Widerspruchsbescheid vom Jobcenter erhalten – Was nun?

Haben Sie gegen einen Bescheid des Jobcenters fristgerecht Widerspruch eingelegt, hat das Jobcenter nach § 88 Abs. 2 SGG drei Monate Zeit einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. In diesem entscheidet es darüber, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wird.

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Was ist der Widerspruchsbescheid?

Wenn Sie einem Bescheid des Jobcenters fristgerecht widersprechen, muss das Jobcenter diesen Bescheid noch einmal überprüfen. Als Antwort auf Ihren Widerspruch bekommen Sie dann einen Widerspruchsbescheid. Das Jobcenter kann darin entweder einräumen, dass Ihr Widerspruch rechtens war oder Ihren Widerspruch ablehnen.

  • Gibt das Jobcenter dem Widerspruch statt, wird ihr alter Bescheid korrigiert oder durch einen neuen ersetzt.
  • Wird der Widerspruch abgelehnt, gilt der alte Bescheid weiter, es sei denn Sie erheben Klage vor Gericht.

Idealerweise haben Sie sich bereits im Vorfeld beraten lassen, um in Ihrem Bescheid möglichst viele Fehler zu erkennen. Das können nicht nur falsche Leistungsberechnungen, sondern auch einfache Dinge wie Rechtsbehelfsbelehrungen sein. Je mehr Fehler Sie finden, desto besser, denn so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines für Sie positiven Widerspruchsbescheides.

Was ist ein Widerspruchsbescheid?

Wann erhalte ich einen Widerspruchsbescheid?

Ab Zeitpunkt Ihres Widerspruchs dürfen nach § 88 Abs. 2 SGG maximal drei Monate vergehen, dann erhalten Sie spätestens Ihren Widerspruchsbescheid. Ist dies nicht der Fall, können Sie Untätigkeitsklage einreichen. Ihr Jobcenter ist dazu verpflichtet diese Frist einzuhalten, andernfalls verstößt es gegen das Gesetz.

Worauf muss ich bei einem Widerspruchsbescheid achten?

Ein Widerspruchsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der rechtlich bindend ist. Damit ist eine schriftliche Begründung über die Entscheidung zu Ihrem Widerspruch ganz wichtig. Ohne diese Begründung ist der Bescheid nicht gültig.

Definition: Der Verwaltungsakt

Ein von einer Behörde ausgestellter Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Dieser dient der Regelung eines Einzelfalls und betrifft das öffentliche Recht. Allerdings besteht bei jedem Verwaltungsakt die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Wie kann ich gegen einen Widerspruchsbescheid vorgehen?

Der nächste Schritt nach einem Widerspruch ist die Klage vor dem Sozialgericht. Ergibt der Widerspruchsbescheid, dass Ihr Widerspruch rechtens war, muss das Jobcenter dem Widerspruch laut § 85 SGG abhelfen. Das bedeutet in der Praxis meist, dass das Jobcenter Ihren Bescheid anpassen muss. Dann ist eine Klage nicht nötig.

Lehnt das Jobcenter jedoch Ihren Widerspruch ab, haben Sie die Möglichkeit zu klagen. Das bedeutet, Sie ziehen vor Gericht. Ein Anwalt mit Erfahrungen im Sozialrecht ist dort sehr hilfreich. Am sichersten ist es für Sie, wenn Sie Ihren Hartz 4-Bescheid von Anfang an kostenlos von uns prüfen lassen. Dann steht Ihnen vom Widerspruch bis zur Klage ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

Wann ist eine Klage nötig?

Tipp: Zustelldatum des Bescheides notieren

Notieren Sie sich am besten das genaue Datum, an dem Ihr Widerspruchsbescheid bei Ihnen im Briefkasten lag (am einfachsten direkt auf deinen Widerspruchsbescheid). Weshalb? Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie der Widerspruchsbescheid erreicht hat, beginnt die einmonatige Frist, innerhalb der Sie Klage einreichen können. Machen Sie dies nicht, geht man davon aus, dass der Bescheid drei Tage nach Ausstellungsdatum bei Ihnen eingetroffen ist.

Wer hilft mir, wenn ich einen Widerspruchsbescheid erhalten habe?

Gute und detailliert aufbereitete Klagen haben vor den Sozialgerichten hohe Erfolgschancen. Lassen Sie Bescheide aller Art deswegen stets von uns prüfen, bevor Sie Widerspruch einlegen. Dann kann Ihr Ansprechpartner genau solche Klagen für Sie einreichen.

Quellen:

Sozialgerichtsgesetz (SGG)

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

3 Antworten auf „Widerspruchsbescheid“

  1. Guten Abend ich habe von. Agentur für Arbeit ,und Jobcenter ein Ärztliches Gutachten bekommen. Ich bin mit dem Auftragsabschlüss nicht einverstanden. Ich habe ein Widerspruch eingelegt, aber da steht dass Widerspruch wird u zulässig und konnte keinen Erfolg haben, man kann gegen diese Entscheidung zum Sozialgericht Düsseldorf, schriftlich eine Klage erhoben werden. Können Sie bitte mir empfehlen ,was soll ich weiter machen. Ich brauche einen Rechtsanwalt, aber ich weiß es nicht wie ich das alles bezahlen muss. .
    Mit freundlichen Grüßen Valentina Schneider

    1. Hallo Frau Schneider,
      um vor dem Sozialgericht Klage einzureichen, benötigen Sie nicht zwingend einen Anwalt, auch wenn wir Ihnen das ganz klar empfehlen. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, können die Kosten über die Prozesskostenhilfe abgerechnet werden, sodass Ihnen keine entstehen. Prozesskostenhilfe müssen Sie beantragen. Weiterführende Informationen zur Klage vor dem Sozialgericht und zur Prozesskostenhilfe finden Sie in unseren Ratgebern.
      Klage gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht
      Prozesskostenhilfe bei Hartz 4
      Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
      Viele Grüße

  2. Hallo,
    Habe vor einigen Tagen den Widerspruchs
    Bescheid vom 2.Halbjahr 2018 erhalten. Bin Selbstständig und Aufstocker.
    Plötzlich werden Ausgaben die 1,5 Jahre anerkannt wurden einfach gestrichen. Unterlagen verschwinden. KFZ Reparaturen, 2 neue Reifen ( Nagel eingefahren) und Zündspüle defekt ( Auto ging während der Fahrt einfach aus!!! Habe ich nicht mit der Fallmanagerin besprochen, ob Reparatur überhaupt nötig gewesen wäre.
    Ein Beispiel war das jetzt mal.
    Das Jobcenter will mir vorsätzlich Schaden, so stufe ich das mittlerweile ein.

    Frage ist ob da jemand zur Seite gestellt bekommen bezüglich Klage !!
    Willkür und Herablassenden Verhalten mit Beleidigung, Lügner und teilweise als Vorsatz würde es mir im letzten persönlichen Gespräch gesagt.

    Frage ist es erlaubt die gleichen Ausgaben- Arten aus der Vergangenheit plötzlich nicht mehr anzuerkennen?

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