Bürgergeld: Baby Erstausstattung bei Schwangerschaft & Geburt
Grundsätzlich wird eine Erstausstattung bei der Geburt eines Kindes nur einmalig gewährt. Leistungsberechtigte Mütter sollten die Babykleidung also im Falle eines weiteren Kinderwunsches aufbewahren, da bei der Geburt des zweiten Kindes in der Regel kein weiterer Bedarf gewährt wird.
Inhaltsverzeichnis
Wer darf die Erstausstattung in Anspruch nehmen?
Zu den Bürgergeld-Leistungen zählt nicht nur der Regelbedarf sondern auch ein eventueller Mehrbedarf. Zusätzlich zu den wiederkehrenden Leistungen wird vielen leistungsberechtigten Müttern eine Erstausstattung für die Schwangerschaft gewährt. Die juristische Grundlage dafür findet sich in § 24 Abs. 3 SGB II.
Hinweis:
Eine Ausnahme von dieser Regel kann gelten, wenn zwei Geburten kurz hintereinander erfolgen.
Was gehört zur Erstausstattung für Schwangere?
Von dieser Erstausstattung werden bspw. erfasst: Kinderbett, Kinderwagen, Kinderbadewanne, Wickelauflagen und -bezüge sowie (bei Erreichen des entsprechenden Alters) ein Hochstuhl. Die Erstausstattung für ein Kind wird immer dann gewährt, wenn sie notwendig wird. Sollte das Kind ein entsprechendes Alter erreichen, hat es ein Anspruch auf einen Hochstuhl.
Hinweis:
Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie Bargeld zur Beschaffung der Gegenstände erhalten. Es kann auch sein, dass Sie Sachleistungen vom Jobcenter bekommen. Dies ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Unser Tipp: Wenn ein Kind aus dem Kinderbett rausgewachsen ist, gilt die Anschaffung eines Jugendbettes auch als Erstausstattung, nicht als Ersatzbeschaffung.
Wieviel Geld bekommen Schwangere bei einer Erstausstattung?
Die Gewährung einer Erstausstattung kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen. Die Höhe muss ausreichend sein, um dem Bürgergeld-Empfänger eine vernünftige und angemessene Haushalts- bzw. Lebensführung zu ermöglichen.
Es gibt keine bundesweite Regelung für den Umfang der Erstausstattung. Hier haben die Kommunen das letzte Wort. In jedem Fall ist ein entsprechender Antrag des Leistungsberechtigten erforderlich.
Wer hilft mir dabei, damit ich meine mir zustehende Erstausstattung erhalte?
Sollte Ihr Antrag auf Erstausstattung abgelehnt werden und Sie können die Gründe nicht ganz nachvollziehen, können Sie uns Ihren Ablehnungsbescheid zukommen lassen, sodass wir Ihren Bescheid auf mögliche Fehler vom Jobcenter prüfen können. Denken Sie immer daran: Jeder 2. Bescheid vom Jobcenter ist fehlerhaft. Wir prüfen jeden Bescheid kostenlos für Sie und legen im Zweifel Widerspruch für Sie ein.
Wir haben bereits viel Erfahrungen mit Widersprüchen. Häufige Fehler, die die Jobcenter machen, sind Erstausstattungen nicht zu bewilligen. Wir sind Experten darin, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihnen die Leistungen zu sichern, die Ihnen zustehen.
Die Zusammenarbeit mit hartz4widerspruch.de ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, lösen wir diese ebenso für Sie. Und auch hier kommen dank der Beratungshilfe keine Kosten auf Sie zu. Zudem erledigen wir die unangenehme Kommunikation mit dem Jobcenter und holen die maximalen Leistungen für Sie raus.
Quelle:
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Guten Tag
Ich habe ein Ablehnungsbescheid bekommen für die Erstaustattung für meine Schwangerschaft und habe auch hartz4 nucht bewilligt bekommen
Hallo Svenja,
lassen Sie beide Ablehnungsbescheide durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter Fehler gemacht, wird mit einem Widerspruch dagegen vorgegangen. Wichtig ist nur, dass es sich um aktuelle Bescheide handelt, die nicht älter als einen Monat sind.
Viele Grüße