruch angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Guthaben aus einem Zeitraum stammt, in dem Sie keine Leistungen erhalten haben.
Viele Grüße
Hallo zusammen
habe da mal eine dringende Frage,
Das jobcenter bezahlt für meine Jungs und mich die Miete und die Nebenkosten jetzt hat sich die Miete erhöht und der Versorger für die Heizung hat sich geändert ich habe alles überpünktlich eingereicht damit das Jobcenter es bearbeiten kann
Jetzt habe ich erfahren das das jobcenter weiterhin die Heizung an den alten Versorger bezahlt hat, jetzt hat sich dort eine beträchtliche Summe gehäuft, aber mein neuer Versorger bis jetzt nicht einen Cent jetzt wollte ich mir das Guthaben auszahlen lassen damit ich das was offen ist damit ausgleichen kann und das Jobcenter weigert sich und will jetzt von mir die überzahlung zurück
Bitte hilfe was kann ich tun und ist das überhaupt richtig ?
Hallo Bianca,
ist der Fehler auf das Jobcenter zurückzuführen, muss es sich auch darum kümmern, diesen zu korrigieren.
Viele Grüße
Guten Tag
Dringende Frage beziehe ALG 1 unter 1000 Euro Jobcenter beschlossen das ich kein Bürger Geld kriege da es nur knapp 5 Euro waren.sollte Wohngeld beantragen. Gesagt getan…jetzt stehe ich vor einer herrausforderung mein Kind ist ca 80km weit stationär aufgenommen worden Therapie ich als Vater soll 1 Mal die Woche zu meiner Tochter kommen um sie wieder an mich zu führen und die Therapie…woo kann ich Fahrtkosten beantragen wie gesagt kein Bürgergeld. Und die besuche von mir sind Pflicht vom psyhologen
Hallo Fabian,
diesbezüglich können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Fragen Sie in der Einrichtung, ob die Ihnen diesbezüglich eine Auskunft geben können.
Viele Grüße
Hallo ich bin Österreicher und seit mai 2020 in Deutschland. ich hatte bis 15.12.2022 aufstockend hartz4 bezogen ab dann wurde es nicht weiterbewilligt weil ich unerwartet arbeitslos wurde und aufgrunddessen nun 2 Monatsmieten im rückständ bin. Nun habe ich seit 06.01.2023 wieder einen minijob und erneut einen weiterbewilligungsantrag gestellt der wieder abgelehnt wurde weil ich nur ein Aufenthaltsrecht allein zum zwecke der arbeitsuche hätte und mein job nicht den tatbestand erfülle für eine bewilligung…
Ich bin seit august 2022 erst aus der Obdachlosigkeit wieder raus bin verzweifelt und weiß nicht was ich noch tun soll.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Christian,
lassen Sie den Ablehnungsbescheid zeitnah durch unsere Partneranwälte prüfen. Stellen sie fest, dass Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde, legen sie Widerspruch dagegen ein. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Kosten. Wichtig ist nur, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat eingehalten wird.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem. Ich fasse mal kurz zusammen:
Ich wurde arbeitslos und Arbeitslosengeld beantragt (vor 3 Jahren). Arbeitsamt hat mich einfach so vor 2 Jahren verklagt, weil ich ja angeblich so viel Geld von denen erhalten hätte. Wurde so zum schwer kriminellen Betrüger 🙁 Das stimmt einfach nicht. Ich habe alles da. Kontoauszug. Bescheid vom Zoll usw.. Ich habe wieder gearbeitet, wurde aber wieder gekündigt weil keine Aufträge mehr da waren.
Jetzt muss ich so viel Geld zurück zahlen (über 20t Euro)
Und wenn ich dagegen vorgehe, wird die Strafe nochmal erhöht, weil ich als Betrüger gegen den Staat gelte. Mir steht keinen Anwalt zu.
ich weiß, es ist einfach zu kompliziert. Habe ich da ne Chance, gegen Arbeitsamt zu wenden?
Hallo L.K.,
leider können wir Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht helfen. Beantragen Sie Beratungshilfe und lassen sich diesbezüglich beraten.
Viele Grüße
Hallo, ich habe ein Problem mit dem Jobcenter undzwar ist mein freund bei mir als Untermieter eingezogen und daher bin ich seine Vermieterin, bei mir ist es die gewoba.
Das jobcenter stellt sich aber quer meine wohnungsgeberbestätigung zu akzeptieren die wollen das direkt von der gewoba, die ist dafür aber nicht zuständig da er mein Untermieter ist und ich die ansprechpartnerin dafür bin.
Was soll man nun machen??? Die gewoba sagte selber das, dass Jobcenter die Unterlagen von mir akzeptieren muss da er mein Untermieter ist.
Und nun will das Jobcenter ihn solange keine Leistung zahlen bis sie die Unterlagen von der gewoba haben und die Gewoba stellt mir nix aus da das jobcenter dies von mir akzeptieren muss.
Ich brauche dringend Hilfe
Hallo Alina,
das ist seitens des Jobcenters nicht zulässig. Ggf. muss sich Ihr Freund um Beratungshilfe bemühen und beim Amtsgericht einen entsprechenden Antrag stellen.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 01.01.2023 Bürgergeld beantragt. Dieser Antrag wurde am 26.01.2023 positiv beschieden. Postalisch wurde mir die vorläufige Bewilligung bis zum 30.06.2023 am 03.02.2023 zugestellt.
In diesem Bescheid steht, dass ich “ein schwankendes Einkommen aus Gewinnen beim Lotto spielen erziele und das angerechnete Einkommen ab 01/2023 würde anhand der erzielten Gewinne im Monat 12/2022 geschätzt”.
Das Bürgergeld wird mir nun bis zum 30.06.2023 jeden Monat um 55,- € gekürzt, weil das Jobcenter mtl. Gewinne von 85,- € abzgl. 30,- € Absetzungen = 55,- € “vorhersagt”.
Im Dezember 2022, also vor Antragstellung, hatte ich insges. 69,80 € gewonnen, die auch in 2022 ausgezahlt wurden. Aber wie kommt das Jobcenter darauf, dass sich das nun bis zum 30.06.2023 monatlich wiederholt? Zudem spiele ich seit Januar d.J. gar kein Lotto mehr.
Wie kann ich am besten gegen diesen Bescheid vorgehen?
Vielen Dank für die Antwort vorab.
Hallo Christina,
lassen Sie den Bescheid gerne einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Decken sie Fehler auf, wird Widerspruch eingelegt. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Widerspruchsfrist von einem Monat einzuhalten ist.
Viele Grüße
Huhu das Jobcenter möchte in meiner Wohnung da ich 3 Kinder habe und ich alleine bin hab ich eine 4 Zimmer Wohnung mein Vermieter wollte mit mir ein neuen Mietvertrag machen weil noch ein Zimmer zu kam durfte ich laut Jobcenter nicht machen da durch wurden die neben Kosten erhoben
Der kindervater von mein 2 Söhnen wohnt über wir leben getrennt naja und die Etage wo ich wohne ist größer hab ich jetzt ausgerechnet als wie in Mietvertrag was mach ich jetzt wenn sie hier her kommen wollen es ist von der qm Zahl einfach zu groß nur man kann ja auch das Haus nicht abreißen
Ich hoffe auf schnelle Hilfe
Hallo Alice,
entscheidend ist weniger die Wohnungsgröße. Was wichtig ist, sind die Kosten der Unterkunft. Die müssen insgesamt angemessen sein. Ist das der Fall, sollten Sie nichts zu befürchten haben.
Viele Grüße
Hallo
Mein Partner arbeitet, da meine Tochter pflegebedürftig ist, bin ich zuhause. Deshalb stocken wir auf. Mein Partner ist in der Privatinsolvenz. Der Insolvenzverwalter zieht regelmäßig Geld von seinem Lohn ab. Bei Lohnerhöhungen natürlich mehr. Das Jobcenter berücksichtigt aber nur sein Netto auf der Lohnabrechnung und nicht das was tatsächlich auf dem Konto landet, nachdem der Insolvenzverwalter Geld abgezogen hat. Das Jobcenter rechnet uns allen dieses Geld was wir nicht bekommen als Einkommen an. Dürfen die das? Bei Jeder Lohnerhöhung haben wir dadurch immer weniger Geld, weil der Insolvenzverwalter sich das nimmt und wir es nicht erhalten, es aber trotzdem als erhaltenes Geld angerechnet wird.
Hallo Mona,
das Jobcenter darf nur anrechnen, was Ihnen auch tatsächlich zufließt. Erbringen Sie also Nachweise darüber, sodass ggf. Korrekturen vorgenommen werden. Holen Sie sich dazu auch eine Bestätigung des Insolvenzverwalters ein.
Viele Grüße
ich habe am 03.01.2022 Widerspruch eingelegt, da mir der Zuschlag für Alleinerziehende nicht bewilligt wurde. Musste dann mehrmals Stellungnahmen bei 3 verschiedenen Sachbearbeitern abgeben. Im Juli 2022 habe ich dann noch die Aufforderung erhalten, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen, wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Daher war seit August klar, das mir der Zuschlag zusteht. Im Oktober habe ich dann mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht und eine letzte Frist zur Zahlung angemahnt. Bis heute keine Reaktion. Was kann ich jetzt tun?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Oliver,
sofern über Ihren Widerspruch noch keine Entscheidung gefällt wurde, können Sie Untätigkeitsklage erheben.
Viele Grüße
Guten Tag,
Im Oktober 2022 sollte ich einen neuen Weiterbewilligung Antrag stellen, dies tat ich und er wurde bis Oktober 2023 genehmigt. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter das ich von den letzten 3 Monaten Kontoauszüge einreichen soll. Auch dies tat ich, aber ich schwärzte die Angaben raus was ich meine jobcenter nichts angeht (z. B) = Lebensmittel Geschäfte einkauf- was ich an wenn wie bezahlen muss wie Strom und Telefon-Fitnessstudio. Angezeigt ist auf den Kontoauszügen nur das was meine Familie an Geld bekommt wie Rente – Kindergeld – Jobcenter! Es gibt 2 Konten von meinem Mann(da geht seine Erwerbsminderungsrente drauf) und meinem Sohn(Kindergeld+mein Hartz 4 Geld) mehr Geld einhamen haben wir nicht. Nun werde ich seit Oktober vom Jobcenter aufgefordert darzustellen was ich +wie ich etwas bezahle. (zb. Auto – Versicherungen u. s. w – haben wir nicht ) (Miete überweist Jobcenter direkt an die Vermieter), wie ich den Lebensunterhalt bezahle. Weil die Sachbearbeiterin nicht versteht wie ich (meine Familie lebt)! Die kommt mit den leeren Kontoauszügen nicht klar, wo nur Rente +Kindergeld +Hartz 4 Geld drauf stehen. Nun fordert sie andauernd neue Kontoauszüge + was ich wie wo bezahle und droht mit Einstellung der Zahlungen. Das nervt und kostet mich – Strom – Drucker – Briefpapier – Porto u. s. w. Und ich sehe nicht ein : was geht Jobcenter an was ich wie wofür – an wenn bezahle! Ich habe mehrmals Kontoauszüge mit dem von uns erhaltenen Geld geschickt und dies auch erleutert. Aber Sachbearbeiterin steht auf Vermutungen!!! Und droht nun mit Kontoeinsichtungen und keine Leistungen mehr. Sachbearbeiterin schrieb : schriftliche Erklärung+Nachweise wie Sie Kosten des täglichen Lebens z. B einkäufe tätigen. Es sind keine Abbuchung auf den Kontoauszüge zu sehen. Womit ich Barzahlung mache. Sonst ein Kontenabrufvetfahren und bis zur Klärung Leistungen einzustellen. //geht die nix an finde ich und wir zahlen meistens Bar. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Bitte um Hilfe und danke für die Mühe.
Hallo Myle,
Sie sollten den Aufforderungen Ihrer Sachbearbeiterin und so Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen. Anderenfalls kann es tatsächlich zum Leistungsentzug kommen. Kann nicht nachvollzogen werden, wie viel Geld Sie wofür ausgeben, kann das die Vermutung schüren, dass Sie ggf. Bargeldeinnahmen haben, von denen das Jobcenter nichts weiß und Sie diese aufwenden, um Ihre täglichen Bedarfe zu finanzieren.
Viele Grüße
Hallo Julia,
Ich habe seit Dezember mehrfach Kontoauszüge und Erklärungen dem jobcenter geschickt. Ich bin meiner Mitwirkungpflicht meiner Meinung nachgekommen. Habe gezeigt was nur finanziell uns zu Gute kommt.und das nur Strom abgebucht wird. Der Rest ist bei uns nur Barzahlungen. Und trotzdem glauben die uns nicht. Wie soll ich das anders beweisen? Soll ich denen die Einkauf Quittung schicken von den Discounter? Was geht die an z. B. das ich bei penny für 50€ einkaufen gehe?
Hallo Myle,
Sie haben in Ihrem vorherigen Kommentar angegeben, Stellen auf den Kontoauszügen geschwärzt zu haben. Das hindert das Jobcenter daran, Ihre Ausgaben nachzuvollziehen. Wir raten Ihnen also, alles offenzulegen.
Viele Grüße
Guten tag
Ich habe ein problem ich bin immoment krankgeschrieben und kann nicht persönlich zum amt hingehen jetzt muss ich aber dringend ein weiterbewilliungs antrag stellen und brauche die unterlagen dafür weil mein sgb2 nächsten monat abläuft also habe ich beim amt angerufen und gefragt ob meine schwester reinkommen kann und den abholen kann für mich mit meinem ausweiss sie haben es abgelehnt und den können sie mir nur geben wenn ich persöhnlich vorbei kommen und mit meiner sachbearbeiterin rede
Was kann ich da tun ?
Hallo Kevin,
schauen Sie doch mal, ob ein Online-Antrag bei Ihrem Jobcenter möglich ist oder Sie den Antrag online anfordern können.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich musste wegen des nicht richtig erfassten Bescheid (da uns mit Kündigung des Mietvertrages gedroht wurde) ein Kredit (Privatdarlehen) aufnehmen. Der ursprüngliche Bescheid war, aus unserer Sicht, offensichtlich falsch, da die Einkommen-Summen nicht richtige widerspiegelt wurden (für uns rätselhafte Summen reingeschrieben).
Unser Jobcenter ist dieses Geld (Darlehen) als ein Einkommen “anerkannt” (obwohl Darlehen natürlich zurückbezahlt werden muss- teilweise schon gemacht-).
Unserer Widerspruch war nicht erfolgreich. Wir haben vor, eine Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Dafür brauchen wir eine Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Georg
Hallo Georg,
leider können wir Sie nur in Zusammenhang mit Ihren Jobcenter-Bescheiden unterstützen. Sofern Sie bereits Widerspruch erhoben haben, können wir nicht mehr für Sie aktiv werden. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Ihrem Amtsgericht vor Ort Beratungshilfe zu beantragen.
Viele Grüße
Guten Tag,
Ich habe für die steigende Inflation eine angemessene Mieterhöhung ab diesem Jahr erhalten und das Amt weigert sich diese zu übernehmen, mit der Begründung, dass der Mietvertrag keine 2 Jahre alt ist ( erst ab März ).
Was kann ich dagegen tun ? Ich kann die zusätzlichen Kosten nicht tragen. Und eine Beratungshilfe zu beantragen dauert zu lange und ich habe nur 30 Tage Widerrufsrecht. Ich kann ja nichts für die steigenden Kosten. Ich habe Bedenken, dass mein Widerspruch ohne Anwalt abgelehnt wird.
LG
Hallo Lisa,
unsere Partneranwälte prüfen Ihren Bescheid kostenlos und unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch. Reichen Sie den gerne zwecks Prüfung ein.
Viele Grüße
Mein Partner, Herr Rupp, hat sich ordnungsgemäß zum 22.09.2022 Arbeitssuchend gemeldet. Wir haben alles eingereicht, was das Jobcenter verlangt hat und bis heute noch nicht einen Pfennig Geld bekommen. Wir werden mit Aufforderungsschreiben zur Mitwirkung bombardiert und wissen nicht mehr weiter, da alle geforderten Unterlagen eingereicht wurden. Wir hoffen, dass Sie uns in dem Fall weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Juliette,
leider ist es so, dass das Jobcenter gesetzlich bis zu sechs Monate Zeit hat, um über einen Antrag zu entscheiden. Erst danach können Sie Untätigkeitsklage erheben. Dazu muss gesagt werden, dass die 6-Monats-Frist erst zu laufen beginnt, sobald dem Jobcenter alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Spitzt sich die Situation Ihres Partners existenzbedrohlich zu, sollte er einen Antrag auf einen Bürgergeld-Vorschuss stellen. Der dient der Überbrückung längerer Wartezeiten bis zum endgültigen Bewilligungsbescheid.
Ansonsten bleibt Ihnen vorerst leider nur, immer wieder beim Jobcenter nach dem Bearbeitungsstand zu fragen und ggf. persönlich vorzusprechen, um Ihre missliche Situation bzw. die Ihres Partners zu schildern und auch schnelle Bearbeitung zu drängen. Bleiben Sie hartnäckig.
Viele Grüße
Ich habe vom vermieter Mahngebühren bekommen,da das Jobcenter meine Miete so spät bezahlt hat. Ich habe aber schon seit beginn des Mietvertrags mit dem Jobcenter eine Abtrittserklärung für die Miete gemacht. Jetzt soll ich die Mahngebühren selber zahlen,was ich nicht einsehe da es nicht mein Verschulden ist. habe beim Jobcenter schon Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist inzwischen schon 5 Wochen her und es tut sich nichts. Der vermieter hat inzwischen schon wieder eine Mahnung geschickt.
Hallo Klaus-Peter,
leider erschließt sich uns nicht, wogegen Sie Widerspruch eingereicht haben. Gegen welchen Bescheid? Grundsätzlich haben Jobcenter zur Bearbeitung eines Widerspruches gesetzlich aber auch bis zu drei Monate Zeit. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Jobcenter nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.
Viele Grüße
Ich habe mich vom Arbeitsamt für eine Umschulung beraten lassen. Aktuell bin ich noch im Arbeitsverhältnis, allerdings arbeite ich seit 17 Jahren nicht mehr in meinem gelernten Beruf. Auch aus psychischen Problemen durch den AG möchte ich was neues lernen, so auch von mir beim ersten Gespräch erwähnt. Laut Berater ist die lange Zeit die ich nicht mehr im gelernten Beruf gearbeitet habe ausschlaggebend, das die Umschulung über das Amt gefördert werden kann. Über die Rentenversicherung sei der Aufwand zu groß. Mehrere Termine seitdem mit dem Arbeitsamt gehabt. Es wurde sogar auch ein psychologisches Gutachten erstellt und mir bestätigt das ich einen Bildungsgutschein bekomme. Mir wurde vor einer Woche gesagt ich müsse jetzt kündigen und von der Schule Unterlagen ausfüllen lassen, danach bekomme ich den Bildungsgutschein. Kündigung ist am Montag rausgegangen, mit der Schule gestern soweit alles ausgefüllt. Heute ruft der Berater vom Amt an, dieses würde jetzt doch nicht dafür zuständig sein, ich müsse mich an die Rentenversicherung wenden. 7 Wochen vergeudete Zeit und ich stehe ab 1.2. ohne Arbeit da. Kann ich dagegen irgendwie vorgehen? Natürlich gibt es absolut nichts schriftliches dazu. ich bin gerade kurz vor dem Nervenzusammenbruch und sehe mich schon am Ende meiner Existenz. Ich würde mich freuen wenn ich irgendwelche Ratschläge bekommen kann ob und was ich da machen kann. Vielen Dank im Voraus. LG Anne
Hallo Anne,
leider können wir Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen. Wir unterstützen ausschließlich Bezieher:innen von Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz 4).
