Sozialticket beantragen: ÖPNV Fahrkarte für Hartz 4-Empfänger

Das Geld ist für Leistungsberechtigte meist mehr als knapp. Alle Ausgaben, die nicht gebührend im Hartz-4-Satz berücksichtigt sind, reißen deshalb ein spürbares Loch in die Haushaltskasse. Zu diesen Kosten zählen auch die Tickets für öffentliche Verkehrsmittel. Einige Städte und Verkehrsbetriebe haben das Problem erkannt. Sie bieten deshalb für Berechtigte ein Sozialticket an. Damit ist es Hartz-4-Empfängern oder dem Personenkreis, der andere Leistungen nach dem SGB II bekommt, an, ermäßigt in Bus und Bahn zu fahren. Auskunft darüber, ob und wo das Sozialticket erhältlich ist, bekommt man bei den zuständigen Kommunen.

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Was ist ein Sozialticket?

Das Sozialticket ist ein Ausweis, alternativ auch eine Monatskarte, mit der vergünstigt in öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren werden kann. Die Verantwortlichen in vielen Städten und Kommunen stellen sich damit der Tatsache, dass das regelmäßige Bus- oder Zugfahren allein aus dem dafür vorgesehen Betrag im Regelsatz nicht bezahlt werden kann. Dieser sieht nämlich in der Fassung von 2020 für Erwachsene lediglich einen Betrag von 40,01 Euro vor. Für Kinder und Jugendliche wird dieser eh schon knappe Betrag nochmals reduziert, bis fast auf die Hälfte.

Dieser vorgesehene Betrag reicht in der Praxis nicht aus, wenn mehrmals im Monat Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gemacht werden müssen. Je nach Strecke und dem Tarif des jeweiligen Verkehrsbetriebes fallen selbst in Städten reguläre Preise von deutlich über 10 Euro pro Fahrt an. Soll von ländlichen Gebieten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die nächste Stadt erreicht werden, deckt der angesetzte Betrag in Regelsatz vielfach nur die Kosten für zwei, drei Fahrten.

Sich gar ein Monatsticket kaufen zu können, ist deshalb für viele Leistungsempfänger unmöglich. Diese kosten selbst im günstigsten Fall leicht das Doppelte des zur Verfügung stehenden Betrages. Deshalb haben sich vor allem größere Städte entschieden, diesem Personenkreis ein Sozialticket zur Verfügung zu stellen. Damit können zu einem reduzierten Fahrpreis öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Die Differenz zu den normalen Fahrtkosten wird von der Kommune getragen.

Was kostet ein Sozialticket?

Manche Städte bieten nicht nur eine Monatskarte als Sozialticket an, sondern auch einzelne Fahrkarten oder Wochenkarten. Allein für das einen Monat geltende Sozialticket schwanken die Preise erheblich, je nach Gültigkeitsbereich und den Vorgaben des jeweiligen Verkehrsbetriebs. Auch die Städte zahlen unterschiedliche Beträge zum Sozialticket hinzu.

In verschiedenen deutschen Großstädten ergeben sich deshalb Preise, die stark voneinander abweichen. Hier ein Auszug aus einer Preisliste für 2020, die im Infrastrukturatlas 2020 erhoben wurden:

Hamburg89,00 Euro
Bremen38,90 Euro
Berlin27,50 Euro
Leipzig35,00 Euro
Dresden46,10 Euro
Stuttgart34,50 Euro
München30,00 Euro
Frankfurt66,10 Euro
Düsseldorf39,35 Euro

Diese doch recht unterschiedlichen Kosten für das Sozialticket ergeben sich aus den stark voneinander abweichenden Preisen für die Monatskarten, aber auch aus den verschieden hohen Zuzahlungen der Städte.

Ihre regionalen Verkehrsbetriebe können Ihnen ebenso wie die das Sozialticket ausstellenden Behörden Auskunft darüber geben, welche Kosten auf Sie zukommen. Für folgende unterschiedliche Karten kann ein Sozialticket infrage kommen:

[ul]
[li]allgemeine Zeit- oder Zonenfahrkarten[/li]
[li]Schülerkarten[/li]
[li]Seniorenkarten[/li]
[li]Fahrkarten für Auszubildende und Studierende[/(li]
[/ul]

Wie beantrage ich das Sozialticket?

Der erste Schritt ist in der Regel, dass Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter oder Sozialamt einen Berechtigungsschein für das Sozialticket beantragen. Zu diesem Zweck halten viele Jobcenter im Download-Bereich ein Formular bereit, dass Sie ausgefüllt unter unterschrieben an Ihr Jobcenter oder das Sozialamt zurücksenden müssen.

Wer keine Möglichkeiten zum Downloaden hat, bekommt den Berechtigungsschein auf schriftliche, telefonische oder persönliche Anforderungen beim zuständigen Träger der Sozialleistungen.

In anderen Städten kann das Sozialticket gegen die Vorlage des letzten Leistungsbescheides direkt bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben erworben werden. Welche Möglichkeiten für Sie zutreffen, erfahren Sie sowohl beim Leistungsträger für Ihre Sozialzahlungen als auch bei dem von Ihnen benutzten Verkehrsbetrieb.

