Veränderungsmitteilung für das Jobcenter – das müssen Sie wissen
Eines der wichtigsten Instrumente im Kontakt zum Jobcenter ist die im Regelfall (schriftliche) Veränderungsmitteilung. Da es sich beim Bürgergeld um eine Sozialleistung handelt, die antragsbezogen zur Existenzsicherung geleistet wird, muss grundsätzlich jede Veränderung der persönlichen Situation unverzüglich dem Jobcenter mitgeteilt werden. Viele dieser Veränderungen können sich auf die Höhe der Leistung auswirken. Erfahren Sie mehr zu den Details.
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Was ist eine Veränderungsmitteilung?
Die Veränderungsmitteilung dient dazu, das Jobcenter über bestimmte relevante Tatsachen zu informieren, die sich auf die Gewährung von Bürgergeld selbst oder die persönlichen Daten beziehen. Es besteht eine Verpflichtung des Bürgergeld-Empfängers, bestimmte Änderungen seiner persönlichen Situation dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Manche Veränderungen müssen dabei mit Nachweisen belegt werden. Beispielsweise kann es beim Umzug um Meldebescheinigung gehen.
Welche Form hat die Veränderungsmitteilung?
Veränderungsmitteilungen können persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Jobcenter abgegeben werden. Vielfach wird auch ein Online-Formular für die Veränderungsmitteilung angeboten. Oft gibt es hier sogar Formulare für verschiedene Bereiche von Veränderungen. Gegebenenfalls muss bei einer telefonischen Veränderungsmitteilung eine schriftliche Bestätigung nachgereicht werden. Insgesamt empfiehlt sich die Schriftform mit Zugangsnachweis, die persönliche Kontaktaufnahme zum Jobcenter oder aber der Gebrauch des Online-Formulars mit einer Absendebestätigung. Bei diesen Formen erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie die Veränderungsmitteilung abgegeben haben. Damit vermeiden Sie Missverständnisse und die Behauptung des Jobcenters, Sie hätten die Veränderung nicht mitgeteilt.
Wann muss ich eine Veränderungsmitteilung beim Jobcenter einreichen?
Die Veränderungsmitteilung dient dazu, dass die Sozialleistung Bürgergeld korrekt berechnet und an Sie gezahlt wird.
Veränderungen in folgenden Bereichen müssen Sie unverzüglich dem Jobcenter mitteilen:
- Sie planen ein Umzug.
- Ihre Einkommensverhältnisse ändern sich.
- Sie nehmen eine Nebenbeschäftigung auf.
- Sie möchten andere Sozialleistungen beziehen oder haben diese bereits beantragt.
- Ihr Familienstand und oder Ihr Name ändern sich, beispielsweise durch Heirat.
- Sie stehen aufgrund von Krankheit, oder anderer Umstände dem Arbeitsmarkt längerfristig nicht zur Verfügung.
- Sie sind schwanger.
- Sie möchten verreisen.
An der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ändert sich etwas, beispielsweise weil sich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse von Kindern oder Partnern ändern:
- Anzahl der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Menschen ändert sich.
- Höhe der Miete ändert sich.
Ebenso wichtig sind weitere persönliche Angaben wie beispielsweise Änderung bei der Kontoverbindung, die Erhöhung von Heizkosten und (ähnliches). Im Zweifel melden Sie jede Veränderung beim Jobcenter, da die hier geschilderten Beispiele nicht abschließend sind. Sie müssen davon ausgehen, dass beim Bezug von Bürgergeld-Leistungen alle Veränderungen im persönlichen Umfeld relevant sein können.
Wichtig: Die Veränderungsmitteilung muss unverzüglich abgegeben werden
Unverzüglich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie schnellstmöglich das Jobcenter über die Änderung informieren müssen. Im rechtlichen Sinne heißt unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern. Idealerweise geben Sie die Änderung am nächsten Werktag dem Jobcenter bekannt, nachdem Sie Ihnen bekannt geworden ist.
Wann muss man eine Arbeitsaufnahme beim Jobcenter melden?
Auch hier gilt wieder, dass Sie das Jobcenter schnellstmöglich über die Arbeitsaufnahme informieren müssen. Spätestens am ersten Beschäftigungstag muss das Jobcenter Bescheid wissen. Wenn Sie im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme weitere Zuschüsse beantragen möchten, sollten Sie die Arbeitsaufnahme möglichst einige Zeit vor dem ersten Beschäftigungstag beim Jobcenter melden. Die Bearbeitung der Anträge für die Zuschüsse kann ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen. Veränderungsmitteilung bei Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft Änderungen, die die Bedarfsgemeinschaft betreffen, haben in der Regel ebenfalls Einfluss auf die Leistungsbemessung.