Viele Grüße
Hallo ich habe Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt jedoch bekomme ich es nicht da ich bei meinen Eltern mitwohne aber meine Mum kann mich Finanziell nicht unterstützen.
Wie kann ich da jetzt weiter verfahren?
Ich bin zurzeit auch nicht versichert
Hallo Helrich,
sofern Ihr Ablehnungsbescheid nicht älter als einen Monat ist, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Wird festgestellt, dass das Jobcenter Ihnen die Leistungen zu Unrecht verwehrt, wird Widerspruch eingelegt. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Hallo Joseph ich habe mal eine Frage bezüglich auf das Jobcenter meine Freundin hat diesen Monat keine Leistung bekommen vom Jobcenter, die Begründung wäre sie hätte nicht richtig ihre mitwirkungspflicht eingehalten.
Es geht darum um die UH3 sie hat sich zu allem geäußert und ihre Leistung wurde nicht gezahlt, könnt ihr ihr helfen da sie unsere gemeinsame Tochter hat.
Und wir getrennte Wohnung haben.
Mfg Christian
Hallo Christian,
wenn das Jobcenter nicht alle Unterlagen hat, die es braucht, um über einen Antrag zu entscheiden, können Leistungen entzogen werden. Ihre Freundin sollte sich schnellstmöglich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, um zu erfragen, welche Dokumente genau fehlen bzw. nicht korrekt ausgefüllt werden und alles nötige kurzfristig nachreichen.
Viele Grüße
Ich benötige dringend Ihre Hilfe.
Ich erhielt am 23.11.22 urplötzlich einen Versagungsbescheid für die Monate November und Dezember 2022, weil ich angeblich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin. Das ist glatt gelogen, denn die gewünschten kompletten Unterlagen wurden bereits am 28.10.22 per Post versandt. Ich habe also seit 36 Tagen unberechtigter Weise kein Geld vom Jobcenter erhalten. Kann keine laufenden Kosten bezahlen. Legte am 25.11.22 Widerspruch ein. Keine Reaktion!
Hallo Anke,
leider haben wir auch keine anderen Kontaktmöglichkeiten, um an das Jobcenter heranzutreten. Wir können Sie ausschließlich auf Basis eines Bescheides unterstützen, Widerspruch einlegen und ggf. Klage einreichen, wenn das Jobcenter auf stur stellt. Deshalb raten wir Ihnen, immer wieder nachzuhaken und ggf. persönlich dort vorzusprechen, um Auskunft zum Stand Ihres Antrags zu erhalten.
Viele Grüße
Guten Tag unzwar habe ich im Monat November 3500 Euro verdient und des war nur eine Arbeit für 1 Monat. Nun habe ich einen änderungsbescheid bekommen wo drinen steht das meine Leistungen von jobcenter um mehr als die Hälfte für die nächten 6 Monate angerechnet werden so das ich jeden Monat nur 400 Euro Kdu, miete Leistung erhalte.meine frage kann man da was machen weil mit 400 Euro kann ich grad mal die Rechnungen zahlen und kann keine Miete zahlen, keine Lebensmittel kaufen.
Hallo Joseph,
Sie können den Änderungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Werden von ihnen Fehler im Bescheid festgestellt, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Für Sie entstehen dabei keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Hallo,
und zwar hat meine Lebenspartnerin einen Antrag beim Jobcenter gestellt.
Da ich der Inhaber einer GmbH bin und dort mir auch einen Gehalt auszahle, möchte Jobcenter 1 Jahr rückwirkend Kontoauszüge sehen. Ich finde nirgendwo Informationen ob JC das machen darf. Bei den Selbständigen dürfen die das, aber was die GmbH anbetrifft finde ich einfach keine Informationen dazu. Ich bin in der GmbH angestellt und somit nicht Selbständig. Selbständige können nur natürliche Personen sein aber die GmbH ist keine natürliche Person, oder verstehe ich da etwas nicht. JC will nicht nur Kontoauszüge sehen sondern fast alles, sogar Arbeitsverträge und die Lohnabrechnungen aller Mitarbeiter. Genau so Privatausgaben der Firma, aber in einer GmbH gibt es keine Privatetnahmen nur bei den Selbständigen. Entweder ich oder JC versteht da etwas nicht.
Hallo Alexander,
das Jobcenter ist dazu berechtigt, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen. Warum Sie allerdings Einsicht in die Verträge Ihrer Mitarbeiter gewähren sollen, erschließt sich uns nicht.
Viele Grüße
Guten Tag,
Ich bin im 7. Monat schwanger und seit Oktober alleinerziehende Mutter einer 18 Monate alten Tochter. Da der Vater meiner Kinder ausgezogen ist und seine Möbel mitgenommen hat habe ich einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Erstaussattung beantragt. Beantragt habe ich ein Bett, eine Matratze und einen Kleiderschrank. Als Antwort kam ich könne ein Darlehen von 172,00 Euro bekommen. Nun die Fragen: Ich hab recherchiert dass ich ein Recht auf Kostenübernahme habe und nicht gezwungen bin ein Darlehen für die Möbel zu nehmen. Stimmt das? Und steht mir als alleinerziehende Mutter von bald 2 Kindern nicht mehr Geld für Möbel zu als 172 Euro? Ich muss nichts neues haben aber 172 Euro für gute gebrauchte Möbel finde ich ein wenig knapp bemessen. Vor allem wurde in dem Schreiben nicht aufgelistet wonach sich diese Summe richtet. Ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und bin gespannt was nun kommt. Ich habe um schnelle Bearbeitung gebeten da ich zur Zeit auf einer Luftmatratze schlafe , was in meinem Umstand eine körperliche Zumutung ist.
Hallo Kim-Eileen,
einen Anspruch auf Erstausstattung dürften Sie tatsächlich leider nicht haben, was mit einer Bewertung der Besitzansprüche zusammenhängt – eine komplexe Thematik. Dementsprechend bleibt nur die Inanspruchnahme des Darlehens, wenn auch dieses nicht sonderlich hoch ausfällt.
Viele Grüße
Hallo, ich habe eine Frage zu Streit mit Sachbearbeiterin. Die hat mich schikaniert und ich habe mich beschwert. Nun war beim letzten Termin eine Kollegin dabei von ihr, also 2 gegen 1, damit die Kollegin ihr beisteht und ich nicht mehr etwas behaupten würde was sie angeblich nicht gesagt hätte. Das heißt sie streitet alles ab. Muss ich das akzeptieren, das ich nun zu zweit empfang werde? Die können ja dann alles mögliche behaupten, weil die zusammen halten oder? Können mir dadurch Nachteile entstehen? Können die einfach irgendwas erfinden um sich zu rächen, weil ich mich beschwert hatte?
Hallo Anjulie,
diese Frage können und wollen wir Ihnen nicht beantworten, da es sich dabei um reine Spekulation bzw. Unterstellungen handeln würde. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
Viele Grüße
Hallöchen, und zwar wird bei uns seit 3 Monaten sehr viel Geld einbehalten, aufgerechnet. Ich bin mit einer Frau in einer bg und wir kriegen ausgezahlt 590 Euro, letzten Monat nur 560euro. Wir wissen langsam nicht mehr weiter, davon zahlen wir noch 100 Euro strom weil letztes Jahr von Anbieter gekündigt und der jetzige ortsstromanbieter hat nur oköstrom. Denn noch um die 100 Euro für Internet und Telefon. Die Lebensmittel werden immer teurer der Strom auch die billigen Lebensmittel immer ausverkauft, haben zuvor auch versucht nen kleinen Ratenvertrag zu machen aber keine Chance. Weil zur Zeit nix im Korb ist und das doppelt so viel wenn nicht mehr kostet. Wissen wir nicht mehr ein und aus. Dachte eigentlich das in dieser Zeit das amt nicht ans Geld darf aber es interessiert keinen. Hoffe mir kann jemand irgendwie weiterhelfen was man tun kann. Waren auch schon beim Anwalt, leider nicht vom Fach und der meint alles rechtens.und am besten noch nen ratenvertag machen, komm mir komplett verarscht vor.
Hallo Holger,
was wir bzw. unsere Partneranwälte für Sie tun können, ist, Ihre Jobcenter-Bescheide auf Richtigkeit zu prüfen. Bei der Feststellung von bspw. Berechnungsfehlern wird Widerspruch eingelegt. Voraussetzung ist lediglich, dass der zu prüfende Bescheid nicht älter als einen Monat ist, um die Widerspruchsfrist zu wahren.
Viele Grüße
Hallo ich mache einen Mini Job der unter 450€ mittlerweile 520€ liegt.Das Jobcenter rechnet mir aber 450€ an.Was kann ich dagegen tun.
Hallo Claudia,
teilen Sie dem Jobcenter die Veränderung mit und bitten Sie um entsprechende Anpassung.
Viele Grüße
Seid mittlerweile fast 4 Monaten wird meine Freundin vom Jobcenter ignoriert. Sie bekommt mit ihrem Sohn zusammen ca 260€ aufstocken zu Ihrem Mindestlohn. Auf einen Bescheid wartet sie seit Juni, genauso, wie auf das Geld für Juni. Außerdem hat das Jobcenter eine Nachzahlung vom Kindergeld komplett einbehalten, was über 200€ mehr sind, wie sie vorgestreckt haben. Ohne einen aktuellen Bescheid kann sie sich keine Rechtsberatung holen und laut Jobcenter ist all das auch kein Grund, einen Termin mit der Teamleitung zu bekommen. Bei der Hotline bekommt man nur unqualifizierte Damen ans Telefon, die einem leere Versprechungen machen. Ich bitte sie deshalb, um Hilfe, weil ich nicht mehr weiter weiß.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Dennis,
auch wir können diesbezüglich leider nicht weiterhelfen. Sobald Ihre Freundin aber einen Bescheid hat, überprüfen unsere Partneranwälte diesen gerne und legen bei Fehlerhaftigkeit Widerspruch dagegen ein. Verschärfen sich die finanziellen Nöte Ihrer Freundin enorm, sollte sie einen Antrag auf einen Hartz 4-Vorschuss stellen. Zudem kann sie Untätigkeitsklage erheben. Das setzt aber voraus, dass ihr Bescheid seit mindestens sechs Monaten auf sich warten lässt. Jobcenter haben gesetzlich bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden.
Viele Grüße
Ich bin meinen Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur in vollem umfang nachgekommen,
Nach fast einem Monat keine Reaktion kein Schriftverkehr, keine Arbeitlosengeldbewilligung habe ich heute den 17.11.2022 bei der Arbeitsagentur nochmals angerufen um mich zu vergewissern das meine Finanzielle Situation gesichert bzw.geklärt ist.
Ich habe mit Herrn Bernhardt telefoniert,der mir mitgeteilt hat das ich noch keine Finazielle zusage bekämen würde weil noch Arbeitsbescheinigungen und der Antrag auf Arbeitlosengeld fehlt.
Ich habe am 26.10.2022 einen persönlichen Termin gehabt bei dem alles aufgenommen wurde, meine Daten inkl.der antrag auf arbeitlosengeld und dabei habe ich sogar mein Weiterbildungsgutschein,(der wohlbemerkt nur in verbindung mit meinem Arbeitslosengeld bewilligt wurde) abgeholt und beantragt gehabt.
Heute 17.11.2022 sagte mir Herr Bernhardt das noch kein Antrag vorliege und ich dadurch auch keine Leistung zum Monatsende bekäme.
Jetzt ist für mich vollens alles zusammengebrochen weil Ich erst Job verloren habe und nun drohen mir weitere schwierigkeiten finanziell als auch Gesundheitlich.
Ich verlange doch nur das was mir zu steht an Arbeitslosengeld (was hinten und vorne auch nicht ausreicht oder nur annähend die fixkosten decken könnte)
Ich stürze dadurch total und massiv ab und fordere nun gerechtigkeit.
Bitte helfen sie mir.
Hallo Benjamin,
leider können wir Sie nur bei der Prüfung und bei Widersprüchen hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld II unterstützen. Unabhängig, ob ALG I oder II, bedarf es aber in jedem Fall eines schriftlichen Antrages, unabhängig von einem persönlichen Gespräch mit einem Sachbearbeiter. Reichen Sie den also schnellstmöglich nach.
Viele Grüße
Hallo ich habe seid einem Monat Schimmel in meinem Schlafzimmer da Vermieter sich nicht kümmern tut mir da auch unterstellt würde ich hätte es nicht gemeldet und wir wären ja schuld usw also habe ich nach einer neuen Wohnung geguckt ich beziehe ALG II mit meinem Partner der geht nebenbei auch noch arbeiten und verdient 800€ dazu, Jobcenter hat 3raumeohnung abgelehnt da es preislich zu teuer wäre aber es gibt keine günstigeren Wohnung das versteht das Jobcenter nicht ich kann doch nicht weiter mit meinem kleinen Sohn in einem Schimmelraum auf einem schimmeligen Bett schlafen. Was kann ich jetzt dagegen machen
Hallo Nora,
haben Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid vorliegen, der nicht älter als einen Monat ist, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Bei bestehenden Erfolgsaussichten wird Widerspruch eingelegt. Alternativ sollten Sie aber auch Ihre Möglichkeiten prüfen, Ihren Vermieter zur Mängelbehebung zu bewegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Amtsgericht über einen Beratungsschein, um ggf. eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen zu können.
Viele Grüße
Guten Tag,mein Name ist kampus Oliver,ich habe seit letztes Jahr Dezember Probleme mit denn jobcenter.ich war bis dieses Jahr März bei denen gemeldet habe öfter denn weiterbewilligungs bescheid abgegeben.jedes Mal ist der angeblich nicht da gewesen.ich habe auch bis März kein Geld mehr bekommen,weil ich angeblich arbeiten würde,habe auch beweisen können das es nicht stimmt mit ein schreiben.so das Geld habe ich bis heute nicht nachgezahlt bekommen von Dezember 2021 bis März 2022.jetzt kommen die mit denn Argument die wollen kontoauszüge weil denen das Schreiben nicht reicht.jetzt bin ich aber so mittellos das ich keine Kontoauszüge anfordern lassen kann,das ich wieder harz4 beziehe.denen ist es egal das ich mittellos bin krank bin zum Arzt muss,kann ich aber nicht weil ich auch nicht mehr versichert bin.
Hallo Oliver,
wir raten Ihnen dringend, der Forderung nachzukommen bzw. müssen Sie das auch. Ansonsten kann Ihnen das Jobcenter Leistungen verwehren. Dass Sie kein Geld für Kontoauszüge haben, dürfte kein Argument darstellen.
Viele Grüße
Das Jobcenter kennt die Situation,hat alle Unterlagen.Zahlt trotzdem nicht obwohl ich schon zweimal um Nachberechnung gebeten habe.
Hallo Claudia,
dann legen Sie den Mehrbetrag, den Sie aufgrund der nicht angepassten Berechnung erhalten, beiseite. So können Sie die Rückforderung tätigen, sobald das Jobcenter diese stellt.
Viele Grüße
Hallo Ich hab im Juli ein Antrag auf Aufstockung hartz 4 gestellt beim Jobcenter, dann nichts mehr gehört im September bekam ich Post das was fehlt , hab das 2 Tage später nachgereicht, danach kam im Oktober Post das noch was fehlt mit Termin beim Jobcenter ich das dort abgeben und mir wurde gesagt 14 Tage haben die Zeit dad zu bearbeiten nun haben wir November, hab da heute angerufen und die habe gesagt das die Bearbeitungszeit überschritten ist und ich warten soll das mich jemand vom Jobcenter anruft . Was kann ich nun unternehmen warte nun auf Geld von 5 Monaten, bis jetzt hab ich keine Rückmeldung vom Jobcenter bekommen.
Hallo Jacline,
das Jobcenter hat per Gesetz bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Dabei beginnt die Frist erst zu laufen, wenn alle nötigen Unterlagen bei der Behörde eingegangen sind. Haben Sie nach Ablauf der sechs Monate immer noch keinen Bescheid erhalten, können Sie Untätigkeitsklage erheben. Geraten Sie aufgrund der fehlenden Leistungen weiter in finanzielle Nöten, beantragen Sie einen Vorschuss.
Viele Grüße
Guten Abend, was kann mir passieren, wenn ich nun die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beim Job Center nicht einreichen möchte.
Ich habe habe nur noch einen geringen Anspruch und würde auf diesen in Zukunft verzichten.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
LG
Hallo Sarah,
natürlich können Sie die Vorlage verweigern und auf Leistungen verzichten. Sie müssen aber ggf. damit rechnen, dass das Jobcenter skeptisch wird und nachhakt, warum Sie die Vorlage verweigern. Ein Kontoabrufverfahren ist nicht auszuschließen.
Viele Grüße
Hallo,
Ich hatte letztes Jahr Jobcenter Leistungen bezogen und hab dann eine Erwerbstätigkeit begonnen. Ich hab es versäumt dem Jobcenter dies mitzuteilen und zu unrecht Leistungen bezogen. Ich hatte anschließend Stellungnahme bezogen, allerdings war dies auch wirklich mein Verschulden und habe die Rückzahlung akzeptiert und in Raten vereinbart dem nachzukommen.
Der Betrag beläuft sich auf 660€.
Nun habe ich eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten. Ich solle nun Aussagen oder auch nicht und gegebenenfalls meine Einkommensverhältnisse erläutern.
Was sollte ich da tun, die Aussage verweigern und angeben das ich mein Studium begonnen habe und auch Bafög beantragt habe?
Hallo Yannik,
beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen und diesbezüglich auch keine Rechtsauskunft erteilen.
Viele Grüße
Das Jobcenter hat mir letzte Woche einen gelben Brief geschickt indem die behaupten das ich ihnen verschwiegen hätte einen Job zu haben. Ich habe aber keinen Job und das habe ich denen auch geschrieben . Bisher habe ich keine antwort erhalten und auch niemanden erreicht. Dachte ich schaue heute Mal ob mein Geld drauf ist, Ja dann musste ich sehen das die mir jetzt meine Miete und den anderen Rest nicht überwiesen haben. Was kann ich dagegen vorgehen oder was soll ich machen?
Hallo Chiara,
klären Sie das schnellstmöglich mit dem Jobcenter. Finden Sie heraus, weshalb davon ausgegangen wird, dass Sie einen Job haben und was es braucht, um das zu widerlegen.
Viele Grüße
Meine Bekannte hat eine Steuerrückzahlung erhalten und das Amt zahlt ihr kein ALG II.
Angeblich zahlen sie nicht, bevor sie nicht die volle Summe an das Amt zahlt.
Meiner Meinung nach dürfte es keine Zahlungen vom Amt geben, bis sie rechnerisch die 2400€ “verlebt” hat. Also 2400:die Summe welchen ihr zusteht.
Wie ist hier die Gesetzeslage? Ist das Amt im Recht, muss sie das Geld erst voll ans Arbeitsamt zahlen, bevor sie Geld vom Amt bekommt?
Hallo Holger,
Ihre Bekannte wird wahrscheinlich die Steuererstattung aufbrauchen müssen, ehe sie Sozialleistungen beziehen kann. Dass sie aber Zahlungen an das Jobcenter leisten soll, erschließt sich uns nicht.
Viele Grüße
Guten Tag
Ich habe ein Kleingewerbe wo ich nicht ganz so viel verdiene weil ich da noch am anfang stehe also bekommen wir vom jobcenter als vier köpfige familie noch eine Aufstockung, das jobcenter zieht uns 375 euro jeden monat ab für die stawag somit haben wir nicht mehr viel zum leben ist das rechtens das man eine so hohe Rate abzieht???
Hallo Natalie,
das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid, der nicht älter als einen Monat ist, vorliegen, lassen Sie den gerne kostenlos durch unsere Partneranwälte prüfen. Wird eine fehlerhafte Berechnung festgestellt, wird Widerspruch eingelegt.
Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, bleibt Ihnen noch die Option, einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Viele Grüße
Es ist etwas komplizierter bei mir.
Als ich 2020 auf Wohnungssuche war, stellt ich gleichzeitig einen Antrag für die Kostenübernahme für den Umzug sowie für die Kosten der Erstausstattung.
Zwei Jahre später also 2022 soll ich eine Umschulung anfangen aus gesundheitlichen Gründen. Ich brauche dafür ein Auto.
A weil ich Alleinerziehend bin
B der jüngere zur Personengruppe nach paragraph 32a zu zählen ist und besondere Unterstützung benötigt (Lerntherspie, Logopädie, Psychologe, usw).
Damit ich alles unter ein Hut kriege, stellte ich einen Antrag auf ein Darlehen für ein Kraftfahrzeug.
Die sehen die Notwendigkeit aber finder angeblich kein Paragraph um mir das Geld für ein Auto zu geben.
Stress bei meiner chronischen Krankheit ist überhaupt nicht gut sodass ich kurz davor bin die Umschulung komplett abzusagen, aber dann kriege ich wieder Vorwürfe, weil ich schon 6 Monate versäumt habe statt einfach das Auto zu bezahlen bzw mir dafür ein Darlehen zu geben.
Laut internet ist es eine Ermessenentscheidung vom Sachbearbeiter. Außerdem wären wir quitt, weil die sich an den Umzigskosten und Möbel sich nicht beteiligt haben.
Hallo Nicola,
sofern Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid (nicht älter als einen Monat) haben, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei Erfolgsaussichten wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo,
Ich habe folgendes Problem und suche verzweifelt nach einer Lösung. Leider kriege ich die Antworten, die ich brauche, nicht vom Jobcenter:
Ich bin Anfang Februar in einer anderen Stadt mit zwei weiteren Personen in eine Wg gezogen. Ab diesem Zeitpunkt erhielt ich Leistungen vom Jobcenter für Miete 300€ und Leben 449€. Einige Monate später kam es zwischen mir und meinem Mitbewohner zu einer inoffiziellen „Beziehung“, sprich wir hatten uns mehr als gern, aber für uns beide war es jedoch offiziell keine Beziehung, da alles noch sehr frisch war und es wegen des Zusammenlebens zu einem Problem führen könnte. Plötzlich klingelte es an der Tür – Kontrollbesuch. Wir hatten Besuch weshalb wir den Kontroll Besuch an diesem Tag ablehnten. Schnell wurde mir bewusst, worum genau sich um diesen Besuch handelte, da bekamen ich und mein „Partner“ Panik, da in meinem Zimmer zwei Decken, zwei Kissen und zwei Computer waren – sieht also stark nach einer Beziehung (für das Jobcenter BG) aus, das weiß ich. Vor lauter Panik, weil wir nichts falsch machen und keine Probleme kriegen wollten habe ich uns als Bedarfsgemeinschaft angemeldet, vorher am Telefon extra gefragt wie das mit den Kosten wäre, da der gewisse Herr bestimmte Rechnungen zu zahlen hatte (er bezog zu dieser Zeit Krankengeld) wie zum Beispiel Autokredit. Laut Mitarbeiter vom Jobcenter wäre das kein Problem – einfach die Dokumente vom Autokredit mitzuschicken und alles wird gut. Während der neuen Bearbeitung bezüglich der BG ist mein „Partner“ von Krankengeld auf ALG1 gestiegen – 1100€ Netto. Nun bekam ich Post mit Bewilligungsbescheid und mit einer Anhörung zur Forderung von 1350€, die in 3 Monaten bezüglich Krankengeld entstanden sind. Jetzt wissen wir beide nicht weiter – in die Beziehung reinzuzwingen war der größte Fehler, nun habe sowohl ich Schulden als auch mein „Partner“. Schnell wurde uns klar, wir müssen das mit uns und der BG beenden (BG Juni bis August) – Antrag eingereicht und angenommen. Das größte Problem hier war, dass wir leider schon zufällig zusammen wohnten als wir uns näher kamen. Deswegen kam für uns die gegenseitige Finanzielle Unterstützung auf keinen Fall in Frage – sprich wir haben in der Zeit der BG TROTZDEM getrennt gewirtschaftet. Ich habe selber MEIN Essen gekauft, MEIN Haustier ernährt, MEINE Rechnungen bezahlt. Genauso auch der Partner. Wir hatten vor, uns NICHT finanziell zu unterstützen. Wir beide sind jetzt verzweifelt. Wegen der BG kann er ebenfalls seine restlichen Rechnungen nicht mehr zahlen.
Kann man da irgendetwas machen? Trotz Beziehung getrennt gewirtschaftet. Mietvertrag ist Wohngemeinschaft – sprich ich war und bin kein Untermieter.
Ich hoffe es war verständlich und hoffe wirklich sehr auf eine Hilfe und einen Tipp.
Liebe Grüße
Hallo Malina,
sofern Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen haben, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Sie können auch selbst Widerspruch einlegen. Erklären Sie darin die Gegebenheiten und weisen Sie auf das Probejahr hin. Erwähnen Sie zudem die dritte Person in Ihrem Haushalt. Damit sollten Sie die These, dass es sich eigentlich um eine Wohngemeinschaft gehandelt hat, stützen können.
Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, bleibt Ihnen nur noch ein Überprüfungsantrag. Weitere Informationen haben wir Ihnen verlinkt.
Viele Grüße
Hallo, bearbeiten Sie auch Sachen vom Sozialamt/Grundsicherung?
Hallo Conny,
leider nein. Wir prüfen ausschließlich Bescheide nach dem SGB II.
Viele Grüße
Ich 35 ,musste meine Wohnung kündigen und fand in den 3 Monaten keine neue Wohnung. Offiziell bin ich seit 2 Monaten Obdachlos, schlafe solange bei meinen Eltern auf einer Matratze in Esszimmer.
Die Wohnungen sind einfach alle sehr teuer und wenn es mal was günstiges gibt ,lehnen mich alle wegen meines Hartz 4 bezug ab.
Nun habe ich endlich einen Vermieter gefunden der mir eine Wohnung geben möchte, was ist aber wenn die Miete für das Jobcenter zu hoch ist ? Schätzungsweise ist die Kaltmiete 50 € zu hoch. Müsste man mir in meinen Fall nicht Zustimmen und wenigsten für 6 Monate die volle Miete zahlen. ( Bis dahin werde ich hoffentlich wenigsten wieder in Teilzeit arbeiten können und das meiste wieder selber bezahlen)
Wer weiss ob ich noch mal eine Wohnung finde die relativ “günstig” ist UND der Vermieter mich nimmt.
Ich habe ein Erschöpfungssyndrom und kann nicht länger auf einer Matratze schlafen und aus 2 Kartons leben.
So werde ich ja nie mehr fit und Berufstätig.
Wie kann ich vorgehen um die Wohnung zu bekommen?
Hallo Leonie,
beantragen Sie beim Jobcenter die Übernahme der KdU und erklären Sie Ihre Situation. Die angemessene Miete muss das Jobcenter zahlen, alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie ggf. aus eigener Tasche bezahlen. Selbst, wenn Sie dazu bereit wären und das finanziell auch stemmen könnten, raten wir davon jedoch ab. Denn: Ohne Zusage des Jobcenters kann es später dazu kommen, dass Nebenkostennachzahlungen nicht vom Amt übernommen werden.
Viele Grüße
Hallo,
Folgendes Problem:
Sowohl mein Partner wie ich beziehen Hartz4. Wir leben nicht zusammen, unsere Wohnungen sind ca. 45 km entfernt, jedoch haben wir zwei gemeinsame Kinder. Da aus vorheriger Partnerschaft meiner Seits zwei weitere Kinder die Schulpflichtig sind existiert ist es für mich nicht ganz einfach ihn zu besuchen. Somit besucht er uns meistens. Es gibt deshalb bereits Problem mit dem Jobcenter. Da er nun ja auch seine Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommt sagen diese das nur Tagesbesuche möglich wäre. Auch er hat ein Kind schon aus vorheriger Beziehung. Seine Wohnung ist etwas teurer als der Satz für eine alleinstehende Person dies wird jedoch auf Grund von Umgänge mit den Kindern komplett bezahlt. Sein Kind wohnt keine 10 km von mir entfernt und natürlich möchte sie auch in Umgängen Zeit mit unseren gemeinsamen Kindern verbringen sind ja auch schließlich wenn auch nur halbgeschwister aber Geschwister. Unsere gemeinsame kleinste ist noch nicht ganz ein Jahr warum es sich schwierig gestaltet diese ohne mich mit zu ihm zu nehmen für Umgänge in denen auch sein großes kind da ist. Da kein auto vorhanden ist wird für eine Fahrt mit fem Zug knapp 11/2 Stunden benötigt. Somit wäre in Umgänge es zu problematisch mit tagesbesuche den das wäre der großen auch nicht zuzumuten an einem tag für ein paar stunden mit ihren halbgeschwister zwei mal die Strecke zu fahren. Zumal sich alle unsere Kinder super verstehen und gerne zusammen sind weshalb die Trennung nach ein paar Stunden in Drama endet.
Unsere Frage:
Gibt es prinzipiell ein Fahrplan in wie weit er generell Zeit bei mir verbringen kann ohne Probleme zu bekommen und auch wenn sein großes Kind da ist in wie weit was erlaubt ist.
Grüße
Hallo Cory,
es stellt sich die Frage, wie lange Ihr Partner am Stück bei Ihnen ist? Grundsätzlich geht es das Jobcenter nichts an, wann sich Ihr Partner bei Ihnen aufhält. Als Hartz 4-Empfänger muss er aber gegebenenfalls Ortsabwesenheit beantragen. Dabei ist zu beachten, dass hier Grenzen gesetzt sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Ortsabwesenheit: Antrag beim Jobcenter.
Viele Grüße
Das Jobcenter sagt da sie die kosten für Unterkunft bezahlen darf er nicht einfach wie er möchte abwesend sein. Sprich er müsse über die Hälfte eines Monats bei sich sein um das es keine Probleme gibt. Somit könnte er laut Jobcenter beispielsweise nicht von Montag- Donnerstag bei mir sein wöchentlich da er ja dann zu viel abwesend wäre. Bisher kam er immer all seine Terminen beim jobcenter nach. Hier die Frage ob das jobcenter das wirklich so durchsetzten kann?
Hallo Cory,
so sieht es das Gesetz vor. Also kann sich das Jobcenter auch darauf berufen.
Viele Grüße
Hallo, ich möchte gerne umziehen.
Ich wohne jetzt in einer 3,5 zkb Wohnung mit 60qm für 386€ inkl nebenkosten mit meinen beiden Kindern zusammen.
In einem Zimmer geht eine terassentür nach draussen ohne Treppe.
Diese sollte schon vor einem Jahr gemacht werden. Dort steht nun eine Bank als Hilfe um nach draussen zu kommen.
Wir fühlen uns hier überhaupt nicht mehr wohl.
Wir wollen gerne in direkter Nähe zum Vater ziehen.
Dieser wohnt auf der anderen Seite unseres Stadtteils. Ca. (2km)
Ein wohnungsangebot hab ich eingereicht. Kurz darauf kam die Ablehnung. Die neue Wohnung ist angemessen, aber da ich keinen Grund vorweisen kann, bzw mein Grund nicht reicht, bewilligen sie den Umzug nicht. Falls ich jedoch trotzdem umziehe wird nur die Miete von der jetzigen Wohnung übernommen. Heißt ich müsste eine Differenz von über 200€ selber zahlen.
Gibt es da eine Möglichkeit gegen vorzugehen?
Umzugskosten etc kann ich selber erledigen. Kaution fällt für die neue Wohnung weg.
Mfg
Hallo Ramona,
tatsächlich stellt “nicht mehr wohlfühlen” keinen ausreichenden Umzugsgrund für das Jobcenter dar. Dennoch: Lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Wenn es ein Hintertürchen gibt, finden sie es und legen bei Erfolgsaussichten Widerspruch ein. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bescheid aktuell ist, sprich: nicht älter als einen Monat.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie mir bitte sagen, ob ich die Kriterien für die Energiepreispauschale von 300€ erfülle.
Das Jobcenter gab an, für Informationen und einer Auszahlung der falsche Ansprechpartner zu sein.
Ich bin seit 2016 bei dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet.
Ich gehe seit 2017 ein Nebengewerbe als Testkäuferin nach, welches bis Mai 2022 Umsatzsteuerpflichtig war. Ich beziehe nun meine Honorare aus dem Nebengewerbe als Nettoeinnahme.
Im September habe ich 3 Tage auf Events gearbeitet auf Minijob Basis und es war das erste Mal in diesem Jahr, dass ich einem Minijob nachgegangen bin.
Könnten Sie mir sagen, ob ich Anspruch auf die 300€ Energiepauschale habe und wo ich diese Unterstützung beantragen und erhalten kann?
Über Ihre Auskunft bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Renate,
leider nein. Wir können Sie lediglich in Angelegenheiten mit dem Jobcenter bezüglich Ihrer Leistungsbescheide unterstützen.
Viele Grüße
Hallo, ich telefoniere oder treffe mich jeden monat mit dem Fallmanager vom Jobcenter.
Da ich erst seid ca 2,5 jahren eine wohnung habe, weil ich die jahre davor unfreiwillig ofw war, habe ich unter anderem gesundheitliche probleme und muss erstmal wieder ins leben finden. Ich hatte Psychotherapie, die leider erfolglos beendet wurde und ich suche momentan einen neuen psychologen und psychiater. Dazu kam, das ich zum ersten mal einen betreuer auf wunsch bald bekomme, der gerichtlich noch bestätigt wersen muss, was ein paar wochen daiern kann. Das Jobcenter weiß von allem bescheid, ich komme meiner Mitteilungspflicht usw. Nach und trotzdem bauen sie mir einen extremen druck auf. Ich will in Zukunft gerne was machen, fühle mich aber in der jetzigen Situation überhaupt nicht fähig dazu und suche ja momentan hilfe. Bin mot allem überfordert und da wissen die auch, setzen mich weiterhin extrem unter druck. Jedes Gespräch ist unangenehm und es ist sehr widersprüchlich, denn immer wieder wird betont er sei ja auf meiner seite und ich bemühe mich usw. , es geht in erster linie um gesundheit usw. Und andererseits word mir ständig vermittelt ich wolle ja mal drüber nachdenken, was ich machen will. Ich habe keine richtigen gutachten und würde gerne diese erstmal bekommen, indem ich mich ärztlich untersuchen lasse, habe aber auch extrem angst vor ärzten und leide unter Depressionen und betone immer wieder das ich als näcjsten schritt Gutachten brauche. Mir liegt was an der Wohnung, die ich habe, habe auch zwei hunde, und das wissen die auch. Heute hatte ich ein Telefonat mit dem Fallmanager und habe eben reflektiert, das er mit teilweise gedroht hat mit dem satz „ ich könnte das ja auch beenden, wenn ich will, abrr das will uch eigentlich nicht“
Ich habe jeden tag Schmerzen und fühle mich sehr unter Druck gesetzt. Diese drohung, wie ich sie empfinde, sollte datauf hindeuten, das ich keine leistung mehr bekomme. Sprich: meine Wohnung verliere. Und mir platzt langsam der kragen, ich werde ihn vermutlich darauf ansprechen, aber was kann ich tun um mich diesbezüglich zu wehten?
Mit so einem druck, kann keiner gesund werden.
Danke im voraus und liebe Grüße
Hallo S,
leider müssen Sie dem Jobcenter nachweisen, dass Sie zu bestimmten Sachen nicht in der Lage sind. Das geht in der Regel nur mit einem ärztlichen Attest. Auch wenn Sie Angst vor Ärzten haben, Sie werden nicht drumherum kommen, sich attestieren lassen zu müssen, weshalb Sie was nicht können. Ansonsten können Ihnen Leistungen entzogen werden.
Ihre Schilderungen klingen so, als habe Ihr Sachbearbeiter schon Verständnis. Regeln bzw. Gesetze aushebeln, kann aber auch er nicht.
Viele Grüße
Hallo, ich hätte gern gewußt, ob die AWG Anteile bei einem Hartz 4 Empfänger übernommen werden.
LG
Hallo Karin,
ja, sofern die AWG-Anteile angemessen sind, werden die übernommen. Eine genaue Höhe können wir Ihnen allerdings nicht nennen.
Viele Grüße
Hallo, ich bin seit dem 01.06.22 bei dem Jobcenter und die haben nun geprüft, ob ich mit meinem Mitbewohner in einer Partnerschaft lebe. Ich habe denen wiedersprochen und sogar eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben,dass wir keine Beziehung führen. Das Jobcenter schickt ihm immer noch Briefe, dass er denen Anlagen ausfüllen und Kontoauszüge zukommen lassen soll, obwohl er mit mir nichts ‘zu tun’ hat. Ich bekam einen Brief, dass sie eine Begründung für meinen Umzug am 01.06.22 haben möchten von meiner Ausbildung. Vorab habe ich mit dem letzten und dem neuen Jobcenter geredet und gesagt, dass im dritten Ausbildungsjahr ein Filialtausch stattfindet und ich deshalb umziehen möchte/muss. Dem wurde zugestimmt und bestätigt, sogar Umzugshilfe gezahlt. Mein Mitbewohner möchte nicht seine Kontoauszüge und die Anlagen einreichen, was natürlich berechtigt ist. Was kann er nun tun, damit das Jobcenter ihn in Ruhe lässt und ihm auch kein Zwangsgeld angetan wird?
Hallo Alicia,
sofern Ihr Mitbewohner keine staatlichen Leistungen bezieht und Sie eine Wohngemeinschaft bilden, hat er dem Jobcenter keinerlei Rechenschaft abzulegen. Er muss weder Kontoauszüge vorlegen, noch sonstige Unterlagen. Ein Zwangsgeld kann ihm dementsprechend auch nicht auferlegt werden. Sollte es infolgedessen aber bei Ihnen zu Leistungskürzungen kommen, lassen Sie den entsprechenden Bescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Die unterstützen Sie dann auch bei einem Widerspruch.
Viele Grüße
Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt. Meine Tochter leidet an einer seelischen Beeinträchtigung und kann daher die Berufsschule zurzeit nicht besuchen. Sie ist jetzt fertig mit der allgemein bildenden Schule. Sie hat aufgrund ihrer Beeinträchtigung eine Befreiung der Berufsschule erhalten vorerst für ein Jahr. Um die Zeit nicht zu Hause zu sitzen hat sie einen Job angenommen bei Peny an der Kasse für 15 Stunden in der Woche. Es ist eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie verdient ca 600 Euro im Monat Netto dort. Das Jobcenter rechnet nun uns das volle Gehalt von ca 600 Euro im Monat an in der Bedarfsgemeinschaft. Die Arbeit ist 18 km entfernt und sie erkennen nicht mal die Buskarte von 56 Euro im Monat als Fahrkosten an. Zudem schrieb die Sachbearbeiterin, dass die Bekannten Freibeträge von 100 Euro Grundfreibetrag und die 20 Prozent Regel nicht für Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr gelten. Nach Vollendung des 15 Lebensjahr steht ihr kein Freibetrag zu bei Arbeitseinkommen. Kann das wirklich sein? Hat sie keinen Anspruch auf einen Freibetrag? Das einkommend reicht nicht aus um aus der Bedarfsgemeinschaft zu fliegen und somit wird das ganze volle Einkommen angerechnet!?
Hallo Christina,
leider ist es schwierig, pauschal eine verlässliche Auskunft zu geben. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Nur so lässt sich feststellen, ob das Jobcenter von einer fehlerhaften Berechnung ausgeht. Warum ihr kein Freibetrag zustehen sollte, erschließt sich uns jedenfalls nicht.
