Mietschuldenübernahme: Mietschuldenbegleichung bei Hartz 4

Mit dem Regelsatz auszukommen ist nicht immer einfach. Vor allem dann, wenn nicht nur der laufende Unterhalt bestritten werden soll, sondern unerwartete Ausgaben auf Leistungsempfänger zukommen, passiert es schnell: Um ein Loch zu stopfen, muss ein anderes aufgerissen werden. So kann es dazu kommen, dass der Betrag für die Miete zwar vom Jobcenter übernommen wurde, das Geld aber nicht beim Vermieter landet. Damit entsteht aber ein weiteres Problem. Wer mit seiner Monatsmiete mehr als zwei Monate im Rückstand ist, dem kann der Wohnraum fristlos gekündigt werden. Damit dieser schlimmste Fall vermieden wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen des Jobcenters erhalten, das ausschließlich für die Zahlung der rückständigen Miete verwendet werden darf.

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Wie können Mietschulden entstehen?

Der Regelsatz ist knapp bemessen. Insbesondere weichen die Beträge für Unterkunft und Wohnen in der Realität oft von den Vorgaben der Jobcenter ab. Der nach Ansicht des Leistungsträgers angemessene Wohnraum ist vor Ort einfach nicht zu finden. Zwar verpflichtet das Sozialgesetzbuch das Jobcenter, in der Regel für eine Übergangszeit von bis zu sechs Monaten eine höhere Miete zu akzeptieren.

Hier entscheiden jedoch die Sachbearbeiter, oft nur nach allgemeinen Vorgaben und nicht nach dem Einzelfall. Sollte Ihr Bedarf für die Kostend er Unterkunft unter solchen Voraussetzungen gekürzt werden, kann eine Beratung durch den Rechtsanwalt das Schlimmste verhindern. Er zeigt Ihnen Lösungswege auf und erhebt gegebenenfalls Widerspruch gegen einen nicht angebrachten Leistungsbescheid.

Auch durch andere Ursachen kann es zu Mietschulden kommen. Sie entstehen etwa dann, wenn das erhaltene Geld für dringende Reparaturen oder Neuanschaffungen benötigt wird. Mitunter treffen auch die Zahlungen des Jobcenters nicht rechtzeitig ein. Sanktionen, die das Jobcenter ausspricht, ziehen in vielen Fällen nach sich, dass nicht am eh schon knappen Lebensunterhalt gespart wird, sondern die Miete ausständig bleibt.

Kommt das Jobcenter für entstandene Mietschulden auf?

Zusätzliches Geld, um Mietschulden zu bezahlen, gibt es vom Jobcenter nicht. Dennoch gibt es eine Lösung, die die Betroffenen vor der Kündigung der Wohnung bewahren kann. In bestimmten Härtefällen ist das Jobcenter nämlich bereit, ein Darlehen zu gewähren. Es soll dazu dienen, die Wohnungslosigkeit mit ihren schlimmen Folgen abzuwehren.

Hierzu müssen allerdings nach den gesetzlichen Vorschriften des § 22 Abs. 8 SGB II unter anderem folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Darlehen darf ausschließlich der Sicherung der Unterkunft dienen
  • Der drohende Wohnungsverlust muss konkret im Raum stehen
  • Mit eigenen Mitteln können die Mietschulden nicht ausgeglichen werden

Des Weiteren muss die Wohnung grundsätzlich angemessen sein, also die Höhe der Miete dürfen den von der Agentur für Arbeit vorgegebenen Rahmen übersteigen. Ist dies nicht der Fall, kann ein Darlehen nur in absoluten Ausnahmefällen beansprucht werden.

Wer seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt oder sich sozialwidrig verhalten hat, sollte ebenfalls nicht mit einem Darlehen rechnen.

Beispiel: Statt den vom Jobcenter überwiesenen Betrag für die Miete dem richtigen Zweck zuzuleiten, wurde für den Gegenwert von zwei Monatsmieten Urlaub gemacht. Wer seine Pflichten als Leistungsempfänger derart grob verletzt, bekommt kein Darlehen.

Besteht ein Anspruch auf Übernahme der Mietschulden?

Mietschulden werden vom Jobcenter im Regelfall nicht als Zuschuss übernommen. Dies gilt sowohl für bereits vor der Arbeitslosigkeit entstandene Mietrückstände als auch für aufgelaufene Mieten während des Leistungsbezugs. Lediglich das Darlehen kann gewährt werden.

