Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

Es kann vorkommen, dass Ihr Bürgergeld-Anspruch (ehemals Hartz 4-Anspruch) erlischt oder kleiner wird, obwohl ihr Bewilligungszeitraum noch läuft, also das Jobcenter noch vorhatte, Ihnen Geld (bzw. mehr Geld)  zu überweisen. Das liegt dann meist daran, dass Ihre aktuelle Lage sich geändert hat, weil Sie beispielsweise einen neuen Job anfangen oder eine Erbschaft erhalten.

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Was passiert bei einer Überzahlung des Jobcenters?

Wenn das Jobcenter feststellt, dass Sie mehr Geld haben als erwartet, bekommen Sie in der Regel zuerst eine schriftliche Anhörung zugeschickt, in der Sie sich zur Sache äußern können. Dann folgt ein Aufhebungsbescheid und ein Erstattungsbescheid. Denn jede Entscheidung zu einem Bürgergeld-Antrag (ehemals Hartz 4-Antrag) ist ein Verwaltungsakt, der in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt wird.

Üblicherweise läuft das Verfahren bei einer Überzahlung so ab:

  • Das Jobcenter stellt fest, dass Sie eine Überzahlung erhalten haben.
  • Ihnen wird eine schriftliche Anhörung zugeschickt. Sie können sich äußern, Sie müssen aber nicht. 

Wenn das Jobcenter nach der Anhörung zu der Entscheidung kommt, dass Sie nicht zu viel Geld bekommen haben:

  • Es passiert nichts weiter

Wenn das Jobcenter nach der Anhörung zu der Entscheidung kommt, dass Sie zu viel Geld erhalten haben:

  • Sie bekommen einen Aufhebungsbescheid
  • Sie bekommen einen Erstattungsbescheid 

Zu diesen beiden Bescheiden haben wir in diesem Ratgeber alle Infos für Sie zusammengestellt.

Was bedeutet Aufhebung überhaupt?

Das Wort Aufhebung bezieht sich auf Ihren alten Bewilligungsbescheid. Wenn Sie einen Aufhebungsbescheid bekommen, bedeutet das, dass Ihr ursprünglicher Bürgergeld-Bescheid (ehemals Hartz 4-Bescheid), in dem Ihre Leistungen bewilligt wurden, aufgehoben wird. Dann ist Ihr alter Bescheid nicht mehr zu beachten. Für den aufgehobenen Bescheid bekommen Sie als Ersatz einen neuen Bescheid zugeschickt. Dementsprechend gilt für Sie dann die Leistungshöhe, die in dem neuen Bescheid aufgeführt ist. 

Solche Aufhebungsbescheide gelten auch für vergangenen Zeiträume, eventuell also auch vorherige Jahre. Deswegen bekommen Sie einen Aufhebungsbescheid, wenn Ihnen nach Ihrem neuen Bescheid auch für die Vergangenheit geringere Leistungen zustehen. Der Aufhebungsbescheid gilt nur für Bürgergeld-Zahlungen, nicht jedoch für andere Leistungen wie Wohngeld. Das Jobcenter kann nur Leistungen aufheben, die es auch selbst bewilligt hat.

Was ist ein Aufhebungsbescheid?

Mit einem Aufhebungsbescheid teilt das Jobcenter Ihnen mit, dass ein alter Bescheid jetzt nicht mehr gilt. Er wird damit also aufgehoben. Wenn das Jobcenter herausfindet, dass Sie Geld zu Unrecht erhalten haben, hat es gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ein Jahr Zeit, den alten Bescheid aufzuheben. Der Bewilligungsbescheid kann ganz oder teilweise aufgehoben werden. Sie können also für den Zeitraum, der im Aufhebungsbescheid genannt ist, gar kein Geld oder einfach weniger Geld bekommen als vorher.

