Anhörungsschreiben: Stellungnahme vor dem Jobcenter

Ein Anhörungsschreiben erhalten Sie vor eingreifenden Bescheiden, beispielsweise vor einem Aufhebungs- oder Sanktionsbescheid. Grund hierfür ist, dass Sie noch einmal eine Gelegenheit bekommen sollen, sich zu dem Sachverhalt äußern zu können. Eine Pflicht, dieses Anhörungsschreiben auszufüllen, besteht jedoch nicht.

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Warum schickt das Jobcenter mir ein Anhörungsschreiben?

Der Grund, warum Sie beispielsweise vor einem Aufhebungs- und Sanktionsbescheid ein Anhörungsschreiben erhalten, ist der, dass es sich bei diesen Bescheiden um eingreifende Verwaltungsakte handelt. Das Gesetz sieht in § 24 Absatz 1 SGB X vor, dass Sie vor Erlass solcher Verwaltungsakte aber in jedem Fall angehört werden müssen, da dieser in Ihre Rechte als Bürgergeld-Empfänger eingreift.

Hinweis: Verwaltungsakt – was bedeutet das?

Ein Verwaltungsakt ist insbesondere eine Entscheidung oder eine Verfügung, die von einer Behörde getroffen wird. Dieser Verwaltungsakt bezieht sich immer auf den Einzelfall und hat eine unmittelbare Rechtswirkung. Erhalten Sie beispielsweise einen Sanktionsbescheid, dann wäre die unmittelbare Rechtswirkung eine Kürzung Ihrer Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4).

Wieso erhalten Sie vor einem Sanktionsbescheid einen Anhörungsbogen?

Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Pflichten. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, dann verhängt das Jobcenter eine Sanktion. Die Gründe für einen Sanktionsbescheid ergeben sich entweder aus § 31 SGB II oder § 32 SGB II.

Ist es zu einer Pflichtverletzung gekommen, darf das Jobcenter aber nicht ohne weiteres einen Sanktionsbescheid erlassen. Zunächst müssen Sie als Betroffener angehört werden. In diesem Anhörungsschreiben können Sie dann Gründe angegeben, warum Sie der Weisung des Jobcenters nicht nachgekommen sind.

Wann darf das Jobcenter einen Sanktionsbescheid schicken?

Hinweis: Wann muss ich angehört werden?

Anhörungen sind nicht nur vor Aufhebungs- und Sanktionsbescheiden nötig. Angehört werden muss vor allen eingreifenden Bescheiden. Das sind vereinfacht gesagt, alle Bescheide, die einem etwas wieder wegnehmen, was einem vorher mit einem Bescheid zugesprochen wurde.

Wieso erhalten Sie vor einem Aufhebungsbescheid einen Anhörungsbogen?

Bei einem Aufhebungsbescheid werden Ihre Bürgergeld-Leistungen aufgehoben. Wenn die Leistungen bereits erbracht wurden, erhalten Sie dann in aller Regel auch einen Rückforderungsbescheid. Beim Rückforderungsbescheid fordert das Jobcenter entweder einen Teil oder die vollständig an Sie ausgezahlten Bürgergeld-Leistungen zurück.

Ein Grund für einen solchen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid sind beispielsweise falsche Angaben zum Vermögen oder Einkommen. Da sowohl der Aufhebungs- als auch der Rückforderungsbescheid für Sie negative Auswirkungen hat, muss das Jobcenter Sie auch hier vorher anhören.

Muss ich auf ein Anhörungsschreiben reagieren?

Da Bürgergeld-Bezieher viele Pflichten gegenüber dem Jobcenter haben, stellen sich viele auch die Frage, ob auf ein Anhörungsschreiben überhaupt reagiert werden muss. Es besteht lediglich die Pflicht des Jobcenters, Ihnen dieses Anhörungsschreiben zukommen zu lassen. Ob Sie auf dieses Schreiben reagieren, dürfen Sie selbst entscheiden.

Kann es mir schaden, wenn ich auf eine Anhörung reagiere?

