Ablehnungsbescheid vom Jobcenter
Ein Ablehnungsbescheid informiert den Antragssteller darüber, dass kein Anspruch auf Bürgergeld nach § 7 SGB II besteht. Beispielsweise, weil zu viel Vermögen vorhanden ist. Es muss aber genau aufgeführt werden, weshalb Ihnen keine Leistungen zustehen.
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Wann erhalte ich einen Ablehnungsbescheid?
Um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, muss man einen Antrag beim Jobcenter stellen. Das Jobcenter überprüft dann, ob Ihnen Bürgergeld zusteht. Die Entscheidung des Jobcenters kann positiv oder negativ ausfallen.
Ein Bewilligungsbescheid stellt eine positive Entscheidung dar. Dieser enthält die Höhe Ihrer Leistungen und den Zeitraum, über den diese gewährt werden. Kommt das Jobcenter zu dem Entschluss, dass Sie nach § 7 SGB II nicht leistungsberechtigt sind, bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid.
Wichtig:
Der Ablehnungsbescheid muss eine genaue Begründung enthalten, warum Ihnen keine Leistungen nach dem SGB II zustehen.
Der Verwaltungsakt
Der Verwaltungsakt ist ein von einer Behörde ausgestellter Bescheid. Dieser dient der Regelung eines Einzelfalls und betrifft das öffentliche Recht. Allerdings besteht bei jedem Verwaltungsakt die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Dies ist natürlich besonders wichtig, wenn Ihnen mittels Ablehnungsbescheid Leistungen untersagt werden.
Bewahre Sie die Ruhe. Lassen Sie den Ablehnungsbescheid von uns prüfen. Dies sollte zeitnah geschehen, um Widerspruchs- und Klagefrist einhalten zu können.
Wer erhält einen Ablehnungsbescheid?
Einen Ablehnungsbescheid erhalten Sie, wenn Sie nicht leistungsberechtigt sind. Gründe für die Ablehnung können
- ein zu hohes Einkommen
- oder ein zu hohes Vermögen sein.
Hinweis: Vermögen muss vor Beantragung aufgebraucht werden
Wenn Sie Vermögen besitzen, müssen Sie dieses ab einem gewissen Freibetrag zunächst aufbrauchen. Bei einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim kann das Jobcenter zudem verlangen, dieses zu verwerten. Durch dieses Vorgehen soll gewährleistet werden, dass keine Trittbrettfahrer auf Kosten des Staates leben, obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können.
Achtung: Karenzzeit
Vermögen und die Angemessenheit des Wohnraumes werden erst nach zwölf Monaten des Bezugs von Bürgergeld überprüft. Erst nach Ablauf dieser Zeit können sich diese beiden Faktoren auf den Anspruch auswirken.
Ein weiterer Grund für eine Ablehnung der Bürgergeld-Leistungen können zudem fehlende Unterlagen sein. Diese können jedoch beim Jobcenter nachgereicht werden.
Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid vom Jobcenter erhalte?
Für die Erstellung der meisten Bescheide hat das Jobcenter sechs Monate Zeit. Entscheidet Ihr Jobcenter über Ihren Antrag nicht zu Ihren Gunsten, erhalten Sie leider einen Ablehnungsbescheid. Kommt Ihr Jobcenter innerhalb der sechs Monate seiner Pflicht jedoch nicht nach, empfiehlt sich eine Untätigkeitsklage.
Was muss ich bei einem Ablehnungsbescheid beachten?
Sie müssen unbedingt die Begründung des Ablehnungsbescheides lesen. Da ein Ablehnungsbescheid ein Verwaltungsakt ist, muss dieser eine schriftliche Begründung beinhalten. Die erklärt, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Fällt es Ihnen schwer, zu beurteilen, ob eine gültige Begründung vorliegt, lassen Sie den Ablehnungsbescheid von uns zwecks Widerspruch prüfen.
Häufig ist es zudem der Fall, dass die Berechnungsgrundlage Ihres Anspruchs völlig falsch herangezogen wurde. Das ist für Sie als Laien oftmals gar nicht erst ersichtlich – hier hilft Rechtsberatung.