Wer eine Wohnung angemietet hat, deren Miete höher als die gewährte Mietzahlung ist, ist nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, sich eine angemessene Wohnung zu suchen oder einzelne Räume der Wohnung an Untermieter zu vermieten. Aus diesem Grund besteht dann regelmäßig auch kein Anspruch auf Bezahlung durch den Leistungsträger, wenn Mietschulden auflaufen.

Wie definiert sich eine Notlage?

Das Darlehen zum Ausgleich rückständiger Mieten wird nur bei echten Notlagen gewährt. Der Gesetzgeber sieht diese dann gegeben, wenn der Verlust der Wohnung droht. Diese Gefahr muss vom Leistungsempfänger nachgewiesen werden. Als Beleg hierfür dienen

  • schriftliche Kündigungsandrohung vom Vermieter
  • bereits bestehende Räumungsklage

Der Vermieter hat bei Mietrückständen durchaus das Recht, die Kündigung oder gar die fristlose Kündigung des Mietvertrages auszusprechen. Unabhängig davon, für welchen Zeitraum der Mietvertrag abgeschlossen wurde, ist in § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB festgelegt, dass eine fristlose Kündigung erfolgen kann, wenn

  • der Mieter mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Mieten in Verzug ist
  • oder bei einer nur teilweisen Zahlung der Miete über Monate eine Summe von mindestens zwei regulären Monatsmieten erreicht wurde.
  • Eine Notlage liegt jedoch auch nur dann vor, wenn nicht alternativ eine andere, kostenangemessene Wohnung ohne Weiteres angemietet werden kann.

Wurde die Wohnung bereits rechtskräftig gekündigt oder die Räumungsklage mit einem Urteil abgeschlossen, besteht nach Ansicht des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ebenfalls kein Anspruch mehr auf ein Darlehen. Es befand in einem Urteil aus 2020, dass ein Darlehen in diesem Fall nicht mehr zur Sicherung der Unterkunft dienen würde, da die Kündigung bereits rechtskräftig wurde.

Tipp: Vermieter um Nachweis bitten

Hat Ihr Vermieter bislang nur mündlich die Kündigung angedroht, können Sie ihn um eine schriftliche Ausformulierung bitten. Erklären Sie ihm die Sachlage und auch, dass Sie ein gewährtes Darlehen sofort zur Tilgung der Mietschulden einsetzen werden.

Wie erfolgt die Auszahlung für die Begleichung der Mietschulden?

Das Darlehen wird nur gewährt, wenn keinerlei eigenes Vermögen – auch Schonvermögen – vorhanden ist. Auf der Internetseite der jeweiligen Jobcenter sind Vordrucke zum Download bereitgestellt. Füllen Sie es sorgfältig aus und legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei, damit bei der Bearbeitung Ihres Antrags keine unnötige Verzögerung eintritt.

Wahlweise erfolgt das Darlehen auf das Konto des Leistungsempfängers. Auf Wunsch können Mietrückstände – und künftig die Miete – auch direkt an den Vermieter überwiesen werden. Dies hat für all diejenigen, die sich mit der Einteilung des Regelsatzes schwertun, den Vorteil, dass wenigstens die existenziell wichtige Miete pünktlich beglichen wird.

Wie erfolgt die Rückzahlung des Darlehens?

Gewährt das Jobcenter das zinslose Darlehen zur Tilgung der Mietschulden, muss das Darlehen in monatlichen Raten zurückbezahlt werden. Es ist also bestenfalls eine Überbrückung, um die akute Gefahr der Kündigung abzuwehren.

Die Leistungsträger rechnen die Darlehen zur Rückzahlung monatlich in Höhe von 10 % des maßgebenden Regelsatzes auf. Wenn also beispielsweise der Hartz 4-Regelbedarf bei einer Höhe von 446,00 € liegt, wird monatlich in Höhe von 44,60 € für jeden Darlehensnehmer aufgerechnet.. Dies ist ein erheblicher Einschnitt, der schmerzt und nicht immer abzufangen ist. Vielfach entstehen weitere Schulden und eine Schuldenspirale, aus der nur mit kompetenter Hilfe ausgestiegen werden kann.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.