Ob eine Reaktion bzw. keine Reaktion auf das Anhörungsschreiben für Sie schädlich sein kann, hängt vom Einzelfall ab. Häufig ist es schwer, abzuschätzen, welche Auswirkungen Ihre Reaktion haben wird. Deswegen kann es durchaus sein, dass es Ihnen schadet, wenn Sie antworten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich beim Erhalt eines Anhörungsschreibens Rat von einer sachkundigen Stelle einzuholen. Das kann ein Anwalt oder eine kompetente Sozialberatungsstelle sein. Eine solche Stelle kann Ihnen helfen, richtig einzuschätzen können, welcher Vortrag rechtlich benachteiligend und strategisch nicht sinnvoll ist.

  • Sie haben auf das Anhörungsschreiben nicht reagiert? Dann wird das Jobcenter nach den Informationen entscheiden, die ihm vorliegen. Wenn Sie daraufhin einen Aufhebungsbescheid erhalten, der Bürgergeld-Leistungen von Ihnen zurückfordert, können Sie dann noch Widerspruch erheben. Wenn ein Widerspruch gegen einen Erstattungsbescheid erhoben wird, dann muss zunächst keine Rückzahlung geleistet werden, solange durch Widerspruchs- oder Klageverfahren eine sogenannte aufschiebende Wirkung besteht.
  • Sie haben auf das Anhörungsschreiben reagiert? Das kann Ihnen beispielsweise in der folgenden Situation schaden: Sie sind der Meinung, dass die Behauptungen des Jobcenters im Hinblick auf Ihr Einkommen nicht richtig sind und antworten deshalb auf das Anhörungsschreiben. Diesem Anhörungsschreiben fügen Sie dann eventuell noch Kontoauszüge oder Arbeitsvertrag bei. Aus diesen Unterlagen ergibt sich aber, dass Sie höheres Einkommen erzielen als bisher gedacht. In solch einem Fall kann eine Antwort auf ein Anhörungsschreiben für Sie schädlich sein, denn nun wird das Jobcenter Ihnen einen höheren Betrag anrechnen.

Achtung: Im Zweifel nicht antworten

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Beantwortung des Anhörungsschreibens für Sie Nachteile hat, sollten Sie dieses Schreiben einfach unbeantwortet lassen. Natürlich könnten Sie auch einen Rechtsanwalt bitten, die Angelegenheit zu prüfen. Die Kosten für eine Prüfung der Anhörung müssten Sie jedoch selbst tragen, da diese nicht von der Beratungshilfe abgedeckt sind.

Was passiert, wenn ich auf das Anhörungsschreiben nicht reagiere?

Wenn Sie auf das Anhörungsschreiben nicht reagieren, dann wird das Jobcenter den angekündigten eingreifenden Bescheid, bspw. Aufhebungs-, Rückforderungs- oder Sanktionsbescheid, erlassen.

Da es sich bei diesen Bescheiden um einen Verwaltungsakt handelt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Bescheide einzulegen. In dem Widerspruch können Sie dann angeben, warum der erlassene Bescheid falsch zu Ihren Lasten und somit rechtswidrig ist. Wir unterstützen Sie dabei.

Kann ich Widerspruch gegen einen Anhörungsbogen einlegen?

Da es sich bei dem Anhörungsschreiben um keinen Verwaltungsakt handelt, können Sie gegen diesen keinen Widerspruch erheben. Ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt, erkennen Sie in der Regel an der Rechtsmittelbelehrung, die sich am Ende des Schreibens/Bescheides befindet. In dieser werden Sie darauf hingewiesen, ob die Möglichkeit eines Widerspruchs oder einer Klage besteht.

Sollte ich nach Erhalt eines Anhörungsbogens schon Zahlungen an das Jobcenter leisten?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, aus dem hervorgeht, dass das Jobcenter Bürgergeld-Leistungen von Ihnen zurückfordert, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Da ein Anhörungsschreiben noch kein Verwaltungsakt ist, der irgendeine Rechtswirkung entfaltet, sollten Sie auch noch keine Zahlungen an das Jobcenter leisten.

Auch wenn Sie danach einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Bescheid falsch ist, sollten Sie diesen überprüfen lassen und ggf. Widerspruch einlegen.

Sollte ich mich an einen Rechtsanwalt wenden?