Viele Grüße
Hallo und guten Tag,
ich bin am 24. September 2021 durch das Vorgehen des Jobcenters obdachlos geworden. Es ist so das autoimmunerkrankt bin. Die Krankheit ist nicht heilbar, ich kann kaum etwas sehen unter anderem. Laut der Untersuchung des Arztes aus dem Jobcenter ist nahezu jede körperlich Tätigkeit für mich gefährlich. Dennoch hat die Sachbearbeiterin verlangt das ich arbeiten gehe. Sie hat vor fast 3 Jahren einfach die Zahlungen gestoppt so das zwangsläufig Mietschulden aufkamen. Sie behauptete, das ich neuen Antrag nicht eingereicht habe was nicht stimmte. Sie war im Homeoffice und sooft ich auch angerufen habe, einen Rückruf bekam ich nicht. Ich hatte alles versucht um die Wohnzng zu halten, auch meine Möbel etc verkauft und an die Vermietergesellschaft gezahlt. Arbeit hatte ich auch bekommen in Vollzeit, allerdings war die Folge ein Nierenversagen. Ich hatte trotzdem eine zweite Stelle angenommen und das gab mir den Rest, es waren beide körperlich betnte Tätigkeiten. Ich bin jetzt 47 Jahre alt, Freunde haben mich zwischenzeitlich aufgenommen und ich habe es zusätzlich weiter versucht selbst Geld zu verdienen. Da ich kaum was sehen kann bin ich dabei fast immer auf Hilfe angewiesen. Jetzt sind erneut dadurch Mietschulden entstanden. Beim Jobcenter hatte ich 3 mal einen Antrag eingereicht, sie hat es mmer wieder geschafft den zu umgehen. Beim letzten Antrag wo ich alle Fördernisse erfüllt hatte, haben die mich auf die Strasse gesetzt. Einen Anwalt hatte ich schon aufgesucht, er konnte mr nicht helfen, Hat es auch niht versucht. Ich weiss nicht weiter was ich machen könnte , daher wende ich mich an Sie…
Viele Grüsse, Elvir
Hallo Elvir,
stellen Sie erneut einen Antrag. Geben Sie den bestenfalls persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen. Damit wäre das Argument des Jobcenters, keinen Antrag erhalten zu haben, vom Tisch. Das empfiehlt sich grundsätzlich auch für alle übrigen Unterlagen, die Sie bei der Behörde einreichen. Holen Sie sich immer eine Empfangsbestätigung.
Sofern dem Jobcenter alle Unterlagen vorliegen und nach sechs Monaten immer noch kein Bescheid zustande gekommen ist, können Sie Untätigkeitsklage einreichen. Bei akuten finanziellen Nöten können Sie auch einen Hartz 4-Vorschuss beantragen.
Viele Grüße
Hallo, Ich beginne am 01.09. eine Ausbildung mit einem Bruttogehalt von 1.068 Euro (netto 854€). Das Jobcenter rechnet aber mein Gehalt meiner Mutter an so wie ich das verstanden habe, da sie Hartz4 bezieht. Mein Gesamteinkommen beträgt laut dem Bescheid ,,Berechnungen der Leistungen” nur 567€. Ich kann mir leider bei den aktuellen Mietpreisen auch keine eigene Wohnung leisten , sodass ich aus der BG rauskomme. Zudem habe schon dem JC Schriftlich gezeigt, dass ich aus psychologischen Gründen dort ausziehen sollte / ich bin es schon, aber nicht offiziell. (Schlechtes Verhältnis)
Was kann ich dagegen tun?? Ausziehen kann ich nicht offiziell. Aber ich möchte nichts für sie bezahlen??
Hallo Kristin,
das Jobcenter darf Ihr Ausbildungsgehalt nicht auf die Leistungen Ihrer Mutter anrechnen. Kinder haften grundsätzlich nicht für ihre Eltern. Da Sie nach Auffassung des Jobcenters aber möglicherweise genug Geld verdienen und somit selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, fallen Sie aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Damit verringert sich der Anspruch Ihrer Mutter, da die Zahlungen für Sie selbst entfallen. Um aber sicherzustellen, dass das Jobcenter keinen Fehler gemacht hat, empfehlen wir Ihnen, den Bescheid zwecks Widerspruch einmal durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen.
Viele Grüße
Guten Tag, ich lebe seit Juni 2021 mit meinem Lebensgefährten und deren zwei Kinder zusammen in einem Haushalt. Ich selber habe einen Sohn . Gemeinsame Kinder haben wir nicht. Am Tag meiner Arbeitslosigkeit haben wir gerade mal sechs Monate zusammen gelebt, vorher hatte jeder eine eigene Wohnung. Wir sind nicht verheiratet und ich habe keinerlei Kontovollmacht von ihm oder er von mir.
Seine Kinder betreuen ich auch nicht da diese jeden Tag nach der Schule in die Betreuung gehen. Vor meiner Arbeitslosigkeit habe ich in Vollzeit gearbeitet und wir haben uns alle anfallenden Kosten ( Miete , Lebenshaltungskosten) genau Personenbezogen geteilt.
Das Jobcenter sieht uns jetzt als eine Bedarfsgemeinschaft an , was wir aber nicht sind. Ich und mein Sohn bekommen daher keinerlei Leistungen vom Jobcenter gezahlt.
Mein Lebensgefährte streckt seit meiner Arbeitslosigkeit alles für mich vor, was er aber natürlich auch alles von mir wieder haben möchte. Was ich auch verstehen kann. Mein Sohn und ich selber stehen seit Februar 2022 ohne irgendwelches Geld da.
Meine Frage wäre , was kann ich da tun.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir helfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne
Hallo Yvonne,
haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen bei Unstimmigkeiten auch Widerspruch dagegen ein. Das Jobcenter geht bei Ihnen offenbar von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Haushalten und wirtschaften Sie aber gänzlich getrennt voneinander, handelt es sich bei Ihnen vielmehr um eine Wohngemeinschaft. Das müssen Sie dem Jobcenter aber beweisen. Erstellen Sie ggf. eine Erklärung, in der Sie und Ihr Partner versichern, in keiner Weise (weder finanziell noch sonst irgendwie) füreinander einzustehen.
Ob Sie seine Kinder betreuen oder andersherum ist dabei irrelevant.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich arbeite seit Juli/ 2021 Teilzeit und habe zusätzlich hartz4 um die 340 € bezogen.Mir wurde der Weiterbewilligungsantrag immer genehmigt.Ich habe immer alle Unterlagen eingereicht wurde problemlos ausgezahlt.Jetzt habe ich einen Bescheid vom Jobcenter erhalten,dass mir kein Anspruch auf Leistungen zustehen würde und ich eine Summe von 1.600 € zurück bezahlen muss,weil mein Gehalt sich erhöht hätte,da ich von Minijob auf Teilzeit im Juli letzten Jahres aufgestockt habe.Was ich nicht nachvollziehen kann ist,dass der Antrag auf Weiterbewilligung von Juni/2021 genehmigt wurde obwohl das Jobcenter wusste,dass ich mehr verdiente.Das kann ja nicht sein,dass das Jobcenter erst genau nach einem Jahr die endgültige Entscheidung trifft sodass ich eine sehr hohe Summe zurück erstatten muss.Laut dem Jobcenter wurde der Antrag auf Bewilligung im September 21 abgelehnt.Warum habe ich dann keinen Ablehnungsbescheid erhalten ?Mir wurden die Leistungen fortlaufend gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Yasi
Hallo Yasi,
das klingt in der Tat seltsam. Lassen Sie den Ablehnungsbescheid und den Erstattungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Wenn sie Unstimmigkeiten entdecken, legen sie auch direkt Widerspruch beim Jobcenter ein. Wichtig ist dabei nur, dass die Bescheide nicht älter als einen Monat sind (Widerspruchsfrist).
Viele Grüße
Hallo
Ich hab da mal eine Frage.
Meine Freundin hat sich vor ca 3 Monaten beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Der ehemalige Arbeitgeber schickt die nötigen Unterlagen nicht an das Amt so das ihr Antrag bearbeitet werden kann. Sie wird immer nur vertröstet. Sie bekommt seit dem nicht einen Cent. Sie kann sich keine Lebensmittel oder ähnliches kaufen was man zum Überleben braucht. Der Strom steht kurz davor abgestellt zu werden und ihre Wohnung wird sie wahrscheinlich auch verlieren. Die Aussage vom Amt ist “solange sie die benötigten Unterlagen nicht haben können sie nichts machen”. Man hilft ihr einfach nicht und wenn sie zum Amt geht schickt man sie weg weil sie keinen Termin hat.
Familie sie sie unterstützen könnte hat sie leider nicht und da meine finanzielle Situation auch nicht so gut ist wissen wir einfach nicht weiter.
Was kann sie tun?
LG Susanne
Hallo Susanne,
sofern Ihre Freundin nicht mit ihrem Ex-Arbeitgeber in Kontakt treten kann, um ihn um die Herausgabe der Unterlagen zu bitten, bleibt ihr nur, Klage einzureichen, um so die Herausgabe zu erwirken. Sie sollte eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen. Fehlen ihr die finanziellen Mittel, kann sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Viele Grüße
Hallo,
Mein Sohn kommt jetzt in die 6Klasse. Die Schule wird Digitalisiert und jedes Kind ist verpflichtet ein Ipad zu haben. Ich habe ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt. Dieser wurde jedoch mit der Begründung “Es gäbe keine Rechtsgrundlage für digitale Endgeräte für Homescooling oder im Rahmen der Zugehörigkeit einer Tabletklasse” abgelehnt. Es sind insgesamt 8 6Klassen und alle Klassen werden Digitalisiert ab dem neuen Schuljahr somit ist ein Wechsel in eine andere Klasse auch nicht möglich. Nur ein Schulwechsel dies ist aber keine Lösung für meinen Sohn. Kann man irgend etwas machen dagegen?
Viele Grüße
Hallo Theresa,
lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Finden die einen rechtlichen Hebel, legen Sie Widerspruch beim Jobcenter ein. Wichtig ist dabei nur die einmonatige Widerspruchsfrist. Für Sie fallen keinerlei Kosten an.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es gibt diverse Probleme mit dem Jobcenter in Wilhelmshaven.
Mich persönlich betrifft es Gott sei Dank nicht, allerdings meine Kollegen.
Wir absolvieren eine Umschulung zum Kfz-Mechatroniker und haben erfolgreich die Zwischenprüfung abgelegt.
Meine Werten Kollegen werden vom Jobcenter gefördert und mussten im Vorfeld einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen.
In diesem “Vertrag” ist eine Erfolgsprämie zugesichert. 1000€ für das Bestehen der Zwischenprüfung und weitere 1500€ wenn die Gesellenprüfung erfolgreich abgeschlossen wird. Da es sich um einen Vertrag handelt, ist nur der jeweilige Nachweis zu erbringen und die Summe wird zugewiesen. So ist es jedenfalls in den Verträgen beschrieben. Jeder Vertrag ist von den Parteien Jobcenter, dem Ausbildungsbetrieb und dem Teilnehmer unterzeichnet worden, somit ein rechtswirksamer Vertrag.
Meine Kollegen haben insgesamt 5 ordentliche Nachweise an das Jobcenter Wilhelmshaven gesandt oder persönlich übergeben. Selbst unser Ausbilder war persönlich im Amt und hat mit seiner Person für die Richtigkeit der Nachweise gebürgt.
Das Jobcenter ist aber nicht im Stande, seiner Zusage zu entsprechen und die wohlverdienten Prämien auszuzahlen. Ganz im Gegenteil, es wurden aktuell “Antragsformulare” verschickt, die wieder ausgefüllt werden müssen, die wieder vom Jobcenter bearbeitet werden müssen und die aller Wahrscheinlichkeit weitere 3 Wochen verstreichen lassen werden. Damit wäre der Monat Juli vorüber, die Prüfung war im Mai. Der Antrag wurde mit “der Unterschrift des Vertrages” gestellt!
So langsam kommt der Verdacht auf, dass es sich tatsächlich um Willkür handelt.
Meine Kollegen sind mit Hartz IV schon nicht die Großverdiener und sind auf diese kleine Finanzspritze angewiesen. Gerade jetzt wo alle Preise steigen.
In den Diskussionen ist mittlerweile und verständlicher Weise heraus zuhören, die Ausbildung abzubrechen, um irgendeinen Job anzunehmen und die Lebenshaltungskosten zu erarbeiten. Es wäre niemandem damit geholfen, schon gar nicht meinen Kollegen. Aber ich kann sie verstehen. Sie sind 40 Stunden in der Woche im Unterricht und haben allein mit der Verpflegung einen finanziellen Mehraufwand zu bewältigen.
Meine Wenigkeit wird von der “Deutschen Rentenversicherung” unterstützt und stehe in finanzieller Sicht sehr viel besser da.
Im Grunde könnte mir diese Geschichte völlig egal sein, doch da kommen eben diese elendigen Gespräche ins Spiel. Diese werden auch im Unterricht geführt und stören mich, in der Lösung gestellter Aufgaben und somit am Lernen.
Wie kann meinen Kollegen geholfen werden? Was für Mittel stehen ihnen zur Verfügung, um das Jobcenter an deren Zusage zu binden?
Da es wirklich dringend ist, bitte ich Sie um schnellstmögliche Antwort und möchte mich im Vorfeld für die anfallende Mühe entschuldigen und für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Lindemann
Hallo Holger,
leider wissen wir nicht, welche Vereinbarungen dort getroffen wurden. Grundsätzlich ist es aber ratsam, der Forderung nach den Antragsformularen nachzukommen und abzuwarten. Vorgänge in Jobcentern können mitunter über Monate hinziehen.
Viele Grüße
Hallo,
Ich arbeitete Teilzeit,wsr ein befristeter Vertrag,der nicht verlängert wurde .Bekomme nun seit Mai ’22 Arbeitslosengeld 1,
Dachte würde schneller wieder einen Job bekommen,aber dem ist nicht so ,jetzt bleibt nichts anderes wie ALG2 zu beantragen.
Jetzt meine Frage :
Im Ausfüllhilfebogen ist ja ein ganz langer Abschnitt bezüglich eheähnlicher Gemeinschaft Einstehgemeinschaft…
Nun ist es so,dass ichvzwar einen Partner habe,der aber eine eigene Wohnung besitzt und auch bisher nichts an Miete Strom Gas Gez o.ä. bezahlt hat .Er hat ha seine eigenen Kosten….allerdings ist er schon jeden Tag da…was ja ohne Hartz 4 auch niemanden interessiert. Er kauft aber meistens Lebensmittel wovon er auch isst, also kochen zusammen etc.
Wenn ich mir die Punkte betrachte in dem Bogen, ist das für mich Kein eheähnliches Verhältnis,denn er steht ja nicht für mich ein…er will mir zur Überbrückung kein Geld geben für Miete etc.
Will aber auch die Beziehung beenden,wenn ich Alg 2 beantrage,weil er denkt, er dürfe dann nicht hier sein und wir würden dann was falsches machen….dass will ich ja auch nicht….Wie ist die Lage jetzt für mich?
Laut der Definition passen die Punkte nicht …!!!
Was können Sie mir sagen?
Könnte man uns das falsch auslegen?
Oder muss ich jetzt meine Beziehung beenden?
Ich brauche das Aufstocker Geld…sonst kann ich nichts mehr bezahlen….😲
Hallo Babsi,
ob Sie sich in einer Partnerschaft befinden oder nicht, ist für das Jobcenter erst relevant, wenn Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben und diesen auch zusammen führen. Wer Sie wann und für wie lange besucht, müssen Sie nicht angeben. Auch nicht, wenn es sich dabei um Ihren Partner handelt.
Viele Grüße
Warengutschein von Teilzeitjob bekommen . Wird dieser nun angerechnet vom Jobcenter?
Hallo
Ich arbeite Teilzeit und bei uns gab es für gute Performance Gutscheine und Sachgeschenke.
Ich habe dort einen 500€ Warengutschein erhalten für meine Gute Arbeit.
Der Warengutschein kann auf Elektronikartikel angewendet werden.
Diesen habe ich aber weiter gegeben ( Familie ohne Geld zu verlangen )jedoch steht dieser auf meiner Abrechnung von meinem Arbeitgeber.
Bekomme ich diesen jetzt angerechnet?
Auszahlung ist nicht möglich von dem Gutschein.
Besitze ihn auch nicht mehr.
Hallo Rainer,
der Warengutschein wird Ihnen wahrscheinlich angerechnet, da ein Marktwert angegeben ist.
Viele Grüße
Selbst wenn das ein Gutschein ist der rein für Elektrotechnik ist?
Also wäre ein TV besser gewesen als ein Gutschein mit dem ich nur Elektronik ( zb TV ) kaufen kann?
Das kann ich leider nicht nachvollziehen sollte so entschieden werden.
Schade ist ja das man es nicht genau sagen kann!
Ist es dann von Sachbearbeiter abhängig das dieser das aus Lust und Laune entscheidet?
Was ist hier mit ?
Nach § 11a Absatz 5 Nr. 1 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre. ?
Hallo Rainer,
auch wenn es “nur” um Elektronik geht, kann es zur Anrechnung des Gutscheins kommen. Hintergrund ist, dass der Gutschein ohne besondere Personengebundenheit zu seinem Marktwert zu Geld gemacht werden könnte. Es mag sein, dass das Gesetz an dieser Stelle eine unfaire Regelung getroffen hat. Leider liegt das aber nicht in unserer Hand.
Grobe Unbilligkeit nach § 11 Abs. 5 SGB II erkennen wir dabei nicht. Die Anforderungen der groben Unbilligkeit sind sehr hoch. Ausnahmefälle, die darunter fallen, sind beispielsweise Katastrophenhilfe, Ehrenpreise und Spenden aus Tombolas für Bedürftige, insbesondere zur Weihnachtszeit.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frau ist Ende März aus dem Leistungsbezug raus da wir zusammen gezogen sind. Am 31. März hat Sie ihre Zählerstände abgelesen und dem Gas und Energieversorger mitgeteilt. Dann kam ein paar Tage später eine Auflistung das meine Frau noch nachzahlen muss.
Sie hat es beim Jobcenter eingereicht und die haben es abgelehnt. Begründung da sie ja nicht mehr im Leistungsbezug vom Jobcenter ist übernehmen sie dies nicht. Ich habe dem Jobcenter dann erklärt das der Verbrauch was da zustande gekommen ist ja noch im Leistungsbezug war. Und wenn man auszieht den Stand dann abgibt. Jobcenter hat mir dann gesagt wäre die Rechnung von Versorger noch am 31.3 eingereichte worden dann hätten sie es übernommen. Klar ist ja auch das man an dem Tag wo man die Zähler abgibt nicht gleich eine Abschlussrechnung bekommt.
Ist es rechtens das die das nicht übernehmen müssen?
Dann kam gestern ein Brief wo der Jobcenter noch eine angebliche Überzahlung von über 300€ von meiner Frau zurück fordert. Kann ich da jetzt auch dem Jobcenter schreiben „ sorry meine Frau ist nicht mehr im Leistungsbezug deshalb bezahlen wir das nicht“ ich kann es nicht mal nachvollziehen da ich mich mit der Berechnung nicht auskenne ob der Betrag gerecht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Michael,
dass die Nachzahlung nicht mehr vom Jobcenter übernommen wird, ist korrekt. Tatsächlich ist dabei ausschlaggebend, dass sich Ihre Frau nicht mehr im Leistungsbezug befindet. Bezüglich der Rückforderung bzw. Überbezahlung können wir Ihnen pauschal keine Auskunft geben. Eine Prüfung des Bescheids durch unsere Partneranwälte sollte hier aber Aufschluss geben. Ist die Rückforderung nicht gerechtfertigt, wird Widerspruch dagegen eingelegt.
