Rechtliches rund um Bürgergeld
Bürgergeld-Bescheide können fehlerhaft sein. Daher lohnt sich die Prüfung auf Fehler. Dann haben Sie nämlich die Möglichkeit, Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid einzulegen. Wir erklären Ihren in unseren Ratgebern, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie nutzen können.
Widerspruch abgelehnt. Was tun?
Sie haben Widerspruch eingelegt gegen einen Jobcenter-Bescheid, den Sie für ungerecht oder einfach falsch halten. Nun kommt die Antwort auf Ihre Beschwerde: Das Jobcenter lehnt den Widerspruch ab. Wenn Sie sich mit dieser Entscheidung zufrieden geben, verschenken Sie möglicherweise … Weiterlesen
Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid
Wenn Ihnen in Ihrem Bürgergeld-Bescheid nicht gewährt wird, was Ihnen eigentlich an Leistungen zusteht, hilft es Widerspruch einzulegen. Zum Beispiel, wenn Ihnen Gelder verweigert werden oder das Jobcenter gar etwas von Ihnen zurückhaben möchte. Weiterlesen
Die Klage vor den Sozialgerichten
Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, können Sie Ihre Rechte mit einer Klage vor dem Sozialgericht durchsetzen. In diesem Fall bewertet kein Jobcentermitarbeiter Ihre Rechte, sondern ein unabhängiger Richter, der keine Verbindung mit dem Jobcenter hat. Weiterlesen
Einstweiliger Rechtsschutz
Wenn Sie Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid eingelegt haben, müssen Sie bis zu drei Monate warten bis Sie eine Antwort vom Jobcenter bekommen. In manchen Fällen dauert es sogar noch länger. Innerhalb dieses langen Zeitraumes kann einiges … Weiterlesen
Die Untätigkeitsklage
Sie haben dem Jobcenter Post geschickt und das Jobcenter macht nichts? Wenn Sie Bürgergeld-Leistungen beantragt oder Widerspruch eingelegt haben und das Jobcenter nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet, können Sie Untätigkeitsklage erheben. Weiterlesen
Anwalt für Sozialrecht
Bei Problemen mit dem Jobcenter, hilft Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht. Diesen finden Sie über hartz4widerspruch.de. Das Beste daran: Für Sie fallen keine Kosten an und Sie können sich gegen das Jobcenter wehren. Weiterlesen
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Sehr geehrte in Rechtwalt jobcenter,
ich bin Maria
aber ich habe momentan kein festwohnung Sitz und bin ich angemeldt in
Puderbach jobcenter zeit januar 2023 mein vertrag läuft bis Abril 2023.
und ich muss mich anmelden jeder tag Persölich.
und ich habe jetzt grade ein volljob gefunden mit Wohnung und ein vertrag gemacht, das ich bigginen am 15.03.2023
und ich habe bescheid gesagt ,dass ich zu diese arbeit gehen kann , brauche ich das geld von jobcenter für März. und die Mitarbeiterin von jobcenter hat mich abgemeldt und hat mir gesagt, dass sie mir kein Geld mehr von jobcenter bekommen mehr.
die job liegt bei vormerckelvorpommer deswegen.
Ich bin geschädt, weil ich wäre verloren mein job und mein wohnung.
und ich brauche hilfen , können Sie mir antworten. Ich wäre mich bedanken.
also ich habe kein Essen und kein Wohnung.
Mit freundliche Grüße
Maria de Fatima Raich
Hallo Maria,
beantragen Sie ein Überbrückungsdarlehen, um die finanzielle Lücke zu füllen.
Viele Grüße
Im Jahr 2016 oder 2017, bin nicht mehr sicher, habe ich eine Nebenkosten Abrechnung erhalten: Gutschrift von ca 600€in Form eines Verrechnungsschecks. Abrechnung wurde ordnungsgemäß dem Jobcenter vorgelegt.
Entsprechend wurde mein HarzV Anspruch angepasst.
Die Tatsache daß ich keine Angaben über die Art des Einzahlung über den erhaltenen Scheck machen wollte, sanktioniert man seit 2018 indem mir alle Nebenkosten gestrichen hat.
Ich hatte damals die Gutschrift genutzt, um private Schulden zu begleichen.