Beispiel: Bagatellgrenze beim Bürgergeld

Seit Einfühung des Bürgergeldes greift eine sogenannre Bagatellgrenze ab 50 EUR. Das bedeutet, dass das Jobcenter auf die Rückforderung von zu viel gezhalten Minimalbeträgen bis zu einer Höhe von 50 EUR auf eine Rückforderung verzichtet. Glück für Sie!

Warum bekomme ich einen Aufhebungsbescheid?

Dass Sie überhaupt Bürgergeld (Hartz 4) bekommen, wird Ihnen in Ihrem Bewilligungsbescheid mitgeteilt. Darin steht, wie viel Geld Sie monatlich bekommen und wie das Jobcenter die Summe errechnet hat. Es berücksichtigt dabei, wie viel Geld Sie aus anderen Quellen bekommen und wie viel Vermögen Sie haben. Beinahe jeder Euro, den Sie bekommen, beeinflusst die Höhe Ihrer Leistung.

Und weil die Bescheide in der Regel für sechs bzw. zwölf Monate im Voraus erlassen werden, kann es schon einmal vorkommen, dass sich in dieser langen Zeit Dinge ändern. Das kann zum Beispiel sein:

  • Sie verdienen mehr Geld als erwartet
  • Sie bekommen inzwischen noch andere Sozialleistungen
  • Sie haben geerbt
  • Sie haben mehr Vermögen als gedacht.

Wann bekomme ich einen Aufhebungsbescheid?

Dann stimmen die Umstände nicht mehr, von denen das Jobcenter bei der Bewilligung ausgegangen ist und es erlässt nach § 48 SGB X einen Aufhebungs- und einen Erstattungsbescheid, mit denen die Situation so angeglichen wird, dass Sie auch rückblickend nicht mehr pro Monat hatten als Ihre Regelleistung.

Deswegen ist eines wichtig: Sollten Sie als Leistungsbezieher zusätzliches Geld bekommen, müssen Sie dies sofort dem Jobcenter mitteilen. Das Jobcenter berechnet Ihre Situation dann neu. Je später Sie die Änderung mitteilen, desto höher fällt eine mögliche Aufhebung aus.

Ihr Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen erlischt zumindest zeitweise ganz, wenn

  • Sie Einkommen erzielen und Ihren Lebensunterhalt damit selbst sicherstellen können,
  • Vermögen vorliegt, welches Sie vorrangig aufbrauchen müssen.

Wichtig: Genaue Angaben machen

Achten Sie darauf, dass Sie genaue Angaben über die Änderung Ihrer Lebensumstände machen. So können Sie Missverständnisse und falsche Berechnungen durch das Jobcenter vermeiden.

Was ist ein Erstattungsbescheid?

Wenn das Jobcenter Ihren ursprünglichen Bescheid aufgehoben hat, stehen Ihnen nach der Berechnung des Jobcenters für den aufgehobenen Zeitraum meistens weniger Leistungen zu als ursprünglich angenommen. Ihre Leistungen werden also gekürzt und Sie haben dazu einen Aufhebungsbescheid bekommen. In diesen Fällen müssen Sie das Geld zurückzahlen, das Sie „zu viel“ bekommen haben. Deswegen bekommen Sie nach oder gleichzeitig mit dem Aufhebungsbescheid einen Erstattungsbescheid zugeschickt.

Im Erstattungsbescheid ist aufgeführt, wie viel Geld Sie zurückzahlen sollen. Um welche Angelegenheit es geht, steht aber in der Regel nicht mehr darin. Wenn Sie einen solchen Bescheid bekommen und nicht wissen, worum es geht, suchen Sie also am besten nach dem zugehörigen Aufrechnungsbescheid oder der Anhörung.

Sind Sie alleinstehend, bekommen Sie einen Erstattungsbescheid. Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, bekommt jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Erstattungsbescheid. Das Jobcenter verlangt in den Bescheiden meistens, dass Sie sofort und in einer Zahlung überweisen, was Sie zu viel bekommen haben. Das müssen Sie aber keineswegs in jedem Fall. 

Muss ich Geld für ein Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft zurückzahlen?

