Zahnersatz und Zahnarztkosten bei Bürgergeld-Bezug

Behandlungen beim Zahnarzt sind nicht selten mit hohen Summen verbunden. Bürgergeld-Empfänger (ehemals Hartz 4) haben nur wenig Geld. Aber auch Geringverdiener, beziehungsweise Menschen ohne Einkommen, haben in einem Sozialstaat einen Anspruch auf die medizinische Grundversorgung. Zahnbehandlungen gehören dazu. Anfallende Kosten sollten daher direkt zu Beginn einer Behandlung geklärt werden. Ebenso, wie viel die Krankenkasse davon übernimmt.

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Welche Eingriffe übernimmt meine Krankenkasse?

In der Regel sind Leistungsempfänger gesetzlich krankenversichert. Einige Behandlungen werden deshalb von der Krankenkasse übernommen. Jedoch nicht alle. Bei nötigem Zahnersatz zum Beispiel übernimmt die Krankenkasse bei allen gesetzlichen Versicherten rund die Hälfte der Kosten für die sogenannte Regelversorgung.

Das ist für Kassenpatienten kostenlos:

  • Einfache Zahnfüllungen bei Kariesbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen, die dem Erhalt des Zahnes dienen
  • Zahnziehen

Welche Eingriffe übernimmt meine Krankenkasse?

Diese Leistungen gehören zu den sogenannten Zahnersatzbehandlungen. Sie sind in der Regel für Kassenpatienten kostenlos. Also auch für Bürgergeld-Empfänger.

Habe ich die Möglichkeit auf eine komplette Kostenübernahme?

Die Kosten für einen Zahnersatz liegen zum Beispiel, wie bereits erwähnt, außerhalb der Regelversorgung und müssen entsprechend selbst getragen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Zahnersatz und Implantate nur dann, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt. Bürgergeld-Empfänger gelten nicht automatisch als Härtefall. Eine entsprechende Einstufung muss vorher beantragt werden. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn Ihnen als Leistungsempfänger durch den Zahnersatz eine unzumutbare finanzielle Belastung zuteilwerden würde.

Was passiert, wenn ich als Härtefall eingestuft werde?

Die meisten Härtefallanträge von Bürgergeld-Empfängern werden bewilligt. Die Kosten für Zahnersatz werden daraufhin im Rahmen der Regelversorgung von der Krankenkasse mit dem doppelten Festzuschuss übernommen. Nicht übernommen werden hingegen Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Damit sind beispielsweise Gold- oder Keramikimplantate gemeint. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen weiterhin selbst finanziert werden.

Hinweis: Was ist der doppelte Festzuschuss?

Es handelt sich beim doppelten Festzuschuss um den Teil der Kosten der Regelversorgung, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Bei denjenigen, die keine Leistungen beziehen, werden in der Regel 50 % der Kosten übernommen. Aufgrund eines Härtefalls können Leistungsempfänger allerdings den doppelten Festzuschuss, also bis zu 100 % der Kosten erstattet bekommen.

Welche Leistungen werden übernommen, wenn die Härtefall-Regelung greift?

Sofern die Härtefall-Regelung bei Ihnen greift, werden folgende Zahnersatzleistungen vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse mit dem doppelten Festzuschuss übernommen:

  • Teil- und Vollprothesen
  • Zahnbrücken
  • Zahnkronen (Vollguss)

Welche Leistungen fallen unter die Härtefall-Regelung?

Hochwertige Materialien, wie Hochglanzkeramik oder Goldimplantate sind nicht inbegriffen. Entscheidet sich ein Patient dafür, muss er die Kosten selbst übernehmen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Kostenübernahme beantragen möchte?

Damit Sie eine vollständige Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, müssen Sie folgendes tun:

  • Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse zunächst einen Härtefallantrag. Diesen Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Zahnarzt. In dem Antrag müssen Sie dann unter anderem Angaben zu Ihrem Einkommen sowie den in Ihrem Haushalt lebenden Personen machen.
  • Ihr Zahnarzt reicht diesen Antrag anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Nachdem diese Ihren Antrag geprüft hat, entscheidet sich, ob die Voraussetzungen für einen Härtefall gegeben sind. Diese Prüfung kann mehrere Wochen dauern. 

Achtung: Prognose des Zahnarztes ist entscheidend

Oft hängt eine Behandlung auch von der Prognose des Zahnarztes ab. Glaubt dieser Ihren Zahn durch die Behandlung nicht erhalten zu können, wird auch die Kasse die Kostenübernahme mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen. Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, besteht die Möglichkeit für Sie Widerspruch zu erheben.

Ab welchem Einkommen gelte ich als Härtefall?

Für die Härtefall-Regelung gibt es eine klar geregelte Einkommensgrenze:

Alleinstehende Versicherte1.358,00 EUR
2-Personen-Haushalt1.867,25 EUR
Jede weitere Person im Haushalt + 339,50 EUR

Ab welchem Einkommen gelte ich als Härtefall?

Quelle:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

8 Antworten auf „Zahnersatz bei Bürgergeld beantragen“

  1. Hallo!

    Beziehe Hartz 4 und habe signifikante Zahnschäden durch Bruxismus. Mein Zahnarzt meinte, eine Behandlung würde mehrere Tausend Euro betragen, eine fünfstellige Summe. Was kann ich tun?

    1. Hallo,
      da können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Hier wäre Ihre Krankenkasse wahrscheinlich der richtige Ansprechpartner. Einen Anspruch gegenüber dem Jobcenter haben Sie nicht.
      Viele Grüße

  2. Hallo, ich habe einen Frontzahn, der seit Jahren in zwei Teile gespalten ist, und um ihn wieder aufzubauen, ist es notwendig, die Zähne mit einer Zahnspange neu zu positionieren, ich beziehe Hartz IV, bin 20 Jahre alt und lebe allein. Ist es möglich, dass das Jobcenter die Kosten für eine Zahnspange und eine Zahnsanierung übernimmt?

  3. Hallöle….ich bin Harz 4empfänger und ich muss 6Zähne Überkronen lassen….kann ich als Härtefall eingestuft werden,sodass die
    Krankenkasse die Kosten übernehmen wird?
    Ich bekomme ca 700Euro Harz 4 Geld und bin auf 460 Euro Minijob angemeldet.
    Liebe GrüsseM.

    1. Hallo M. Rendl,
      das kann ich Ihnen pauschal nicht beantworten. Sie sollten daher bei Ihrer Krankenkasse einen Härtefallantrag stellen. Die nötigen Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
      Viele Grüße

    2. Einen schönen Tag wünsche ich. Mein Sohn ( 18 ) und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen insgesamt 1178,97 Euro. Ich benötige eine Vollprothese im Oberkiefer wo mir schon Implantate gesetzt worden sind. Die Prothese kostet knapp 2500 Euro und von der Krankenkasse wurde ich als Härtefall eingestuft, aber nur 783 Euro werden übernommen. Was muss ich tun um mir wieder ein würdiges Leben ermöglichen zu indem ich die Prothese erhalten kann ?
      Schöne Grüße aus Kassel.

    3. Hallo,
      möglicherweise kann Ihr Zahnarzt eine Finanzierung vermitteln. Sprechen Sie ihn diesbezüglich einmal an.
      Viele Grüße

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