Wie kann ich einem Ablehnungsbescheid widersprechen?
Da ein Ablehnungsbescheid ein Verwaltungsakt ist, können Sie diesen per Widerspruch (Frist von einem Monat) an das Jobcenter oder notfalls per Klage angreifen.
Auch bei einem Ablehnungsbescheid haben Sie die Möglichkeit, diesen selbst zu prüfen und eventuell Widerspruch dagegen einzulegen. Wirklich wichtig ist, dass die Gründe der Ablehnung korrekt aufgelistet und erläutert sind – seien Sie sorgsamer als das Jobcenter in der Ablehnung Ihres Antrages.
Um sich Stress zu sparen und Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden, nutzen Sie unseren kostenlosen Service. Und: Zögern Sie nicht, die Hilfe in Anspruch zu nehmen. Da es eine Widerspruchsfrist (ein Monat) gibt, ist es notwendig innerhalb dieser gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen. Nur so erhalten Sie die Leistungen, die Ihnen zustehen.
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Ich habe vor 14 Monaten eine gemeinsame Wohnung gefunden und haben uns aber vor 3 Monaten getrennt . Er wohnt mehr oder weniger hier und mir werden nur Steine in den Weg geräumt . Es waren 2 Mitarbeiter vom Amt hier um sicherzustellen dass jeder seine Räumlichkeiten hat .Mich stellt man als Lügnerin dar und verweigert mir meine Grundrechte . Was soll ich noch tun ?
Hallo Indes,
leider wissen wir nicht, was Sie meinen, wenn Sie sagen, Ihre Grundrechte würden Ihnen verweigert. Beziehen Sie Bürgergeld, müssen Sie bei Trennung schnell Klarheit beim Jobcenter schaffen, sodass Ihre Ansprüche kurzfristig neu berechnet und korrigiert werden. Weil Trennungen oftmals sehr emotional verlaufen und ein weiteres Zusammenleben deshalb schwierig bis unmöglich wird (so scheint es ja auch bei Ihnen zu sein), bleibt letztlich oft nur der Auszug, um einen klaren Strich zu ziehen.
Viele Grüße
Guten Tag,
Was kann ich tun wenn das Jobcenter mein Antrag auf Umzug mit mein Baby ablehnt ?
Hallo Su32,
für einen Umzug benötigen Sie eine gute Begründung, anderenfalls wird es schwierig. Haben Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid vorliegen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Wurde zu Unrecht abgelehnt, folgt ein Widerspruch. Eine Ablehnung bedeutet aber nicht, dass Sie nicht umziehen dürfen. Allerdings werden keine Umzugskosten übernommen. Die KdU muss das Jobcenter aber weiterhin im Rahmen der Angemessenheit übernehmen.
Viele Grüße
Hallo mein Antrag wurde abgeleht weil ich ein paar Sachen nicht abgegeben habe. Das Problem ist mein Alter arbeitgeber antwortet mir nicht und händigt mir meine Lohnabrechnungen nicht aus also kann ich diese nicht nachreichen . Ich bin zur zeit nicht mal Krankenversichert und habe mit dem Jobcenter bevor der Antrag abgeleht wurde telefonisch gesprochen und mir wurden andere Sachen gesagt als im Brief genau so wie Online da fehlen komischerweise jeweils andere Sachen was für mich kein Sinn macht .
Ich habe in der Corona zeit meinen Job verloren da mein aufenthalt abgelaufen war und habe mich damals auch beim jobcenter gemeldet die haben gesagt mir steht nichts zu ohne aufenthalt ich habe Ihnen gezeigt das es keine Termin gibt und der erstmögliche Termin den ich bekommen hatte war einige Monate später .Hätte ich nicht freunde und familie als unterstützung gehabt wäre ich Jetzt wahrscheinlich schon Tot . Und jetzt fängt der Stress von vorne an . Meine zuständige beraterin hat im letzten Telefonat mir sachen unterstellt mich angeschrien und in mein Gesicht aufgelegt.Bin so ziemlch überforder bitte um hilfe
Hallo Melisa,
Sie müssen grundsätzlich alle geforderten Unterlagen beim Jobcenter einreichen. Können Sie bestimmte Unterlagen nicht einreichen, müssen Sie erklären, weshalb das nicht möglich ist. Leider können wir Ihnen diesbezüglich keine andere Auskunft geben.