Grundsätzlich gilt, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft füreinander einstehen und sich auch das Geld teilen müssen, das sie vom Jobcenter erhalten. Das führt dazu, dass Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft auch zurückzahlen müssen, wenn sie ursprünglich gar keine zu hohen Leistungen bekommen oder keine Schuld daran haben, dass die richtigen Umstände nicht mitgeteilt wurden. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein Mitglied mehr Geld als angenommen verdient hat. Dann müssen alle Mitglieder anteilig Leistungen zurückzahlen.

Die Folge aus dieser Regelung sind schwer verständliche Bescheide. Denn muss ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Geld zurückzahlen, bekommen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Post. Darin ist aufgeführt, welchen Teilbetrag sie jeweils zahlen sollen. Das gilt auch für minderjährige Kinder. Wenn also Ihre dreijährige Tochter Post bekommt, in der steht, dass Sie dem Jobcenter einen krummen Betrag zurückzahlen soll, wundern Sie sich nicht. Das liegt an der verwirrenden Berechnung. Weil das Verfahren so kompliziert ist, macht das Jobcenter dabei oft Fehler. 

Tipp: Sie wissen nicht, warum das Jobcenter Geld von Ihnen zurückfordert?

Rechnen Sie zusammen, wie viel jeder aus Ihrer Familie zahlen soll, dann wissen Sie immerhin, um welche Summe es geht. Denn die Gesamtsumme, die das Jobcenter zurück möchte, steht oft nicht in den einzelnen Erstattungsbescheiden. Diese Summe aber gibt Ihnen aber in der Regel zumindest einen Anhaltspunkt, um welche Rückforderung es geht.

Was bedeutet Vertrauensschutz bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden?

Sie haben dem Jobcenter mitgeteilt, dass sich etwas ändert, das Jobcenter ignoriert die Information aber und berücksichtigt Ihre Änderung nicht? Dann genießen Sie sogenannten „Vertrauensschutz“. Das heißt für Sie, dass Sie nach dem Gesetz Ihren Teil getan haben und darauf vertrauen durften, dass das Jobcenter Ihre Leistungen anpasst, so hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.

Sie haben Ihre Pflicht getan. Sollte dennoch Geld von Ihnen zurückverlangt werden, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Vertrauensschutz gilt laut einer Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt allerdings nicht, wenn Sie wussten, dass Sie die Leistungen zu Unrecht erhalten haben.

Beispiel: Auf Vertrauensschutz berufen

Sie haben im Januar mitgeteilt, dass Sie ab jetzt mehr Geld verdienen. Sie haben sich eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen. Die Höhe Ihrer Leistungen schwankt öfter und Sie können nicht nachvollziehen, ob die Anrechnung richtig stattgefunden hat. Später stellt sich heraus: Das Jobcenter hat Ihnen noch bis Juli zu viel Geld auszahlt. Jetzt wird die Überzahlung zurückgefordert. Nun können Sie sich auf den Vertrauensschutz berufen.

Die Krux an der Sache: Sie müssen nachweisen können, dass Sie das Jobcenter informiert haben. Sonst argumentiert das Jobcenter in der Regel, dass Sie die Information nie eingereicht haben, dass die Schuld für die Überzahlung also bei Ihnen liegt.

Was mache ich, wenn eingereichte Dokumente beim Jobcenter verloren gegangen sind?

Oftmals verschwinden Dokumente im Jobcenter. Wenn die Papiere schon verschwunden sind und Sie keinen Nachweis darüber haben, dass Sie sie wirklich eingereicht haben, wird die Sache schwierig. Es lohnt sich selten, mit dem Jobcenter darüber zu streiten. In diesen Fällen wird der Fehler bei Ihnen gesucht. Mit einer Eingangsbestätigung können Sie beweisen, dass Sie die Dokumente eingereicht haben. 

