Erstausstattung für therapeutische Gegenstände

Neben dem Bezug von Regelleistungen ist es möglich eine Erstausstattung für therapeutische Gegenstände zu beantragen. Ob diese gewährt wird, hängt von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 SGB II ab.

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Wer hat Anspruch auf Erstausstattung mit therapeutischen Gegenständen?

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie Anspruch auf die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln, soweit diese nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gewertet werden.
Orthopädische Schuhe sind zwar Gebrauchsgegenstände, sind aber Teil der zu erbringenden Leistungen. Wenn Sie ein therapeutisches Gerät oder einen orthopädischen Schuh verschrieben bekommen, haben Sie Anspruch auf Anschaffungs- und Reparaturzuzahlung durch das Jobcenter.

Was gehört zur Erstausstattung?

Es besteht die Möglichkeit, für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten einen speziellen Bedarf anzumelden.

Achtung: Bei orthopädischen Schuhen kann es einen Eigenanteil von max. 76€ pro Schuhpaar geben.

Was gehört zur Erstausstattung mit therapeutischen Gegenständen?

Wie viel Geld bekommt man bei einer Erstausstattung?

Mangels einer bundeseinheitlichen Regelung entscheiden die Kommunen selbst über den Umfang der Erstausstattung. In jedem Fall ist ein entsprechender Antrag des Leistungsberechtigten erforderlich.

Die Gewährung einer Erstausstattung kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen. Die Höhe muss ausreichend sein, um dem Bürgergeld-Empfänger eine vernünftige und angemessene Haushalts- bzw. Lebensführung zu ermöglichen.

Wer hilft mir dabei, dass ich meine mir zustehende Erstausstattung erhalte?

Sollte Ihr Antrag auf Erstausstattung abgelehnt werden und Sie können die Gründe nicht ganz nachvollziehen, können Sie Ihren Ablehnungsbescheid unseren Partneranwälten von hartz4widerspruch.de zukommen lassen und diese prüfen Ihren Bescheid auf mögliche Fehler vom Jobcenter. Denken Sie immer daran: Jeder 2. Bescheid vom Jobcenter ist fehlerhaft. Die Anwälte prüfen jeden kostenlos für Sie und legen im Zweifel Widerspruch für Sie ein.

Die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de haben bereits viel Erfahrungen mit Widersprüchen. Häufige Fehler, die die Jobcenter machen, sind Erstausstattungen nicht zu bewilligen. Sie sind Experten darin, Ihr Rechte durchzusetzen und sichern Ihnen die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Die Zusammenarbeit mit hartz4widerspruch.de ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, lösen die Anwälte auch diese für Sie. Und auch hier kommen keine Kosten auf Sie zu. Sie decken ihre Kosten mit der Beratungshilfe. Zudem erledigen sie die unangenehme Kommunikation mit dem Jobcenter und holen die maximalen Leistungen für Sie raus.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Therapeutische Gegenstände“

  1. Hallo ich bin Heike Schröder ich bekomme schon Fahrtkosten vom jobcenter für die Suchtberatung jetzt habe ich noch die Fahrten zum HNO und zum hörgeräte testen kann ich da auch noch Mehrbedarf beantragen. Jetzt habe ich noch eine andere Frage ich habe mir vom versorgungsamt einen Antrag schicken lassen zur Erweiterung meiner Behinderung ich habe 20 ohne Merkzeichen meine Frage wäre kann ich diesen Antrag los schicken oder sollte ich warten bis ich am 31.03.22 die nach Untersuchung bei meiner HNO Ärztin hatte. Mit freundlichen Grüßen Frau Schröder

    1. Hallo Frau Schröder,
      Fahrten zum Arzt stellen keinen Mehrbedarf dar. Das hat das Bundessozialgericht erst kürzlich erneut entschieden. Hier der entsprechende Artikel dazu: Hartz IV: Fahrtkosten zum Arzt sind kein Mehrbedarf. Mehrbedarf bei Behinderung steht Ihnen des Weiteren nur zu, wenn Sie an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.
      Viele Grüße

  2. Ich brauche eine neue Brille meine ist 5jahre alt. Sehe schon alles verschwommen kriege Zeit Weise Kopfschmerzen. Hatte schon einen gestellt den Antrag mit meinem Krankenschein hingebracht aber das ist jetzt 6wochen her. Was soll ich jetzt machen??.

  3. Ich brauche hilfe um eine antrag zu stellen , ihre Anträge zb wie mehrbedarf sind viel zu kompliziert um das richtig zum ausfüllen ,

    Mein problem ist das wegen notwendige fahrten zum krankenhaus und Ärzte schon sehr viel geld ausgegeben habe und weis nicht wie ich es antragen kann zum kostenübernahme von fahrten mit dem zug , ich habe selber eine antrag gestelt mit den fahrten und den grund und es wird abgelehnt und von ihnen ist ein widerspruch nicht möglich , telefonisch von ihnen würde mich erklärt das ich nochmal ein antrag als mehrbedarf beantragt sollte aber ich weis nicht wie da es kein formular gibt.

    Daher würde ich ihnen bieten eine Formular zum Fahrtkostenübernahme wegen gesundheitliches problem zum erstellen (detailiert ist nicht notwendig da ich die Adresse ,Datum und Betrag selber ausfülle)

    in ihre Forum schreiben sie das Jobcenter die fahrten übernehmen solte.

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