Viele Grüße
Hallo, ich beginne am 12.09.2022 meine Meister Schulung in Vollzeit und dauert 8 Monate. Ich habe Aufstiegs BAföG genehmigt bekommen Zuschuss inkl. Krankenversicherungs Beitrag in Höhe von 1670€ . Ich bin momentan berufstätig aber habe meinem Arbeitsverhältnise zum 31.08.2022 gekündigt, verheiratet zwei Kinder und meine Frau in 24. Schwangerschaft Woche. Ich muss während der Schulung Maßnahme noch Zimmer mieten.
Ich habe heute mit Jobcenter gesprochen, weil ich meine Arbeitsverhältnise gekündigt habe steht mir keinen Hartz4 Anspruch zu hat die Dame von Jobcenter gesagt.
Bitte um Feedback.
Vielen Dank voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Teoman,
haben Sie selbst gekündigt, zieht das in der Regel eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld I nach sich. Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist dementsprechend ebenfalls für einen gewissen Zeitraum nicht möglich. Die Auskunft vom Jobcenter ist also leider korrekt.
Viele Grüße
ich bin einverstanden mit ihre Meinung
ganz korrekt
Ich bin nicht einverstanden
Hallo,
ich war selbstständig und musste aufgrund der Corona-Pandemie im April 2020 ALG II beantragen. Mein Lebenspartner war mit betroffen und wir wurden als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Vor zwei Monaten kam es zur Trennung. Momentan leben wir noch in einer Wohngemeinschaft, wirtschaften aber völlig getrennt voneinander. Miete usw. werden zu 50 % geteilt. Er will nicht mehr für mich aufkommen und ist wieder berufstätig. Die Trennung und Beendigung der Bedarfsgemeinschaft wurde dem Jobcenter mitgeteilt und dargelegt. Die Anlage VE und eine schriftliche Vereinbarung über das Zusammenleben mit eingereicht. Das Jobcenter hat mir jetzt die Leistungen komplett gestrichen. Ein neuer Bescheid wurde bis heute nicht ausgestellt. Auf mails wird nicht geantwortet. Was kann ich tun?
Hallo mein Problem ist dass seit 11.11.2019 ein sehr guter Freund bei mir wohnt und das Jobcenter jetzt nach einem Jahr von mir Einkommensnachweise wie von einem Leistungsbezieher haben möchte. Dies habe ich abgelehnt da wir keine Einstehgemeinschaft sind, eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung habe ich kurz vorher abgelehnt. Desweiteren hat der Herr der die Wohnung besichtigen wollte seinen Ausweis erst nach zweimaliger Aufforderung vorgebeugt und keinen Auftrag des Jobcenters vorgelegt. Tags zuvor hat er meine Nachbarn ausgefragt und in seinem Ermittlungsbericht stand drin dass ich nach Auskunft des Einwohnermeldeamt allein die Wohnung bewohne was auch nicht richtig ist da meine jüngste bei mir mit gemeldet war
Meinem Freund, der eine vorläufige Erwerbsminderungsrente (voll) erhält und nur 52,75€ aufstockt erhält seitdem (Oktober 2019) keine Zahlung mehr vom Jobcenter und ich habe jetzt am 13.01.2021 einen Bußgeldbescheid über 790€ erhalten , ich habe keinen Rechtsschutz und will auf jeden Fall Einspruch erheben. Was kann ich tun? Das alles ist erst seit er umgezogen ist und einen neuen Sachbearbeiter hat der im ersten Schreiben an mich geschrieben hat dass mein Freund ” Leistungen von ihm” ,nicht vom Jobcenter sondern von ihm?, bezieht
Vielen Dank im voraus
hallo,
Thema: Antrag auf Weiterbewilligung (WBA)
Im Frühjahr bis Sommer habe ich ca. Monate gearbeitet.