Viele Grüße
Hallo ich beziehe harz4
Es geht bei mir darum das ich jetzt schon zum 3 oder 4 mal das geld zu spät kommt nur weil meine Sachbearbeiterin für eine Unterschrift das geld storniert hat nur weil ihr das fehlte. alle Unterlagen habe ich übermittelt oder lagen schon vor und ich möchte die jetzt verklagen auf Schmerzensgeld weil bis jetzt noch kein geld da ist und meine kinder müssen was essen mein kleiner ist grade 2 Pampers sind auch keine da und beim Amt wollte mir man auch nicht helfen was soll kann ich noch machen ich und meine Partnerin sind psychisch am ende
Ich hoffe sie können mir vielleicht helfen
Hallo Heinrich,
fehlt dem Jobcenter eine Unterschrift von Ihnen, dann kann es zu einer verspäteten Auszahlung kommen. Selbst wenn sonst alle Unterlagen vollständig vorliegen, müssen diese auch korrekt unterschreiben sein. Leider handelt es sich dabei um einen Fehler, den Sie selbst verschuldet haben.
Trifft Sie allerdings keine Schuld, sollten Sie versuchen, die Angelegenheit vor Ort mit Ihrem Jobcenter zu klären und gegebenenfalls einen Vorschuss zu erhalten. Der kann Ihnen unter Umständen bar ausgezahlt werden.
Viele Grüße
Hallo ,
Ich habe im Juni eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wurde nicht übernommen weil ich oft krank war denke ich.
Mein Arbeit war draußen und bin sehr schwach gegen Wetters deswegen war ich oft krank.
Ich habe mich direkt beim Agentur für Arbeit gemeldet und Situation erzählt
Ich wollte eine Umschulung machen und mein Ansprechpartner sagt hat das mündlich als auch schriftlich abgelehnt weil ich eine Ausbildung habe wie er sagt
Ich frage mich , was bringt mir meine Ausbildung wenn ich mit nicht arbeiten kann .
Können Sie mir dabei helfen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Danke Ihnen im Voraus
Hallo Izzi,
in dem Fall liegt es an Ihnen, sich eine neue Beschäftigung oder Ausbildung zu suchen, die Ihnen mehr zusagt. Einen Anspruch auf eine Umschulung haben Sie nicht.
Viele Grüße
Guten Tag.
Ich habe einen 30% Behinderungsgrad auf Psychischer Basis und kann aufgrund dessen nicht mehr Vollzeit arbeiten, besitze aber einen unbefristeten Teilzeit Vertrag (80 Std. pro Monat) und bekomme Aufstockung vom Jobcenter.
Darf mein Vermittler mich dazu zwingen, meinen Teilzeit Job zu kündigen und mich in einen Vollzeit Job zwingen, auch wenn dies mir Gesundheitlich schadet?
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Kampf
Hallo Manuel,
vermutlich kann hier ein gesundheitliches Gutachten für Klarheit sorgen. Daraus sollte dann ganz genau hervorgehen, was für Sie zumutbar ist und was nicht. Grundsätzlich müssen Sie auch keinen Job kündigen, solange Sie keine neue Beschäftigung sicher haben.
Viele Grüße
Hallo
Ich habe eine frage ich habe beim job center Schulden uns gehe teilzeit arbeiten. Jetzt soll der corona Bonus kommen von 200 Euro im Juli darf das jobcenter meine Schulden die ich dort habe damit tilgen und einbehalten. Oder muss es mir ausgezahlt werden. Mfg
Hallo Groß,
nein, der 200 EUR-Bonus darf nicht einbehalten werden.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von meinem Vermieter eine Rückzahlung der Nebenkosten erhalten. Jetzt fordert das Jobcenter die Rückzahlung in Höhe von 763 Euro … das heißt, monatlich werden 44,60 Euro vom Hartz IV Geld einbehalten. Für mich bedeutet das, dass mir dann nur noch 30 Euro im Monat für Lebensmittel, Hygieneartikel, etc . übrig bleiben. Muß ich das akzeptieren?
Hallo Nicole,
lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei einer fehlerhaften Berechnung durch das Jobcenter wird Widerspruch gegen Ihren Bescheid eingelegt. Wichtig ist dabei, dass dieser nicht älter als einen Monat ist, da eine Widerspruchsfrist berücksichtigt werden muss.
Viele Grüße
Hallo ich soll eine maßnahme machen die 37km weit weg ist nur hinfahrt ich habe meiner Beraterin erklärt das ich das nicht mit dem Einkommen vereinbaren kann da ich keinen Vorschuss bekomme und auch noch keinen cent von meinem alg1 erhalten habe jetzt möchte sie mir eine Sperrzeit aufdrücken ist das überhaupt rechtens ich habe eine kleine tochter da denke ich soll ich das geld für sprit oder für pampers und essen ausgeben dazu kommt das mein mann dann auch nicht mehr zur arbeit kommen würde
Hallo Jennifer,
leider kann eine Sperrzeit durchaus begründet sein, wenn Sie die Maßnahme verweigern. Stellen Sie deshalb einen Antrag auf Übernahme bzw. Zuschuss zu den Fahrtkosten, um mögliche finanzielle Einbußen abzumildern. Ggf. bieten sich auch die öffentlichen Verkehrsmittel an.
Viele Grüße
Guten Tag,
mein Partner hat mit seiner Noch Ehefrau ALG2 bezogen, am 11.01.2022 hat er eine Tätigkeit aufgenommen und sich dem Jobcenter mitgeteilt. Wichtig war ihm aus den Leistungen des Jobcenters rauszukommen und sich auch dahingehend von seiner Frau zu separieren. Seites des Jobcenters wurden für Januar und Februar Leistungen für ihn und seine Frau ausbezahlt (auf sein Konto). Davon hat er ihr Geld gegeben und die Miete jeweils in beiden Monaten getragen. Am 14.1. haben wir einen Termin beim Bürgerbüro vereinbart um einen Termin zur Ummeldung zu vereinbaren, dieser war erst am 02.03.2022 möglich seitens der Stadt. Somit war er bis zum 02.03.2022 noch gemeldeter Bürger der ursprünglichen Meldeadresse. Im Januar wurde dies auch dem Jobcenter mitgeteilt und auch belegt, dass es erst für März einen Termin gab. wir haben mehrfach beim Jobcenter angerufen und nachgefragt ob nun noch Unterlagen fehlen, eine Nachfrage nach der konkreten neuen Adresse erfolgte nicht, wir hatten also lediglich die neue Stadt benannt. Jetzt fordert das Jobcenter binnen 14 Tagen 586 Euro zurück, da er die Adresse verschwiegen bzw. zu spät mitgeteilt hat und somit die Zuständigkeit in eine andere Stadt gehört hätte. Da er in der neuen Stadt aber erst Anfang März gemeldet wurde, sehe ich die Zuständigkeit nicht beim Jobcenter der neuen Stadt, zumal er ja keine weiteren Bezüge wollte, sondern lediglich beim Jobcenter raus wollte.
Hallo Eva,
Ihr Partner sollte den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Das sollte Aufschluss darüber bringen, ob die Forderung rechtens ist oder nicht. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
Viele Grüße
Hallo, ich habe eine Termin bei meinem Arbeitsvermittler verpasst, habe nun eine folgetermim bekommen um mich zu rechtfertigen. War heute dann dort und jetzt wollen die, medizinische Unterlagen meiner Frau haben weil sie operiert wurde und ich deswegen den Termin verpasst habe.
Können die ohne richterlichen Beschluss diese Papiere fordern?
Dazu kommt das ich keine egv unterschrieben habe, aber dennoch wird mir mit speerzeit gedroht.
Hallo,
warum das Jobcenter medizinische Unterlagen fordert, erschließt sich uns nicht. Da kommt es im Zweifelsfall darauf an, um welche Unterlagen es sich konkret handelt und mit welcher Begründung die eingesehen werden sollen. Dass Sie keine EGV unterschrieben haben, muss dabei keine Rolle spielen, denn die kann das Jobcenter auch per Verwaltungsakt erlassen.
Viele Grüße
Hallo
Ich bin staatlich anerkannte Erzieherin und habe 29 Jahre in dem Bereich gearbeitet.Teilweise auch in Leitungsfunktion.
2007 bin ich an Depressionen erkrankt und habe auch Rheuma .
Bis 2015 bezog ich EU Rente . In einem Gutachten von der Rentenkasse steht das ich als Pförtner arbeiten könnte . Deshalb bin ich in Harz 4 gerutscht . Mehrere Arbeits Versuche in einer Kita sind gescheitert da ich es gesundheitlich in einer Kindertagesstätte nicht schaffe tätig zu sein . Der Mitarbeiter das Jobcenters will mir keine Wiedereingliederung in einen anderen Beruf bewilligen da ich laut seiner Aussage zu alt bin (53 Jahre) ich soll ihm nun alle Bewerbungen der letzten drei Monate nachweisen und die Begründung dazu warum ich nicht genommen wurde abgeben .
Es liegt ein weiteres Gutachten vor das ich als Erzieherin nicht mehr tätig sein kann .
Seine Aussage dazu ist das ihm das egal ist da Erzieherinnen gesucht werden und meine Qualifikationen extrem gut .
Deshalb soll ich mir eine Stelle suchen warten bis ich entlassen werde . Dann wäre ich erstmal versorgt und aus dem Bezug raus.
Es wird mit Kürzung der Bezüge gedroht .
Auch finde ich es für die Einrichtung und die Kinder eine uneheliche Sache wenn ich anfange und genau weiß daß es nicht geht .
Haben Sie eine Idee was ich tun kann ?
Viele Grüße
Hallo Karin,
liegen Ihnen entsprechende Atteste vor, sind Stellen als Erzieherin für Sie unzumutbar. Wir raten Ihnen deshalb, abzuwarten. Verhängt das Jobcenter tatsächlich Sanktionen gegen Sie, lassen Sie den Sanktionsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Nach eingängiger Prüfung wird Widerspruch eingelegt, sodass die Sanktionen aller Wahrscheinlichkeit nach wieder aufgehoben werden müssen.
Viele Grüße
Hallo,
letztes Jahr habe ich aufgrund von Kündigung ALG1 bezogen. In dieser Zeit wurde mir durch das Arbeitsamt eine Weiterbildung genehmigt (ohne Bildungsgutschein), die ich im September mit einer IHK Prüfung abschließen werde. In der Zwischenzeit ist das ALG1 ausgelaufen und ich beziehe ALG2. Nun zwingt mich das Jobcenter per Rechtsfolgebelehrung und Eingliederungsvereinbarung mich auf Jobs zu bewerben, die meinem ursprünglichen Ausbildungsberuf entsprechen. Ich habe vor Jahren eine Ausbildung zur Augenoptikerin gemacht, arbeite aber schon längere Zeit im Marketing und mache auch meine Weiterbildung zur Fachwirtin für Marketing. In der Eingliederungsvereinbarung vom Arbeitsamt konnte ich frei entscheiden (ohne Rechtsfolgebelehrung) ob ich mich in der Augenoptik oder im Marketing bewerbe. In der Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter steht allerdings, dass ich eine Tätigkeit als Augenoptikerin aufnehmen muss und die Vermittlungsvorschläge sind allesamt aus der Augenoptik und mit Rechtsfolgebelehrung.
Dem Jobcenter geht es doch in aller erster Linie darum, dass der Lebensunterhalt sobald als möglich wieder selbst finanziert werden kann. Darf das Jobcenter mich dann dazu zwingen mich in einer bestimmten Branche zu bewerben? Bzw gibt es rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, damit ich meine Weiterbildung abschließen kann und nicht vorab vom Jobcenter zur Arbeitsaufnahme gezwungen werden kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo Lisa,
leider müssen Sie der Forderung des Jobcenters nachkommen. Es ist tatsächlich so, dass es deren oberstes Ziel ist, Sie schnellstmöglich wieder in Arbeit zu bringen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 24. Mai 2022 habe ich vom Jobcenter eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion bekommen. Mir wurde am 22. April 2022 ein Beschäftigungsverhältnis als Post-Briefzusteller bei der Firma PLH GmbH angeboten. Ehrlich gesagt habe ich mich dort auch nicht beworben, weil eine Bewerbung für mich dort sinnlos ist, da ich bis Mitte 2023 noch ein sehr schlechtes Führungszeugnis habe und dort aber ein einwandfreies Führungszeugnis erforderlich ist um diesen Job zu bekommen. Dass ich ein nicht einwandfreies Führungszeugnis habe, weiß die Arge nicht.
Ich habe nun bis zum 17. Juni 2022 im Anhörungsbogen einen wichtigen Grund zu nennen, wieso ich dieser angeblichen zumutbaren Arbeit nicht beworben habe. Ich gehe davon aus, dass, wenn ich nicht antworte nach Aktenlage entschieden wird und mir 30 % meines Regelbedarfs sanktioniert werden. Jetzt habe ich zwei Optionen, erste Wahl. Ich oute mich, dass ich ein ehemaliger Krimineller war und gebe an als wichtigen Grund, dass ich ein schlechtes Führungszeugnis habe und ich deswegen mich nicht beworben habe. Oder zweite Wahl ich schreibe gar nichts und hoffe, dass die Sanktionen aufgrund vom 19.05.2022 vom Bundestag beschlossen Harz Vier Moratorium greift und deswegen mir keine Sanktionen auferlegt werden können. Deswegen frage ich Sie ab wann, ist dieses Moratorium den rechtskräftig. Wenn es schon am 1. Juni ist, dann wäre die Option 2. nicht auf die Anhörung zu reagieren doch die bessere Wahl, da ich ungern der Arge mein Führungszeugnis preisgeben müsste.
Wie auch immer, sobald ein Sanktionsbescheid mir auferlegt wird, nehme ich auf jeden Fall rechtlichen Beistand. Aber bitte beantworten Sie mir die Frage mit dem Moratorium, im Netz Blickt man gar nicht mehr durch.
Mit freundlichen Grüßen
Volker
Hallo Volker,
voraussichtlich tritt das Sanktionsmoratorium im Juli in Kraft. Dazu ein News-Beitrag: Sanktionsstop bei Hartz IV beschlossen.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe im September 2021 angefangen zu arbeiten.
Davor habe ich ALG2 bezogen.
Ende Dezember 2021 wurde ich gekündigt.
Ich habe dann direkt einen WBA gestellt.
Ende Januar 2022 habe ich dann einen Antrag auf Vorschuss gestellt.
1 Woche nachdem ich den Antrag gestellt habe bekam ich aus der Leistungsabteilung einen Anruf, wo mir gesagt wurde ich muss noch ein paar Unterlagen einreichen, was ich auch getan habe.
Leider hat sich das JobCenter nicht mehr gemeldet und auch auf Faxnachrichten wird nicht reagiert.
Ich habe gelesen, dass man eine Untätigkeitsklage erst nach 6 Monaten ( ab Antragstellung ) einreichen kann.
Da ich aber schon in Finanziellen Schwierigkeiten bin und das JobCenter leider nicht reagiert, wollte ich mal wissen ob ich schon jetzt einen Anwalt welcher meine Interessen vertritt beauftragen kann ?
Liebe Grüße
Hallo Robin,
wir empfehlen Ihnen, beim Jobcenter persönlich zu erscheinen, um die Sache zu klären. Möglicherweise sind die nachgereichten Unterlagen verloren gegangen (leider keine Seltenheit). Denn um über einen Vorschuss zu entscheiden, hat das Jobcenter in der Regel lediglich einen Monat Zeit.
Viele Grüße
Hallo. Ich hoffe, dass Sie mir behilflich sein können. Ich beziehe (krankheitsbedingt) Arbeitslosengeld II und bin total verunsichert. Bald muss ich neuen Weiterbewilligungsantrag stellen (es wird um ein Jahr verlängert) und meine Kontoauszüge letzter Monate vorweisen. In den letzten Monaten habe ich einer Bekannten mehrmals geholfen, indem ich für sie verschiedene Überweisungen über mein Konto getätigt habe. Sie gab mir Geld und ich zahlte es auf mein Konto ein. Dann habe ich verschiedene Rechnungen für sie überwiesen (Zahnarzt, Kaufhaus, Medikamente etc.) Dann habe ich ihr angeboten, da sie nicht so gut Deutsch spricht und kein Internet hat, aus der Online Apotheke verschiedene Medikamente für sie zu bestellen (auf meinem Namen) , weil sie online viel billiger sind. Heute habe ich erfahren, dass ich das nicht hätte tun sollen, da mir Sanktionen drohen und das eingezahlte Geld auf mein Konto als Schenkung gesehen werden kann. Ich habe jetzt wirklich Angst. Was soll ich tun? Soll ich meine Bekannte bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass das alles ihre Rechnungen sind? Ich habe wirklich Angst. Ich wollte nur helfen, habe mir aber nichts dabei gedacht. Bitte um Antwort. Danke im Voraus und viele Grüße.
Hallo Jasna,
es ist tatsächlich kritisch, wenn Sie im Leistungsbezug finanzielle Angelegenheiten für andere über Ihr Konto abwickeln. Es kann sicherlich nicht schaden, wenn Ihnen Ihre Bekannte bestätigt, dass es sich um ihre Rechnungen gehandelt hat. Kommt es dennoch zur Anrechnung durch das Jobcenter bzw. zu Sanktionen, empfehlen wir Ihnen, den Bescheid oder die Bescheide durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch. In Zukunft sollten Sie aber in jedem Fall davon absehen.
Viele Grüße
Guten Tag
Ich lebe mit meinen 2 Töchtern in einem Haushalt. Ich beziehe Aufstockende Leistung vom Amt da ich noch Arbeite. Die Jüngste Tochter bekommt Alg2 . Nun ist es so das die älteste mittlerweile einen gut bezahlten Job auf vollzeit bekommen hat.
Das Amt hat mir daraufhin mitgeteilt das wir somit keinen Anspruch mehr auf Alg 2 hätten ,da die älteste ja nun für mich und meine andere Tochter aufkommen könnte. Zahlungen wurden direkt eingestellt! Kann das wirklich rechtens sein?
Meine Tochter verliert dadurch schon die Lust noch weiter arbeiten zu gehen. Was natürlich auch verständlich ist. Ich bitte Sie daher um Rat, ich möchte nicht auf Kosten meiner Kinder versorgt sein.
Gruß
K.G
Hallo Kerstin,
dass das Jobcenter das gesamte Einkommen Ihrer Tochter auf Ihre Regelleistungen und die Ihrer anderen Tochter anrechnet, erscheint uns sehr seltsam. Daher raten wir Ihnen: Lassen Sie den Bescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten haben, von unseren Partneranwälten prüfen. Sie ermitteln den Fehler und legen Widerspruch beim Jobcenter ein. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Hallo.
Mein Sohn nimmt an einer Maßnahme vom jobcenter teil. Nun soll er seine Leistungen wöchentlich per barcheck ausbezahlt bekommen anstatt zum 1 des Monats. Ist das rechtens von seitens des jobcenters?
Hallo Karl-Heinz,
wenn bestimmte Umstände gegeben sind, kann das zulässig sein. Zutreffende Umstände sind beispielsweise, wenn das Jobcenter Schwierigkeiten im Umgang mit Geld bei einem Leistungsbezieher vermutet, oder wenn eine unbrauchbare Bankverbindung vorliegt.
Viele Grüße
Hallo und guten Tag. Bin etwas verzweifelt. Heute eine Mahnung vom Landkreis als erhalten wegen einer anscheinenden offenen Forderung von 07.06.2010 bzgl Leistungen für Unterhalt und Heizung für meine Tochter, damals 2 1/2 Jahre alt. Habe aber nie ein Schreiben darüber bekommen, den sonst hätte ich es ja bezahlt. Meine Frage tritt nach 12 Jahren nicht schon die Verjährungsfrist in Kraft.