Die Jobcenter sind oft überlastet, wodurch leicht Chaos entsteht. Deswegen ist es immer sinnvoll einen Beweis zu haben, dass Sie die betreffenden Unterlagen eingereicht haben. So kann das Jobcenter nicht behaupten, Sie hätten geforderte Unterlagen nie eingereicht.

Wie kann ich mich gegen Aufhebung und Erstattung wehren?

Sollte Ihnen an Ihrem Bescheid etwas komisch vorkommen, können Sie ihn kostenlos von uns überprüfen lassen. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Eingang des Bescheides. Wir von hartz4widerspruch.de haben Erfahrungen mit tausenden Widersprüchen gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide – daran ändert auch das Bürgergeld nichts. Wir wissen, welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden oft machen. Häufige Fehler in Aufhebungsbescheiden sind:

  • Das Jobcenter nimmt ein falsches Antrittsdatum für eine Beschäftigung an.
  • Das Jobcenter geht von einem zu hohen Einkommen aus.
  • Das Jobcenter geht von einem falschen Vermögen aus.

Häufige Fehler in Aufhebungsbescheiden

Achtung: Beachten Sie die Widerspruchsfrist

Sie haben nur einen Monat Zeit, um gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch einzulegen. Solange über Ihren Widerspruch nicht entschieden ist, müssen Sie nichts zurückzahlen. Wenn Ihr Widerspruch Erfolg hat, können Sie unter Umständen eine Rückzahlung ganz vermeiden.

Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches sind sehr hoch. So sichern Sie sich weiterhin alle Leistungen oder können einer Rückzahlung entgehen. Die Erstellung des Widerspruches ist für Sie zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, unterstützen wir Sie. Und auch hier kommen keine Kosten auf Sie zu. Sie decken ihre Kosten mit der Beratungshilfe.

Tipp: Nach verstrichener Frist Überprüfungsantrag stellen

Ist die Frist verstrichen und Sie entdecken erst nach über einem Monat den Fehler? Dann haben Sie noch immer die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Hier hat das Jobcenter allerdings sechs Monate Zeit, bis es sich wieder mit einem Ergebnis bei Ihnen melden muss.

 

Quellen:

Sozialgesetzbuch (SGB X) Zehntes Buch:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

18 Antworten auf „Aufhebungsbescheid“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe aufgrund einer Überzahlung einen Anhörungsbogen mit einer entsprechenden Frist erhalten. Sollte ich mich hierzu äußern oder läuft man da Gefahr irgendein Schuldanerkenntnis zu machen? Habe bei dem Weiterbewilligungsantrag alle Unterlagen eingereicht. Oder sollte ich die Frist verstreichen lassen und entsprechend den Bescheid abzuwarten? Natürlich bin ich bereit das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung zurück zu zahlen, stattdessen wird mit Aufrechnung/Sanktionen gedroht obwohl sich an der Miete nichts geändert hat.

    Ich bedanke mich für eine kurze Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Yvonne L.

    1. Hallo Yvonne,
      eine Anhörung stellt für Sie keine Verpflichtung dar, sondern ist vielmehr Ihr gutes Recht. Ob Sie sich zu einer Sache äußern oder nicht, ist Ihnen überlassen und sollte nicht zu einem Nachteil führen. Fällt ein Bescheid daraufhin zu Ihrem Nachteil aus, bleibt Ihnen ein Widerspruch, unsere Partneranwälte unterstützen Sie gerne dabei. Wollen Sie aber eine Aufrechnung abwehren, sollten Sie im Zuge der Anhörung Gründe dafür offenlegen.
      Viele Grüße

  2. Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habe eine Widerspruch gegen ein Zuweisungsbescheid für eine Arbeitsgelegenheit im Juli eingereicht und gestern kam dann erst Aufhebungsbescheid. Ist der Aufhebungsbescheid jetzt rechtens?