Deshalb müssen Sie auch Veränderungen in diesem Bereich unverzüglich dem Jobcenter mitteilen. Die Veränderungsmitteilung in diesem Feld ist besonders relevant, weil beispielsweise die Bezüge tagesgenau anteilig mit dem Stichtag der Veränderung berechnet werden. Nachlässigkeiten bei der Veränderungsmitteilung können hier auch zu Rückzahlungsforderungen führen. Deshalb ist es wichtig, im eigenen Interesse relevante Veränderungen an das Jobcenter schnellstmöglich zu melden. Hier kann es besonders darauf ankommen, nachweisen zu können, dass man die Veränderungsmitteilung pünktlich abgegeben hat. Denken Sie deshalb in diesen Fällen ebenfalls an eine schriftliche Bestätigung.
Achtung: Für jede Person der Bedarfsgemeinschaft eine eigene Veränderungsmitteilung
Es reicht regelmäßig nicht aus, dass ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine Veränderungserklärung abgibt. Hier muss jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für sich selbst ein entsprechendes Formular ausfüllen und die Veränderung mitteilen. Eine Ausnahme gilt hier beim Umzug der gesamten Bedarfsgemeinschaft im Ganzen.
Veränderungsmitteilung und Kindergeld: Was ist hier wichtig?
Das Kindergeld wird grundsätzlich auf Bürgergeld-Leistungen angerechnet. Das Kindergeld gilt im Rahmen des Sozialgesetzbuches II als Einkommen, was die Anrechenbarkeit auf die Sozialleistung bedingt. Änderungen beim Kindergeld wirken sich deshalb direkt auf die Berechnung von Bürgergeld-Leistungen aus. Hier muss ebenfalls die Veränderungsmitteilung beim Jobcenter unverzüglich vorgelegt werden.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich eine Veränderung nicht oder nicht pünktlich angebe?
Ganz praktisch kann es zu Verzögerungen, Erstattungsforderungen oder zur Nichtzahlung von Leistungen kommen. Zur Nichtzahlung von Leistungen kommt es insbesondere dann, wenn das Jobcenter den Anspruch nicht berechnen oder auszahlen kann, weil Informationen fehlen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie eine veränderte Kontonummer nicht rechtzeitig beim Jobcenter mitgeteilt haben. Führt eine unterlassene Veränderungsmitteilung zu einer Falschberechnung zu Ihren Gunsten, müssen Sie damit rechnen, die überzahlten Leistungen zurückzahlen zu müssen. Möglicherweise wird das Jobcenter auch eine Sanktion gegen Sie verhängen.
Es kann in diesem Zusammenhang besonders darauf ankommen, dass Sie jederzeit nachweisen können, wann Sie Ihre Veränderungsmitteilung abgegeben haben. Gerade deshalb kann sich die Mitteilung über das Online Formular mit Bestätigung oder ein persönliches Vorsprechen empfehlen. Briefe können in seltenen Fällen verloren gehen. Deshalb ist die einfache schriftliche Form für eine Veränderungsmitteilung kein Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich ein entsprechendes Schreiben auf den Weg gebracht haben. Auch die telefonische Veränderungsmitteilung kann sich als sehr unsicher erweisen, wenn Sie keine weitere Bestätigung vorlegen können.
Veränderungsmitteilungen an das Jobcenter können Grundlage für veränderte Bescheide und auch veränderte Berechnungen für Ihre Leistungen sein. Nicht selten kommt es in diesem Zusammenhang zu Diskussionen und vielleicht auch rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter.
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Hallo!
um wie viel Prozent soll das Gehalt steigen, damit eine Meldung beim Jobcenter erforderlich ist? Auch um 1?
Hallo Slava,
Sie sollten dem Jobcenter grundsätzlich jeder Einkommensveränderung mitteilen.
Viele Grüße
Hallo.Ich habe eine Frage.Meine Tochter ist 23 und verdient seit diesen Monat gutes Gehalt als Gesellin.Kindergeld gibt es nicht mehr. Das habe ich dem Jobcenter mitgeteilt und Unterlagen zugefügt. Nun hat das Jobcenter mir “vorläufig “sämtliche Zahlungen eingestellt. Meine Tochter ist doch kein Teil der Bedarfsgemeinschaft?Muß sie jetzt komplett meinen Bedarf,Miete usw übernehmen?Ich habe für diesen Monat keinen Cent bekommen!Widerspruch läuft zwar,aber das kann ja ewig dauern.
Hallo Clarissa,
nein, das Einkommen Ihrer Tochter darf nicht auf Ihren Anspruch angerechnet werden. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin. Ggf. können Sie die Angelegenheit bereits so klären.
Viele Grüße