Hallo Isabell,
das können wir Ihnen nicht pauschal beantworten. Leider können wir Ihnen zudem nur mit Bescheiden weiterhelfen, die Sie vom Jobcenter erhalten haben.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich bin ein bisschen irritiert und ich hoffe Sie können ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Ich habe vorletzte einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt und dieser wurde stattgegeben und ich habe seit letzter Woche einen Bewilligungsbescheid. So weit so gut. Zeitgleich bekam ich einen Brief mit der Aufforderung zur Mitwirkung und soll die letzten drei Kontoauszüge hinschicken.
Für mich ist das nicht ganz sinnig, da ich es sonst so kenne das man vorher die Kontoauszüge einzureichen hat.
Vielleicht kennen Sie sich da aus.
Meine Frage ist, wenn ich die Kontoauszüge nicht fristgerecht einreiche, bekomme ich dann die mir zugesagten Leistungen nicht.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Nacke
Hallo Yvonne,
dass das Jobcenter die Vorlage der Kontoauszüge fordert, ist nicht ungewöhnlich und auch rechtens. Warum das im Nachhinein geschieht, erschließt sich uns zwar nicht, dennoch raten wir Ihnen, der Aufforderung des Jobcenters nachzukommen, um eventuelle Probleme auszuschließen.
Viele Grüße
Ich habe mich per E Mail an die Rechtsstelle vom Jobcenter gewendet, da ich Schreiben von Recklinghausen und vom Jobcenter erhalten habe. Ich war guter Dinge, dass die Rechtsstelle auf unserer Seite ist. Es wurde seitens vom Jobcenter behaupte, dass ich im November 2019 ein Praktikum im Krankenhaus beginnen wollte. Zuvor habe ich einen Gutschein erhalten. Zu der Zeit war ich bei einer Zeitfirma beschäftigt. Nachweise liegen. Zudem wurde behauptet wir hätten bis August 2018 Leistungen erhalten. Ich habe einen Bescheid vorliegen, wo Leistungen bis Februar 2019 bewilligt wurden. Was das Schreiben vom Dezember 2019 betrifft, sollte mein Mann alle Nachweise, wie Mietvertrag, Abrechnungen etc. vorlegen. Wir haben ab 2019 keine Leistungen beantragt. Ebenfalls sollte ein Nachweis von unserer Tochter vorgelegt werden, was Bafög für 2019 betrifft. 2020 im März hat unsere Tochter 1 Semester studiert, bevor sie im September 2020 nach Schwerin gegangen ist, um dort ihr Studium zu beginnen. Das Jobcenter hat viele Bescheide zugesendet, welche fehlerhaft sind. Jetzt suche ich einen Anwalt für Sozialrecht, der mir hilft um gegen das Jobcenter vorzugehen. Weshalb sendet das Jobcenter Bescheide und Schreiben zu die fehlerhaft sind? Ich habe alle Nachweise persönlich vorgelegt, wie es verlangt wurde. Zudem wurde, was Widerspruch betraf, nur meinem Mann stattgegeben. Ich bin sehr verzweifelt und hoffe den richtigen Anwalt zu finden, der mir helfen kann. Zudem bin ich 50% schwerbehindert und war bereits 2017 in der Stresemannstrasse gemeldet. Seit 2019 bin ich in der Kurt-Schumacher-Allee in der Reha-Abteilung, gemeldet. Im Januar 2020 wurde meinem Mann ein Versagungsbescheid zugesendet. Ich war 2019 bei diversen Zeitfirmen beschäftigt und hatte keinen Kontakt zum Jobcenter. Bitte um Hilfe, welcher Anwalt mir helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Semmelhaack
Hallo Anja,
wir können Ihnen leider nur helfen, sofern Ihnen ein aktueller (nicht älter als einen Monat) Bescheid vom Jobcenter vorliegt. Diesen können unsere Partneranwälte prüfen und ggf. mittels Widerspruch dagegen vorgehen. Was ältere Bescheide aus 2018, 2019 oder 2020 angeht, da gibt es vermutlich im Nachhinein keine rechtliche Handhabe mehr.
Viele Grüße
Ich habe das Problem ich bin umgezogen wurde auch alles vom Job center genehmigt hab auch rechtzeitig meine alte wohnung gekündigt und vin in die neue wohnung gezogen soweit so gut … jetzt hat aber das jobcenter 1x an meinen alten Vermieter die Miete überwiesen und im gleichen Monat 1x die Miete an mein neuen Vermieter überwiesen jetzt wil das job center das ich von mein Harz4 die 1x Miete wo sie falsch überwiesen haben an mein alten Vermieter zurück zahle von mein harz 4
Hallo Christopher,
lassen Sie den Erstattungsbescheid von unseren Partneranwälten überprüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem entsprechenden Widerspruch.
Viele Grüße
Ich habe folgendes Problem:
Habe ein mietangebot erhalten und bin damit zum Jobcenter um die Kostenübernahme zu erlangen, diese sagte allerdings das die Miete der Unterkunft zu hoch ist und die Miete wird deshalb nicht in voller Höhe übernommen. Jetzt stehe ich kurz vor der Obdachlosigkeit.
Hallo Dilara,
haben Sie einen Ablehnungsbescheid, lassen Sie diesen durch unsere Partneranwälte prüfen, sodass ggf. mit einem Widerspruch dagegen angegangen werden kann. Liegt Ihnen kein Bescheid vor, fordern Sie einen beim Jobcenter an.
Viele Grüße
Hallo und guten Tag,
ich habe das Problem, dass ich seit dem 1.12.21 über das Jobconcept einen Arbeit gefunden habe, wo durch das Jobcenter mein Gehalt bezahlt wird, bis dato war ich und mein Sohn Hartz 4 Empfängerin. Mein Sohn fing im Oktober an zu studieren und flog gleich aus unserer Gemeinschaft heraus. Dadurch das er in Hannover studiert und wir in Hamburg leben, war für diese gleich klar es sei ausgezogen aus unserer Wohnung. Seitdem versuche ich zu beweisen, dass er aber bei mir lebt und nicht unter der Brücke in Hannover. Denn hier kam gleich eine Geldrückforderung vom Amt. Mein großes Problem ist jetzt aber, ich habe einen Antrag beim Jobcenter gestellt, da ich von meinem Vermieter eine Grundsteuernachberechnung bekommen habe für 2018,2019,2020 in Höhe von jeweils 139,83. In den Jahren habe ich immer von dem Vermietern eine Betriebskostenrechnung Rückzahlung von durchschnittlich 600,00 Euro bekommen. Diese Gelder sind alle zurück an Jobcenter gegangen und wurden mir im folge Monat angerechnet auf mein Hartz 4. Und jetzt erkennen die die Forderung vom Vermieter nicht an. Was kann ich da gegen tun, der Antrag wurde abgelehnt auf Übernahme.
Hallo Pia,
lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Sie legen auch Widerspruch beim Jobcenter ein.
Viele Grüße
Hi, ich komme aus einem EU Land. Ich habe die letzten drei Jahre hier in Deutschland gearbeitet, aber ich bin noch keine 5 Jahre in Deutschland und die Stelle wurde durch einen Aufhebungsvertrag gekündigt. Dadurch hat die Agentur für Arbeit Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Habe ich während dieser Zeit Anspruch auf ALG 2?Habe ich Anspruch für ALG2,nach dem Sperrzeit wann ich become wenig ALG1 und dass reicht nicht für Leben?
Hallo Julia,
im Falle einer Sperre für ALG 1 können Sie einen Antrag auf ALG 2 stellen. Sofern Sie nachweisen können, dass Ihnen keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kann sich ein berechtigter Anspruch für Sie ergeben. Reicht das ALG 1 für Sie nicht zum Leben, können Sie unter Umständen aufstockende ALG 2-Leistungen beziehen. DIe müssen Sie natürlich auch beantragen.
Viele Grüße
Guten Tag, Ich habe 2 Bescheide erhalten.beim ersten habe ich dem Jobcenter am 24.01.2022 mitgeteilt das ich einen neuen Minijob am 18.01 unterschrieben habe.vor dem Minijob betrug meine Regeleistung 404,40euro den sie auch an mich Ende Januar für Februar ausgezahlt haben und nicht mit dem Minijob angerechnet haben.jetzt vordert das Jobcenter die Leistung für Februar zurück obwohl ich früh genug Bescheid gegeben habe daß ich einen neuen Minijob habe und das der regelbedarf normalerweise früher angerechnet werden musste. Bitte da um Hilfe.
Beim zweiten habe ich Leistung vom Jobcenter für November 2021 erhalten.am 16ten November 2021 habe ich dem Jobcenter gemeldet das ich einen neuen Minijob unterschrieben habe.am 29.november 2021 kam mein Lohn für dezember.aber weil der Lohn nicht am 01 Dezember sondern am 29.november kam fordert das Jobcenter jetzt über 100euro zurück bitte da auch um Hilfe.
Hallo Joe,
lassen Sie die Bescheide durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen. Bei fehlerhaften Berechnungen bzw. Fehlern im Allgemeinen legen sie dann auch Widerspruch dagegen ein.
Viele Grüße
Guten Tag,
mein Bewilligungszeitraum lief Ende 2021 aus, so dass ich zum 01.12.21 eine Weiterbewilligung beantragen mußte. Die Weiterbewilligung wurde bewilligt und läuft nun. Doch plötzlich Mitte Jan. 2022 bekomme ich eine Aufforderung zur Mitwirkung und ich soll komplett für das Jahr 2021 Bankbelege für den Unterhalt meiner beiden Kinder (bin alleinerziehend) nachreichen. Ist das normal? Muß ich jetzt alles nachträglich kopieren für ein ganzes Jahr?
Auch soll ich für 3 Monate nachweisen (Kontoauszug) das ich meine Miete bezahle. Was das soll verstehe ich auch nicht genau. Und zu guter letzt soll ich nun die Nebenkostenabrechnungen für 2020 und 2021 nachreichen.
Ist das alles richtig und vor allem rechtens? Oder brauche ich einen Anwalt? Das ist doch komisch, so viele Unterlagen nachreichen zu müssen…
Bitte Hilfe
Hallo Claudia,
auf den ersten Blick sieht es nicht rechtswidrig aus. Solange Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, müssen Sie nachweisen, wie es um Ihre finanzielle Situation steht.
Viele Grüße
Guten Tag,
Es besteht folgendes Problem,
Ich habe 2 minderjährige Schulpflichte Kinder lebe zurzeit von Arbeitslosengeld 1 und habe einen Antrag auf Hartz 4 gestellt, da ich nur 400 Euro vom Arbeitsamt bekomme.
Jetzt ist es so das ,ich als ich Berufstätig war mehrmals umgezogen bin und auch zwei Wohnungen bezogen hatte nun will das Jobcenter die Mietverträge aller ehemaligen Wohnungen , nachweisen über Stromzahlungen etc. Ist dies überhaupt rechtens?
Hallo Brigitte,
das kommt auf die Begründung des Jobcenters an. Eigentlich darf das Jobcenter nur Unterlagen anfordern, die für die Beurteilung Ihrer Ansprüche relevant sind. Warum das bei Ihnen die ehemaligen Mietverträge sein sollen, erschließt sich uns nicht. Besteht allerdings ein Ansatzpunkt, müssen Sie die Verträge auch vorlegen.
Viele Grüße
Guten Tag,
Das Jobcenter möchte mir den alleinerziehend Mehrbedarf nicht gewähren solange ich keinen Unterhaltsvorschuss erhalte. Ist dies rechtens? LG
Hallo Hobusch,
lassen Sie Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Das sollte Klarheit bringen.
Viele Grüße
Hallo ich habe von Januar 22.01.2022 das ich es einreichen sollte für vollständig Unterlagen von EnBW fehlt Gas Strom das habe ich persönlich abgeben und auch Fax gemacht und Brief Einschreiben gemacht doch es taucht wieder auf sagten es fehlt und meine Leistungen wurde entzogen mir jetzt bekommen nichts mehr es kannt doch garnicht verschwinden so einfach was habe ich bitte schön falsch gemacht das passiert zu oft ich mache alles das die es bekommen dann passiert sowas jetzt das es endzogen wurden ist Leistung bescheid
Hallo Patrick,
lassen Sie den Bescheid, den Sie diesbezüglich vom Jobcenter erhalten haben, durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. dann auch Widerspruch für Sie ein.
Viele Grüße
Hallo das Jobcenter will mir meine zukunft verbauen. Ich habe jetzt wieder einen Antrag für eine Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gestellt. Die will man mir einfach nicht genehmigen. Da ich aber so zusagen einen Teil von Umschulung habe, 34a,waffensachkunde etc. bin ich definitiv Quaifiziert genug. Ich weiß einfach nicht mehr weiter, da icj ich jetzt auch noch Vater geworden bin
Hallo Philipp,
reichen Sie den Ablehnungsbescheid zur Prüfung durch unsere Partneranwälte ein. Sie legen dann auch ggf. Widerspruch dagegen ein. Wichtig ist nur, dass der Bescheid noch keinen Monat alt ist, da eine einmonatige Frist eingehalten werden muss.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herrn
Im November 2021 habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen das die uns im März und April zu viel ausgezahlt hätten und jetzt 271,16 € zurück vordern etwas später kam ein neuer Brief wo es hieß, dass die auch meinem Sohn Zuviel ausgezahlt hätten und wollen noch mal 102€ heute 28.01.22 erfahre ich, dass die auch meinem Mann 271,16 Zuviel gezahlt hätten. Was kann ich dagegen tun, wir haben immer alle Unterlagen welches die brauchen eingereicht und nun müssen wir nach Monaten Geld zurück zahlen.
Hallo Rabia,
lassen Sie die entsprechenden Bescheide von unseren Partneranwälten prüfen. Stellt sich heraus, dass das Jobcenter zu Unrecht eine Rückforderung stellt, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Wie viel würde mich das kosten? Es überprüfen zu lassen.
Hallo Rabia,
das ist für Sie komplett kostenlos.
Viele Grüße
Hallo,
ich bezog von 1.7. bis 31.12. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, und war weiterhin als Freiberufler mit geringem Einkommen tätig. Bei der abschließenden Bewilligung nun wurden mir bei der Berechnung der Leistungen keinerlei Betriebsausgaben anerkannt mit der Begründung, diese seien bereits durch die erhaltene Neustarthilfe abgedeckt. Ist das so in Ordnung?
Hallo Dan,
um das sicher bewerten zu können, lassen Sie Ihren Bewilligungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Daraufhin kann dann ggf. Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie die einmonatige Widerspruchsfrist berücksichtigen.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Seit 1/7/2021 in einem Kurs als BusFahrer , der durch die Agentur für Arbeit finanziert wurde .
Ich habe die Grundqualifikation bestanden und die Prüfung bei TÜV auch bestanden und bin leider 3 mal durch die praktische Prüfung durchgefallen daher wurde der Kurs leider beendet .letztendlich bin beim Jobcenter gelandet und heute am 10/01/2022 hatte ich mit meiner Sachbearbeiterin einen Termin gehabt Um meine berufliche Situation zu klären und dass ich die Prüfung noch einmal machen möchte , sie war aber leider streng und durfte ich die Prüfung nicht mehr machen,
die Frage ist , Weiß jemand ,was man gegen diese Ablehnung machen kann ?
Danke im Voraus
Hallo Mazen,
haben Sie darüber einen schriftlichen Bescheid erhalten, lassen Sie diesen durch unsere Partneranwälte prüfen, um ggf. Widerspruch einzulegen. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Guten Tag
Ich habe seit November 21 Probleme mit Jobcenter es geht darum das meine Leistungen für November gekürzt worden sind wegen fehlende Unterlagen aber seit 15.11.21 habe ich alles geregelt und gesendet gehabt aber seit dem bekomme ich kein Änderungsbescheid für November müsste ich 450-500€ noch bekommen und für Dezember auch wen ich beim jobcenter anrufe sagen die ja da fehlt keine Unterlagen mehr nur die Kollegin die für uns zuständig ist hatt das immer noch nicht bearbeitet heute 01.12.21 habe ich angerufen haben die das gleiche gemeint in der Regel ist ja 2 Wochen Bearbeitungs Zeit und jetzt ist es über die 2 Wochen kann man da was noch machen.
Hallo Ibraimi,
zwei Wochen Bearbeitungszeit erscheinen mir ehrlicherweise unrealistisch. Für Gewöhnlich braucht es einige Zeit, bis das Jobcenter Ihr Anliegen bearbeitet, es gelten lange Fristen. Vorerst können Sie leider nur abwarten. Bleiben Sie auf jeden Fall dran. Nach sechs Monaten könnten Sie eine Untätigkeitsklage anstoßen. Bei einem bereits eingelegten Widerspruch hat das Jobcenter drei Monate Zeit, Ihren Widerspruch zu bearbeiten. Alle weiterführenden Informationen finden Sie hier: Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter bei Hartz 4-Bezug.
Viele Grüße
Hallo liebes Widerspruch-Team,
ein guter Freund hat im September einen Antrag auf ALG 2 gestellt. Die Bearbeitung wird ständig hinausgezögert, da ständig Arbeitsbescheinigungen nachgefordert werden. Es werden nicht alle Unterlagen auf einmal angefragt, sondern einfach Zeit vergeudet, denn es heißt immer “Nur noch dies, nur noch das”. Mein Freund sollte am 01.09.21 einen neuen Job anfangen; der Vertragsbeginn wurde nun aber aufgerundet von Corona auf das nächste Jahr verschoben. Er war bis Ende August noch Student und hat seinen Teilzeitjob aufgrund der neuen Anstellung gekündigt.
Seit September ist er nicht mehr krankenversichert; ist aber schwerer Asthmatiker. Er bekommt nun auch keine Medikamente mehr. Was kann er tun? Die Kosten für die Krankenversicherung kann er momentan nicht alleine tragen.
Danke!
Hallo B. Dhibi,
grundsätzlich hat das Jobcenter sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Somit ist die Antragsbearbeitung noch im gesetzlichen Rahmen. Da Ihr Freund aktuell arbeitslos ohne Leistungsbezug ist, bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Er hat aber auch die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Antrag auf sofortige finanzielle Unterstützung zu stellen. Dazu muss er seine aktuelle Situation beschreiben und begründen, weshalb er auf sofortige Hilfe angewiesen ist.
Viele Grüße
Guten Tag,
meine Mitbewohnerin und ich leben seit 3 Jahren zusammen in einer Wohnung. Seit einem Jahr habe ich einen Job und seit dem erhält meine Mitbewohnerin keinen Cent mehr vom Jobcenter, es werden keine Rentenbeiträge gezahlt und auch keine Sozialversicherungsbeiträge, weswegen sie jetzt eine fette Rechnung bezahlen muss. Wie kann es sein dass sie nichts bekommt nur weil ICH Geld verdiene? Wir sind nicht verheiratet und ich verdiene nicht genug um ALLES alleine zu zahlen also wieso können die sagen sie kriegt nix weil ich arbeite?
Wir sind verzweifelt und würden uns über fachliche Hilfe sehr freuen!
Hallo Peter,
das kommt darauf an, ob das Jobcenter bei Ihnen auch von einer Wohngemeinschaft ausgeht. Es scheint so, als ob Sie beide als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. In dem Fall sieht das Jobcenter Sie in der Pflicht, für Ihre Freundin einzustehen. Das hätte schon aus einem ihrer Bescheide (Aufhebungsbescheid) hervorgehen müssen. Hat Ihre Freundin einen aktuellen Bescheid zur Hand (nicht älter als einen Monat), sollte sie diesen dringend prüfen lassen. Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de decken Ungereimtheiten auf und legen Widerspruch ein. Hat sie keinen zur Hand, sollte sie sich um Beratungshilfe bemühen oder einen neuen Antrag stellen, um den neuen Bescheid wiederum prüfen zu lassen und ggf. Widerspruch einzulegen.