Ab dem 19. Juni bis 31.07. war ich ohne Beschäftigung.
Dafür hatte ich einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt.
Da ich im August für 3 Wochen gearbeitet habe, und danach
einen WBA gestellt habe, fiel mir erst später auf, dass ich
aus meinem 1. WBA ab dem 19.06.20 bis 31.07.20 keine Leistung
erhalten habe. Obwohl es von mir reklamiert wurde.
Im Nachhinein hatte ich mich gewundert, dass ich meine Rundfunkgebühren
nicht voll erstattet bekam. Desweiteren war ich für die Zeit von Mitte
Juni bis Ende Juli nicht versichert, so dass ich nachträglich und zwar
ab heute fast 300.- € an meine Krankenversicherung zurückzahlen muss.
Als ich beim JobCenter das angesprochen habe, hiess es:
Sie haben doch genug Geld verdient, so dass ich keinen Anspruch hätte.
Und genau das sehe ich nicht so.
Mit dem Gehalt aus dem Frühjahr habe ich teilweise meine Schulden bezahlt usw.
Die Folge ist, dass sich die finazielle Situation zum heutigen Tag sehr prekär ist.
Zum einen fehlr mir das Geld von Juni bis August, zum anderen muss ich knapp
300.- € an meine Krankenkasse zurückbezahlen. Das kann auch nicht die Lösung sein.
Wenn ich ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr durcharbeite und dadurch meine finanzielle
Situation verbessere ist ein grosser Unterschied, als wenn man für 2 Monate arbeitet und dafür
gerade mal 1600.- € bekommt. Zumal die Rückzahlung in einer Zeit kommt, in der ich wieder
in einer prekären Situation bin, so dass ich diese Zahlung jetzt monatlich zurückbezahlen muss.
Meine Frage: Ist diese Vorgehensweise seitens des Jobcenters korrekt?
Grüsse Markus aus Mannheim
Guten tag,
ich habe eine Antrag auf Bewerbungskosten abgegeben.
Und habe ich eine Mündliche Antwort bekommen ist richtig ?
Sehr geehrte Damen und Herren
Und zwar geht es darum das das Job Center mir es ablehnt umzusehen also mein Partner und ich habe denen Wohnungsangebote zugekommen lassen diese wurden von Job Center abgelehnt und die sind der Meinung das meine Wohnung für zwei Personen angemessen wäre dabei möchte ich mit meinen Partner in eine zwei Zimmer Wohnung ziehen da meine eine 2 1/2 Zimmer hat diese aber zu groß ist dann geht es auch um meine Gesundheit habe Asthma kronische Bronchitis trage in der Nacht ein Sauerstoff gerät weil ich das gefühl habe das ich Schimmel in der Wohnung habe und es auch zu feucht ist in meiner Wohnung den wen ich meine Kinder und Freunde besuchen brauche ich mein Asthma spre nicht kaum bin ich in meiner Wohnung muss ich es ständig benutzen also bitte ich sie inständig helfen sie mir das ich umziehen darf gerne schicke ich ihnen Unterlagen zu
Mit freundlichen Grüßen
Carola wittchen
Hallo, ich habe im März einen Antrag auf Harz iV gestellt, da ich eine Teilzeit Beschäftigung hatte und mein kurzeitarbeitergeld nicht gereicht hat. Ca(250€) im Monat. Ich wohne aber bei meinem Freund und ich wurde jetzt als eine Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Mein Freund war von Januar bis Juli Selbstständig/ er hat so gut wie nichts verdient, ca. 700€ davon muss er noch seine Krankenkasse usw bezahlen. / er hatte keine nebentätigkeiten. Wie groß stehen die Chancen dass mein Antrag bewilligt wird? Ich habe bis heute kein Cent bekommen und Vermögen besitzt weder mein Freund noch ich keins.
Hallo,
Meine Mutter hatte einen Schlaganfall OP im Klinik und anschliessend ist sie in dur Reha. Es wurde kein Übergangsgeld beantragt. Da sie beim Jobcenter ist wollten Sie Unterlagen bzgl. Übergangsgeld. Heute erhielt sie die Versagung von Leistungen schriftlich vom Jobcenter.