    1. Hallo Frau Hoffmann,
      wenn Sie gegen den Aufhebungsbescheid binnen eines Monats keinen Widerspruch einlegen (wollen), dann ist der Bescheid auch gültig.
      Viele Grüße

  3. Guten Tag , ich haben im Oktober 2020 das erste Brief mit einer Mahnung bekommen „ darin steht : aufhebungsbescheid von 2/2010 (diesen habe ich im übrigen nie bekommen ) , darauf hin hab ich geantwortet „das die Frist dafür verstrichen ist (4jahre ) Antwort : Nö sind 30 Jahre .
    Ok zweites Brief „ ich habe diesen aufhebungsbeschdid nie erhalten „
    6 Monate Ruhe und jetzt erneute Aufforderung diese zu bezahlen .
    Was soll ich jetzt tun ( Anwalt anschalten ?)
    Ach ja Jobcenter kann mir da auch keine Nachweise oder Kopien mehr zukommen lassen , da alle achten die 10 Jahre erreicht haben gelöscht wurden

  4. Hallo,

    Seid Mitte Letzten Monat (Mai 2021) sind meine Zahlungen eingestellt worden, weil mich jemand in Baden Württemberg als Vermieter angegeben hat, ich selbst wohne aber in Berlin, ich habe aber auch kein Eigentum was ich vermiete, nun haben wir fast Ende Juni und ich habe immernoch kein Geld bekommen, stattdessen muss ich immer wieder neue Widersprüche und Kontoauszüge einreichen, anstatt das sie an dem gehen der die Unterlagen eingereicht hat!

    Wie kann ich da gegen angehen? Zumal die bearbeitungszeit ja bis zu 3 Monate dauern kann, und ich nicht mehr weiss wen ich sonst noch um Geld bitten kann!

    Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!

  5. Hallo ,
    Mein Papa hat am 03.02.2021 einen Ablehnungsbescheid erhalten für die Zeit vom 01.03-30.04.21 da meine Mama am 28.11.2020 Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber erhalten hat. Sollte nicht eigentlich eine Forderung wegen einer Überzahlung kommen? Er wäre für diesen Zeitraum auch nicht versichert und hilfsbedürftig ist er im März und April ja trotzdem. Werden Gelder nicht in dem Monat angerechnet in dem sie zufließen? Was kann mein Papa tun?

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe aufgrund einer Überzahlung einen Anhörungsbogen mit einer entsprechenden Frist erhalten. Sollte ich mich hierzu äußern oder läuft man da Gefahr irgendein Schuldanerkenntnis zu machen? Oder sollte ich die Frist verstreichen lassen und entsprechend den Bescheid abzuwarten?

    Ich bedanke mich für eine kurze Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    L. Hozic

  7. Hallo,

    Ich habe dem Jobcenter am 27.10.2020 mitgeteilt das meine Tochter am 01.11.2020 auszieht ( Hat sich sehr kurzfristig so ergeben) und aus der Berechnung raus genommen werden muss.
    Für den Monat November war es natürlich zu spät sie aus der Berechnung zu nehmen, Es folgten aber 2 Änderungsbescheide wo meine Tochter ab Dezember aus der Berechnung genommen wurde.

    Erst am 04.12.2020 ( Dazwischen lagen wie bereits schon erwähnt 2 Änderungsbescheide mit Kenntnis vom Auszug meiner Tochter),
    Bekam ich eine Anhörung zur Überzahlung ( regelbedarf meiner Tochter von November).
    Muss ich das nun zurück zahlen?
    Ich bin alle meine Verpflichtungen nachgekommen und das Jobcenter hat offensichtlich einfach gepennt.