Viele Grüße
habe die nebenkosten von 121.00 bekommen,jobcenter hat auch alle papiere bekommen sprich kontoauszug (kopie und durchschrift) leider haben die mir die volle höhe doch überwiesen,nun hab ich ein brief bekommen das ich 10 % abgezogen bekomm, nun meine frage,diesen monat hab ich aber wieder den vollen umsatz vom jobcenter bekommen,was soll ich nun tun??ziehen die mir nun dadurch 20% ab??da sie es ja das 2. x überwiesen haben,ist das rchtens,hab für diesen monat ( noch ) kein bescheit bekommen
Hallo,
es fällt mir schwer, Ihr Problem nach zu vollziehen. Wenn ich Sie aber richtig verstehe, haben Sie eine Rückerstattung erhalten, woraufhin Ihnen das Jobcenter Ihren Regelsatz gekürzt hat. Das darf das Jobcenter auch, sofern es sich um Nebenkosten handelt, die das Jobcenter getragen hat. Handelt es sich um Stromkosten, die Sie aus Ihrem Regelsatz bezahlt haben, darf Ihnen eine Rückerstattung nicht angerechnet werden. Deshalb sollten Sie zuerst einmal den Grund für die Kürzung in Erfahrung bringen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter. Vielleicht lässt es sich auf diesem Weg schon klären.
In unserem Ratgeber finden Sie zudem weiterführende Informationen zu Hartz 4 und Nebenkosten.
Viele Grüße
N.P.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben volgendes Problem: unser Sohn (36J) ohne Einkommensteuer, wohnt bei uns, hat 1 Zimmer und darf die gemeinschaftlich Reume auch nutzen. Ich und mein Mann, beide berufstätig, zahlen alle Kosten. Dem Sohn werden Lebensmittel und Kleidung von uns bezahlt, aber er bekommt von uns kein Geld.
Jetzt hatt er ein Antrag auf Hartz-IV gestellt. Nun will der Jobcenter unser Einkommen sehen und das passt uns garnicht. Er ist ja schon weit über 25.
Können wir die Offenlegung unseres Einkommens vermeiden?
Danke im voraus für Ihre Antwort
Guten Tag, wie kann ich meine Berater beim Jobcenter wechseln?
Hallo Anna,
sofern Ihre Differenzen mit Ihrem Sachbearbeiter unüberwindbar sind, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Dazu kann ich Ihnen nur folgende Ratgeber an die Hand geben:
Sachbearbeiter beim Jobcenter wechseln
Dienstaufsichtsbeschwerde: Schlechte Behandlung beim Jobcenter
Guten Tag.. Ich brauche Hilfe und Berater von Ihnen (Im Falle von Hartz IV muss ich bezahlen für Anwalt?)
Sehr geehrten Damen nd Herren,
seid Oktober 2020 habe ich keine Mietunterstützung vom Jobcenter erhalten, wohne in einer WG seid ca 4 Jahren mit meiner Schwerbehinderten Tochter 19 J.
Das Jobcenter hat einen Hausbesuch gemacht ohne ankündigung, ist ja auch noch O.K. da ich nichts zu verbergegen habe, diese haben im Külschrank keine Beschriftung der Joghurtbecher mit Namen gefunden und seid dem habe ich Stress mit denen.
Das Amt behaubtet, das wir eine Bedarfsgemeinschaft seien, da wir unsere Lebensmittel nicht gekennzeichnet haben
Seid Dezember 2020 zahlt das Amt keine Mietunterstützung, aber es kommt noch besser, seid 01.06.2021 zehlen die nicht einmal mehr irgend etwas.
Ich soll Unterlagen einreichen, die ich bereits per Post und per Mail und Briefkasten einwurf eingereicht habe, kommt immer wieder die info: Die unterlagen fehlen.
Habe eine Anwältin der Stadt in einer Kostenfreie Beratung die Unterlagen gegeben und SIE hat es eingereicht und dennoch das selbe, die Unterlagen fehlen bei denen.
Ich bin völlig ratlos
Wer und wie kann mir geholfen werden?
Mit freundlichen Grüßen
M. Pekcanli
Guten Tag
Ich habe ein Anliegen zwecks Nebenkosten Nachzahlungen.
Bis 2019 habe ich Unterstützung vom Jobcenter erhalten, ab März 2020 erhielt ich dann meine Erwerbsunfähigkeitsrente, die rückwirkend bis zum Datum der Antragsstellung zurück gezahlt wurde. In dem Fall also, bekam der Jobcenter die Rückzahlungen.
Da mein vorheriger Vermieter immer sehr spät erst die Abrechnungen der Nebenkosten fertigstellen, bekam ich erst ein Jahr nach Ablesung diese zugeschickt. 2019 erhielt ich vor einigen Wochen, was ich auch beglichen habe, doch dann bekam ich eine Erinnerung aus dem Jahr 2018. Es war die erste Erinnerung, der von mir versäumten Zahlungen, welche im Trubel des Umzuges in eine neue Wohnung vergessen wurde. Zumal erinnere ich mich an meinen Anruf bei der Ex Vermieterin mit der Bitte, sie möge bitte den Betrag von der Kaution abziehen und mir nur noch die Differenzen auf mein Konto überweisen.
Da wir dann mit einer verkleinerten Wohnung, Einbau der Küche von einer EG Wohnung in eine DG Wohnung sehr stark ausgelastet waren, wie es planmäßig am Besten passt, kümmerte ich mich auch nicht so wirklich um meine Kontoauszüge. Erst durch die im Jahr 2020 erhaltene Abrechnung 2019 und dann erst nach diesem Ausgleich, erhielt ich die Erinnerung von 2018. Da ich zu dieser Zeit noch vom Jobcenter lebte und diesem auch diese Nachzahlungen zugesendet hatte, lehnten sie die Begleichungen ab, mit dem Verweis, nicht mehr im Hartz IV Verhältnis gestanden zu haben.
Die haben mich schon einmal vertreten und nun meine Frage:
Vertreten Sie mich such nachträglich für diesen Fall, in dem ich damals noch Hartz IV Berechtigte war oder nicht, da ich nun von Erwerbsunfähigkeitsrente lebe?
Für eine kurze Info wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Meine Daten damals waren
4323.144384
Anja Siegfried
Werderstraße 79
77933 Lahr
Mit freundlichen Grüßen
Anja Siegfried
Guten Tag
Ich habe eine Frage. Mich würde interessieren ob es rechtmässig ist den Verdienst einer 14 Jährigen anzurechnen ?
Meine Tochter wohnt bei ihren Vater wir habe beide das Sorgerecht und sie ist an den Wochenenden und Ferien bei mir. Also temporäre Bedarfsgemeinschaft. Manchmal arbeitet sie an den Samstagen um ihren Führerschein um ihren Motorrad Führerschein zusammen zu sparen . Das Jopcenter verlangt jetzt Auskunft über Arbeitsvertrag Kontoauszüge und Lohnabrechnungen von ihr. Mit der Begründung das alles was über 100 Euro verdient wird angerechnet wird und geprüft wird ob ihr das Geld zusteht wenn sie bei mir ist. Ich bekomme für sie im Monat 54 Euro. Diesen Betrag wollen sie gegebenfalls zurückfordern . Ist dies rechtens ihr verdientes Geld anzurechnen ? Ich ging davon aus das es als Mehrbedarf ist wenn sie bei mir ist . Ich hole sie ab und bringe sie nach Hause je Strecke 70 km der Vater weigert sich sie zu fahren . Er ist selbständig und nach unserer Trennung nicht bereit überhaupt mit mir zu sprechen . Danke im Vorraus für eure Hilfe
Ich bin mittlerweile tatsächlich am Ende mit meinem Nerven.
Mitte März haben mein Ex und ich uns getrennt. Wir haben ein gemeinsamer Kind, noch kein halbes Jahr alt. Ich hab den Antrag eingereicht da ich die gemeinsame Wohnung mit dem Baby verlasse und ausziehen werde.
Sämtliche Unterlagen sind abgegeben.
Unterhaltsvorschuss wurde beantragt, aber abgelehnt da ich noch nicht umgezogen bin.
Es ist fast Mai, der neue Mietvertrag beginnt am.15.05. & die Sachbearbeiterin zieht sich an der Elternzeit hoch.
Mein Ex hat 2 Monate nach Geburt unseres Kindes beantragt, ich 12 Monate. ein Monat ist von ihm bereits genommen, der 2. Monat von ihm soll im Dezember folgen. Wir haben das geteilte Sorgerecht. Sie pocht darauf das ich dem 14. Monat beantrage. Mein Ex als auch ich haben uns beide von verschiedenen Anwälten Beraten lassen & beide sehen keinerlei Grund oder rechtliche Handhabe meinem Ex den Monat abzusprechen. Mir ist klar das es der Sachbearbeiterin dort um das Elterngeld geht, da dies ja die Leistungen die ich dann hoffentlich bald beziehe kürzen würden. Allerdings besteht sie darauf. Sie kommt ständig mit “wir sind ja dann eine Bedarfsgemeinschaft” obwohl dem nicht so ist, da ich ausziehe & dies ja dann auch mit der Umzugsmeldung nachweisen kann. Weiterhin streiten wir auch um Umgang etc.
Allerdings seh ich es tatsächlich schon kommen das sie den Antrag weiterhin nicht bearbeiten wird , wegen dem 14. Monat Elternzeit und dem Elterngeld, obwohl sie jetzt mehrere schreiben erhalten hat das es keine rechtliche Handhabe gibt ihm den Monat abzusprechen und ich somit meine Elternzeit und den Bezug des Elterngeldes auch nicht verlängern kann. Die schreiben sind von meiner Anwältin, seinem Anwalt, meine persönliche Erklärung dazu, eine Trennungsbestätigung von ihm, eine Trennungsbestätigung von meiner Anwältin, die AG Bestätigung von meinem Ex und der Elterngeldbescheid von ihm. Mein Ex tritt auch freiwillig nicht zurück.
Hab mich bereits auch damit beschäftigen, das ich ja wenn dann auch die Steuerklasse 2 beantragen muss, dies aber auch erst ab Auszug geht. Der Nachweis für die Steuerklasse 2 wäre auch notwendig um für den 14. Monat Elterngeld zu erhalten.
Ich hab noch nicht einen Bescheid erhalten, keine vorläufige Bewilligung, einfach nichts.
Kann sich die Frau wirklich jetzt schon an diesen doofen Dezember Klammern? Ich hab derzeit nur das Bisschen Elterngeld und Kindergeld, das würde nichtmal ansatzweise für Miete, Strom und Essen für 2 Personen reichen.
Wenn das nicht bald bearbeitet wird weiß ich auch nicht wo ich das Geld für die Miete hernehmen soll…
Zumal das nächste is, das mir gesagt wurde die richtige Prüfung auf Grundsicherung würde nach 6 Monaten Erfolgen (jetzt vereinfachter Antrag). Davon merk ich nichts, sonst wüsste ich schon längst was. Stattdessen ruft sie mich mehrmals wöchentlich an um mir mitzuteilen das ich wegen dem Elterngeld “jetzt Mal in die Hufe kommen soll”, dass das aber alles so nicht möglich ist versteht sie patu nicht… Fühle mich tatsächlich richtig scheiße behandelt, kann nachts kaum schlafen weil ich mir so Gedanken mache. Zumal der Dezember noch unendlich weit weg is…
Ich weiß gar nicht wie weiter,bin alleinerziehnd und bekomme Rente da ich krank bin und Arbeitsunfähig bin.Beide Kinder leben bei mir und die Tochter macht grade eine Ausbildung.Im Oktober 2020 genau gesagt am 15 Oktober habe ich bei eine Freundin Ihren Freund in einem kleinen Cafe angefangen als Aushilfe mit höchstens 10 Std in Monat.Damit ich aus dem Haus bisschen raus komme unter den Menschen.Je nach Bedarf wenn er mal einkaufen muss für Stunde oder halbe Std abspülen wenn viel los ist usw.Für den Monat bekam ich knapp 47 Euro.Dann war der Laden zu wegen Corona .Ich teilte am 19.Okt per Mail den Jobcenter für diese klitze kleinen Mini Mini Mini Job mit sendete denen Arbeitsvertrag und jeden Monat Lohnabrechnung mit 0 Euro den es ist zu.Nov Dez 2020 so wie Jan Feb 21 habe ich kein Geld erhalten.Trotzdem berechnen die 100 e monatlich und ziehen es mir ab.Zu dem bekommt meine Tochter Bafög jetzt und da haben die von der Nachzahlung was Sie bekam 988 E 588 e abgezogen.Und jetzt jeden Monat ziehen die ab rechnen alles an.Ich habe mehrere Briefe Fax an Jobcenter gesendet.Den ich sehe nicht ein das die mir was abziehen was ich nicht mal bekommen habe und der Chef hat auch noch ein Schreiben ausgestellt wo es drin steht das ich kein Cent bekomme seit den 01.11.2020 weil Lockdown ist und der Laden zu ist.Jobcenter ignorierrt das schickt mir Inkasso Forderung von ca knapp 4 Tausend Euro Meinem Sohn knapp 1.500 e und meine Tochter knapp 800 E.Diese Inkasso Forderungen bekam meine Tochter schon im alter von 10 Jahren.Wir sind Bedarfsgemeinschaft aber einem Kind was minderjährig ist Inkasso Forderung zu schicken zu belangen ist abnormal.Mein Sohn bekam genauso obwohl er auch zur damalige Zeit minderjährig war.Bis heute ist es so viel geworden.Jobcenter verlangt jetzt 2018 2019 2020 NK Abrechnung.Obwohl ich es in Orginal damals schon geschickt habe.Und immer wieder kommen Sanktionen wegen dies und jenes.Stress pur.Keine Ahnung wie Mann leben soll.Bin Hetzpatient brauche kein Stress aber dank denen habe ich nur Stress
Ich werde im Dezember 60 Jahre alt habe 1976-bis 2019 gearbeitet aus gesundheitlichen Gründen
Bin ich seit 01.08.2020 arbeitslos bekomme 1756 Euro da gehen 850,-zur Miete 70,-Strom ,Telefon und Kabelanschluss mit Internet 40,- bleibt ca 800 Euro bin verheiratet meine Frau hat keine Arbeit und keine Einkommen kann auch nicht arbeiten wegen meine Krankheit .Nach dem ich Schlaganfall bekommen habe. bekomme epileptischen Anfälle
Habe auch hoher Blutdruck. Ich habe Arbeitslosengeld 2 beantragt wurde abgelehnt weil ich 1756 Euro vom Arbeitsamt bekomme.würde reichen nach jobcenter Offenbach.
Meine Frage was kann ich machen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Anfang des Jahres fand ich nach langer suche endlich einen Job. Dieser wurde mir nach drei Wochen während des “Corona-Lockdowns” wieder gekündigt. Einen Grund wollten sie mir nicht nennen. Ich stellte den vereinfachten Hartz4 Antrag. Daraufhin bekam ich die Antwort, das ich seit einem Jahr mit dem Herrn XY zusammen leben würde und seine Gehaltseinkünfte der letzten 6 Monate offen legen sollte. Weil das Amt automatisch davon ausgeht, dass eine Einstehungsgemeinschaft vorliegt. Und dies selbst durch eine schriftliche Erklärung nicht widerlegt werden könne, sondern nur durch einen Auszug.
Ich hatte Glück und fand innerhalb eines Monats einen neuen Job. Dieser war leider auf 4 Monate befristet, weil es saisonal war. Auf das Schreiben vom Jobcenter ging ich nicht weiter ein, da ich nur für einen Monat Überbrückung gebraucht hätte und mir der formelle Aufwand zu groß war.
Das Jobcenter hat mich daraufhin für 6 Monate bis Oktober 2020 gesperrt. Weil ich die Unterlagen meines Mitbewohners nicht eingereicht habe. Dagegen legte ich Widerspruch ein, aber bekam nie eine Antwort darauf.
Nun stehe ich wieder vor der Problematik. Habe keinen ALG1 Anspruch und das Jobcenter will mich aufgrund der Unterstellten Einstehungsgemeinschaft nicht mehr unterstützen. Die Krankenversicherung meines Mitbewohners will mich ohne Trauschein nicht bei ihm familienversichern.
Ich habe mit meinem Mitbewohner eine Beziehung. Aber diese erstreckt sich nicht über die finanziellen Mittel des anderen. Jeder wirtschaftet für sich selbst und hat keinen Zugriff auf das Geld oder die Wertgegenstände des anderen. Die Miete und die Kosten für Lebensmittel werden zu 50% von jedem getragen. Das habe ich in der Vergangenheit auch dem Jobcenter über meine Kontoauszüge belegt.
Ich brauche dringend Hilfe. Da ich nicht weis wie ich 200€ für die Krankenkasse monatlich aufbringen soll, wenn ich kein Einkommen habe.
Welche Möglichkeiten habe ich noch offen? Ausziehen würde ich ungern, weil es teuer ist wenn man die Mietkosten allein tragen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah
Hallo da mein jetziger Vermieter auf Eigenbedarf meine jetzige Wohnung angemeldet hat und ich mit meiner Frau Hartz 4 beziehe ich keinen Führerschein habe hatte ich 3 Angebote eingereicht von verschiedenen Speditionen für denn Umzug doch das Amt hat es abgelehnt da ich denn Umzug nicht alleine stemmen kann. Und meine Frau mit unserem neugeborenen zu tun hat . Ich habe gelesen das das Amt bei nicht verschulden und wenn der Vermieter auf eigen Bedarf anmeldet das das Amt denn Umzug zahlt stimmt das????????? Bitte um Hilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe vom Jobcenter Recklinghausen eine Anforderung einer Forderungsaufstellung erhalten. Sie verlangen eine Summe in Höhe von 3234,36€ von mir für die letzten zwei Rückforderung an angeblicher Überzahlung!
Wie soll ich reagieren? Ich habe es als Aufstockung zu meinem Gehalt erhalten um auf das Existenzminimum zu kommen!
Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Asmorom Abera
Kann man sich nach dem 6 Monate Corona Soforthilfe Paket für Hartz4 Empfänger,wieder von Hartz4 abmelden,wenn man noch über verwertbares Vermögen verfügt?
Muss ich nach den 6 MONATEN Corona mein Vermögen offenlegen auch wenn ich keinen weiteren Weiterbewilligungsantrag mehr stellen will,aufgrund meines verwertbaren Vermögens,was ich ja noch aufbrauchen muss.
Ich bin von einer 3 Person bei meinem Arbeitgeber durch eine falsch Aussage abgemahnt und gekündigt worden. Man hat auch eine Fälschung zum Arbeitsamt per Mail gesendet, jetzt beziehe ich seit 2 Monate kein Geld, von nirgends wo her,man will mich aus der Wohnung wegen, den einen Bescheid besitze ich nicht um mir einen Anwalt zu nehmen, muss wiedermal eine strafanzeige Anzeige gegen diesen Arbeitgeber stellen das man mir glaubt, ich bräuchte dringend ihre Hilfe, danke im voraus. Dirk de Oliveira Henriques
Guten Tag
Mein Sohn wurde wegen der Coronakriese von ALG 2 auf ALG 1 gestuft. Das letzte ALG 2 erhielt er am 1.06. 2020. Das erste ALG 1 soll erst Ende Juli ausbezahlt werden. Ist das rechtens? Wovon soll er leben?