Wie sollte ich als Bevollmächtigte vorgehen?
Vielen Dank!
Hallo,
Überall steht,das man die Erstausstattung mindestens 25 jahre sein muss. Mein Sohn ist im September 18 geworden und sein Vater hat ihn jetzt vor die tür gesetzt. Ich bin die Mutter und wohne aber 200 km weit weck in Göttingen und jetzt ist er auch erst mal bei mir das er nicht auf der Straße sitzt das ist alles kein Problem für mich,es ist ja mein Kind. Er kann aber nicht bei mir bleiben da er im August eine Ausbildung in Sulingen anfängt, jetzt habe ich auch eine Wohnung gefunden. Nun ist meine Frage, bezahlt das Arbeitsamt die Kaution von 530 Euro und bekommt mein Sohn auch diese Erstausstattung ,da er ja erst 18 ist und nicht 25. Ich selber habe auch nicht so viel da ich auf Teilzeit arbeite ich unterstütze ihn wo ich kann,aber ich kann nicht die Wohnung für ihn einrichten.
Ich arbeite aber es reicht nicht, mein mann ist krank habe 2 Kinder. Der Harz4 hat bei mir Bank unterlagen von 2008 angefordert und ich habe es nicht gefunden. Von PayPal Dateien die habe ich geschickt. Sie hat verdacht das ich 2 arbeit gehe oder ein vermögen. Des wegen hat sie mir die Bescheit nicht geschickt und keine Geld oder keine Absage. Bitte helfen sie mir ich habe keine Ahnung mehr ich kümmere mit alles. Danke
Eine Notwendigkeitsbescheinigung wurde nach dem Hausbeschauungsbesuch alle Gesundheitgefährdende Mängel (Schimmelpilz Befall, Ratten, Ungeziefer, usw. vom Jobcenter-Gutachter als nicht ausreichend für die ausstellung einer Notwendigkeitsbescheinigung angesehen . Diese wird jedoch von det Alleinerziehende 2fache Mutter für den Umzug in eine andere wohnung benötigt , da ohne diese bescheinigung das Jobcenter keine Übernahme der Umzugskosten übernehmen will .
Hallo, mein Nachbarin (alleinerziehend mit 3 Kinder) wurde das Geld vom jobcenter gestrichen und was noch besser ist. Sie soll jetzt alles was sie vorher bekommen hat zurück zahlen. Die Begründung des jobcenter ist, sie würde mit einem Partner zusammen wohnen, es gäbe da wohl einen Informanten. Nun meine Frage, ist das zulässig? Darf das jobcenter wegen hören sagen einer alleinerziehenden Mutter einfach das Geld streichen?
Muss da das jobcenter nicht erst einmal diesem Verdacht nachgehen und es beweisen? Was in ihrem Fall ja schwer wäre, da sie allein mit ihren Kindern wohnt.
Viele Grüße
Hallo Herr Meister,
das ist so,weil du bei deiner Freundin schläfst und bei deinen Eltern gemeldet bist. Es könnte sein,dass das Jobcenter dir kein Geld zahlt,weil du bei deinen Eltern gemeldet bist oder Wohnhaft bist. Hast du mal über legt,dich mit deiner Freundin zusammen schreiben zu lassen? Dann wohnt ihr zusammen und das gilt dann als Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter. Es sei denn,das Jobcenter zahlt dir das Geld nicht,weil du bei deinen Eltern Wohnhaft bist und beide Geld erarbeiten um dich mit zu Versorgen. Dann sind nämlich deine Eltern für dich die Versorger und das Jobcenter braucht kein Geld an dich zahlen,weil deine Eltern Erwerbstätig sind.
Mein Name ist christian Meister ich bin bei meine Eltern gemeldet und verbringe 20 tage bei meine Freundin mit kinder und schlafe auch dorten und ab in gunzenhausen ein Konto und jetzt will cop center roth mir kein geld gebe was soll das bitte jetzt hab Widerspruch gemacht und eine Frist gesetzt und 2 Wochen Zeit gegeben und dann kommt Anwalt