  8. Hallo,
    habe Bescheid zur Aufhebung mit Erstattung ( §48 SGB X i.V.m. §50 SGB X ) Leistung aus dem Vermittlungsbudget, bekommen.
    die Bewilligung einer Förderung mit Leistung aus dem Vermittlunsbudget na §16Absatz1 SGB II i.V.m.§44 SGB III wird ganz aufgehoben
    für Umzugskosten von 550€.
    Begründung: ich sollte bis 26.10.2020 Original Quittungen von dem Umzug einreichen, diese habe ich unter Zeugen in den Briefkasten des Jobcenter gesteckt.
    bekam am 20.11.2020 Post, das ich bis zum 20.11.2020 Erklärung zu Ihrem Anhörungsschreiben vom 09.11.2020 äußern soll.
    ( Post vom 09.11. erst am 20.11. bekommen, habe nochmal geschrieben das ich alle mir aufgetragenen Aufgaben wie Quittungen im Original zugesand habe und auch Zeugen benen könne die dabei waren)
    Was könne ich jetzt tun ???

    vielen Dank

  9. Hallo, ich würde gerne etwas wissen und zwar ich habe außerhalb Berlin gewohnt und habe dort ALG II bekommen nun habe ich einen wohnungsangebot in Berlin erhalten die übers Sozialamt läuft und die haben mich gebeten mich umzumelden dass heißt das ich mich beim Jobcenter in Berlin melden musste und das tat ich vor weniger als eine Woche nun weiß ich aber jetzt nicht ob ich jetzt für denn nächsten Monat Geld von denn alten Jobcenter erhalten werde oder ob ich warten muss bis der neue Antrag bearbeitet wird!??

  10. Ich habe vom jobcenter Ånderungsbeschei über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
    Der bisher in diesem Zusammenhang ergangebe Bescheid vom 23.3.20 wird insoweit aufgehoben.
    Leitungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)werden für die Zeit vom 01.11.2020 bis 31.12.2020 in folgender Höhe bewillgt:
    Monatlicher Gesamtbetrag für Novemmber2020 inHöge von1000 Euro
    Monatlicher Gesamtbetrag für Dezember 2020 in Höhe von 600 Euro
    Ich wollte jetzt wissen ob ich nach Dezember weiter hin geld kriegen wetde oder nicht kann mir jemand helfen

  11. Hallo!
    Ich habe einen Aufhebungsbescheid bekommen, sowie eine Anhörung wegen einer Rückforderung. Muss ich neben dem Einsenden eines Anhörungsschreibens auch in Wiederufung gegen den Aufhebungsbeschied gehen, oder reicht die Anhörung erst mal aus?
    Vielen Dank!

  12. Ich habe einen anhoerungsbogen zum Aufhebungungsbescheid bekommen wegen ueberzahlung . ich weiss nicht was ich rein schreiben soll . können sie mir helfen . A. Sauer

  13. Ich habe eine Zahlungsaufforderung vom Jobcenter erhalten. Vorher wurde Widerspruch (Fristverlängerung durch den VdK) gegen den Bescheid eingereicht. Jetzt sagte mir der VdK, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung zur Zahlung hat. Ja, warum reiche ich dann einen Widerspruch über den VdK ein? Dann muss ich wohl zahlen und der Widerspruch ist hinfällig, oder?

  14. Ich war 1 Woche lang Probearbeiten bei einer Firma & wollte das Jobcenter in Kenntnis setzen, jedoch erreichte ich niemanden telefonisch & durch die Corona-Krise war das Jobcenter geschlossen, jetzt bekam ich ein Aufhebungsbescheid wo 1. Aufhebung drin stand.
    Wie lange gilt diese Aufhebung (teilweise).?

    Ist es jetzt für immer so oda nur ein 1-2 Monate.?

    Bitte um eine Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Montag

  15. Hallo,bitte um Information zur Bedarfsgemeinschaft.
    Lebe mit meinem Bruder in einer 3 Zimmer Wohnung.Meine Schwester lebt seit dez 2018 nicht mehr bei uns.
    Frage:Kann ich eine Rückerstattung erhalten,wenn ich die Meldebescheinigung meiner Schwester vorweise.

  16. Ich bekomme ab 2 Januar Altersrente. Das Jobcenter will jetzt 700 Euro vo mir zurück weil sie Januar und Februar mich immer noch bei unsere Bg berechnet haben. Habe im Mai 2018 den Beweis vorgelegt das ich ab Januar in Altersrente gehe.Wir haben auch nicht mehr auf dem Konto bekommen.

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