Mfg Kerstin Fischer
Jobcenter Sacharbeterin hat sie unbegrundliche fal und Frist von Gerichtliche 30.4.20
beenderung nicht erkenen,Außerdem neu wohnzimmer beantragt keni enscheidung die grundlose screibe alle beanworted
immer noch gegen meine leistung gestopt. keine genehmige zur ne won´hnungszimmer mieten beschwert ausgeführt
wie kann in diese corona leben eigene redikalische einfuhr noch weiter was soll machen der opfer jetziger vermieter
schon 3 monate keine zahlung keinbe treffung gespräch telefonate grunde einfuhrt mehr schreib von uns 5.05.mai kene
anwort spiel mit eigene gefahr keine leistung was noch machen mehr nichts?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Alleinerziehende Mama einer 8 jährigen Tochter und beziehe SGBII, nun möchte ich mit meinem neuen Partner zusammen ziehen der nicht der Vater meiner Tochter ist.
Er bezieht kein Hartz IV oder SGBII.
Daher habe ich ein zusammen ziehen aif Probe beantragt, doch das Jobcenter hat diesen sofort abgelehnt.
Meines wissen darf das jobcenter aber nicht gleich von einer bedarfsgemeinschaft ausgehen und darf auch nicht gleich davon ausgehen das wir für einander einstehen.
Können Sie mir da weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus
Sehr geehrte Damen und Herren, das Jobcenter München hat mir die Grundsicherung versagt, nur wegen einer fehlenden Finanzübersicht die ich nicht vorlegen konnte , mein Online Konto bei der ING bietet das nicht an .
Bitte um Hilfe!!
familie wird von jobcenter erpresst und schickaniert!!!! Bitte um sofortige hilfe.
Bis 20.05.2020 (corona zeit) wen man mit 50% behinderung nicht ein minijob findet muss er mit seine familie ausreisen obwoll er nichts schiftliches bekommen hat von jobcenter. Dabei ist auch ein kleinws kind in familie der 50%behinderung hat.
Bitte last uns nicht aleine.
Hallo, und zwar habe ich eine Frage, ich habe vor einige Monaten ein Führerschein Kostenübernahme vom Jobcenter bekommen, um Bessere Chancen im Arbeitsmarkt zu haben, aber leider bin ich immer noch Arbeitslos, und nun muss in einer Maßnahme über das KCA, aber da ich letze Woche krank war und nicht zu der Maßnahme gehen konnte, habe ich sogar ein ärztliches Attest , und heute morgen hat mich meine Fallmanagerin angerufen, und gesagt wie kann es sein das ich auf ein mal Krank bin, und meinte sie wird die Führerschein Kostenübernahme, Zurück ziehen. und die Theorieprüfung für mein Führerschein habe ich am 01.04.2020, nun wollte ich wissen, kann sie die Kostenübernahme Einfach so wieder Zurück ziehen?
ich hoffe sie können mir Weiter helfen. Mfg
Ich bekomme Arbeitslosengeld was nicht mal für die Miete reicht-dieses Geld geht direkt aufs Konto meiner mutter- jetzt habe ich beim hartz4 Amt Unterstützung beantragt-die verlangen jetzt die Kontoauszüge von meiner Mutter -dürfen die das?
Hallo habe bis zum Heutigen Tag kein Harz 4 bekommen und mir droht Obdachlosigkeit da alles Abgelehnt wurde da ich in einer Wohngemeinschaft wohne und mir Eheänliche Beziehung vorgeworfen wird. was soll ich machen ich wahr auch schon beim Sozialgericht die haben mir das gleiche vorgeworfen nur weil ich der SED den Zutritt in mein Zimmer verweigert habe was mein Recht ist. wie und was kann ich jetzt machen? die Behörden haben immer das letzte Wort und Beachten die Grundgesetze nicht mer. was ist los in der BRD Gmbh.
Mit freundlichen Grüßen
von dem Berge
Sehr geehrte Damen und Herren
Habe da ein Problem und zwar hatte ich Stress mit meinen dad so das er mich aus der Wohnung schmiss knapp 1/2 halb Wochen später bin ich wieder zu ihm hin weil ich mein monatlichen Hartz 4 check abholen
wollte da stellte ich fest das er kurzfristig zu meiner mam gezogen ist ,und weil er den Briefkasten zu geklebt hatte hat die Postbotin mein check wieder mitgenommen! Jetzt weiß ich nicht was oder wie
ich mich verhalten soll .
Mit freundlichen Grüßen
Herr Hain
Nachdem ich bis August einen 1,50 euro Job gemacht habe, hane ich unwissend am 20.09.2019 eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben mit einer Gültigkeit von einem Janh, bisher waren es 6 Monate und die enthielt wieder eine 6 Monatige Massnahme. wie ich aber erfahren habe dürfen Massnahmen grundsätzlich nur bis 12 Wochen gehen. Kann ich die Eingliederungsvereinbarung kündigen? vorab ich bin 57 Jahre und Medizinische Fachangestellte und werde nur in Massnahmen geschickt, die teilweise sehr fragwürdig und dehmüdigend sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeitete bei einer Zeitarbeitsfirma.
Am 15. Mai 2018 wurde mir schriftlich ohne den Grund dort mitzuteilen gekündigt (war vier Wochen krank, und mir wurde im “Büro” gesagt, wir können uns nur 14 Tage Krankheit leisten).
Weiterhin krank: 24./25. Juni 2019
Dauer ALG 1 bis 28. August 2019
Keine vorhergehende Sperrzeit.
Am 25.04.2019 wurde mir eine Eingliederungsmaßnahme “Maßnahme” – ohne Nennung der Art angeboten.
Lehrgangsbeginn 01. Juni 2019,
daran habe ich ca. drei Wochen teilgenommen.
Am 01.07.2019 wurde ich aufgefordert, den Lehrgang weiterhin zu besuchen.
Dies habe ich mit Begründung abgelehnt.
Ich wurde vor einen PC “gesetzt” und mir wurde mitgeteilt (Firma micro oder so ähnlich) wie ich die Seiten der Jobbörse aufrufen kann, um dort nach freien Arbeitsstellen zu suchen.
Ich fühlte mich vollkommen überfordert.
Habe absolut keine PC-Kenntnisse.
Abschluss 8 Klassen, mehrfach versetzungsgefährdet.
Am 16. Juli 2019 erhielt ich ein Schreiben, das ich eine Sperrzeit vom 2. Juli bis 22. Juli 2019 erhalte.
Grund:
“Sie sind am 30. Juni 2019 von der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Eingliederung ausgeschlossen worden, weil Sie unentschuldigt gefehlt haben.
Damit haben Sie durch ein maßnahmewidriges Verhalten Anlass zum Ausschluss aus der Maßnahme gegeben.”
Sperrzeit: Anspruch Arbeitslosengeld um 21 Tage.
Widerspruch innerhalb von vier Wochen.
Erbitte Ihre Meinung, wie nun weiter.
Bin ein absolut gutmütiger, fleißiger und zuverlässiger Arbeiter mit zugegeben “geistigem” Defizit.
Ich arbeitete bis Ende August 2017 fast 7 Jahre als Pförtner. Da ich kein PKW Führerschein besitze, mußte ich mit dem Mofa hin und zurück ca. 25 km bei Nacht fahren und das bei Wind und Wetter. Ich mußte des öfteren 30,40 und 50 Nachtschichten am Stück arbeiten und war ständig übermüdet. Ich hatte durch die Übermüdung einen schweren und drei kleinere Mofa Unfälle. Selbst nach dem schwereren Mofa Unfall ging ich nach 2 Wochen schon wieder arbeiten, weil ich Angst hatte entlassen zu werden und ich nach über 3 Jahren immer noch nicht fest eingestellt war. Ich überging ständig Krankheiten, wie schwere Erkältungen. Mir ging es nachdem ich nach fast 4Jahren endlich fest eingestellt wurde körperlich immer schlechter. Ich konnte schließlich nach fast 7 Jahren nicht mehr ohne Schmerzen Gehen, Stehen oder Sitzen, was letztendlich dazu führte, daß ich die Arbeit als Pförtner nach Absprache meines Hausarztes nicht mehr ausüben konnte. Ich habe außerdem früher ca. 20 Jahre als Möbelpacker gearbeitet, was mir auch sehr körperlich zugesetzt hat. Als ich dann arbeitslos wurde, hat mich das Jobcenter gebeten, ihnen die ärztlichen Befunde zukommen zu lassen, um ein Gutachten zu erstellen. Das Gutachten ergab, daß ich nur noch leichte Arbeiten ausüben kann und nicht in gebückter Haltung arbeiten kann. Ich vertrage keinen Stress und kann keine hohe Verantwortung übernehmen. Der Jobcenter Arzt sagt ich könne meinen alten Beruf als Pförtner noch ausüben, wenn auch nur mit Einschränkungen. Ich kann doch dem zukünftigen Arbeitgeber nicht einfach verschweigen was ich für körperliche Probleme habe. Ich soll also das ärztliche Attest fälschen, das jeder der im Sicherheitsdienst arbeitet beim Arbeitgeber vorlegen muß, beim Vorstellungsgespräch Lügen um wieder in Arbeit zu kommen und außerdem mache ich mit den selben Schmerzen die ich die ganze Zeit schon habe, die annähernd gleiche Arbeit wieder. Für was wurde dann ein Gutachten erstellt. In den Stellenbeschreibungen im Internet findet man so einen leichten Job einfach nicht. So wie ich das Jobcenter Aschaffenburg einschätze, wird es nicht mehr lange dauern bis die mir mein Hartz 4 Geld kürzen, oder evtl. Sperren, ich weiß nicht was ich dann machen soll. Ich möchte Sie vorab schon mal fragen, das wenn es wirklich soweit kommt, ich Hilfe von Ihnen bekommen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Arendt
Halloich hab ein proplem ..mein mann ist am 13 april verstorben …habe für 3 monate vorschuss auf seiner rente bekommen ..also das sterbevierteljahr ..davon habe ich einiges beim bestattungshaus bezahlt ..und 3 monate muste ich ja auch von etwas leben ..jetzt verlangt das arbeisamt das geld von mir zurück …sie haben in der zeit für die 3 monate die miete übernommen ..was ich hätte von diesem vorschuss bezahlen sollte das wusste ich aber nicht …nun meine frage darf das arbeitsamt mir jetzt eine sperre reindrücken …und ich mus alles an das amt zurückzahlen …wer kann mir weiter helfen …lg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bekomme seit 2016 die genannt Aufstockung vom Jobcenter. Ich gehe jeden Tag arbeiten und bringe im Schnitt zur Zeit ca. 800€ nach Hause. Es gibt Monate etwas mehr, oder etwas weniger, je nachdem wieviele Stunden ich zusammen bekomme. Das Jobcenter stockt auf zwischen 350-450€ im Schnitt. Nun bekam ich die letzten Jahre immer eine hohe Heizungsgeldrückzahlung. Die letzten Jahre habe ich immer ein Teil für mich gehabt, aber dieses Jahr hat das Jobcenter mir alles, bis auf den letzten Cent berechnet. Dürfen die das? Oder steht mir nicht doch auch ein Anteil davon zu, da ich das meiste Geld verdiene?
Mit freundlichen Grüßen
Frau Jenner
Habe meine Miete selbst bezahlt und hatte fest einstellung ,und Nu will das Jobcenter rund 2000 Euro von mir .
Was soll ich nur tun ?????
Es geht um meın Vermıeter der sıch geld alles von kopf aus alles Gesetze macht
Guten Tag ich habe Probleme mit der Jobcenter Arbeitsvermittler ich wurde angegriffen angeschrien und rausgeschmissen wurde ich auch und jedes Mal wenn ich zu der Termine gewesen bin schikaniert er mich er versucht mich jedes Mal fertigzumachen
Wie ist das wenn Mann Harz 4 bekommt, und jetzt erst fest gestellt hat das Jahre lang keine wasser geld bezahlt wurde von der ARGE .
Hallo , ich habe folgendes Problem mit dem Jobcenter. Am 01.03.19 habe ich mit mal eine Mahnung vom Inkasso – Service aus Recklinghausen vom Jobcenter in meinem Briefkasten vor gefunden . Darin steht ” Aufhebungs – und Erstattungsbescheid vom 12.12.18 Jobcenter Lüneburg und nachfolgend 2 unterschiedliche genannte Beträge . Zum ersten , habe ich solch einen Bescheid vom 12.12.18 gar nicht bekommen ( … habe in meinen sämtlichen Unterlagen nachgeschaut ) und zum zweiten , diese beiden unterschiedlichen Beträge sind auf meinem Konto gar nicht vorhanden . Können Sie mir Bitte helfen ???
Guten Tag Ayhan Kacar mein Name und zwar habe ich schon seit drei Monaten kein Geld vom Job Center bekommen weder die Miete oder Leistung ich habe eine Kündigung bekommen für meine Wohnung. Und ich habe alle Unterlagen abgegeben die sie böntigen und es fehlt eine Schrift Stück von mein Vermieter das er mit keine Ratenzahlung einverstanden ist und die will er mir nicht geben ich habe ein Neugeborenes Kind zuhause ich weis nicht was ich machen soll können Sie mir helfen Job Center Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, d.h. unsere Tochter benötigt ganz dringend Ihre Hilfe, bezüglich einer Beratung, da gegebenenfalls auch Rechtsmittel/Klage beim Sozialgericht (Frist läuft am 14.03.2019 ab) erhoben werden muss.
Kurz zum Sachverhalt:
Unsere Tochter bezieht derzeit aufgrund ihrer Elternzeit und einer Beurlaubung ihres Studiums SGBII. Hierauf wurde in der Vergangenheit vom Jobcenter das Elterngeld als zusätzliches Einkommen abgezogen. Hierzu hatten wir auf alle Bescheide Widerspruch diesbezüglich eingelegt, sodass hierzu eine Vorläufigkeit auf diesen Bescheiden entstanden ist. Nach neuer Rechtslage (auch wenn das Gesetz nicht nicht umgesetzt ist) ist das Elterngeld nicht mehr abzuziehen. Bei dem aktuell neuen Wiederbewilligungsbescheid ist dies auch bereits so umgesetzt worden. Nun haben wir zu den alten vorläufigen Bescheiden ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, das bei uns den Eindruck erweckt, dass man diese Vorläufigkeit möglichst schnell zu Ende bringen möchte, um eine Rückzahlung des bisher abgezogenen Elterngeldes zu vermeiden. Das Schreiben ist allerdings dermaßen kompliziert formuliert, dass ein Laie als auch Frau Böhm-Bachmeier vom Referat für Gesundheit und Umwelt, bei der wir zuerst um Hilfe gebeten haben, kaum verstehen kann und uns gebeten hat, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Da die Frist zur Klageerhebung schon am 14.03.2019, also nächste Woche bereits abläuft, wären wir dringend an einem Beratungsgespräch interessiert und würden selbstverständlich kurzfristig zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Ziehe
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche einen Anwalt/Anwältin zur Vertretung meiner Tochter gegenüber dem Jobcenter Lichtenberg. Trotz eindeutiger Verweise auf den Kindergeldbezug bei Stellung des Hauptantrages in 08/2017 hat das Jobcenter bei seinen Berechnungen zur Hilfe zum Leben das Kindergeld nicht berücksichtigt und fordert es nun nach. Der bereits eingelegte Widerspruch ist bisher entweder och gar nicht beschieden, oder ist durch einen weiteren “Fehler” des Jobcenters beim Sozialgericht ins Leere gelaufen.
Die nun vom Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur gesetzte Frist zur Rückzahlung von ca. 2.300 € besteht bis zum 08.03.2019.
Über einen Hinweis auf einen mit Ihnen verbundenen Rechtsbeistand wäre meine Tochter sehr dankbar.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich wurde zu einer 1.50 Euro Massnahme verpflichtet. Ich bin 56 jahre jung und von Beruf Medizinische Fachangestellte. Ich wurde bei dem Diakonischen Werk im Haushaltswarenbereich eingesetzt,wo ich 5h in einer eiskalten Halle stehe und auf Kunden warte. Ich sehe darin keinen Nutzen und ich weiß nicht welche Erfahrungen und Kenntnisse mir hier vermittelt werden sollen. Ich fühle mich fehl am Platz und möchte die Massnahme ohne Sanktionen verlassen.
Was kann ich tun?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möcht vom Jobcenter ab Keller bis Dach Klage werden.
Was soll ich machen?
Ich bin fix und fertig über das Verhalten.
Ich habe alles Unterlagen.
Bitte geben Sie zu mir per E-Mail Bescheid.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Shahab kaghazi,
bitte melden Sie sich dazu auf unserem Onlineportal an, sodass unsere Partneranwälte mit Ihnen in Kontakt treten können.
Viele Grüße
Ich würde in einer 1euro Maßnahme gekündigte. War zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben. ! Nu soll ich mich dem Arbeitsamt dazu euzern. Ich soll wieder selber schult sein .können sie mir helfen .? Danke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mir gerne einen Anwalt suchen. Im September 2018 habe ich eine Wohnung bezogen, 01/09 bis 14/09. Die Kaution von 1500€ wurde vom damaligen Job Center Bergheim gestellt und direkt an den Vermieter gezahlt. Dieser Vermieter hat mich gezwungen bei einem von ihm gewählten Stromanbieter am 07/09 eine Anmeldung vorzunehmen. Den Stromkasten durfte ich nicht sehen. Den angeblichen Zählerstand wurde von ihm an den Stromanbieter übermittelt,mir wurde der Zugang verweigert. Außerdem wurde ich gezwungen von meiner ersten h4 Zahlung 350 € an den Vermieter zu geben zusätzlich zu der vom Amt gezahlten Miete. Deshalb bin ich am 14/09 wieder ausgezogen. Das ehemalige Jobcenter hat meinen Check für die Leistung 10/2018 weiterhin an die Adresse geschickt. Als ich zum 14/10 zum Jobcenter kam um den Check für die Leistung 10/2018 abzuholen wurde mir mitgeteilt das ich den Check bereits erhalten hätte. Zum 19/10 fand ich eine neue Wohnung in der ich jetzt wohne. Das neue Jobcenter zieht mir nun von der Leistung die Rate für die Kaution von der alten und der neuen Wohnung ab. Mir wurde gesagt ,ich müsse mich selbst mit dem ehemaligen Vermieter auseinandersetzen um die Kaution zurück zu bekommen. Das vorige Jobcenter weigert sich einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen, wer meinen Check von 10/2018 zu stellen. Zusätzlich habe ich jetzt ein Schreiben erhalten von einem Infoscore Unternehmen,in dem steht das ich vom 01/09-11/09 ca 260€ Stromkosten zu zahlen hätte. Dabei war ich nur vom 07/09-11/09 bei dem Stromanbieter gemeldet. Ich brauche dringend Hilfe um die Kaution von dem Vermieter zurück zu bekommen, damit das jetzige Jobcenter nicht weiter zwei Kautionsraten abzieht. Außerdem muss das vorige Jobcenter endlich einen Nachforschungsantrag über meinen Check mit der Leistung von 10/2018 stellen damit ich die Leistung rückwirkend erhalte. Ich brauche auch Hilfe zu der Angelegenheit der Stromvorderung,die vollkommen willkürlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ende letzten Jahres musste ich in eine neue Wohnung ziehen. Zuvor hatte ich ein Zimmer gemietet ,meine ehemalige Vermieterin hat mich dann kurzfristig und eindringlich gebeten auszuziehen, ich habe daraufhin das Mietverhältnis für dieses Zimmer gekündigt.Dem Arbeitsamt habe ich dies so mitgeteilt, leider wird nun meine Miete nicht komplett bezahlt. Immoment bekomme ich die Miete für das Zimmer weiter bezahlt, was ich gekündigt habe.Die neue Wohnung hat eine höhere Miete.Ist aber im angemessen Rahmen.
Kündigung und neuen Mietvertrag habe ich eingereicht, leider erfolglos.Begründung ist
ich habe keinen angemessen Grund für meinen Umzug angegeben.
Ich kann mir die neue Wohnung so nicht leisten und es droht mir die Kündigung.
Können Sie da weiter helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Frau Johanning