Ob ein Bescheid vom Jobcenter richtig ist, lässt sich häufig nur schwer erkennen. Ob Einkommensanrechnungen im Bürgergeld-Bescheid richtig sind, lässt sich für einen Laien nur schwer nachvollziehen. Es ist daher empfehlenswert, den Bescheid von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Im Hinblick auf die Kosten sollten Sie sich jedoch erst an einen Rechtsanwalt wenden, wenn Sie den Bescheid, bspw. Aufhebungs-, Rückforderungs- oder Sanktionsbescheid, vorliegen haben. Ein Anhörungsschreiben kann zwar bereits von einem Rechtsanwalt geprüft werden, diese Kosten müssten Sie dann aber ggf. selbst tragen. Die Überprüfung eines Bescheides hingegen werden von der Beratungshilfe abgedeckt.

Quellen:

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

10 Antworten auf „Anhörungsschreiben“

  1. Ich habe am 03.03.2023 eine Anhörung zur Überzahlungen bekommen die aber mehr als 1 jahr zurückliegen. Grund: Änderung bei Kosten für Unterkunft und Heizung, die sich mindernd auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung auswirken.
    Soll ich jetzt am besten antworten oder einfach abwarten.

    1. Hallo Talat,
      Sie können, müssen aber nicht auf das Anhörungsschreiben reagieren. Es wird so oder so ein Bescheid erlassen. Wir empfehlen Ihnen, den von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen, sobald dieser bei Ihnen eintrifft.
      Viele Grüße

  2. Hallo ich habe eine Anhörung zu Überzahlung bekommen darin steht: es sind Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung eingetreten, die sich mindern auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung auswirken. Und ein Fragebogen ist dabei: zur Prüfung einer beabsichtigten Aufrechnung. Ich kenne mich nicht mehr aus können Sie mir bitte weiter helfen.

    1. Hallo Michaela,
      grundsätzlich müssen Sie sich bei einem Anhörungsschreiben nicht äußern. Sie können auch den Bescheid abwarten und nach Erhalt eine Prüfung anstoßen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei und legen bei Fehlern durch das Jobcenter Widerspruch ein.
      Viele Grüße

  3. Hallo,
    Ich habe einen Anhörungsbescheid vom Jobcenter bekommen, in dem es angeblich um eine Überzahlung von den Lebenshaltungskosten geht. Die Mietzahlungen für meine alte Wohnung haben sie bis dato nicht bezahlt. Es geht um einen Zeitraum vom 1.2.2022-30.4.2022.
    Wir (mein Mann und ich) sind zum 1.5. 2022 in ein anderes Bundesland umgezogen. Den Mietvertrag haben wir aber schon am 15.2.2022 unterschrieben. Konnten aber nicht zum 15.2.2022 einziehen, da das Objekt nicht bewohnbar war und es renoviert werden musste.
    Da ich am 1.2.2022 an meinen letzten Wohnort Hartz4 beantragt habe, sagen die jetzt, das ich zuviel gezahlt bekommen habe, da ich ja laut Mietvertrag am 15.2.2022 umgezogen bin.
    Soll ich auf den Anhörungsbescheid antworten oder lieber nicht? Was mache ich jetzt am besten?

    1. Hallo Romy,
      ja, Sie sollten Stellung beziehen. Schildern Sie dem Jobcenter Ihre Situation so, wie hier beschrieben. Kommt es zu einer Rückforderung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  4. Ich habe ein Anhörungsbescheid bekomme.In dem Bescheid geht’s es um eine Überzahlung.Die kommt daher das ich anstatt am 1.April meinen Lohn am 31.3 bekommen habe,wie es im Arbeitsleben manchmal so vorkommt.
    Was mache ich jetzt am besten?

    1. Hallo Sascha,
      haben Sie Ihr Gehalt noch im März erhalten, kann es tatsächlich zu einer Rückforderung kommen – leider. Hier greift das Zuflussprinzip.
      Viele Grüße

  5. Ich habe ganze 5 Briefe vom Jobcenter auf einmal bekommen und weiß nicht wie ich zu reagieren habe
    -Änderungsbescheide
    -Anhörungsfragebogen
    -Anhörungs zur Überzahlung
    -Erklärung zur Anhörung

    1. Hallo Anna,
      lassen Sie die Bescheide durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen. Dadurch lassen sich wahrscheinlich auch Ihre Fragen zu den anderen Dokumenten klären. Wichtig ist nur, dass die Bescheide nicht älter als einen Monat alt sind.
      Viele Grüße

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