Jede einzelne Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt, hat Anspruch auf ein Sozialticket. In manchen Städten wird es allerdings so gehandhabt, dass wie sonst auch, Familientickets oder Tickets für Alleinerziehende mit Kindern ausgestellt werden. Die Zahl der Kinder wird dabei jedoch bei manchen Verkehrsbetrieben vorgegeben, mehr als zwei oder drei können dann nicht auf das ausgestellte Sozialticket fahren.

Berechtigt zum Bezug des Sozialtickets sind Leistungsempfänger mit unterschiedlichen Ansprüchen. Unter anderem gehören zu den Berechtigten Bezieher von:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • ergänzenden Sozialleistungen
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Grundsicherung im Alter
  • Asylbewerber-Leistungen

Tipp: Über Konditionen für das Sozialticket informieren

Informieren Sie sich vorab, wie Ihr regionaler Verkehrsbetrieb oder Verkehrsverbund das Sozialticket handhabt. Brauchen Sie für jedes Familienmitglied ein einzelnes Ticket, können Sie dies gleich beim Antrag auf den Berechtigungsschein vermerken. So sparen Sie sich unnötige Wege und Zeitverlust.

Brauchen Sie Fotos für das Sozialticket, können Sie diese ebenfalls vorab besorgen, damit die Ausstellung zügiger erledigt werden kann.

Wie lange gilt ein Sozialticket?

Für die Geltungsdauer des Sozialtickets zählen zwei Kriterien. Zum einen kommt es darauf an, für welchen Zeitraum es ausgestellt wurde. Hier bestimmen die Regelungen des von Ihnen benutzten Busunternehmen oder der anderen öffentlichen Verkehrsbetriebe, für welchen Zeitraum das Ticket gelten soll. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass eine begünstigte Zehnerfahrkarte innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbraucht sein sollte. Fahren Sie nur selten, kann ein bezuschusstes Tagesticket die kostengünstigere Lösung sein.

Auf der anderen Seite sollte es jedem Benutzer eines Sozialtickets klar sein, dass er dieses nur so lange in Anspruch nehmen darf, wie seine Bedürftigkeit besteht. Wechseln Sie zum Beispiel aus dem Bezug von Hartz 4 in ein Arbeitsverhältnis, kann die Berechtigung zur Nutzung entfallen.

Hinweis: Strafrechtliche Tatbestände und Folgen nicht ignorieren
Eine unberechtigte Benutzung eines Sozialtickets erfüllt den Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB. Nach § 263 StGB Abs. 2 ist bereits der Versuch strafbar!

In diesem Zusammenhang ist noch ein weiterer Punkt wichtig: Sozialtickets dürfen in der Regel – wie andere Karten auch – nicht übertragen werden. Sollte in Ihrem Haushalt bzw. der Bedarfsgemeinschaft für jedes Familienmitglied ein eigenes Sozialticket erforderlich sein, dürfen diese nicht untereinander getauscht werden. Wer ein Ticket benutzt, das nicht auf ihn oder die gesamte Bedarfsgemeinschaft, sondern auf ein anderes Mitglied ausgestellt ist, wird genau so behandelt, als ob er schwarzfahren würde. Alle entsprechenden Konsequenzen wie Verwarnungsgelder sind dann ebenfalls von Benutzer zu tragen.

In welchen Städten bekomme ich ein Sozialticket?

Leider sind es nach wie vor überwiegend die großen Städte, die für bedürftige Personengruppen ein Sozialticket zur Verfügung stellen. Dies ist auf der einen Seite verständlich, denn die Kosten für die Zuschüsse können die Haushaltskasse von kleineren Städten und Gemeinden sehr belasten.

Zu den bekannten Städten zählen neben den in der Tabelle genannten unter anderem Bielefeld, Bonn, Hannover, Heidelberg, Konstanz, Köln, Leverkusen und Stuttgart.

Andererseits wird das Thema auch viel zu wenig nachgefragt und in der Lokalpolitik beachtet. Jeder Bürger, der sich bei den für die Erteilung zuständigen Stellen wie Bürgeramt, Sozialamt oder Jobcenter danach erkundigt, kann dazu beitragen, dass der Stein bzw. das Sozialticket ins Rollen kommt. Auch durch Selbsthilfeorganisation, lokale Internetplattformen, kommunale Politiker können Anregungen erfolgreich umgesetzt werden.

Tipp: Nachfragen lohnt sich

Unabhängig davon, ob Ihre Stadt schon ein Sozialticket bewilligt oder nicht, lohnt sich die Nachfrage nach Vergünstigungen für Leistungsberechtigte. Für Freibäder und andere Sporteinrichtungen, für Theater und Museen werden vielerorts gegen Nachweis ebenfalls Vergünstigungen gewährt.

Unter dem Stichwort Bürgerticket oder unter den entsprechenden Seiten auf dem Internetauftritt Ihrer Stadt oder Kommune finden Sie Hinweise. Ein Anruf bei der Stadt oder die Nachfrage in Internetgruppen kann ebenfalls erfolgreich sein.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.